Ratgeber Ehevertrag: Individuelle Regelungen für eine moderne Ehegestaltung

Warum ein Ehevertrag in modernen Partnerschaften unverzichtbar sein kann und wie er rechtssicher gestaltet wird. Von Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff, Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt.

Ratgeber Ehevertrag: Individuelle Regelungen für eine moderne Ehegestaltung

SELZER REIFF Notare, Frankfurt: Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll und wie wird er geschlossen?

Frankfurt am Main, 18. September 2025 – Wer heiratet, lebt in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieses Modell wurde in erster Linie für klassische Familienkonstellationen mit Alleinverdiener und gemeinsamen Kindern entwickelt. Doch viele Paare leben heute in anderen Strukturen: Beide Partner sind beruflich erfolgreich, einer der Partner gründet ein Unternehmen oder bringt bereits erhebliches Vermögen in die Ehe ein. In solchen Fällen kann die gesetzliche Regelung zu finanziellen und rechtlichen Nachteilen führen.

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Ein Fachbeitrag der Kanzlei Selzer Reiff Notare aus Frankfurt am Main zeigt, welche Möglichkeiten hier die Errichtung eines Ehevertrages bietet, wie er rechtssicher abgeschlossen wird und für welche Lebensmodelle er besonders sinnvoll ist. Der Ratgeber geht unter anderem auf folgende Aspekte ein:

– Anpassungen am Zugewinnausgleich: So können etwa Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Erbschaften gezielt vom Ausgleich ausgenommen werden.

– Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt: Klare Vereinbarungen helfen, beide Ehepartner abzusichern – insbesondere, wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung beruflich zurücktritt.

– Formvorschriften und notarielle Rolle: Ein Ehevertrag entfaltet nur dann Rechtswirkung, wenn er notariell beurkundet wird. Der Notar sorgt für ausgewogene Formulierungen und wahrt die Interessen beider Seiten.

– Häufig gestellte Fragen: Wer benötigt einen Ehevertrag? Kann er während der Ehe geändert werden? Welche Kosten entstehen?

„Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht“, betont Notarin Bettina Selzer. „Er schafft Planungssicherheit und vermeidet oft langwierige Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Scheidung.“

„Gerade Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch Paare mit größerem Anfangsvermögen oder internationalem Bezug profitieren von klaren vertraglichen Regelungen. So lassen sich Risiken gezielt minimieren“, ergänzt Notarin Sonja Reiff.

Der Fachbeitrag macht deutlich: Ein Ehevertrag ist weit mehr als eine Absicherung für den Ernstfall. Er ist ein Instrument der partnerschaftlichen und fairen Gestaltung, das beiden Ehegatten Sicherheit gibt und die gemeinsame Zukunft auf eine stabile Basis stellt.

Der vollständige Ratgeber ist abrufbar unter:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/ehevertrag-ratgeber/

Selzer Reiff Notare, kompetenter Partner im Familienrecht

Das Notarbüro Selzer Reiff Notare im Frankfurter Westend verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht. In ihrer Frankfurter Kanzlei beraten die Notarinnen regelmäßig Paare in allen Rechtsfragen rund um Eheverträge, modifizierte Zugewinngemeinschaften, Testamente und gemeinsamen Immobilienerwerb.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998, vormals als Rechtsanwaltskanzlei. Bereits 2011 wurde Bettina Selzer in Frankfurt am Main zum Notar berufen, Sonja Reiff im Jahr 2017. Seit einigen Jahren sind Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Sie betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen und bieten das gesamte Spektrum notarieller Dienstleistungen an.

Tag-It: Ehevertrag, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vollmacht, Vorsorge, Immobilien, Unternehmen, Notar, Notariat Frankfurt

Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.

Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht und Familienrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Gesellschaftsrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

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Bettina Selzer
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17
854bc213a1c0569715ae123bd77324b44a1eaf4b
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Ehevertrag (Wikipedia)
    Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. In Eheverträgen werden häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.
  • Güterstand (Wikipedia)
    Das Güterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften die Frage, ob Vermögensgegenstände den Ehegatten bzw. Lebenspartnern einzeln oder gemeinsam gehören, wie sie verwaltet werden, in welchen Ausmaß sie den Gläubigern haften und ob und wie im Falle einer Trennung oder Scheidung das Vermögen und die während der Ehe erzielten Zuwächse zu verteilen sind. Hierzu bieten die Rechtsordnungen unterschiedliche Güterstände an, wobei es regelmäßig ein gesetzliches Grundmodell (den gesetzlichen Güterstand) und daneben sogenannte Wahlgüterstände gibt. Die Eheleute können unter verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Güterständen durch Ehevertrag auswählen. Der Güterstand, welcher in Ermangelung einer ehevertraglichen Regelung zur Anwendung kommt, heißt gesetzlicher Güterstand. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer Bruchteilsgemeinschaft, die durch gemeinsamen Erwerb von Gegenständen allein nach zivilrechtlichen Regeln entsteht (zum Beispiel bei Haushaltsgegenständen, Grundstücken, Eigentumswohnungen). Jede natürliche Person ist grundsätzlich alleinige Inhaberin ihres Vermögens. Sie kann mit ihrem Eigentum im Rahmen der Gesetze nach Belieben verfahren, jedermann von der Einwirkung auf dasselbe ausschließen (§ 903 BGB) und Erträge für sich vereinnahmen. Das gemeinsame Wohnen und Wirtschaften innerhalb einer Ehe erfordert jedoch vermögensrechtliche Lösungen, die der gemeinsamen Zweckverfolgung in einer Ehe gerecht werden. In einem Konkubinat oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird kein gesonderter Güterstand begründet. Es bleibt bei den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln.
  • Immobilien (Wikipedia)
    Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis ‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).
  • Notar (Wikipedia)
    Der Notar (von lateinisch notārius ‚Geschwindschreiber‘) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
  • Unterhalt (Wikipedia)
    Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lateinisch alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit.
  • Unternehmen (Wikipedia)
    Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen und Privathaushalte werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft aggregiert. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Staatsunternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.
  • Versorgungsausgleich (Wikipedia)
    Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens durchgeführt. Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Eingeführt wurde der Versorgungsausgleich zum 1. Juli 1977 durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, welches der Bundestag im Sommer 1976 beschlossen hatte. In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen), private Lebensversicherungen (nur Rente, § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG). Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), dessen wesentliche Regelungen (Grundzüge) nachfolgend kurz dargestellt werden, ist als Art. 1 im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs enthalten.
  • Vollmacht (Wikipedia)
    Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht.
  • Vorsorge (Wikipedia)
    Vorsorge steht allgemein für: vorbeugendes Handeln, siehe Prävention Altersvorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Bestattungsvorsorge, als Teil der Vorsorge für den eigenen Todesfall Vorsorgevollmacht, eine Handlungsvollmacht für einen Stellvertreter für den Fall einer Notsituation Vorsorgeprinzip, ein Grundsatz von Umwelt- und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem die Vermeidung von Schäden anzustreben ist Vorsorgezusatzversicherung Vorsorge, Prävention oder Prophylaxe steht im Bereich Medizin und Gesundheit außerdem für: Krankheitsprävention, Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit Krankheitsvorbeugung, etwa durch diätetische Maßnahmen oder Impfung, siehe Wunde#Tetanusprophylaxe Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten Vorsorgeprogramm, Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung Prophylaxe (Zahnmedizin), Vorbeugung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Krebsprävention, Maßnahmen zur Vorbeugung von Krebserkrankungen Postexpositionsprophylaxe, Maßnahmen nach möglichem Kontakt mit Erregern Credé-Prophylaxe, vorbeugende Behandlung von Neugeborenen Siehe auch:
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