(DAV). Die Hürden für eine Namensänderung sind hoch. Unannehmlichkeiten wie Verwechslungen im Alltag sind nicht ausreichend.
Die Frau wollte eine Änderung der Schreibweise ihres Nachnamens „A.“ mit „v“ statt mit „w“ erreichen. Da sie kaum gebräuchlich sei, führe die Schreibweise ihres Nachnamens mit „w“ zu erheblichen Problemen – gerade aufgrund der zunehmenden Technisierung und der standardisierten Abwicklungsmechanismen. Bei Auslandsreisen führe das zu massiven Verwicklungen, da sich der Name vom Personalausweis unterscheide. Regelmäßig würden Bestellungen nicht durchgeführt und Post nicht zugeordnet, weil ihr Name praktisch als nicht existent gelte. Sie verwies auf psychische Beeinträchtigungen aufgrund der Schreibweise ihres Familiennamens und legte eine „fachärztliche Bescheinigung“ eines Facharztes für Neurologie vor.
Namensänderungen nur aus wichtigem Grund
Vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Namensänderungen hätten Ausnahmecharakter. Der Familienname dürfe nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertige. Eine seelische Belastung könne ein solcher wichtiger Grund für eine Namensänderung sein – aber nur, wenn sie verständlich und nachvollziehbar sei. Sei die seelische Belastung dagegen nur als übertriebene Empfindlichkeit zu werten, zähle sie nicht als ausreichender Grund für eine Namensänderung.
Bei der Entscheidung über eine Namensänderung müsse bedacht werden, dass der Nachname ein wichtiges Merkmal zur Identifikation ist. Deshalb besteht ein öffentliches Interesse daran, den bisherigen Namen zu behalten. Besonders bei Erwachsenen wie der Frau, die seit 42 Jahren unter ihrem Nachnamen auftrete, sei das Festhalten am bisherigen Namen wichtiger als bei Kindern oder Jugendlichen.
Gericht lehnt Namenswechsel ab – alltägliche Unannehmlichkeiten reichen nicht als Grund
Ein Namenswechsel sei auch nicht nötig, nur weil Behörden ihren Namen manchmal mit „v“ statt „w“ schreiben. Solche kleinen Schreibfehler oder Missverständnisse bei der Aussprache reichten nur dann als Grund aus, wenn sie zu ernsthaften Problemen führten – und das habe die Frau aber nicht überzeugend gezeigt.
So habe sie zwar berichtet, dass es am Flughafen oder bei Bestellungen zu Problemen komme, doch das seien nur alltägliche Unannehmlichkeiten. Ein kurzer Hinweis zur korrekten Schreibweise sei ihr zumutbar, da ihr Name ansonsten nicht schwer zu schreiben sei.
Auch eine seelische Belastung durch die Namensverwechslung habe sie nicht nachvollziehbar belegt. Es fehle eine klare und verständliche Erklärung, warum der Name sie psychisch so stark belaste, dass nur eine Namensänderung helfen würde.
Auch die fachärztliche Bescheinigung sei nicht aussagekräftig genug. Die Richter hatten erhebliche „Zweifel daran, dass einzig die Änderung des Namens in Gestalt der Änderung eines Buchstabens … für die Heilung einer psychischen Krankheit erforderlich und ausreichend ist“.
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 10. Februar 2025 (AZ: 2 A 134/23)
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- DAV (Wikipedia)
DAV steht für: Datenannahme- und -verteilstelle der Versicherungsträger, siehe Datenaustausch nach § 302 SGB V Der Audio Verlag, deutscher Hörbuchverlag Détachement d’armée des Vosges, ein französischer Militärverband im Ersten Weltkrieg Deutsch-Amerikanisches Volksfest in Berlin Deutsche Aktuarvereinigung Deutsche Antisemitische Vereinigung Deutsche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie in Bremen Deutscher Alpenverein Deutscher Altphilologenverband Deutscher Anglerverband Deutscher Anwaltverein Deutscher Apothekerverband Deutscher Apotheker Verlag, siehe Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag Deutscher Asphaltverband Dividendenabgabeverordnung Davao del Norte (ISO-3166-2:PH-Code), Provinz der Philippinen Enrique Malek International Airport (IATA-Code), Flughafen von David (Panama), Panama Sternenklasse von pulsationsveränderlichen Weißen Zwergsternen, siehe ZZ-Ceti-Stern #Klassifikation DAV (Zeitschrift), tschechoslowakische Zeitschrift (1924–1938) Düwag – Ateliers de Vevey, Schweizer Straßenbahntyp Dav ist der Spitzname folgender Personen: Dav Pilkey (* 1966), US-amerikanischer Autor und Illustrator dav steht für: Taita (Sprache) (ISO-639-3-Code), Sprache der Taita (Ethnie) in Kenia Siehe auch: WebDAV, ein Standard zur Bereitstellung von Dateien im Internet CardDAV, Erweiterung von WebDAV für Adressbücher CalDAV, Erweiterung von WebDAV für Kalender GroupDAV, offener Standard zur Bereitstellung von Kalendereinträgen, Aufgabenlisten und Kontaktinformationen - Deutscher Anwaltverein (Wikipedia)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin. Im DAV sind 253 lokale Anwaltvereine im In- und Ausland organisiert. Hauptgeschäftsführerin ist seit April 2020 Sylvia Ruge. - Namensänderung (Wikipedia)
Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen). Das Recht aus einem Namen ist ein absolutes Recht und bei natürlichen Personen ein Persönlichkeitsrecht. - Schreibweise (Wikipedia)
Schreibweise kann für Folgendes stehen: die Syntax, das logische Zueinander-in-Beziehung-Setzen (meist von Wörtern), die schriftliche Anordnung die Orthographie, die Rechtschreibung die Typografie, die Schriftgestaltung die Kalligrafie, die Schönschrift die Etymologie (Wortherkunft, Originalschreibweise) die Umschrift, die Darstellung eines Lautes, Wortes oder Namens aus einer anderen Sprache mit den Buchstaben eines gegebenen Alphabetes (zumeist des lateinischen Alphabets) oder einer Lautschrift, konkreter für die Transkription, die aussprachebasierte Schreibung in einem anderen als dem Ursprungsalphabet (z. B. chinesische Namen in westlicher Schreibung) oder für die Transliteration, die schriftbasierte, wissenschaftlich-buchstabengetreue Schreibung in einem anderen als dem Ursprungsalphabet (z. B. russische Namen in der wissenschaftlichen Transliteration oder IPA-Lautschrift) die Nomenklatur, die Regeln der Wortbildung die Notation, die schriftliche Darstellung, nicht nur von Sprachen, sondern auch von Musik, Tanz, Schach oder Mathematik/Algorithmen die Diktion, die sprachliche Ausdrucksweise dabei auch für den Stil einer schriftlichen Ausführung in der Literaturwissenschaft als von Epoche und Kultur unabhängige Gruppenbildung, siehe Schreibweise (Literaturwissenschaft) Siehe auch: DIN 1333, Norm für die Schreibweise von Zahlen DIN 5008, Norm für Schreib- und Gestaltungsregeln der Text- und Informationsverarbeitung - Zumutung (Wikipedia)
Als Zumutung wird bezeichnet: Frechheit, eine Respektlosigkeit Eine durch die Zumutbarkeit begrenzte Belastung, ein Begriff der u. a. im Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht verwendet wird Siehe auch