ARAG Experten geben Tipps zu Buchung, Versicherung und Fahrzeugrückgabe
Spontan zum versteckten Strand, ins Bergdorf abseits der Touristenpfade oder einfach bequem vom Flughafen ins Hotel: Auch im Urlaub ermöglicht das Auto maximale Flexibilität. Doch zwischen Buchung, Fahrzeugübernahme und Rückgabe lauern immer wieder Missverständnisse, Zusatzkosten und vertragliche Fallstricke. Wer vorab auf einige Punkte achtet, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und die Reise deutlich mehr genießen. Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Der günstigste Preis ist nicht immer das beste Angebot
Wer einen Mietwagen bucht, schaut meist zuerst auf den Preis. Doch ein besonders günstiges Angebot ist nicht automatisch ein gutes Angebot. Häufig fehlen in vermeintlichen Schnäppchen wichtige Leistungen, etwa ein ausreichender Versicherungsschutz oder faire Tankregelungen.
Daher raten die ARAG Experten genau zu prüfen, welche Leistungen im Mietpreis enthalten sind. Besonders wichtig ist ein umfassender Haftpflichtschutz mit ausreichend hoher Deckungssumme. Idealerweise beträgt sie mindestens 10 Millionen Euro pauschal oder ist unbegrenzt. Auch eine Vollkaskoversicherung ohne oder mit möglichst geringer Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein. Ein Blick auf die Vertragsbedingungen lohnt sich ebenfalls: Zusatzkosten für junge Fahrer, Gebühren für Grenzübertritte oder eingeschränkte Kilometerleistungen sind keine Seltenheit.
Auch die Frage, wo gebucht wird, kann eine Rolle spielen: Wer von zu Hause aus reserviert, kann Angebote besser vergleichen. Wer erst am Urlaubsort bucht, muss sich unter Umständen mit Verträgen in fremder Sprache auseinandersetzen.
Bei der Fahrzeugübernahme genau hinsehen
Nach einer langen Reise möchten viele Urlauber möglichst schnell losfahren. Genau das nutzen manche Vermieter aus: Der Vertrag wird rasch abgewickelt und Vorschäden am Fahrzeug werden nur oberflächlich dokumentiert. Später kann das teuer werden, weil Kratzer oder Dellen dem aktuellen Mieter angelastet werden.
Deshalb sollten Urlauber das Fahrzeug vor Fahrtantritt gründlich kontrollieren. Schäden an Lack, Felgen, Scheiben oder Innenraum sollten dokumentiert und vom Vermieter bestätigt werden. Fotos oder Videos mit Zeitstempel schaffen zusätzliche Sicherheit. Zudem raten die ARAG Experten, den Tankstand zu notieren und zu prüfen, ob eine Pflichtausstattung vorhanden ist. Dazu zählen je nach Land etwa Warndreieck, Warnwesten oder sogar ein Feuerlöscher.
Ebenso wichtig ist die Kreditkarte: Einige Anbieter blockieren eine Kaution in erheblicher Höhe. Urlauber sollten vorab prüfen, ob das Kartenlimit ausreicht und ob die Karte auf den Namen des Fahrers ausgestellt ist. Andernfalls kann die Fahrzeugübergabe scheitern. Gut zu wissen: Manche Anbieter verweigern Debitkarten und akzeptieren nur „echte“ Kreditkarten für eine Buchung.
Versicherungsschutz im Ausland genau prüfen
Ein zentraler Punkt beim Mietwagen im Ausland ist der Versicherungsschutz. Dabei warnen die ARAG Experten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in manchen Ländern deutlich niedriger als in Deutschland ist. Kommt es zu einem Unfall, kann das finanzielle Folgen haben. Sinnvoll ist daher eine zusätzliche Haftpflichtdeckung mit ausreichend hoher Versicherungssumme.
Auch bei der Vollkaskoversicherung lohnt ein genauer Blick: Manche Policen schließen häufig vorkommende Schäden aus, beispielsweise an Reifen, Glas, Dach oder Unterboden. Wer den Mietwagen über die Kreditkarte oder ein Reiseportal bucht, sollte außerdem prüfen, ob dort enthaltene Versicherungen tatsächlich greifen und welche Bedingungen gelten. Nicht jede Versicherung ersetzt automatisch jeden Schaden.
Eine Lösung könnte die sogenannte Mallorca-Police sein, die – anders als der Name vermuten lässt – nicht nur für Mallorca gilt. Sie hebt die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung auf die in Deutschland gesetzlich geltende Mindestdeckungssumme an. Je Schadensfall liegt diese bei Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro. Oft ist diese Police bereits in bestehenden Kfz- oder sogar privaten Haftpflichtversicherungen enthalten.
Zusatzangebote vor Ort kritisch prüfen
Viele Urlauber kennen die Situation: Am Schalter wird plötzlich Druck gemacht, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Oder es werden kostenpflichtige Extras verkauft, die Reisende gar nicht brauchen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass keine weiteren Policen notwendig sind, wenn man bereits einen ausreichenden Versicherungsschutz gebucht hat. Und auch Zusatzleistungen wie Navigationsgeräte, Kindersitze oder Mobilfunkpakete sind vor Ort oft deutlich teurer als bei einer Buchung vorab.
Im Schadensfall Ruhe bewahren
Kommt es im Urlaub zu einem Unfall oder Schaden am Mietwagen, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Zunächst sollte der Vermieter informiert und, falls erforderlich, die Polizei hinzugezogen werden. Das gilt insbesondere bei Unfällen mit anderen Beteiligten oder wenn Fremdschäden entstanden sind.
Die ARAG Experten raten Urlaubern, den Schaden zu dokumentieren und alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Fotos, Polizeiberichte und Schriftverkehr mit dem Autovermieter. Wichtig ist außerdem, keine Schuldanerkenntnisse zu unterschreiben.
Wichtig bei der Rückgabe
Nach der Rückgabe empfiehlt es sich, ein Rückgabeprotokoll erstellen zu lassen. So lässt sich später nachweisen, in welchem Zustand das Fahrzeug abgegeben wurde. Ohne ein solches Protokoll kann es schwierig werden, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Übrigens: In Deutschland gilt, dass die Autovermietung beweisen muss, dass ein Mietwagen, der beschädigt zurückgegeben wird, bei der Anmietung ohne Schäden übergeben wurde. Eine Beweiserleichterung gibt es laut ARAG Experten hierzulande nicht (Landgericht Lübeck, Az.: 6 O 82/23).
Mit dem Mietwagen aus Deutschland ins Ausland fahren
Wer den Mietwagen bereits in Deutschland übernimmt und damit ins Ausland startet, sollte vorab klären, ob Fahrten über die Grenze überhaupt erlaubt sind. Nicht jeder Mietvertrag schließt Auslandsreisen automatisch ein. Laut ARAG Experten sind oft bestimmte Länder ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis gestattet. Wichtig ist auch, dass der Versicherungsschutz im Reiseland gilt und keine Einschränkungen vorsieht. Gerade bei Fahrten in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Genehmigungen oder Versicherungen erforderlich sein.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Ausland (Wikipedia)
Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland. Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht. Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group). - Buchung (Wikipedia)
Buchung ist ein Vorgang innerhalb der Buchführung, siehe Buchung (Buchführung) die verbindliche Inanspruchnahme einer Reiseleistung, siehe Buchung (Reise) die verbindliche Inanspruchnahme einer Transportleistung, siehe Buchung (Transport) die Einwahl eines Mobilfunkendgerätes in ein Funknetz die Aufnahme eines Begriffs in ein Buch, meist in ein Nachschlagewerk Siehe auch: - Haftpflicht (Wikipedia)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Nur wenige Rechtsbegriffe werden in derart unterschiedlichen Rechtsgebieten verwendet wie der Begriff der Haftung. Er stammt aus dem Mittelhochdeutschen haftunge ‚Verhaftung, Beschlagnahme, Bürgschaft‘, der auf das althochdeutsche haftunga zurückgeht. Der Begriff leitet sich heute vom allgemeinsprachlichen Begriff Haften im Sinne von ‚Festhängen, Festkleben‘ ab. Diese Wortverwandtschaft zeigt sich auch in den strafprozessualen Begriffen Verhaftung (Haftbefehl) und Festnahme. Im Strafrecht wird von einer „Haftung“ z. B. wegen Totschlags oder Diebstahls gesprochen, wenn die Voraussetzungen zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs erfüllt sind. In diesen Fällen geht es um das Unterworfensein unter staatliche Gewalt. Der Haftungsbegriff ist mehrdeutig und fällt je nach Rechtsgebiet unterschiedlich aus. In vielen Vorschriften ist er gleichbedeutend mit Schuld als Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger (z. B. §§ 241 Abs. 1 BGB, § 276, § 459 BGB); „wer schuldet, der haftet auch“. Von dieser objektiven Haftung sind die Haftungsnormen zu unterscheiden, die ein Fehlverhalten des Schädigers zur Überwälzung eines Schadensersatzanspruchs zur Voraussetzung haben. Hierunter fällt die Schadenshaftung aus dem Bereicherungsrecht. Ein zweiter Haftungsgrund erstreckt sich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners. Die enge dritte Variante ist die reine Sachhaftung (Pfandrechte). Der Haftungsbegriff muss stets genauen Aufschluss über die Haftungssubjekte und Haftungsobjekte vermitteln, also wen die Verpflichtung zum Einstehenmüssen trifft und welche Vermögen hierfür einzusetzen sind. Heute wird der Haftungsbegriff hauptsächlich dahingehend verstanden, dass der Schuldner (Haftungssubjekt) mit seinem gesamten Vermögen (Haftungsobjekt) in der Zwangsvollstreckung für die Schuld einzustehen hat. - Mietpreis (Wikipedia)
Miete steht für: den Abschluss und/oder die Durchführung eines Mietvertrages, siehe: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Immobiliarmiete, die entgeltliche Überlassung von Räumen und Grundstücken Geschäftsraummiete, eine Form der Immobiliarmiete Mobiliarmiete, die entgeltliche Überlassung beweglicher Sachen Miete (Haufwerk), eine Form der Lagerung von Schüttgütern Erdmiete, andere Bezeichnung für eine Vorratsgrube Holzmiete, eine Form der Lagerung für gespaltenes Brennholz Miete, Mietzins, Mietpreis und Mietforderung stehen für das vom Mieter zu zahlende Entgelt: Bruttokaltmiete, auch Bruttomiete, vertragliche Vereinbarung, bei der im vereinbarte Entgelt die Betriebskosten inkludiert sind Bruttowarmmiete, bei Wohnraum das Entgelt, welches für Nutzung und Betriebskosten insgesamt anfällt Indexmiete, ein variables Entgelt für eine Mietsache, welches an bestimmte Parameter gekoppelt ist Kalkulatorische Miete, kalkulatorische Kosten eines Unternehmens bei Nutzung eigener, abgeschriebener Gebäude Kaltmiete, der Teil des Entgelts für Räume und Grundstücke, der alleine für die Nutzung anfällt Nettokaltmiete, auch Nettomiete, vertragliche Vereinbarung, bei der das Nutzungsentgelt von den Betriebskosten separiert wird Politische Miete, anfallende Kosten für Korruption oder Lobbyismus Staffelmiete, Entgelt für eine Mietsache, bei dem Zeitpunkt und Umfang der Erhöhung bereits feststehen Umsatzmiete Vergleichsmiete, Vergleichswert aus Entgelten der letzten sechs Jahre für Wohnraum innerhalb einer Gemeinde Personen: August Miete (1908–1987), SS-Aufseher im Konzentrationslager Treblinka Siehe auch: Miethe - Mietwagen (Wikipedia)
Mietwagen steht für folgende Angebote der Personenbeförderung: Leihwagen, ein Fahrzeug für Selbstfahrer (Autovermietung) Mietwagen mit Fahrer, Personenmietwagen, ein Fahrzeug, das mit Fahrer gemietet wird, ähnlich einem Taxi Siehe auch - Police (Wikipedia)
Police steht für: Police, Begriff aus der Versicherungsbranche, siehe Versicherungsschein Police (Woiwodschaft Westpommern) (deutsch Pölitz), Stadt in Westpommern, Polen Orte in Tschechien: Police nad Metují (deutsch Politz an der Mettau), Stadt im Okres Náchod Police u Mohelnice (deutsch Polleitz), Gemeinde im Okres Šumperk Police u Jemnice (deutsch Pullitz), Gemeinde im Okres Třebíč Police u Valašského Meziříčí (deutsch Politz), Gemeinde im Okres Vsetín Horní Police (deutsch Oberpolitz), Gemeinde im Okres Česká Lípa Siehe auch: The Police Police FC Politze Polizei - Versicherung (Wikipedia)
Versicherung steht für: Versicherung (Kollektiv), das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat Versicherungsverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz besteht Versicherer, die Partei eines Versicherungsvertrages bzw. das Unternehmen, die Versicherungsschutz gewährt Versicherung an Eides statt, eine Rechtsform der Wahrheitsgemäßheit Siehe auch: Assurance - Versicherungsschutz (Wikipedia)
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt. - Zusatzkosten (Wikipedia)
Zusatzkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenkategorie, der kein Aufwand zugrunde liegt. Gegensatz sind die Grundkosten und die Anderskosten.