ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Rechte und Pflichten im Pfandleihhaus

Leihhaus: Wenn kurzfristig das Geld fehlt

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Rechte und Pflichten im Pfandleihhaus

Wer kurzfristig Geld benötigt und keinen klassischen Bankkredit erhält oder beantragen möchte, kann sich an eines der rund 300 Pfandleihhäuser wenden. Das Prinzip ist einfach: Wertgegenstand hinterlegen, Geld erhalten und den Gegenstand nach Rückzahlung des Darlehens wieder auslösen. Doch wie hoch fällt der Kredit aus, welche Kosten entstehen und was passiert, wenn das Geld nicht rechtzeitig zurückgezahlt werden kann? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, wie das Geschäft des Pfandkredits funktioniert und worauf man achten sollte.

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Wie kommt man über ein Leihhaus kurzfristig an Bargeld?
Tobias Klingelhöfer: Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes beträgt das jährliche Volumen der Pfandkredite rund 630 Millionen Euro. Daraus lässt sich schließen, dass mittlerweile viele Menschen die Option Pfandleihhaus wählen, wenn das Geld knapp ist oder die Bank keinen Kredit genehmigt. Das Prinzip ist dabei recht simpel: Wer einen Wertgegenstand als Pfand hinterlegt, erhält unmittelbar einen Barkredit. Eine Bonitätsprüfung, Schufa-Auskunft oder ein Bürge sind dafür nicht erforderlich. Benötigt werden lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein werthaltiger Gegenstand.

Was eignet sich besonders gut als Pfand?
Tobias Klingelhöfer: Als Pfand eignen sich vor allem Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Münzen, hochwertige Antiquitäten oder auch Fahrzeuge. Elektronik wird dagegen häufig nur eingeschränkt angenommen, weil sie schnell an Wert verliert. Die Höhe des Darlehens richtet sich ausschließlich nach dem geschätzten Marktwert des Pfandgegenstands. Dabei orientiert sich der Pfandleiher am aktuellen Marktwert sowie am Zustand und Alter des Gegenstands. Bei Edelmetallen gilt der tagesaktuelle Börsenkurs.

Wie viel Geld gibt es für ein Pfand?
Tobias Klingelhöfer: Der Pfandleiher bewertet den Gegenstand und unterbreitet dem Verpfänder anschließend ein Angebot. In der Praxis werden häufig etwa 25 bis 50 Prozent des geschätzten Marktwerts ausgezahlt. Das schafft dem Leihhaus einen Sicherheitspuffer für den Fall, dass das Pfand später versteigert werden muss. Wichtig ist dabei: Maßgeblich ist ausschließlich der objektive Wert des Gegenstands. Persönliche Erinnerungen oder ein ideeller Wert spielen bei der Schätzung keine Rolle.

Woran verdient das Leihhaus, wenn das Pfand wieder ausgelöst wird?
Tobias Klingelhöfer: Wie bei jedem Darlehen fallen Zinsen an. Diese sind in der Pfandleihverordnung (PfandlV) gesetzlich geregelt und dürfen bis zu einem Prozent pro Monat betragen. Hinzu kommen Gebühren, etwa für die Wertermittlung, die sichere Aufbewahrung und die Versicherung des Pfandguts. Für Darlehen bis 300 Euro sind diese Kosten in der Anlage zur PfandlV festgelegt. Bei höheren Darlehenssummen können die Gebühren individuell vereinbart werden. Sie bewegen sich häufig zwischen zwei und drei Prozent der Darlehenssumme. Alle Konditionen werden im Pfandkreditvertrag festgehalten, sodass Verbraucher die Kosten vor Vertragsabschluss nachvollziehen können.

Was passiert, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird?
Tobias Klingelhöfer: Ein Pfandkredit läuft grundsätzlich drei Monate. Anschließend folgt eine einmonatige Karenzzeit. Wird das Darlehen einschließlich Zinsen und Gebühren bis dahin nicht zurückgezahlt, darf das Pfandhaus den Gegenstand versteigern. Alternativ kann der Kunde eine Vertragsverlängerung beantragen. Diese kann den Kredit allerdings noch einmal drastisch verteuern. Die Versteigerung erfolgt über einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich bestellten Auktionator und nicht im freien Verkauf. Reicht der Versteigerungserlös über die offene Forderung hinaus, steht der Überschuss dem Verpfänder zu. Eine Nachschusspflicht besteht umgekehrt in der Regel nicht. Das heißt, der Kunde muss die Differenz normalerweise nicht ausgleichen, wenn bei der Versteigerung weniger erlöst wird als die offene Forderung beträgt.

Ist ein Pfandkredit am Ende trotzdem ein Verlustgeschäft?
Tobias Klingelhöfer: Nicht unbedingt. Wer kurzfristig einen finanziellen Engpass überbrücken muss, kann mit einem Pfandkredit schnell und unkompliziert Liquidität erhalten. Zwar fallen Zinsen und Gebühren an, diese sind aufgrund der kurzen Laufzeit jedoch gut kalkulierbar. Ein weiterer Vorteil: Wertvolle Erbstücke oder Erinnerungsstücke müssen nicht endgültig verkauft werden, sondern können nach Rückzahlung des Darlehens wieder ausgelöst werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Kunden realistisch einschätzen, ob sie den Kredit innerhalb der vereinbarten Frist zurückzahlen können. Ist das nicht absehbar, kann ein Verkauf des Gegenstands oder eine andere Finanzierungsform unter Umständen die bessere Lösung sein.

Was ist mit dem sogenannten „Sale-and-rent-back“-Modell, das bei Autos
verbreitet ist? Ist es vergleichbar mit einem Pfandkredit?
Tobias Klingelhöfer: Ein klassischer Pfandkredit und ein sogenanntes „Sale-and-rent-back“-Modell sind rechtlich nicht dasselbe. Bei Letzterem wird das Fahrzeug verkauft und anschließend zurückgemietet. Liegt der Kaufpreis dabei deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und werden gleichzeitig hohe Mietzahlungen verlangt, kann das problematisch sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem solchen Fall entschieden, dass Kauf- und Mietvertrag wegen sittenwidriger Übervorteilung nichtig waren. Hier hatte eine Pfandleiherin ein Auto mit einem objektiven Marktwert von über 18.000 Euro einer Frau für 3.000 Euro abgekauft. Anschließend vermietete sie ihr das Fahrzeug für knapp 300 Euro monatlich. Die Kosten für Steuern, Versicherung, Wartung und Reparaturen musste die Käuferin ebenfalls übernehmen. Das werteten die Richter als Wucher und erklärten den Vertrag für nichtig (Az.: 2 U 115/20). Wer sich kurzfristig Geld auf diese Weise besorgt, sollte deshalb die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, den Wert des Fahrzeugs möglichst unabhängig schätzen lassen und Angebote vergleichen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Bankkredit (Wikipedia)
    Unter Kredit (abgeleitet von lateinisch credere, „glauben, vertrauen“ und lateinisch creditum, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; englisch credit oder englisch loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom Kreditgeber zwecks befristeter Gebrauchsüberlassung durch den Kreditnehmer, der sich zu einer zukünftigen Tilgung und häufig auch zu einer Gegenleistung in Form von Kreditzinsen verpflichtet.
  • Bonität (Wikipedia)
    Bonität (von lateinisch bona, „Vermögen“, hieraus lateinisch bonitas „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit bezeichnet in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen), die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Bonität), und den Willen, diese zurückzuzahlen (Zahlungswilligkeit). Bei Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission samt der Zinsen zu bedienen und zu tilgen. Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten.
  • Klingelhöfer (Wikipedia)
    Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), Ministerialrat, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer
  • Leihhaus (Wikipedia)
    Leihhaus bezeichnet allgemein: Leihamt, auch: Pfandanstalt, kommunale oder staatliche Einrichtung, die gegen Pfand Geld ausleiht speziell: Leihhaus (Hannover), auch Pfandleihhaus genannt, im 16. Jahrhundert wurzelnde städtische Behörde der späteren niedersächsischen Landeshauptstadt Siehe auch: Leyhausen Ley-Haus
  • Marktwert (Wikipedia)
    Marktwert (englisch market value) ist der Wert, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird.
  • Pfand (Wikipedia)
    Ein Pfand im Alltag ist ein Geldbetrag, hinterlegt für die Ausleihe eines wieder verwendbaren Gegenstands bis zu dessen Rückgabe. Beispiele für solche Gegenstände sind Behälter (insbesondere für Getränke und Gase), Audio-Abspielgeräte in Museen sowie Autobatterien. Bei Rückgabe des Gegenstands wird der Betrag zurückgezahlt.
  • Pfandleiher (Wikipedia)
    Der Beruf des Pfandleihers beruht auf der Gewährung von Gelddarlehen gegen ein Pfandrecht an beweglichen Sachen (§ 1204 BGB). Dieses Pfandrecht, das durch Einigung und Übergabe der Pfandsache an den Pfandgläubiger begründet wird, nennt man auch Faustpfand. Die Bedingungen, unter denen der gewerbliche Betrieb einer Pfandleihe erlaubt ist, werden von verschiedenen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Die Tätigkeit als Pfandleiher bedarf in der Regel einer behördlichen Erlaubnis. Sein Geschäftsort wird auch als Leihhaus, Pfandhaus, Pfandleihhaus oder Pfandleihanstalt bezeichnet. Die erste deutsche Pfandleihe wurde 1560 in Hamburg gegründet, besteht heute jedoch nicht mehr. Das älteste noch bestehende deutsche Pfandhaus ist in Nürnberg, gegründet 1618; die Regensburger Pfandleihe besteht seit 1650. Neben privaten Pfandhäusern gibt es auch Leihämter; Letztes noch existierende ist das Städtische Leihamt in Mannheim.
  • Pfandleihhaus (Wikipedia)
    Pfandleihhaus steht für: Leihamt Pfandhaus, siehe Pfandleiher
  • PfandlV (Wikipedia)
    Mit der Pfandleiherverordnung werden im deutschen Recht Regelungen für das gewerblich betriebene Pfandleihgeschäft vorgenommen, die an die Vorgaben von § 34 GewO anknüpfen.
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