Heckenschnitt im Frühling: Was erlaubt ist – und was nicht

ARAG Experten über Rechte und Pflichten bei der Gartenarbeit

Heckenschnitt im Frühling: Was erlaubt ist - und was nicht

ARAG Experten über Rechte und Pflichten bei der Gartenarbeit

Mit dem Frühling in nicht allzu weiter Ferne wächst bei vielen Gartenbesitzern der Wunsch, Hecken und Gehölze wieder in Form zu bringen. Doch beim Griff zur Schere sind klare rechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Schnitte erlaubt sind, wann Verbote gelten und wann sogar eine Pflicht zum Rückschnitt besteht, erläutern die ARAG Experten.

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Wann ist der Heckenschnitt erlaubt und wann verboten?
Grundsätzlich regelt Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes bundesweit einheitlich, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und sonstige Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder radikal zurückgeschnitten werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz brütender Vögel und anderer wildlebender Tiere. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte durchaus erlaubt sind, etwa um ein Überwuchern zu verhindern.

Übrigens: Diese Vorschrift gilt nicht nur für öffentliche Grünflächen, sondern auch für private Grundstücke. Ausgenommen sind lediglich Bäume in Haus- und Kleingärten, allerdings auch hier nicht uneingeschränkt.

Was ist beim Baumschnitt zu beachten?
Bäume dürfen auf privaten Gartengrundstücken grundsätzlich ganzjährig zurückgeschnitten oder gefällt werden. Die ARAG Experten raten Gartenbesitzer aber, unbedingt zu prüfen, ob ihre Kommune eine Baumschutzsatzung erlassen hat. Diese kann das Fällen bestimmter Bäume verbieten oder zumindest genehmigungspflichtig machen. Solche Satzungen unterscheiden sich je nach Gemeinde erheblich.

Unabhängig davon gilt: Befinden sich Vögel oder andere Tiere in einem Baum, etwa durch ein aktives Nest, ist der Eingriff unzulässig. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt klar, dass Lebensstätten wildlebender Tiere nicht ohne vernünftigen Grund zerstört werden dürfen. Das gilt auch für eigentlich erlaubte Pflegeschnitte.

Wann wird der Rückschnitt zur Pflicht?
Es gibt Situationen, in denen ein Rückschnitt nicht nur erlaubt, sondern sogar notwendig ist. Gefährdet ein Gehölz die Verkehrssicherheit, zum Beispiel, weil eine Hecke nach einem Sturm auf den Gehweg zu stürzen droht oder zu weit in den Straßenraum wächst, greifen die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes nicht (Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 4 L 438/23). Dennoch empfehlen die ARAG Experten, vorab Rücksprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu halten.

Auch im gemeinschaftlichen Eigentum kann eine Schnittpflicht entstehen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Regelungen des Sondernutzungsrechts und der Teilungserklärung dabei maßgeblich. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Eigentümer zu hoch gewachsene Pflanzen kürzen müssen, wenn andere Miteigentümer dies verlangen (Az.: V ZB 130/09). Allerdings darf auch ein verpflichtender Rückschnitt nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Bzw. 29. Februar erfolgen.

Wie hoch dürfen Hecken wachsen?
Die zulässige Höhe von Hecken und Gehölzen ist im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz der Bundesländer geregelt, zu denen die Gemeindeverwaltung Auskunft geben kann. Maßgeblich ist dabei nicht nur die Höhe, sondern auch die Entfernung zum Nachbargrundstück. Üblicherweise gilt für Hecken eine Höhe von zwei Metern – gemessen ab Erdreich, wenn sie mindestens 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt wurde. Steht die Hecke weiter weg, darf sie in der Regel höher wachsen.

Ist die Hecke des Nachbarn zu hoch oder steht sie zu nah an der Grenze, darf man laut ARAG Experten verlangen, dass er zur Heckenschere greift oder die Hecke beseitigt, natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dieser Anspruch auf Rückschnitt oder Beseitigung kann allerdings je nach Bundesland nach einer gewissen Zeit ausgeschlossen sein. So beträgt die Ausschlussfrist in Nordrhein-Westfalen sechs Jahre, während es in Hessen nur drei Jahre sind. Und natürlich darf man seinen Nachbarn nur dann zum Kürzen der Hecke auffordern, wenn man sich selbst an die geforderte Höhe hält (Landgericht Koblenz, Az.: 13 S 6/20).

Anders kann der Fall liegen, wenn es sich um nachbarliche Grundstücke in Hanglage handelt. Dann darf die Hecke unter Umständen etwas höher wachsen, weil hier nicht ab Erdreich, sondern ab Boden des höher gelegenen Grundstücks gemessen wird. In einem konkreten Fall musste ein Mann seine Thuja-Hecke nur auf drei Meter zurückschneiden, weil das nachbarliche Grundstück des Klägers einen Meter höher lag und erst ab dessen Bodenniveau gemessen werden musste (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 230/16).

Ein weiteres Urteil des BGH zeigt, wie wichtig Details sind: In einem Fall verlangten Nachbarn den Rückschnitt einer sechs bis sieben Meter hohen Bambushecke. Das Gericht entschied jedoch, dass kein Anspruch besteht, da der Bambus den im hessischen Nachbarrechtsgesetz vorgeschriebenen Mindestabstand von 75 Zentimetern für hohe Gewächse einhielt (Az.: V ZR 185/23). Die Hecke durfte somit weiterwachsen.

Ist Kirschlorbeer verboten?
Kirschlorbeer ist insbesondere als Heckenpflanze sehr beliebt. Sie wächst schnell, ist das ganze Jahr über grün und gilt als pflegeleicht. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Beeren für Kinder und Haustiere gefährlich sein können. Zudem wird Kirschlorbeer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. als potenziell invasive Art eingestuft. Also eine Art, die sich stark ausbreitet und dabei heimische Ökosysteme stören kann. Anders als in der Schweiz, wo die Pflanze bereits seit 2024 verboten ist, besteht für Deutschland derzeit kein generelles Verbot. Kirschlorbeer darf weiterhin gekauft, verkauft und im eigenen Garten gepflanzt werden. Einschränkungen können sich lediglich aus lokalen Regelungen ergeben, beispielsweise durch kommunale Satzungen, Vorgaben in Kleingartenanlagen oder vereinsrechtliche Bestimmungen.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Bäume (Wikipedia)
    Bäume bezeichnet: holzige Pflanzen, die aus einer Wurzel, einem daraus hochgewachsenen Stamm und einer Krone bestehen, siehe Baum Die Bäume, Prosastück von Franz Kafka (1903/4) Siehe auch: Baum (Begriffsklärung)
  • Bundesnaturschutzgesetz (Wikipedia)
    Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bildet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Basis für die Schutzgüter Natur und Landschaft und die Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Es ist in seiner ursprünglichen Fassung im Dezember 1976 in Kraft getreten und hat das bis dahin geltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst. Nach der deutschen Wiedervereinigung hat es in den neuen Ländern das Landeskulturgesetz (1970) der DDR ersetzt. Neben dem Bundesnaturschutzgesetz hat jedes Land sein Landesnaturschutzgesetz.
  • Frühling (Wikipedia)
    Der Frühling oder Lenz, auch das Frühjahr genannt, ist eine der vier Jahreszeiten und folgt auf den Winter. Die astronomisch bestimmte Jahreszeit Frühling beginnt mit einer Tag-und-Nacht-Gleiche und endet mit einer Sonnenwende. Im Laufe eines Jahres ändern sich Tageslänge (als Dauer des lichten Tages) und Tagbogen der Sonne (mit höchstem mittäglichem Sonnenstand) abhängig von der geographischen Breite eines Ortes verschieden stark. Dies führt in mittleren Breiten zu deutlich ausgeprägten Jahreszeiten, die sich auf beiden Hemisphären der Erde in jährlichem Turnus wiederholen. Während auf der einen Hemisphäre Herbst ist, ist auf der anderen Frühling; vom Südfrühling der Südhalbkugel wird daher der Nordfrühling der Nordhalbkugel unterschieden. In den gemäßigten Zonen ist es die Zeit der erwachenden und sprießenden Natur.
  • Gartenarbeit (Wikipedia)
    Gärtner ist die Tätigkeits- beziehungsweise Berufsbezeichnung für Personen, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Der Begriff Gärtner kann bedeuten: Gärtner ist eine berufliche Ausbildung im Sektor Gartenbau (Hortikultur) mit ihren Sparten Gemüse-, Blumen-, Heilpflanzengärtnerei, Baumschulenwesen, Gartengestaltung usw. einschließlich Verkauf. Gärtner bezeichnet den gewerblichen Gartenbauunternehmer (Gärtnereibetrieb); Handelsgärtner einen Angestellten zur Pflege eines Gartens als Dienstleistung: Gärtner unabhängig von der Ausbildung Gärtner war gebietsweise früher die Bezeichnung für Kleinbauern Das Gärtnern dient als Hobby oder zur Erholung (Freizeitgärtner, Hobbygärtner), aus Interesse an der Natur oder der Pflanzenzüchtung oder aus dem Wunsch nach Eigenversorgung aus dem Garten oder Kleingarten (auch Schrebergarten), dann Kleingärtner oder Schrebergärtner.
  • Grünfläche (Wikipedia)
    Mit Grünfläche oder Grünanlage wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine mit Rasen bepflanzte, parkartig oder gärtnerisch gestaltete Freifläche sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich bezeichnet. Als Grünfläche ist überdies auch jeweils die einzelne mit Rasen oder Zierpflanzen bepflanzte Fläche als Bestandteil einer Grünanlage zu verstehen.
  • Kirschlorbeer (Wikipedia)
    Die Lorbeerkirsche (Prunus laurocerasus), auch Pontische Lorbeer-Kirsche oder im Volksmund Kirschlorbeer genannt, ist eine Pflanzenart aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae). In den gemäßigten Breiten Europas wird sie als Zierstrauch in Parks und Gärten verwendet, obwohl alle Teile der Pflanze giftig sind, sie leicht verwildert und als invasive Pflanzenart ökologische Probleme verursacht. Natürlicherweise kommt sie nur in Kleinasien vor. Ihren deutschen Trivialnamen Kirschlorbeer erhielt die Lorbeerkirsche aufgrund von Vermarktungserwägungen, obwohl die Pflanze mit der Kirsche und nicht mit dem Lorbeer verwandt ist. 2013 wurde sie in Deutschland Giftpflanze des Jahres.
  • Pflicht (Wikipedia)
    Eine Pflicht, alternativ auch ein Sollen oder Müssen genannt, ist eine Aufgabe, Forderung oder Anforderung, die jemandem aus prinzipiellen, persönlichen, situativen oder sozialen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich nicht entziehen kann. Als Pflicht wird insbesondere auch das bezeichnet, was von einer Autorität oder durch ein Gesetz von jemandem gefordert wird und Verbindlichkeit beansprucht. Die Pflicht ist einer der Grundbegriffe der Ethik, in der die Achtung von Pflichten im Allgemeinen als tugendhaft gilt. Bestimmte Pflichten sind auch im Recht, durch eine politische Verfassung oder allgemein durch eine Satzung im soziologischen Sinne vorgegeben. Ebenso können Pflichten in religiösen Vorschriften kodifiziert sein. Andere rechtlich unverbindliche Pflichten sind durch die gesellschaftliche Moral vorgegeben.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.
  • Rückschnitt (Wikipedia)
    Als Rückschnitt wird im Straßen- und Tiefbau in Deutschland die Abtreppung gemäß der ZTVA-StB 12 parallel zur Graben- bzw. Grubenkante von Aufgrabungen oder Baugruben verstanden. Beim Ausheben des Grabens bzw. der Grube sowie in der Zeit bis zur erneuten Verfüllung lockern sich die unter der gebundenen Decke liegenden ungebundenen Tragschichten und der darunterliegende Unterbau und rutschen teilweise ab. Um die gelockerten Bereiche beim Wiederherstellen des Belags ausreichend verdichten zu können, muss die Decke zuvor zurückgeschnitten werden. Dabei darf kein Überhang des festen Oberbaus verbleiben, um Projektionsrisse zu vermeiden. Bei Verbreiterungen des Grabens (zum Beispiel wegen Schächten, Ausbrüchen etc.) ist der Rückschnitt rechtwinklig vorzunehmen. Bei der Verfüllung der Grube sind die befestigten Deck- und ggf. die gebundenen Tragschichten nach dem Einbau der ungebundenen Tragschichten um das Maß der Auflockerung zurückzuschneiden, mindestens jedoch bei Grabentiefe < 2,00 m beidseitig 15 cm bei Grabentiefe ≥ 2,00 m beidseitig 20 cm Verbleibt zwischen Abtreppung und Trennfugen bzw. benachbarten Bauteilen wie z. B. Bordsteinen ein Randstreifen von weniger als 35 cm Breite, so ist dieser zu entfernen. Anschließend sind die aufgelockerten Randzonen der ungebundenen Tragschichten nachzuverdichten. Werden diese Maßnahmen versäumt oder unsachgemäß ausgeführt, sind Schäden am Straßenoberbau im späteren Zeitverlauf zu erwarten.
  • Schnitt (Wikipedia)
    Schnitt steht für: Allgemein: Schnitt (Filmzeitschrift), eine ehemalige deutsche Filmzeitschrift in Teilen Bayerns ein nur teilweise gefülltes Getränk (in der Regel Bier), siehe Spruz Anschneiden, dem Ball beim Ballspiel einen Drall geben, der Effet eine Spieltaktik beim Skat, siehe Liste von Skatbegriffen#Bezeichnungen von Karten oder Kartenkombinationen im Sinne Einschnitt, Einschneiden: eine mechanisch verursachte Verletzung, die Schnittwunde ein chirurgischer Hautschnitt, siehe Inzision eine anatomische Einbuchtung, die Inzisur in der Histologie ein dünnes Gewebeblättchen, siehe Histologische_Technik#Schneiden eine Vertiefung für Verkehrswege, siehe Einschnitt (Verkehrsweg) eine Eintiefung, siehe Kerbe Grateinschnitt, siehe Scharte (Geographie) eine Trennfuge im Verputz, siehe Schwedenschnitt in der Geologie ein Befundverfahren, der Richtschnitt in der Archäologie das in einer Grabung gewonnene Profil, der Grabungsschnitt eine Unterbrechung im Vers, siehe Zäsur ein grafisches Verfahren in Kunst und Buchdruck, siehe Stich und Schnitt im Sinne Aus-, Be-, Zuschneiden/-schnitt (‚in Form bringen‘): ein Trennverfahren in der Werkstoffbearbeitung, Wirkweise der Schere, siehe Scherschneiden ein Vorgang und Verfahren der Fertigungstechnik mittels Schneidwerkzeugen, Wirkweise einer Klinge, siehe Zerteilen die beim Sägen entstehende Trennfuge, der Sägeschnitt in-Form-Sägen von Halbzeug aus Holz, siehe Schnittholz die drei Seiten, an denen das Buch geöffnet werden kann, siehe Buchschnitt in Typografie und Druckwesen die Variationen einer Schriftart, der Schriftschnitt das Entstehungsprinzip eines Kleidungsstückes, Zuschnitt, siehe Schnittmuster die Papiervorlage eines Kleidungsmodells, der Schnittmusterbogen im Sinne Abschneiden: Beschnitt von Pflanzen, siehe Schnitt (Gartenbau) das Ernten von Gras oder Getreide, siehe Mähen das Fällen eines Baumes, siehe Fällschnitt der Holzeinschlag, die Holzernte frisch gefälltes Holz, Schnittholz, siehe Grünholz das Entfernen der Hoden bei Tieren, siehe Kastration#Kastration in der Tierhaltung im Sinne Zer-, An-, Zu-, Ausschneiden (‚teilen, aufspalten‘): die Bearbeitung und Strukturierung des aufgenommenen Ton- und …
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