ARAG Experten über die Rentenerhöhung und die wichtigsten Fakten zur Rente
Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Für viele Ruheständler bedeutet das ein spürbares Plus im Portemonnaie. Doch die Anpassung ist nur ein Baustein im komplexen System der Altersvorsorge. Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Wie kommt die Rentenerhöhung zustande und was bringt sie?
Die gesetzliche Rente wird regelmäßig angepasst und orientiert sich dabei vor allem an der Lohnentwicklung in Deutschland. Steigen die Einkommen der Beschäftigten, erhöhen sich auch die Renten. Die Erhöhung zum Juli 2026 fällt erneut positiv aus. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat. Dennoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Anpassung in erster Linie Preissteigerungen ausgleicht und selten für echte Kaufkraftgewinne sorgt. Wie stark sich das Plus individuell auswirkt, hängt von der persönlichen Rentenhöhe ab.
Was zählt beim Rentenanspruch?
Wie viel Rente jemand erhält, bestimmt sich im Kern nach den sogenannten Entgeltpunkten. Diese sammelt, wer arbeitet und Beiträge einzahlt. Auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege werden berücksichtigt. Entscheidend ist zudem das Renteneintrittsalter. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Umgekehrt steigt die monatliche Zahlung, wenn der Ruhestand hinausgezögert wird. Um eine recht genaue Einschätzung der späteren Rente zu erhalten, empfehlen die ARAG Experten den Online-Rechner der Rentenversicherung.
Warum Vorsorge wichtig bleibt
Die gesetzliche Rente ist für viele Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Sie ersetzt aber oft nur rund 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens und das auch nur bei durchgängigen Erwerbsbiografien. Wer längere Zeit in Teilzeit gearbeitet hat, Kinder erzogen oder Phasen ohne Beitragszahlung hatte, muss häufig mit deutlich weniger auskommen. Gleichzeitig bleiben viele Ausgaben im Ruhestand bestehen oder steigen sogar, zum Beispiel für Miete, Energie oder Gesundheit.
Private und betriebliche Vorsorge schließen diese Lücke. Eine betriebliche Altersvorsorge kann sich besonders lohnen, weil Arbeitgeber häufig einen Zuschuss leisten und Beiträge steuerlich begünstigt sind. Daneben bieten sich flexible Sparformen an, etwa regelmäßige Einzahlungen in Fonds- oder ETF-Sparpläne. Hier profitieren Sparer langfristig vom Zinseszinseffekt. Entscheidend dabei ist laut ARAG Experten weniger die Höhe der einzelnen Beiträge als der Zeitpunkt: Wer früh startet, kann auch mit kleinen monatlichen Beträgen ein beachtliches Kapital aufbauen. Wer später beginnt, muss entsprechend höhere Summen investieren, um die gleiche Wirkung zu erzielen.
Was bleibt von der Rente nach Steuern und Abgaben übrig?
Viele unterschätzen, dass auch Renten steuerpflichtig sein können. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab und steigt für Neurentner schrittweise an. Erst Renten, die im Jahr 2058 beginnen, werden zu 100 Prozent besteuert. Wer zusätzlich Einkünfte hat, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalanlagen, sollte seine steuerliche Situation genau prüfen. Diese Einkünfte haben zwar grundsätzlich keinen direkten Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente. Aber sie erhöhen das Gesamteinkommen und können dazu führen, dass höhere Steuern anfallen oder überhaupt erst eine Steuerpflicht entsteht. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden ebenfalls fällig. Diese werden laut ARAG Experten direkt von der Rente abgezogen, sodass der Auszahlungsbetrag niedriger ausfällt als die Bruttorente.
Arbeiten neben der Rente?
Der Übergang in den Ruhestand wird zunehmend flexibler. Viele Menschen entscheiden sich, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten oder nach Renteneintritt in Teilzeit aktiv zu bleiben. Immerhin sieben Prozent der Älteren bleiben auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit durchschnittlich 19 Wochenstunden erwerbstätig. Dabei gilt laut ARAG Experten: Auch bei einer vorgezogenen Altersrente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann seine Rente sogar steigern. Durch zusätzliche Beiträge erhöhen sich die Rentenansprüche; zudem wirkt sich der spätere Rentenbezug positiv aus.
Was Ruheständler zur Rente im Ausland wissen sollten
Milderes Klima, niedrigere Lebenshaltungskosten oder eine höhere Lebensqualität: Den Lebensabend im Ausland zu verbringen, ist für viele eine attraktive Option. Grundsätzlich weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die deutsche gesetzliche Rente auch ins Ausland überwiesen wird – und zwar jährlich rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder der Welt. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen bleibt der Anspruch meist vollständig erhalten. Schwieriger kann es in Staaten ohne entsprechende Abkommen werden oder bei bestimmten Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten.
Ein zentraler Punkt ist die Krankenversicherung. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, kann innerhalb der EU häufig weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen oder sich im Wohnland absichern. Außerhalb Europas ist meist eine private Krankenversicherung notwendig.
Auch steuerlich gibt es einiges zu beachten. Ob und wo die Rente versteuert wird, hängt vom Wohnsitz und möglichen Doppelbesteuerungsabkommen ab. In vielen Fällen bleibt Deutschland zumindest teilweise steuerberechtigt. Gleichzeitig können im Ausland zusätzliche Steuerpflichten entstehen.
Ein Tipp der ARAG Experten: Wo auf der Welt es sich als Rentner am besten leben lässt, zeigt der jährliche „Global Retirement Index“ des US-Magazins „International Living“. Spoiler: Platz Eins geht dieses Jahr an Griechenland.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
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- Alter (Wikipedia)
Unter dem Alter versteht man den Lebensabschnitt rund um die mittlere Lebenserwartung des Menschen, also das Lebensalter zwischen dem mittleren Erwachsenenalter und dem Tod. Das Altern in diesem Lebensabschnitt ist meist mit einem Nachlassen der Aktivität und einem allgemeinen körperlichen Niedergang (Seneszenz) verbunden. Von diesen – in allen Gesellschaften anerkannten – Grundtatsachen abgesehen, ist das Altersbild kulturell geprägt. Eine zentrale Rolle spielen dabei religiöse Traditionen, und zwar selbst in säkularen Gesellschaften, deren Mitglieder sich dieser Traditionen oft kaum noch bewusst sind. Uneinheitlich ist auch das Ansehen des Alters. In vielen Kulturen wird es besonders respektiert und geehrt; in manchen, wie dem Judentum, gilt das Altsein sogar als ein fast idealer Lebensumstand. In anderen dagegen, z. B. im antiken Athen, wurden alte Menschen systematisch ausgegrenzt. In Japan ist der Tag der Ehrung der Alten (敬老の日) seit 1966 ein amtlicher jährlicher Feiertag. Solchen kulturellen Gegensätzen entsprechen auf philosophischer und psychologischer Ebene Aktivitäts-, Kompetenz- und Chancenmodelle des Alters einerseits und Defizitmodelle andererseits. Das Alter ist Gegenstand biologischer, medizinischer, juristischer, entwicklungspsychologischer, philosophischer, kulturanthropologischer, sozialgeschichtlicher, sozial-, wirtschafts-, politik- und kulturwissenschaftlicher Betrachtung. Um eine interdisziplinäre Beschreibung des Alters bemüht sich die Gerontologie. - Altersvorsorge (Wikipedia)
In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können. Der Altersvorsorge dienen vornehmlich Leistungen der Deutschen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung, der berufsständischen Versorgung, der privaten Lebens- und Rentenversorgung, weiterhin Kapitalerträgen aus Sachbesitz und der selbst bewohnten Immobilie. Arbeitslebensbegleitend dienen – insbesondere zum Schutz des Familienverbandes – dazu auch Versorgungen zur Absicherung des Ausfalls des Eigenerwerbs und für den Fall des Wegfalls des Versorgers selbst. - anpassung (Wikipedia)
Anpassung steht für: Preisanpassung, gängiger Euphemismus für Inflation Anpassung von Lebewesen an eine veränderte Umwelt, siehe evolutionäre Anpassung individuelle Anpassung an gesellschaftliche Verhaltensmuster, siehe Sozialisation Klimaanpassung, siehe Anpassung an die globale Erwärmung Anpassung (Elektrotechnik), Veränderung einer elektrischen Größe bei der Kopplung von Bauteilen mathematische Anpassung von Messdaten an ein Modell oder eine Funktion, siehe Ausgleichungsrechnung Anpassung (Montanindustrie), sozialverträglicher Stellenabbau in der Steinkohleförderung Anpassung (Betriebswirtschaftslehre), die Umstellung eines Unternehmens auf wirtschaftliche Veränderungen Sprecheranpassung in der Phonetik Siehe auch: Adaption (Begriffsklärung) Akkommodation (Begriffsklärung) Anpassungsfähigkeit Assimilation (Begriffsklärung) Passung Resilienz (Begriffsklärung) - ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Entgeltpunkt (Wikipedia)
Entgeltpunkte (umgangssprachlich Rentenpunkt) sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 63 Abs. 1 bis 3 SGB VI) in Deutschland. Sie ersetzen seit dem 1. Januar 1992 die bis dahin gebräuchlichen Werteinheiten aus den Regelungen der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes. Für die neuen Bundesländer (das Beitrittsgebiet) gelten die Übergangsvorschriften des § 256a SGB VI. Die Entgeltpunkte repräsentieren folgende Erkenntnisse: Die Einkommensbezogenheit der Rente: Die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte in einem Kalenderjahr entspricht dem Verhältnis zwischen dem persönlichen eigenen Einkommen und dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten des gleichen Kalenderjahres. Sie machen die Beitragsleistung verschiedener Kalenderjahre vergleichbar: Für den Rentenanspruch ist die relative Einkommensposition beziehungsweise die relative Beitragsleistung über das Erwerbsleben entscheidend und nicht, in welchem Jahr ein Beitrag gezahlt wurde. Sie ermöglichen die lohndynamische Rente: Die Entgeltpunkte sind zusammen mit dem aktuellen Rentenwert das Herzstück der dynamischen, an der Lohnentwicklung orientierten Rentenversicherung. Von den Entgeltpunkten zu unterscheiden sind die persönlichen Entgeltpunkte gemäß § 66 SGB VI. Sie ergeben sich, wenn man die Zahl der Entgeltpunkte eines Versicherten mit dem Zugangsfaktor (vgl. § 77 SGB VI) multipliziert. - Kaufkraft (Wikipedia)
Als Kaufkraft der Verbraucherhaushalte wird das in privaten Haushalten für Konsumzwecke (Lebensführung, Wohnen, Freizeit etc.) verfügbare Nettoeinkommen zuzüglich möglicher Transferleistungen bezeichnet. Die Kaufkraft kann sich somit entweder auf das monatliche Einkommen oder auch auf das Jahreseinkommen einer Person oder eines Haushalts beziehen. Abhängig vom Zeitpunkt und Ort der Befragung gehört sie in verschiedenen Ländern zu den wichtigsten ökonomischen Kennzahlen der Bevölkerung. - Rente (Wikipedia)
Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für: Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital Feudalabgabe (historisch), Geldzahlungen oder Naturallieferungen eines Vasallen im Rahmen eines Grundherrschaftssystems im Gegensatz zur Villikation Rente, in der Kapitalanlage einen Ertrag, siehe Rendite Rente, in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie Rente, in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung Rente, im Allgemeinen die Altersversorgung nach einem Arbeitsleben siehe Altersrente siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (nach dem SGB) siehe Ruhegehalt für Beamte und Gleichgestellte siehe Pensionsversicherungsanstalt in Österreich Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit, siehe Berufsgenossenschaft Rente, in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, siehe Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AHV-Rente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) AHV-Rente der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) Rente steht weiterhin für: Ökonomische Rente, ein Maß für den Nutzen von Individuen oder Gesellschaften Konsumentenrente, in der Wirtschaftswissenschaft zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie Produzentenrente, die Differenz aus dem erlösten Marktpreis und dem zur Rentabilität nötigen Preis Politische Rente, bei welcher der Zahlungsempfänger vom Staat oder bürokratischen Institutionen ein Einkommen ohne Gegenleistung erhält Informationsrente, zusätzlich realisierte Gewinne oder entstandene Zusatznutzen durch Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Leistung aus einer privaten Versicherung gesetzliche Rentenversicherung, System der Sozialsicherung betriebliche Altersversorgung, innerbetriebliche Fortzahlung … - Renteneintrittsalter (Wikipedia)
Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter, beschreibt in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensalter, ab dem eine Person eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) tatsächlich bezieht. Dies kann eine Altersrente, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und eine Rente wegen Todes sein (§ 33 SGB VI). Für die berufsständische Versorgung (Versorgungswerke) und für die private Rentenversicherung gelten ähnliche Regelungen. Das Rentenalter bezeichnet dagegen das Lebensalter, ab dem eine versicherte Person einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Rente wegen Alters oder eine Pension hat. Renten- und Renteneintrittsalter müssen nicht identisch sein. - Rentenversicherung (Wikipedia)
Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für: Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital Feudalabgabe (historisch), Geldzahlungen oder Naturallieferungen eines Vasallen im Rahmen eines Grundherrschaftssystems im Gegensatz zur Villikation Rente, in der Kapitalanlage einen Ertrag, siehe Rendite Rente, in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie Rente, in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung Rente, im Allgemeinen die Altersversorgung nach einem Arbeitsleben siehe Altersrente siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (nach dem SGB) siehe Ruhegehalt für Beamte und Gleichgestellte siehe Pensionsversicherungsanstalt in Österreich Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit, siehe Berufsgenossenschaft Rente, in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, siehe Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AHV-Rente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) AHV-Rente der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) Rente steht weiterhin für: Ökonomische Rente, ein Maß für den Nutzen von Individuen oder Gesellschaften Konsumentenrente, in der Wirtschaftswissenschaft zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie Produzentenrente, die Differenz aus dem erlösten Marktpreis und dem zur Rentabilität nötigen Preis Politische Rente, bei welcher der Zahlungsempfänger vom Staat oder bürokratischen Institutionen ein Einkommen ohne Gegenleistung erhält Informationsrente, zusätzlich realisierte Gewinne oder entstandene Zusatznutzen durch Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Leistung aus einer privaten Versicherung gesetzliche Rentenversicherung, System der Sozialsicherung betriebliche Altersversorgung, innerbetriebliche Fortzahlung … - Ruhestand (Wikipedia)
Ruhestand bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der Lebensarbeitszeit befindet. Dieser Status wird durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben insbesondere im Alter erlangt und kann im Ehren- oder Berufstitel mit der Abkürzung i. R. („im Ruhestand“) versehen werden. Der Ruhestand geht bei Arbeitnehmern bei Erfüllung einer entsprechenden Anwartschaft mit dem Erstbezug der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung einher und bezeichnet den letzten Lebensabschnitt des ehemaligen Arbeitnehmers. Beamte erhalten am Ende ihres Berufslebens bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Eintritt in den Ruhestand (Pensionierung) eine Pension. Selbständige treten dann in den Ruhestand, wenn sie ihre Tätigkeit in ihrem Betrieb einstellen und anschließend nicht anderweitig erwerbstätig sind. Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung bewirkt nicht, dass jemand, der in den Ruhestand getreten ist, den Status eines Ruheständlers verliert. Bei einem Professor ist zwischen Pensionierung und Emeritierung zu unterscheiden. - Vorsorge (Wikipedia)
Vorsorge steht allgemein für: vorbeugendes Handeln, siehe Prävention Altersvorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge Bestattungsvorsorge, als Teil der Vorsorge für den eigenen Todesfall Vorsorgevollmacht, eine Handlungsvollmacht für einen Stellvertreter für den Fall einer Notsituation Vorsorgeprinzip, ein Grundsatz von Umwelt- und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem die Vermeidung von Schäden anzustreben ist Vorsorgezusatzversicherung Medizin und Gesundheit (Synonyme Prävention und Prophylaxe): Krankheitsprävention, Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit Krankheitsvorbeugung, etwa durch diätetische Maßnahmen oder Impfung, siehe Wunde#Tetanusprophylaxe Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten Vorsorgeprogramm, Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung Prophylaxe (Zahnmedizin), Vorbeugung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Krebsprävention, Maßnahmen zur Vorbeugung von Krebserkrankungen Postexpositionsprophylaxe, Maßnahmen nach möglichem Kontakt mit Erregern Credé-Prophylaxe, vorbeugende Behandlung von Neugeborenen Siehe auch: