ARAG Experten erklären Warnsignale und wie sich Reisende schützen können

Ferienwohnung: So erkennen Urlauber Fake-Angebote

ARAG Experten erklären Warnsignale und wie sich Reisende schützen können

Jeder Dritte verbringt den Urlaub am liebsten in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. Die Buchung erfolgt häufig online und ohne persönlichen Kontakt – und vor Ort kann sich dann herausstellen: Die Ferienwohnung gibt es gar nicht. Betrug mit Fake-Inseraten trifft immer wieder Reisende, die sich auf ein vermeintlich attraktives Angebot verlassen haben. Wie solche Maschen funktionieren, woran Verbraucher unseriöse Angebote erkennen und was Betroffene tun können, erklären die ARAG Experten.

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Wie funktioniert der Betrug mit Ferienwohnungen?
Die Masche ist laut ARAG Experten meist ähnlich: Betrüger stellen gefälschte Anzeigen auf bekannten Buchungsportalen, Kleinanzeigen-Seiten oder auf eigens eingerichteten Webseiten ein. Häufig nutzen sie echte Fotos und Beschreibungen, die sie von seriösen Angeboten oder Immobilienseiten kopieren. Interessenten werden dann aufgefordert, schnell zu buchen und eine Anzahlung oder sogar den gesamten Mietpreis zu überweisen. Nach der Zahlung bricht der Kontakt oft ab. Spätestens bei der Anreise wird klar, dass die Unterkunft nicht existiert, eine falsche Adresse angegeben wurde oder die Wohnung bereits an andere Gäste vermietet ist.

Gibt es typische Warnzeichen für Fake-Angebote?
Einige Hinweise können darauf hindeuten, dass ein Ferienwohnungsangebot unseriös ist. Besonders vorsichtig sollten Urlauber werden, wenn der Preis deutlich unter dem üblichen Niveau vergleichbarer Unterkünfte liegt. So schön es für die Urlaubskasse auch wäre: Sehr günstige Angebote sind ein häufiges Lockmittel für Betrugsversuche. Auch fehlende oder unvollständige Anbieterangaben sind ein Warnsignal. Seriöse Vermieter geben in der Regel ihren vollständigen Namen, eine Adresse und eine Telefonnummer an. Fehlt ein Impressum oder gibt es nur eine anonyme E-Mail-Adresse, sollten Interessenten misstrauisch werden. Auffällig ist außerdem, wenn Vermieter darauf bestehen, die Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform fortzusetzen, beispielsweise per Messenger oder privater E-Mail. Auch ungewöhnliche Zahlungswege können auf Betrug hindeuten. Wird der komplette Mietpreis sofort verlangt oder sollen Zahlungen über Bargeldtransferdienste erfolgen, mahnen die ARAG Experten zur Vorsicht. Üblich ist bei Ferienunterkünften meist eine Anzahlung von etwa zehn bis dreißig Prozent des Gesamtpreises.

Wie lässt sich das vor der Buchung prüfen?
Mit einigen einfachen Prüfungen lässt sich das Risiko laut ARAG Experten deutlich reduzieren. Ein Preisvergleich mit ähnlichen Unterkünften in der gleichen Region kann schnell zeigen, ob ein Angebot realistisch ist. Hilfreich kann auch eine Bilder-Rückwärtssuche im Internet sein. Dabei kann man über spezielle Tools durch das Hochladen eines Fotos prüfen, ob dieses Bild in öffentlichen Quellen online erscheint. Tauchen die Fotos der Unterkunft dabei auf anderen Webseiten mit anderen Kontaktangaben auf, könnte es sich um ein kopiertes Inserat handeln. Ebenso sinnvoll ist es, Bewertungen anderer Gäste zu lesen oder beim örtlichen Tourismusbüro nachzufragen, ob die Unterkunft bekannt ist. Urlauber, die über große Buchungsplattformen buchen, profitieren häufig von zusätzlichen Sicherheitsmechanismen oder Käuferschutz. Dennoch lohnt es sich auch dort, Anbieterangaben und Bewertungen genau zu prüfen.

Zu guter Letzt raten die ARAG Experten zu einem Blick auf Warnlisten unabhängiger Informationsplattformen wie Watchlist Internet. Dort werden regelmäßig betrügerische Online-Reisebüros und Urlaubsbuchungsplattformen aufgelistet.

Was können Betroffene tun?
Stellt sich heraus, dass eine Ferienwohnung ein Fake war, sollten betroffene Urlauber möglichst schnell handeln. Wichtig ist zunächst, den Betrug beim Plattformbetreiber zu melden und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dazu ist es hilfreich, Beweise zur Hand zu haben, etwa Rechnungen, Screenshots der Fake-Seite im Internet oder Schriftverkehr mit dem vermeintlichen Vermieter. Auch wenn die Erfolgschancen nicht immer hoch sind, raten die ARAG Experten zu einer Anzeige. Sie hilft den Behörden, Betrugsstrukturen zu erkennen und weitere Fake-Angebote aus dem Netz zu entfernen. Wurde die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift geleistet, besteht unter Umständen die Chance, das Geld über die Bank zurückzubuchen. Bei einer klassischen Überweisung ist das deutlich schwieriger, weil das Geld oft schnell auf andere Konten weitergeleitet wird.

Was tun, wenn die Unterkunft nicht hält, was sie verspricht?
Eine gar nicht vorhandene Unterkunft ist das eine. Ein Feriendomizil, das nicht den Erwartungen entspricht, das andere. Entpuppt sich die Urlaubsbleibe als Bruchbude, haben Reisende, die den Urlaub pauschal gebucht haben, laut ARAG Experten unter Umständen einen Anspruch auf Abhilfe und Minderung, weil ein Reisemangel vorliegt (§ 651i Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei kann es sich um Leistungen handeln, die stark vom Angebot abweichen, um Bau- oder Verkehrslärm, auf den nicht hingewiesen wurde (Amtsgericht Nürnberg, Az.: 240 C 4152/23) und Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Az.: 31 C 233/21), oder um Kakerlaken als unliebsame Mitbewohner (Amtsgericht Baden-Baden, Az.: 16 C 89/04). Wichtig ist bei allen Mängeln, diese umgehend schriftlich bei der Buchungsplattform oder – sofern vorhanden – beim Ansprechpartner vor Ort anzuzeigen. Zunächst muss eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt werden. Wurden die Probleme nicht behoben, sollten Urlauber Beweise sichern, zum Beispiel Fotos und Zeugenaussagen. Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab. Bei erheblichen Mängeln kann unter Umständen sogar zusätzlich Schadensersatz für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit beansprucht werden. Nach dem Pauschalreiserecht haben Urlauber zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen, vorausgesetzt, sie haben die Mängel vor Ort reklamiert und die Forderung nach Preisnachlass schriftlich gestellt.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • anzahlung (Wikipedia)
    Eine Anzahlung (früher Angeld, Aufgeld oder Haftgeld) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, wobei die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist.
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Betrug (Wikipedia)
    Betrug steht für: umgangssprachlich für Täuschung oder konkret im Internet für Scam Strafrecht: Betrug (Deutschland) Betrug (Österreich und Liechtenstein) Betrug (Schweiz) Escroquerie, Frankreich Werktitel: Betrug (1948), US-amerikanischer Kriminalfilm von George Sherman Betrug (1983), britisches Filmdrama von David Jones Betrug (2017), auch Betrug – Aufstieg und Fall eines Hochstaplers. Dokumentation von David Spaeth Betrüger steht für: Betrüger (Album), Studioalbum der deutschen Band Milliarden (2016) Siehe auch: Betrügerchen (Kleidungsstück) Betrogen (Begriffsklärung)
  • Ferienhaus (Wikipedia)
    Unter einem Ferienhaus versteht man im Allgemeinen ein Haus, in dem Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Teilweise wird ein solches Haus ausschließlich für die temporäre Vermietung an Gäste betrieben, häufig wird es auch allein zu diesem Zweck gebaut. Manche Familien besitzen aber auch ein Ferienhaus zur Selbstnutzung (Wochenendhaus, Sommerhaus), zum Beispiel in landschaftlich reizvollen Gegenden.
  • Ferienwohnung (Wikipedia)
    Unter einer Ferienwohnung versteht man im Allgemeinen eine möblierte Wohnung, in der Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Der Deutsche Tourismusverband e. V. bezeichnet sowohl die Betriebsart einer Ferienunterkunft als auch eine Zimmerart als Ferienwohnung. Der Übergang zum Ferienhaus ist in Ferienanlagen häufig fließend. Eine Ferienwohnung kann in einem Gebäude mit anderen Ferienwohnungen untergebracht oder als abgeschlossene Einheit mit oder ohne eigenen Eingang auch Teil eines normalen Wohnhauses sein. In manchen Ferienwohnungen wohnt der Gast daher mit dem Vermieter im selben Haus.
  • Hotel (Wikipedia)
    Ein Hotel ist ein Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb für Gäste gegen Bezahlung. Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen. Für die Branche gilt der Begriff Hotelgewerbe.
  • Mietpreis (Wikipedia)
    Miete steht für: den Abschluss und/oder die Durchführung eines Mietvertrages, siehe: Mietvertrag (Deutschland) Mietvertrag (Österreich) Mietvertrag (Schweiz) Immobiliarmiete, die entgeltliche Überlassung von Räumen und Grundstücken Geschäftsraummiete, eine Form der Immobiliarmiete Mobiliarmiete, die entgeltliche Überlassung beweglicher Sachen Miete (Haufwerk), eine Form der Lagerung von Schüttgütern Erdmiete, andere Bezeichnung für eine Vorratsgrube Holzmiete, eine Form der Lagerung für gespaltenes Brennholz Miete, Mietzins, Mietpreis und Mietforderung stehen für das vom Mieter zu zahlende Entgelt: Bruttokaltmiete, auch Bruttomiete, vertragliche Vereinbarung, bei der im vereinbarte Entgelt die Betriebskosten inkludiert sind Bruttowarmmiete, bei Wohnraum das Entgelt, welches für Nutzung und Betriebskosten insgesamt anfällt Indexmiete, ein variables Entgelt für eine Mietsache, welches an bestimmte Parameter gekoppelt ist Kalkulatorische Miete, kalkulatorische Kosten eines Unternehmens bei Nutzung eigener, abgeschriebener Gebäude Kaltmiete, der Teil des Entgelts für Räume und Grundstücke, der alleine für die Nutzung anfällt Nettokaltmiete, auch Nettomiete, vertragliche Vereinbarung, bei der das Nutzungsentgelt von den Betriebskosten separiert wird Politische Miete, anfallende Kosten für Korruption oder Lobbyismus Staffelmiete, Entgelt für eine Mietsache, bei dem Zeitpunkt und Umfang der Erhöhung bereits feststehen Umsatzmiete Vergleichsmiete, Vergleichswert aus Entgelten der letzten sechs Jahre für Wohnraum innerhalb einer Gemeinde Personen: August Miete (1908–1987), SS-Aufseher im Konzentrationslager Treblinka Siehe auch: Miethe
  • Urlauber (Wikipedia)
    Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.
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