ARAG Experten erklären, worauf Autofahrer an Ladepunkten achten sollten

E-Ladesäulen: Was ist beim Laden und Parken erlaubt?

ARAG Experten erklären, worauf Autofahrer an Ladepunkten achten sollten

Rund um E-Ladesäulen kommt es im Alltag immer wieder zu Unsicherheiten – etwa wenn Ladeplätze blockiert sind, zusätzliche Gebühren anfallen oder Fahrzeuge abgeschleppt werden. Dabei gelten inzwischen klare Vorgaben, die sich aus Verkehrsrecht, Vertragsbedingungen und aktueller Rechtsprechung ergeben. Die ARAG Experten geben einen Überblick über typische Situationen und die wichtigsten Regeln.

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Darf ein Verbrenner auf einem Parkplatz für E-Autos stehen?
E-Parkplätze sind in der Regel ausdrücklich für Elektrofahrzeuge reserviert, insbesondere wenn dort eine Ladesäule steht. Nach Auskunft der ARAG Experten müssen Fahrer von E-Autos darauf vertrauen können, dass diese Flächen frei bleiben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass ein Verbrenner auch dann abgeschleppt werden darf, wenn er niemanden konkret behindert, die Fläche aber erkennbar für E-Fahrzeuge mit Lademöglichkeit vorgesehen ist (Az.: 14 K 7479/22).

Was gilt für Blockiergebühren an Ladesäulen?
Viele Betreiber verlangen Gebühren, wenn ein E-Auto nach vollständiger Ladung zu lange an der Säule stehen bleibt. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe: Eine solche Vertragsklausel ist rechtmäßig, weil Nutzer die Säulen nach Abschluss des Ladevorgangs räumen müssen und Anbieter ein berechtigtes Interesse an einer schnellen Verfügbarkeit haben (Az.: 6 C 184/23). Nutzer sollten daher vorab die Bedingungen der jeweiligen Anbieter genau prüfen. Sie gelten laut ARAG Experten auch dann, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt länger steht, weil beispielsweise ein Termin doch länger dauert als geplant.

Welche Regeln gelten beim Laden unterwegs?
Beim Reisen mit dem E-Auto sind sowohl technische als auch organisatorische Dinge zu beachten. Die ARAG-Experten empfehlen, Ladepunkte bereits bei der Wahl des Reiseziels zu berücksichtigen, da die Reichweite vieler Elektrofahrzeuge nach wie vor begrenzt ist. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze bieten zunehmend eigene Wallboxen an. In vielen Regionen stehen zudem öffentliche Ladepunkte zur Verfügung, die häufig über Apps freigeschaltet werden können. Da nicht jede Ladesäule mit Kartenlesegeräten ausgestattet ist, sind entsprechende Apps oder Ladekarten für das Ausland unerlässlich. In Ländern mit dünnerem Ladenetz, wie in Teilen Südosteuropas, ist es ratsam, früher nachzuladen, um mögliche Ausfälle einzelner Säulen auszugleichen.

Wie funktionieren Apps, Ladekarten und die Freischaltung?
Für deutsche und europäische Ladepunkte bieten viele Hersteller und unabhängige Anbieter Navigations-Apps an, die verfügbare Säulen, Steckerarten und Ladeleistungen anzeigen. Die ARAG Experten raten, bei Auslandsreisen die App eines regionalen oder länderspezifischen Anbieters zu nutzen, weil sie häufig zuverlässiger funktioniert als eine RFID (Radio Frequency Identification) Karte aus Deutschland. Bei diesen Karten handelt es sich um kontaktlose Chipkarten, die per Funk ausgelesen werden und den Ladevorgang an der Säule freischalten. Auch QR Codes an Ladesäulen können zur Aktivierung genutzt werden und führen in der Regel zu einer webbasierten Bezahlseite. Die ARAG Experten warnen allerdings vor manipulierten QR-Codes an Ladesäulen. Bei dem sogenannten „Quishing“ werden gefälschte QR-Codes über die Original-Codes der Anbieter geklebt. Diese Codes sollten eigentlich zur Bezahlung des Ladevorgangs führen, leiten jedoch direkt auf die – oft täuschend echt aussehenden – Internetseiten von Kriminellen.

Welche Zahlungsmethoden sind an Ladesäulen verbreitet?
App basiertes Bezahlen ist an vielen Ladesäulen weiterhin Standard. Kreditkarte und Girocard werden dagegen noch nicht überall akzeptiert. Die ARAG Experten verweisen auf die Vorgaben der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (kurz: AFIR): Neu errichtete öffentlich zugängliche Ladesäulen müssen mit einer Kartenzahlungsmöglichkeit ausgestattet sein; bestehende Anlagen müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet werden. Daher bleiben Apps, QR Codes und Ladekarten in der Praxis zunächst weit verbreitet. In Ländern mit weniger vernetzter Infrastruktur können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn Anbieter unterschiedliche Abrechnungssysteme nutzen.

Was tun, wenn das E-Auto unterwegs liegen bleibt?
Sollte ein Ladevorgang nicht funktionieren oder der Akku unterwegs leer werden, empfehlen die ARAG Experten zunächst den Kontakt mit dem Hersteller, da viele Anbieter einen eigenen Notdienst haben. Alternativ können Pannendienste oder ein Kfz Schutzbrief helfen. Manche Pannenhelfer bieten mobiles Nachladen an, andere transportieren das Fahrzeug zur nächsten funktionsfähigen Säule. Wichtig ist, im Vorfeld zu klären, welche Leistungen im eigenen Vertrag enthalten sind.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Elektrofahrzeug (Wikipedia)
    Elektromobilität beschreibt die Beförderung von Personen und Gütern durch ein Elektrofahrzeug, also mithilfe elektrischer Antriebe. Die zum Antrieb benötigte elektrischer Energie wird von außen zugeführt (z. B. per Stromschiene) oder in einer Antriebsbatterie im Fahrzeug mitgeführt. Die Stromversorgung über Kabel, insbesondere über Oberleitungen bei Zügen, ist seit ca. 100 Jahren etabliert. Fahrzeuge, die das „Kraftwerk“ an Bord haben, wie dieselelektrische Lokomotiven oder Hybridelektrokraftfahrzeuge, werden aufgrund der lokalen Emissionen nicht als vollwertig elektromobil betrachtet. Als möglichst lautlose und abgasfreie Energiespeicher wurden Bleibatterien auf Bleibasis, Druckluftspeicher, Schwungradspeicher u. ä. ausprobiert, aber erst der Lithium-Ionen-Akkumulator konnte zunächst Unterhaltungselektronik (1990er Jahre) und dann auch PKW kommerziell erfolgreich rein elektrisch antreiben. Die Elektromobilität gilt als zentraler Baustein eines nachhaltigen und klimaschonenden Verkehrssystems auf Basis erneuerbarer Energien, wie es mit der Verkehrswende angestrebt wird. Gemäß Weltklimarat IPCC besitzen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die mit Strom aus emissionsarmen Quellen angetrieben werden, über ihren gesamten Lebenszyklus das größte Klimaschutzpotential aller landgebundenen Transporttechnologien.
  • Gebühr (Wikipedia)
    Eine Gebühr ist das von einem Wirtschaftssubjekt zu zahlende Entgelt für eine in Anspruch genommene Dienstleistung.
  • Laden (Wikipedia)
    Laden steht für: Fensterladen, Klappe zum Verschließen einer Fensteröffnung Laden (Geschäft), Verkaufsraum im Groß- und Einzelhandel Laden (Pferd), zahnlose Partien auf beiden Seiten des Unterkiefers Das Verb laden bezeichnet: Laden einer Schusswaffe Aufladen von Speichern für elektrische Energie; siehe Akkumulator#Funktionsweise Aufladen von Kondensatoren; siehe RC-Glied#Ladevorgang Laden von Computerprogrammen in den Arbeitsspeicher; siehe Lader (Programmierung) Verladen von Gütern; siehe Verladung Der Laden steht für: Der Laden, Romantrilogie von Erwin Strittmatter Laden ist der Name folgender Personen: Bakr bin Laden (* um 1948), saudi-arabischer Unternehmensleiter, Halbbruder von Osama Bin Laden Carmen bin Laden (* 1947), Schweizer Autorin Felix von der Laden (* 1994), deutscher Produzent von Webvideos Hamza bin Laden (1989–2017 bis 2019), Sohn von Osama bin Laden Muhammad bin Laden (1908–1967), jemenitischer Bauunternehmer, Vater Osama bin Ladens Osama bin Laden (etwa 1957–2011), saudi-arabischer Terrorist Robert Laden, Maskenbildner und Spezialeffektkünstler Salim bin Laden (1946–1988), saudi-arabischer Investor, Halbbruder von Osama Bin Laden Tarek bin Laden (* 1947), saudi-arabischer Unternehmer, Halbbruder von Osama bin Laden Thabet bin Laden († 2009), jemenitisch-saudi-arabischer Adliger Siehe auch: Lade
  • Ladeplatz (Wikipedia)
    Der Löschplatz (oder Löschungsplatz; englisch unloading berth) ist in der Binnen- und Seeschifffahrt der Ort, an welchem das Frachtgut eines Handelsschiffes entladen wird. Komplementärbegriff ist der Ladeplatz. Im Heer wird auch der Platz zum Aufmunitionieren von Panzern, Geschützen und Raketenwerfern als Ladeplatz bezeichnet.
  • Ladepunkt (Wikipedia)
    Ein Ladepunkt ist – laut Definition der Richtlinie 2014/94/EU – „eine Schnittstelle, mit der zur selben Zeit entweder nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen oder nur eine Batterie eines Elektrofahrzeugs ausgetauscht werden kann.“ Das Augenmerk ist hierbei insbesondere auf „zur selben Zeit“ und „nur ein“, im Sinne von „nur ein einziges Elektrofahrzeug“ (und nicht mehrere), zu richten. Eine Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte zur Verfügung stellen. Die Anzahl der Ladepunkte gibt also an, wie viele Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden können.
  • parken (Wikipedia)
    Parken oder Parkieren (Schweizer Hochdeutsch; über das englische park „einhegen, in einem Park abstellen“ schließlich zu spätlateinisch parricus „Gehege“) bezeichnet den Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen (in Deutschland ein so genannter Abstellvorgang, in Österreich ein Abstellen des Fahrzeuges). Dabei handelt es sich um einen zulässigen Gemeingebrauch, das Fahrzeug ist dem ruhenden Verkehr zuzuordnen. Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Halt- (Österreich: Halte-) oder Parkverbote untersagt ist. Zur besseren Ausnutzung des Parkraums ist platzsparendes Parken unabdingbar. Ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren ist freizuhalten. Das Einparken im Straßenraum zählt neben anderen Grundfahraufgaben zur praktischen Führerscheinprüfung. Dabei unterscheidet man das Längsparken in Fahrbahnrichtung vom Schrägparken. Das zur Fahrrichtung schräge Parken erfordert weniger Geschicklichkeit. In den USA war das Schrägparken bereits Ende der 1920er Jahre weiträumig eingeführt.
  • Parkplatz (Wikipedia)
    Ein Parkplatz, auch Parkfläche genannt, ist eine öffentlich zugängliche Fläche, auf der Straßenfahrzeuge geparkt werden können. Damit zählt er zu den Anlagen für den ruhenden Verkehr. In der Alltagssprache wird der Begriff synonym für alle Formen der Unterbringung von parkenden Fahrzeugen verwendet. Auch werden einzelne Stellplätze, Parkstände oder eine Parklücke als Parkplatz bezeichnet. Öffentliche Parkplätze sind Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Gestaltung, Kapazität und Nutzung von Parkplätzen beeinflussen den Gesamtverkehr und den Charakter eines Siedlungsgebietes, daher sind sie auch für die Stadtplanung interessant. Die Anlage von Parkplätzen fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird – sofern es sich nicht um nichtöffentlichen Privatgrund handelt – durch Straßenverkehrs-Ordnungen geregelt. Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist der Gegenstand des öffentlichen Parkraummanagements. Dazu gehören etwa Parkleitsysteme sowie Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung, z. B. die Erhebung von Parkgebühren oder Anwohnerparken.
  • Rechtsprechung (Wikipedia)
    Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung, auch Judikatur von lat. iudicare) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von Gerichten ausgeübte Staatsgewalt der Judikative durch das Leiten von gerichtlichen Verfahren und den Erlass von Urteilen und Beschlüssen. Dabei werden die Gesetze von den Gerichten angewendet und ausgelegt. Das Grundgesetz spricht in Art. 92 insoweit auch von rechtsprechender Gewalt.
  • Reichweite (Wikipedia)
    Reichweite steht für: Effektive Reichweite (Waffe), Distanz zum Ziel, bis zu der eine Schusswaffe eingesetzt werden kann Reichweite (Rakete), maximale Flugdistanz militärischer Raketen Reichweite (Funktechnik), maximale Entfernung zwischen Sender und Empfänger bei einer Funkverbindung Reichweite (Geostatistik), maximaler Abstand zwischen zwei georeferenzierten Datenpunkten, bei dem sich noch ein statistischer Zusammenhang feststellen lässt Reichweite (Logistik), gibt die rechnerische Reichweite des Bestandes in Tagen, Wochen oder Monaten an. Anteil der Zielpersonen, die durch einen Werbeträger erreicht werden, siehe Medienreichweite Technische Reichweite, Anteil der Zielpersonen, die technisch durch einen Werbeträger erreicht werden könnten Reichweite (Teilchenstrahlung), Weg, den ein schnelles geladenes Teilchen beim Durchgang durch Materie zurücklegt, bis seine Energie auf Null gesunken ist Reichweite (Wechselwirkung), ein Längenparameter, der die Abnahme der Kraft zwischen zwei Körpern mit zunehmendem Abstand charakterisiert. Reichweite (Transportwesen), Wegstrecke oder Distanz, die mit einer bestimmten Menge von Treibstoff (in der Regel Tankinhalt) zurückgelegt werden kann Reichweite (Rohstoff) (statisch / dynamisch), die Zeitspanne, die ein Rohstoff unter Zugrundelegung der bekannten weltweiten Reserven und dem aktuellen Verbrauch noch zur Verfügung stehen wird Reichweite (Hydrogeologie), Größe des Einflussbereiches einer Wasserentnahmestelle Siehe auch:
  • Verbrenner (Wikipedia)
    Ein Verbrennungsmotor, in der Patentliteratur auch als Brennkraftmaschine bezeichnet, ist eine Wärmekraftmaschine nach dem Prinzip der Verbrennungskraftmaschine, die chemische Energie durch Treibstoff-Verbrennung in mechanische Arbeit umwandelt. Dazu wird in einem Brennraum ein zündfähiges Gemisch aus Kraftstoff und Luft (Sauerstoff) verbrannt. Kennzeichen aller Verbrennungsmotoren ist die innere Verbrennung, also die Erzeugung der Verbrennungswärme im Motor, weshalb in der englischen Sprache das Akronym ICE (Internal Combustion Engine) für Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen verwendet wird. Die Wärmeausdehnung des so entstehenden Heißgases wird genutzt, um Kolben (beim Wankelmotor Rotationskolben, sog. Läufer) in Bewegung zu versetzen. Die häufigsten Arten von Verbrennungsmotoren sind Otto- (Fremdzünder) und Dieselmotoren (Selbstzünder). Eine typische Anwendung dieser Motoren ist der Antrieb von Kraftfahrzeugen (kurz Kfz) wie Automobilen oder Motorrädern, Schiffen und Flugzeugen. Die kontinuierlich arbeitenden Strahl- und Raketentriebwerke sowie Gasturbinen zählen üblicherweise nicht zu den Verbrennungsmotoren, obwohl auch dort der Kraftstoff innerhalb der Maschine verbrannt wird. Dampfturbinen, Dampfmaschinen oder der Stirlingmotor sind keine Verbrennungsmotoren, da die für ihren Betrieb nötige Wärme außerhalb und nicht zwingend durch Verbrennung erzeugt wird.
  • Verkehrsrecht (Wikipedia)
    Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.
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