SiteCockpit stellt Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen das volle Leistungspaket kostenfrei zur Verfügung
Berlin, 19. Mai 2026. SiteCockpit stellt gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und NGOs sein vollständiges Leistungspaket zur digitalen Barrierefreiheit kostenfrei zur Verfügung.
Das Angebot richtet sich an Organisationen, die ihre digitalen Angebote barriereärmer gestalten und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sofern sie in den Anwendungsbereich fallen, strukturiert angehen möchten.
Nach der Registrierung genügt der Upload eines Nachweises der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Nach Prüfung durch SiteCockpit, in der Regel innerhalb von maximal 48 Stunden, werden sämtliche Funktionen freigeschaltet.
Damit senkt SiteCockpit eine zentrale Einstiegshürde für Organisationen, die häufig mit begrenzten Budgets, kleinen Teams oder ehrenamtlichen Strukturen arbeiten. Gerade gemeinnützige Träger, Sozialverbände, Stiftungen und Vereine betreuen zudem oft Menschen, für die barrierearme digitale Angebote besonders wichtig sind.
Barrierefreiheit ist Teilhabe
Websites, Online-Formulare, Spendenprozesse, Terminbuchungen und Informationsseiten sind für viele Organisationen zentrale Kontaktpunkte.
Sind sie nicht ausreichend zugänglich, entstehen zusätzliche Hürden für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Barrieren oder altersbedingten Nutzungshürden.
Für gemeinnützige Organisationen ist digitale Barrierefreiheit deshalb mehr als eine regulatorische Aufgabe: Sie ist ein praktischer Beitrag zu Teilhabe und besserer Erreichbarkeit.
Voller Funktionsumfang statt Sonderversion
„Gemeinnützige Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Gerade sie sollten digitale Barrierefreiheit nicht aus Budgetgründen aufschieben müssen“, sagt Henryk Lippert, Geschäftsführer von SiteCockpit. „Mit dem kostenfreien Zugang möchten wir Vereinen, NGOs und gemeinnützigen Einrichtungen ermöglichen, ihre digitalen Angebote besser zugänglich zu machen.“Gemeinnützige Organisationen erhalten Zugriff auf das vollständige SiteCockpit-Paket: easyVision unterstützt nutzerseitige Anpassungen wie Kontrast- und Darstellungsoptionen. easyMonitoring prüft digitale Barrieren regelmäßig und macht Handlungsfelder sichtbar. easyStatement unterstützt bei der Erstellung und Pflege einer Barrierefreiheitserklärung.
So verbindet SiteCockpit praktische Sofortmaßnahmen mit fortlaufendem Monitoring und nachvollziehbarer Dokumentation.
Die Nutzung ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung, hilft Verantwortlichen aber, digitale Barrierefreiheit technisch und organisatorisch fundiert umzusetzen.
Nachweis hochladen, Prüfung abwarten, Funktionen nutzen
Der Zugang ist bewusst einfach gehalten: Nach der Registrierung laden berechtigte Organisationen den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit hoch, etwa die Steuerbefreiung oder den entsprechenden Bescheid des Finanzamts. Nach erfolgreicher Prüfung wird der volle Leistungsumfang freigeschaltet. Alle Informationen zum kostenfreien Angebot:
https://www.sitecockpit.com/de/kostenlose-barrierefreiheit-fuer-gemeinnuetzige-vereine
SiteCockpit ist ein deutsches Softwareunternehmen mit Fokus auf digitale Barrierefreiheit. Die Plattform unterstützt Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen dabei, digitale Barrieren zu erkennen, zu reduzieren und die Umsetzung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Kontakt
SiteCockpit
André Springer
Engeldamm 20
10179 Berlin
030403649898

https://www.sitecockpit.com
- Barrierefreiheit (Wikipedia)
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung der Umwelt, die es allen Menschen ermöglicht, ohne Hindernisse mit ihrer Umgebung zu interagieren. Insbesondere Menschen mit Behinderung können so bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen, Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche ohne besondere Schwierigkeiten und ohne fremde Hilfe nutzen. - BFSG (Wikipedia)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, das die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten und digitalen Produkten in Deutschland regelt. Es dient zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze. Es wurde am 16. Juli 2021 erlassen und ist zum 28. Juni 2025 in Kraft getreten. - Software (Wikipedia)
Software [ˈsɒf(t)wɛː] (englisch; wörtlich „weiche Ware“, soft = leicht veränderbare Komponenten als Gegenstück zu ‚Hardware‘ für die physischen Komponenten) ist ein Sammelbegriff für Computerprogramme und die zugehörigen Daten. Sie kann zusätzlich Bestandteile wie z. B. die Softwaredokumentation als Handbuch in digitaler oder gedruckter Form enthalten. Software bestimmt, was ein softwaregesteuertes Gerät tut und wie es das tut. Die Hardware (das Gerät selbst) führt Software aus (arbeitet sie ab) und setzt sie so in die Tat um. Software ist die Gesamtheit von Informationen, die man der Hardware hinzufügen muss, damit ein softwaregesteuertes Gerät für ein definiertes Aufgabenspektrum nutzbar wird. Durch das softwaregesteuerte Arbeitsprinzip kann eine starre Hardware individuell arbeiten. Es wird heute nicht nur in klassischen Computern angewendet, sondern auch in vielen eingebetteten Systemen wie beispielsweise in Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Mobiltelefonen und Navigationssystemen. - Unternehmen (Wikipedia)
Ein Unternehmen (oder eine Unternehmung), auch Firma genannt, ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen und Privathaushalte werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft aggregiert. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Staatsunternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen. - Verein (Wikipedia)
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.