Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kein Bürgergeld während des Studiums +++
Mit der Einschreibung für ein Studium verliert man seinen Anspruch auf Bürgergeld. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wie ambitioniert das Studium betrieben wird. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten ent-schieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann vom Bürgergeldbezug ausge-schlossen sind, wenn sie nicht ernsthaft studieren (Az.: L 11 AS 56/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen.
+++ Kein Wohngeld für Langzeitstudis +++
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nach einem 34 Jahre langen Studium nicht mehr. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich sei, wenn man das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betreibe (Az.: 15 A 71/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Schleswig.
+++ Kosten für Bergung mit Schlitten nicht von der Versicherung gedeckt +++
Nach einem Unfall auf einer Skipiste im europäischen Ausland brachte die Pistenbergung eine Frau zum Rettungswagen. Dabei kam ein Schlitten zum Einsatz. Der Fall landete vor Gericht, da es um die Erstattungsfähigkeit der Kosten ging. Dabei stellte sich insbesondere die Frage, ob ein Schlitten der Pistenbergung als „Rettungs-fahrzeug“ zu den Leistungen einer privaten Krankenversicherung gehört. Dies wurde vor Gericht verneint. Beinhaltet die Police den Transport „in einem Rettungsfahrzeug“, so kann darunter kein Schlitten der Pistenbergung gefasst werden, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 4 U 1229/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Bergung (Wikipedia)
Bergung ist allgemein, die lokale Verlagerung eines Objektes in einer gegebenen Situation, unter zur Hilfenahme von entsprechenden Mitteln (Werkzeuge etc.). Damit steht die Bergung in Beziehung zum Begriff des „Transportes“, also der Ortsveränderung von Objekten vermittels von Transportmitteln. Der Begriff wird in folgenden Zusammenhängen verwendet: Bergung (Technische Hilfe), je nach Definition als Befreiung von Personen oder von Sachgütern und Toten Bergung (Seefahrt), als jede Art von Hilfeleistung auf See Bergung in der Archäologie, Freilegung und wissenschaftliche Dokumentation von archäologischen Funden (z. B. Blockbergung) - Bürgergeld (Wikipedia)
Das Bürgergeld-Gesetz, Langtitel Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz), vom 16. Dezember 2022 ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem insbesondere das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert und die sogenannten Hartz-IV-Regelungen abgelöst wurden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – und Sozialgeld) in „Bürgergeld“ umbenannt. Bis zum 30. Juni 2023 konnten von den Behörden noch die bisherigen Begriffe verwendet werden (§ 65 Abs. 9 SGB II). Unabhängig vom Bürgergeld besteht weiterhin die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für diejenigen Personen, denen (wegen hohem Alter oder schwerer Krankheit/Behinderung) keine Vermittlung in den Arbeitsmarkt mehr zumutbar ist. - Einschreibung (Wikipedia)
Mit der Immatrikulation oder Einschreibung in die Matrikel (Stammrolle) wird eine Person von der Hochschulverwaltung als Student und Mitglied der Hochschule aufgenommen. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. Neben der einmaligen Immatrikulation ist jedes Semester eine Rückmeldung erforderlich. Die Einschreibung an einer Hochschule ist Voraussetzung zum Beginn eines Studiums. In Österreich ist neben der einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) jedes Semester die Meldung der Fortsetzung des Studiums (Inskription) im jeweiligen Studiengang erforderlich. Im europäischen Mittelalter und in der Frühen Neuzeit hatte die civitas academica (deutsch: „akademische Bürgerschaft“) eine eigene, unabhängige akademische Gerichtsbarkeit, die sich auf alle Bereiche erstreckte, teilweise sogar auf Kapitalverbrechen. Mit der Immatrikulation wurden Professoren und Studierende als Mitglieder der akademische Bürgerschaft registriert. Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Universität oder der Ausschluss von der Universität. - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - immatrikuliert (Wikipedia)
Mit der Immatrikulation oder Einschreibung in die Matrikel (Stammrolle) wird eine Person von der Hochschulverwaltung als Student und Mitglied der Hochschule aufgenommen. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. Neben der einmaligen Immatrikulation ist jedes Semester eine Rückmeldung erforderlich. Die Einschreibung an einer Hochschule ist Voraussetzung zum Beginn eines Studiums. In Österreich ist neben der einmaligen Zulassung zum Studium (Immatrikulation) jedes Semester die Meldung der Fortsetzung des Studiums (Inskription) im jeweiligen Studiengang erforderlich. Im europäischen Mittelalter und in der Frühen Neuzeit hatte die civitas academica (deutsch: „akademische Bürgerschaft“) eine eigene, unabhängige akademische Gerichtsbarkeit, die sich auf alle Bereiche erstreckte, teilweise sogar auf Kapitalverbrechen. Mit der Immatrikulation wurden Professoren und Studierende als Mitglieder der akademische Bürgerschaft registriert. Gegensatz: Exmatrikulation – das Verlassen der Universität oder der Ausschluss von der Universität. - Schlitten (Wikipedia)
Ein Schlitten (althochdeutsch slito ‚Gleiter‘) (auch: Rodel) ist ein Kufenfahrzeug, also ein mit Kufen ausgestattetes Landfahrzeug, das für den Transport von Personen und Lasten oder als Sportgerät zum Rodeln oder Rodelsport verwendet wird. Ein Rodelschlitten wird landschaftlich in der Schweiz und Süddeutschland auch Schlittel genannt. Er wird in der Regel zum Transport auf Oberflächen mit geringer Reibung eingesetzt, wie auf Eis, Permafrostboden oder Schnee (Schneefahrzeug), kann aber auch auf nassen Wiesen (Tundra) verwendet werden. Mitunter eignen sich auch runde Flusskiesel oder Sand für den Einsatz eines Schlittens. Ein Schlitten gleitet auf geneigtem Gelände aufgrund der Erdanziehungskraft von selbst bergab. In der Ebene oder bergauf wird er von Menschen, Zugtieren, Zugmaschinen oder anderen Fahrzeugen gezogen. Er kann auch einen eigenen, meist motorbetriebenen, Antrieb besitzen, wie bei Motorschlitten und Propellerschlitten. Außerdem ist es möglich, durch Segel oder Zugdrachen die Windkraft auszunutzen. - Skipiste (Wikipedia)
Eine Skipiste, in Österreich Schipiste, ist ein Teil eines Berges, der für das Skifahren und das Snowboardfahren vorgesehen ist. Eine Skipiste wird in der Regel vom Betreiber eines Skigebiets angelegt, je nach Schwierigkeitsgrad farblich markiert und durch Fangnetze und weitere Maßnahmen gesichert. Auf Skipisten gelten die in der Regel vom Internationalen Skiverband (FIS) aufgestellten Verhaltensregeln, die FIS-Regeln. Der Betreiber präpariert in der Regel die Pisten mit Pistenfahrzeugen, sichert sie gegen alpine Gefahren wie Lawinen und sorgt für die Kontrolle durch den Rettungsdienst. Die Anlage von Skipisten größeren Umfanges erfordert zudem eine ausreichende verkehrliche bzw. touristische Erschließung durch Individualverkehr oder ÖPNV. Unter Berücksichtigung von Naturschutz und Verkehrslenkung geplante Skipisten können ein wesentlicher Beitrag dazu sein, „wildes“ Skifahren gerade auch im Interesse des Biotopschutzes zu unterbinden. Rechtlich kann festgelegt werden, dass die Anlage einer Skipiste nicht oder nur bis zu einem bestimmten Ausmaß zu irreversiblen Schäden an der Umwelt führen darf. Schäden an der Grasnarbe führen in aller Regel zu Bodenerosion. Außerhalb der Skisaison können – je nach Rechtslage – Skipistenbetreiber gezwungen werden, dass Schäden, die der Skibetrieb der Umwelt zugefügt hat, beseitigt werden und gegebenenfalls die Streckenführungen verändert werden. Dies ist vor allem erforderlich, wenn es die Regeneration der Vegetation einer über Gebühr und damit eigentlich unzulässigerweise in Anspruch genommenen Fläche mehr als die zwischensaisonale Zeit erfordert. Eine Skipiste kann sich auch in einer Skihalle befinden, aufgrund der künstlichen und meist deutlich kürzeren sowie weniger variantenreichen Abfahrten sind diese aber nicht vollständig mit den Bedingungen in echten Skigebieten vergleichbar. Zur Überwindung von Wegstrecken befinden sich neben oder nahe der Skipisten Skilifte, Sessellifte und andere Transportmittel. - Student (Wikipedia)
Als Student bzw. Studentin (von lateinisch studens „strebend [nach], sich interessierend [für], sich bemühend um“) wird eine Person bezeichnet, die in einer Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs eingeschrieben (immatrikuliert) ist und dort eine akademische Ausbildung (Studium) erhält oder an einer hochschulmäßigen Weiterbildung teilnimmt. Teilweise wird im Plural auch die geschlechtsneutrale Bezeichnung Studierende verwendet. Ein Studium oder eine tertiäre Weiterbildung hat meistens den Erwerb eines akademischen Grades oder das Ablegen eines Staatsexamens zum Ziel, was für die Ausübung mancher Berufe wünschenswert oder sogar erforderlich ist. Das Studium erfordert eine Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist. Mit der Immatrikulation erhält eine Person den Status Student oder Studierende/r, was durch die Ausgabe eines Studenten- oder Studierendenausweises (österreichisch auch Ausweis für Studierende, in der Schweiz Legitimationskarte) bestätigt wird. Je nach Hochschulrecht ist sie damit Mitglied der Hochschule und verfügt über Mitbestimmungsrechte. Mit der Exmatrikulation erlischt dieser Status. Die an einer Hochschule Eingeschriebenen besuchen im Rahmen des Studiums meistens Lehrveranstaltungen in den Gebäuden der jeweiligen Bildungseinrichtung. Eine Ausnahme bildet das Fernstudium. Als Übergang zur Forschung findet in manchen Ländern (etwa Österreich) auch die Phase zur Erlangung des Doktors, des höchsten akademischen Grades, formal im Rahmen eines regulären Studiums statt. - studium (Wikipedia)
Unter Studium (lateinisch studere „[nach etwas] streben, sich [um etwas] bemühen“) wird primär das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Universitäten, ihnen gleichgestellten Hochschulen und Fachhochschulen verstanden. Für das Studium an Hochschulen ist die vorherige Immatrikulation (Einschreibung) erforderlich, die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist, vor allem die Hochschulreife. Zu Werbezwecken wird der Begriff Studium heute auch für manche andere Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs (Ausbildungen, z. B. an Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufsakademien oder Fachakademien) oder für Bildungseinrichtungen des quartären Bildungsbereichs (Weiterbildungen, z. B. an Fernschulen, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien) verwendet. - Urteil (Wikipedia)
Urteil steht für: Gerichtsurteil, siehe Urteil (Recht), Urteil (Deutschland) und Urteil (Österreich) im Sinne der Logik, siehe Urteil (Logik) im Sinne der Kognitionspsychologie, siehe Urteilen (Psychologie) Urteil ist der Familienname der folgenden Person: Andreas Urteil (1933–1963), österreichischer Bildhauer Siehe auch: Das Urteil Urteilsvermögen - Versicherung (Wikipedia)
Versicherung steht für: Versicherung (Kollektiv), das Prinzip der Risikoabsicherung durch Einbringung des Risikos in ein Kollektiv Versicherungsvertrag, ein Vertrag, der die Gewährung von Versicherungsschutz zum Gegenstand hat Versicherungsverhältnis, ein Rechtsverhältnis zwischen Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz besteht Versicherer, die Partei eines Versicherungsvertrages bzw. das Unternehmen, die Versicherungsschutz gewährt Versicherung an Eides statt, eine Rechtsform der Wahrheitsgemäßheit Siehe auch: - Wohngeld (Wikipedia)
Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund eines geringeren Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (WoGG und andere) gelten nach § 68 Nr. 10 Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs.