Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Fluggastrechte: Wenn die Airline streikt +++
Pünktlich zu den Herbstferien drohen die Piloten der Lufthansa mit Streik. Damit müssen sich Passagiere auf massive Verspätungen und sogar Flugausfälle einstellen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Pilotenstreik kein außergewöhnlicher Umstand ist. Daher ist die Fluggesellschaft in der Regel verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten. Das gilt laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zumindest dann, wenn der Streik angekündigt war und sich an geltendes Recht hält (Az.: C28/20). Fallen Flüge aus, muss die Fluggesellschaft Reisende 14 Tage vorher darüber informieren. Tut sie das nicht und bietet auch keine Ersatzbeförderungen an, kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro fällig sein, wenn Passagiere mehr als drei Stunden verspätet an ihrem Zielflughafen ankommen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke und vom Ausmaß der Verspätung ab. Die ARAG Experten raten Betroffenen zudem, die Airline schriftlich um eine alternative Reisemöglichkeit innerhalb der nächsten drei Stunden zu bitten und anzukündigen, dass man sich ansonsten selbstständig um die Weiterreise kümmert und anfallende Kosten, wie etwa für Mietwagen, Übernachtung oder neuen Flug, in Rechnung stellt. Dabei muss auch ein höherer Ticketpreis erstattet werden. Wer aufgrund eines Streiks lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss, hat zudem Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten, Telefonate, E-Mails oder Übernachtungen. Auch dabei hängen die Ansprüche der Fluggäste von der Länge des gebuchten Fluges und der Abflugverspätung ab. Wer eine Pauschalreise mit Flug und Hotel gebucht hat, kann bei einer längeren Verspätung seines Abflugs unter Umständen auch eine Minderung des gezahlten Reisepreises beim Veranstalter geltend machen. In der Regel gilt hier: Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der Tagesreisepreis für jede weitere Stunde um fünf Prozent gemindert werden. Storniert werden kann die Reise erst, wenn sich die Reise durch den Streik erheblich verkürzt, was zum Beispiel bei Kurzurlauben der Fall sein kann.
+++ Fehlalarm durch Smartphone +++
Ein Mann hatte unter dem Einfluss starker Schmerzmedikamente sein Mobiltelefon auf dem Autodach vergessen. Auf einer Bundesstraße fiel es während der Fahrt herunter. Die eingebaute Sturzerkennung des Geräts stellte daraufhin selbstständig eine Verbindung zur Einsatzleitstelle her. Als keine Verbindung zustande kam, alarmierte der Landkreis zwei Ortsfeuerwehren unter dem Leitstellenstichwort „eingeklemmt Pkw“. 21 Einsatzkräfte rückten daraufhin mit vier Fahrzeugen aus, fanden am Straßenrand aber nur das Telefon. Nun ging es um die Kosten des Einsatzes. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen, welches entschied, dass der Inhaber des Mobiltelefons dafür zahlen muss. Allerdings nicht den vollen Betrag, da nicht alle entsandten Fahrzeuge objektiv erforderlich waren (Az.: 3 B 674/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Göttingen.
+++ Influencer kann nicht in Deutschland klagen +++
Influencer müssen sich bei Konflikten über Kontosperrungen regelmäßig an die Gerichte am Sitz des Plattformbetreibers halten. Der Deliktsgerichtsstand, also der Ort, wo die vermeintliche rechtswidrige und schuldhafte Handlung passiert sein soll, ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg nicht maßgeblich. Denn es geht um vertragliche Ansprüche. Daher ist der vereinbarte Gerichtsstand, in diesem Fall Irland, maßgeblich (Az.: 3 W 1224/25 Kart).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg.
+++ Trickbetrug ist keine außergewöhnliche Belastung +++
Vermögensverluste aus einem Trickbetrug sind nicht als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Münster. Die Klägerin im Verfahren, eine 77-jährige Frau, war Opfer eines Telefonbetrugs geworden. Doch sie hätte in der Situation eben anders reagieren müssen, meinte das Gericht (AZ: 1 K 360/25 E).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des FG Münster.
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Einkommensteuer (Wikipedia)
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer stellt in fast allen Ländern eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Bezüglich der Gestaltung des Tarifverlaufes ergeben sich jedoch deutliche Unterschiede. - Fehlalarm (Wikipedia)
Ein Falschalarm oder Fehlalarm ist eine irrtümliche oder missbräuchliche Alarmierung beispielsweise von Feuerwehr, Rettungsdienst oder der Polizei, die zu keinem oder einem unnötigen Einsatz, einem so genannten Falschalarmeinsatz führt. - fluggesellschaft (Wikipedia)
Eine Fluggesellschaft (englisch airline) ist ein Luftfahrtunternehmen, das erwerbsmäßig den Personen- oder Frachttransport auf dem Luftweg betreibt. Fluggesellschaften sind Verkehrsunternehmen, die auf dem Verkehrsmarkt als Anbieter von Verkehrsleistungen auftreten und dabei sowohl den Linienverkehr als auch den Charterverkehr durchführen. Charakteristisch für Airlines im Gegensatz zu anderen Verkehrsunternehmen ist, dass sie überwiegend als Firmenmarken mit hohem Bekanntheitsgrad auftreten (Lufthansa, British Airways oder Singapore Airlines). - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Influencer (Wikipedia)
Als Influencer (deutsch etwa Einflussnehmer, Beeinflusser; von englisch to influence ‚beeinflussen‘) werden seit dem Beginn der 2000er Jahre Multiplikatoren bezeichnet, die ihre starke Präsenz und ihr Ansehen in sozialen Netzwerken nutzen, um beispielsweise Produkte oder Lebensstile zu bewerben. Vermarktung mit Influencern wird als Influencer-Marketing bezeichnet. Die Beziehung zwischen Influencern und ihren Followern wird als parasoziale Interaktion bezeichnet. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. - smartphone (Wikipedia)
Smartphone ([ˈsmaːɐ̯tfoʊ̯n]; [ˈsmɑɹtfoʊ̯n] AE, [ˈsmɑːtˌfəʊ̯n] BE; englisch, etwa „schlaues Telefon“) nennt man ein Mobiltelefon (umgangssprachlich Handy) mit umfangreichen Computer-Funktionen. Smartphones zeichnen sich vor allem durch die Bedienung über einen kapazitiven Touchscreen aus sowie die Möglichkeit der einfachen Installation vieler verschiedener Apps. Damit unterscheiden sie sich von Feature-Phones, die teilweise auch einen Internetzugang haben, aber über eine Tastatur bedient werden (oder allenfalls einen resistiven Touchscreen) und eine nur begrenzte Anzahl an Apps ausführen können. Der Begriff „Smartphone“ wurde erstmals 1999 von dem schwedischen Unternehmen Ericsson geprägt. Seit 2013 sind die jährlich weltweit neu verkauften Mobiltelefone mehrheitlich Smartphones. Als das meistverbreitete Smartphone-Betriebssystem setzte sich in den 2010er Jahren das inzwischen von fast allen Herstellern verwendete Android durch, mit einigem Abstand gefolgt von dem nur auf Apple-Geräten eingesetzten iOS. Durch die Verbreitung des Smartphones veränderte sich der Alltag vieler Menschen. Erstmals trägt die Mehrzahl der Menschen dauerhaft ein Gerät mit Internetzugang mit sich (per mobiler Breitbandverbindung oder WLAN). Dies sorgte für einen starken Anstieg der Nutzung v. a. von sozialen Netzwerken und Instant Messaging im Alltag, aber auch von allen möglichen anderen Onlinediensten. Das Smartphone wurde so zum Inbegriff des Digital Lifestyle. Es verursacht aber auch viele psychische Gesundheitsschäden und ermöglicht Big Tech und manchen staatlichen Akteuren eine umfangreichere weltweite automatisierte Massenüberwachung als jemals zuvor. - Streik (Wikipedia)
Ein Streik ist im Arbeitskampf eine vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Arbeitnehmern, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erreichen wollen. Die kollektive Arbeitsniederlegung verletzt – nach dem kollektiven Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland – nicht ihre Arbeitspflicht, da für die Dauer des Streiks das Beschäftigungsverhältnis als suspendiert gilt.