ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Was, wenn die Außenbeleuchtung des Nachbarn zu hell ist? +++
Das Amtsgericht München hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Grundstückseigentümerin ihre Außenbeleuchtung nachts zwischen 22 und 6 Uhr abschalten muss, weil das Licht die Nachbarn erheblich beeinträchtigt. Die Lampen auf der Grundstückszufahrt leuchteten bei Bewegung mehrere Räume des Nachbarhauses aus – auch nachts. Das Gericht sah darin eine wesentliche Beeinträchtigung und stellte klar, dass die Nachbarn weder verpflichtet sind, ihre Rollläden zu schließen noch blickdichte Vorhänge anzubringen. Auch die Verkehrssicherungspflicht rechtfertige keine dauerhafte nächtliche Beleuchtung, da der Weg ohne Außenbeleuchtung gefahrlos begehbar sei. Die Eigentümerin könne stattdessen schwächere oder ausschließlich nach unten strahlende Lampen verwenden (Az.: 173 C 9993/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

+++ Müll ist Sache der Allgemeinheit +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschieden hat, dass Eigentümer frei zugänglicher Grundstücke nicht automatisch als Besitzer von dort illegal abgeladenem Müll gelten und daher nicht für dessen Entsorgung verantwortlich sind. Im konkreten Fall hatten Unbekannte auf einem Waldgrundstück der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Dachpappe entsorgt. Das Gericht entschied, dass ein Grundstückseigentümer nicht automatisch zum Besitzer von Abfällen wird, die andere auf seinem frei zugänglichen Grundstück zurücklassen. Darf das Grundstück aufgrund gesetzlicher Regelungen von der Öffentlichkeit betreten werden, fehlt dem Eigentümer die tatsächliche Kontrolle über den dort abgelegten Müll. In solchen Fällen ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Müll-Beseitigung zuständig, also die Allgemeinheit. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn der Grundstückseigentümer selbst eine öffentliche Einrichtung ist (Az: 10 C 7.24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BVG.

+++ Wie lang darf ein Schulweg sein? +++
Das Verwaltungsgericht Trier hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine 13-jährige Schülerin den Weg zur nächsten Bushaltestelle auch dann zu Fuß zurücklegen muss, wenn dieser über unbeleuchtete Feld- und Waldwege führt. Zwar hielt das Gericht den kürzeren Weg wegen seines schlechten Zustands für ungeeignet, verwies die Schülerin jedoch auf eine alternative, rund zwei Kilometer lange Strecke, die noch deutlich unter der gesetzlichen Zumutbarkeitsgrenze von vier Kilometern liegt. Fehlende Beleuchtung, unbefestigte Wege, winterliche Witterungsverhältnisse und fehlender Handyempfang seien im ländlichen Raum üblich und begründeten keine besondere Gefährdung. Von einer 13-Jährigen könne erwartet werden, dass sie sich mit geeigneter Kleidung, reflektierenden Materialien und einer Taschenlampe auf die Gegebenheiten einstellt. Daher muss der Landkreis die Kosten für eine zusätzliche Beförderung zur Bushaltestelle nicht übernehmen (Az.: 9 K 773/26.TR).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Trier.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
8082ab83f8562be47b429b7fe1bb43fa27a78002
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
8082ab83f8562be47b429b7fe1bb43fa27a78002
http://www.ARAG.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Abfälle (Wikipedia)
    Unter Abfall bzw. Müll (schweizerisch/schwäbisch auch Kehricht, österreichisch auch Mist), genannt auch Unrat, versteht man sämtliche vom Menschen entsorgten Dinge. Es handelt sich hierbei um Gegenstände, Materialien, Verpackungen und Substanzen, die für die entsorgende Person keinen Verwendungszweck mehr erfüllen und somit wertlos sind. Um das Recycling zu ermöglichen, bieten viele Länder im privaten sowie im industriellen Bereich eine Reihe getrennter Sammelmöglichkeiten an. So werden neben Restmüll z. B. Bioabfall und Altpapier gesammelt und oft gibt es Möglichkeiten der Altkleidersammlung, des Glasrecyclings und der Verwertung von Kunststoffabfällen (z. B. Leichtverpackungen). Weitere, gesonderte Abfallfraktionen sind z. B.: Altglas, Altmetall, Altholz, Altöl, Bauschutt, Schrott, Elektronikschrott etc. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle (einschließlich Giftmüll), Abfallprodukten aus der Agrarindustrie (wie Gülle) und Abwasser erfolgt separat. Darüber hinaus gelten auch einige Abfälle, die bei der Industrie und im Gewerbe anfallen, als „Sondermüll“, darunter Baustoffe (z. B. Asbest) sowie Lösungsmittel, Säuren, Laugen, chemische und Laborabfälle und (anteilig) Krankenhausabfälle. Für die ländereinheitliche Umsetzung des Abfallrechts ist in Deutschland die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zuständig, ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz. In Fachkreisen wird unterschieden zwischen „Abfall zur Beseitigung“ und „Abfall zur Verwertung“. Dabei soll Mülltrennung helfen, den Anteil des „Abfalls zur Verwertung“ zu optimieren, um dem Ideal einer Kreislaufwirtschaft näher zu kommen.
  • Allgemeinheit (Wikipedia)
    Der Begriff Allgemeinheit kann sich beziehen auf die gesamte Gesellschaft (Soziologie); die Gesamtheit der Bürger die Öffentlichkeit als Substantiv zu „allgemein“, siehe gemein in der formalen Logik als Adjektiv für die Allgemeingültigkeit in der Philosophie als Wortform zu Allgemeines und Einzelnes im Rechtswesen innerhalb von Schutzvorschriften – z. B. im Urheberrecht Siehe auch: Generik Commons
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Außenbeleuchtung (Wikipedia)
    Der Begriff Beleuchtung bezeichnet die Lichterzeugung mithilfe einer künstlichen Lichtquelle (Beleuchtungsanlage) sowie die folgende Sichtbarmachung von Objekten, die nicht selbst leuchten. Dieses Kunstlicht macht den Menschen unabhängig von natürlichen Lichtquellen (in erster Linie der Sonne) und dient der Verbesserung der Sehleistung (visuelle Wirkung). Sie kann den circadianen Rhythmus beeinflussen (biologische Wirkung) und das Wohlbefinden steigern (emotionale Wirkung). Die frühgeschichtliche Nutzung des offenen Feuers stellt die erste und gleichzeitig einfachste Form der Beleuchtung dar. Im weiteren Verlauf der Menschheitsgeschichte wurden insbesondere ab dem 18. Jahrhundert, verbunden mit der Entwicklung neuer Techniken und Werkstoffe, zusätzliche Möglichkeiten durch elektrische Beleuchtung entwickelt. Es wird angestrebt die Beleuchtung hinsichtlich Energieverbrauch, Wirkungsgrad und Lebensdauer zu optimieren und die Lichtqualität zu verbessern. In der Beleuchtungstechnik wird grundsätzlich zwischen der Innen- und der Außenbeleuchtung unterschieden. Die Innenbeleuchtung umfasst sowohl Wohnräume als auch Arbeitsstätten aller Art sowie öffentliche Räume, wie etwa Restaurants oder Theater. Zur Außenbeleuchtung gehören im Wesentlichen die Straßenbeleuchtung, die Beleuchtung von Bauten (siehe Belichtung (Architektur)) und die von Sportstätten. Verschiedene Normen, die zum größten Teil auf europäischer Ebene harmonisiert sind, regeln die einzelnen Anwendungsgebiete und legen quantitative und qualitative Anforderungen für Beleuchtungsanlagen fest.
  • beleuchtung (Wikipedia)
    Der Begriff Beleuchtung bezeichnet die Lichterzeugung mithilfe einer künstlichen Lichtquelle (Beleuchtungsanlage) sowie die folgende Sichtbarmachung von Objekten, die nicht selbst leuchten. Dieses Kunstlicht macht den Menschen unabhängig von natürlichen Lichtquellen (in erster Linie der Sonne) und dient der Verbesserung der Sehleistung (visuelle Wirkung). Sie kann den circadianen Rhythmus beeinflussen (biologische Wirkung) und das Wohlbefinden steigern (emotionale Wirkung). Die frühgeschichtliche Nutzung des offenen Feuers stellt die erste und gleichzeitig einfachste Form der Beleuchtung dar. Im weiteren Verlauf der Menschheitsgeschichte wurden insbesondere ab dem 18. Jahrhundert, verbunden mit der Entwicklung neuer Techniken und Werkstoffe, zusätzliche Möglichkeiten durch elektrische Beleuchtung entwickelt. Es wird angestrebt die Beleuchtung hinsichtlich Energieverbrauch, Wirkungsgrad und Lebensdauer zu optimieren und die Lichtqualität zu verbessern. In der Beleuchtungstechnik wird grundsätzlich zwischen der Innen- und der Außenbeleuchtung unterschieden. Die Innenbeleuchtung umfasst sowohl Wohnräume als auch Arbeitsstätten aller Art sowie öffentliche Räume, wie etwa Restaurants oder Theater. Zur Außenbeleuchtung gehören im Wesentlichen die Straßenbeleuchtung, die Beleuchtung von Bauten (siehe Belichtung (Architektur)) und die von Sportstätten. Verschiedene Normen, die zum größten Teil auf europäischer Ebene harmonisiert sind, regeln die einzelnen Anwendungsgebiete und legen quantitative und qualitative Anforderungen für Beleuchtungsanlagen fest.
  • Bushaltestelle (Wikipedia)
    Eine Haltestelle, veraltet auch Haltestation, Haltstation, Anhaltestation, Anhaltstation oder Personenhaltestelle, ist im Personenverkehr ein Ort auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der von Straßenbahnen, Oberleitungsbussen, Omnibussen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln planmäßig oder zumindest regelmäßig bedient wird, um Fahrgästen das Zu- und Aussteigen zu ermöglichen. Haltestellen sind einerseits ein Rechtsbegriff der Personenbeförderung im Linienverkehr (§ 42 PBefG). Dieser wird definiert als „eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können“. Andererseits regelt § 20 Abs. 1 StVO, dass an Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, nur vorsichtig – auch im Gegenverkehr – vorbeigefahren werden darf. Liegt eine Haltestelle direkt an der Straße, greifen besondere Verkehrsvorschriften für alle Fahrzeuge, insbesondere beim Vorbeifahren und Parken. Wird die Haltestelle gemäß der StVO beschildert (Zeichen 224), ist dies eine Angelegenheit des Verkehrsunternehmens und der anordnenden Straßenverkehrsbehörde auf Kosten des Verkehrsträgers (§ 5b StVG). Bei den „Haltestellen“ des Pedibus („Schulbus zu Fuß“) hält hingegen kein Fahrzeug, Schulkinder sammeln sich zu festgelegten Zeiten, um gemeinsam entlang einer festgelegten Route zur Schule zu gehen.
  • Dachpappe (Wikipedia)
    Dachpappe (auch Teerpappe) war eine mit Bitumen getränkte Pappe, die als Dachabdichtung und Feuchtigkeitssperre in Bauwerken diente. Ihre Erfindung liegt 240 Jahre zurück und heute wird keine Pappe mehr in Bitumenbahnen verwendet. Oft wurde in die Bitumenbahnen Sand, feiner Kies oder Schiefersplitt eingewalzt, um eine höhere Abriebfestigkeit und UV-Resistenz zu erreichen und die Erhitzung durch Sonneneinstrahlung zu begrenzen. Dachbahnen können als alleinige oder als zusätzliche Dachhaut (Unterdeckung) verwendet werden, etwa unter Dachziegeln oder Schieferdeckungen.
  • Gerichtsurteil (Wikipedia)
    Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
  • lampe (Wikipedia)
    Eine Lampe (, französisch lampe, von altgriechisch λαμπάς lampás „Fackel, Leuchte“) ist nach DIN 5039 ein Leuchtmittel, also ein technisches Bauteil einer Leuchte, das selbstständig in der Lage ist, Licht durch Energieumwandlung zu erzeugen und der Beleuchtung dient. Zu beachten ist, dass die Begriffe Lampe und Leuchte allgemeinsprachlich meist gleichgesetzt werden.
  • Müll (Wikipedia)
    Müll steht für: Abfall, umgangssprachlich als Synonym für jegliche stoffliche Abfälle Hausmüll, Abfälle aus privaten Haushalten Industriemüll, Abfälle der Industrie Restmüll, nicht wiederverwertbare bzw. verunreinigte Abfälle Sperrmüll, sperrige Entsorgungsgegenstände (oft Möbel), die nicht in die Mülltonne passen „Sondermüll“, siehe Gefährliche Abfälle bzw. Giftmüll Kultur Tatort: Müll, deutscher Fernsehfilm aus der Krimireihe Tatort (2008) Müll (Roman), Roman von Wolf Haas, neunter Brenner-Krimi (2022) Personen: Arnika Müll (* 1978), deutsche Künstlerin Arnold Müll (1906–1989), deutscher Eisenbahnfotograf und Künstler Gerhald Müll (* 1948), deutscher Eishockeyspieler Siehe auch: Mull Müllverbrennung Plastikmüll in den Ozeanen Vermüllung Verschmutzung
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Schulweg (Wikipedia)
    Der Schulweg ist der Weg zwischen Elternhaus und Schule. In der Regel wird er zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. auch mit dem Schulbus) zurückgelegt. In den letzten Jahren werden Kinder auch häufig von ihren Eltern mit dem Pkw zur Schule gebracht (sogenannte Elterntaxis), was einen stark erhöhten Kfz-Verkehr vor den Schulen, die sogenannte „Schul-Rushhour“, bewirkt. Eine Möglichkeit, den Schulweg in Gruppen von Kindern unter der Begleitung von Erwachsenen zu bewältigen, ist Pedibus. Ein Schulweg ist im juristischen Sinn der kürzeste sichere Weg zwischen der Wohnung eines Schülers und seiner Schule oder seinem Unterrichtsort. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am „nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks“ (§ 97 Abs. 4 SchulgesetzV NRW).
  • Verkehrssicherungspflicht (Wikipedia)
    Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Die Verkehrssicherungspflichten entstanden vor dem Hintergrund der „rechtswidrigen Verletzung“ der in § 823 Absatz 1 BGB genannten Rechte und Lebensgüter.
  • Waldweg (Wikipedia)
    Waldweg bezeichnet: für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Waldstraße, siehe Forststraße durch den Wald führende Fußwege: Wanderweg Trail Steig Derrick: Waldweg, erste Folge der deutschen Krimiserie Derrick Siehe auch: Waldsteig Waldstraße
Werbung
connektar.de