ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Mittagspause im Homeoffice unfallversichert? +++
Das Hessische Landessozialgericht hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Wege zur Beschaffung von Essen während der Mittagspause auch im Homeoffice grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen können. Voraussetzung ist, dass der Weg dem Erhalt der Arbeitskraft dient und einen betrieblichen Bezug hat. Deshalb wurde der Sturz einer Arbeitnehmerin auf dem Weg zu einem Imbiss während ihrer Homeoffice-Mittagspause als Arbeitsunfall anerkannt. Anders entschied das Gericht im Fall eines Mannes, der beim mobilen Arbeiten auf dem Grundstück eines Kollegen auf dem Weg zum gemeinsamen Mittagessen verunglückte. Da sein Weg ausschließlich der Nahrungsaufnahme diente und kein ausreichender betrieblicher Zusammenhang bestand, wurde der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Gegen beide Urteile sind Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig (Az.: L 3 U 189/24 und L 3 U 176/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Hessischen LSG.

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+++ Kein Anspruch auf einen Teich im Gemeinschaftsgarten +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, das entschieden hat, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen gemeinschaftlichen Zierteich im Rahmen einer Umgestaltung des Gartens stilllegen und durch eine Bepflanzung ersetzen darf. Eine Wohnungseigentümerin, deren Terrasse unmittelbar an den Teich grenzte, konnte sich hiergegen nicht erfolgreich wehren. Das Gericht stellte fest, dass kein Anspruch auf den Erhalt des Teichs besteht, da dieser weder in der Teilungserklärung noch in der Gemeinschaftsordnung besonders geschützt war. Die geplante Umgestaltung stellt nach Auffassung des Gerichts keine unangemessene Benachteiligung dar, da die Bepflanzung einen gleichwertigen Ersatz schafft und den natürlichen Charakter der Grünfläche erhält. Auch naturschutzrechtliche Bedenken konnte die Eigentümerin nicht ausreichend belegen (Az.: 1292 C 17648/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.

+++ Verschweigen einer Erkrankung eines Ungeborenen: Versicherungsbetrug? +++
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied laut ARAG Experten, dass eine private Pflegezusatzversicherung auch dann wirksam bleibt, wenn ein Elternteil beim Abschluss bereits von einer pränatal diagnostizierten Trisomie 21 seines ungeborenen Kindes wusste, diese Information der Versicherung aber nicht ungefragt mitteilte. Der Vater hatte alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet; Fragen zu einem bereits gezeugten, aber noch nicht geborenen Kind enthielt das Antragsformular nicht. Nach der Geburt wurde die Tochter im Rahmen der Kindernachversicherung (Paragraf 198 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz) mitversichert. Als die Versicherung später wegen der bestehenden Pflegebedürftigkeit Leistungen verweigerte und den Vertrag wegen angeblicher arglistiger Täuschung anfocht, wies das Gericht diese Vorwürfe zurück. Nach Auffassung der Richter bestand keine Pflicht zur ungefragten Offenlegung der Diagnose des ungeborenen Kindes. Es sei Aufgabe des Versicherers, für die Risikoprüfung relevante Fragen zu stellen. Da dies nicht geschehen sei, durfte der Vater davon ausgehen, dass entsprechende Informationen nicht verlangt werden. Die Versicherung muss daher die vereinbarten Leistungen für die am Down-Syndrom erkrankte Tochter erbringen (Az.: 12 U 131/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe.

+++ Einbau von Split-Klimaanlagen muss erlaubt werden +++
Grundsätzlich kann eine Eigentümergemeinschaft den Einbau einer fest installierten Split-Klimaanlage mit Außengerät nicht verweigern, auch wenn dafür die Fassade durchbohrt werden muss. Voraussetzung ist, dass andere Eigentümer durch die bauliche Veränderung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Befürchtete Lärmbelästigungen durch die Klimaanlage allein reichen für eine Ablehnung in der Regel nicht aus. Sollte die Anlage später tatsächlich zu störendem Lärm führen, können Betroffene dagegen vorgehen. Meist kommen dann aber Nutzungsbeschränkungen oder andere Maßnahmen infrage. Ein vollständiger Rückbau der Klimaanlage ist nach Auskunft der ARAG Experten in der Regel nicht erforderlich (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 162/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Gemeinschaftsgarten (Wikipedia)
    Ein Gemeinschaftsgarten ist ein als Garten genutztes Stück Land, das von einer Gruppe von Personen gemeinsam bewirtschaftet wird.
  • Homeoffice (Wikipedia)
    Home Office steht für: Homeoffice, Büro in den eigenen vier Wänden, siehe Häusliches Arbeitszimmer umgangssprachliches Synonym für Telearbeit von zuhause aus Home Office (Ministerium) (früher Home Department), britisches Innenministerium Small Office, Home Office, Kundengruppe oder Produktlinie im IT-Bereich Siehe auch: Home schooling, Hausunterricht
  • Mittagspause (Wikipedia)
    Mittagspause ist die Bezeichnung für eine meist unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit. Sie wird üblicherweise im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und -nehmer zeitlich festgelegt. In Deutschland liegt sie zumeist in der Zeit von 11:30 bis 13:30 Uhr, in Spanien oder Italien zwischen 13 und 17 Uhr. Die Mittagspause dient der Erholung und der Einnahme eines Imbisses bzw. des Mittagessens. Als Standard für ihr Zeitausmaß gilt im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht ein Anspruch auf 30 Minuten Pause, der nach spätestens sechsstündiger Arbeitszeit gebührt. Die Mittagspause (oder eine sonstige längere Arbeitspause) kann auch in zwei Hälften zu je 15 Minuten geteilt werden. Sie wird jedoch (geteilt oder ungeteilt) nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. In der Schule darf der ununterbrochene Unterricht ebenfalls sechs Stunden nicht überschreiten. Ist eine Teilung erforderlich, ist eine längere Mittagspause (manchmal auch „große Pause“ genannt) nach fünfstündigem Unterricht üblich bzw. länderweise vorgeschrieben.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Teich (Wikipedia)
    Ein Teich ist ein künstlich angelegtes Stillgewässer, meist mit Zu- und Ablauf. Die Tiefe ist im Gegensatz zu vielen Seen so gering, dass sich keine stabile Temperaturschichtung ausbildet.
  • Trisomie (Wikipedia)
    Trisomie (von altgriechisch τρεῖς, τρία treis, tría, deutsch ‚drei‘ und σῶμα sôma, deutsch ‚Körper‘, also drei Körper, gemeint sind drei Chromosomen) ist ein Begriff aus der Genetik, der Fälle eines überzähligen Chromosoms beschreibt. Viele Pflanzen und Tiere wie auch Menschen sind Diplonten: Von jedem Chromosomentyp sind nach der Befruchtung zwei Stück vorhanden, die ein Chromosomenpaar bilden. Trisomie bedeutet, dass ein drittes, überzähliges Chromosom desselben Typs vollständig oder zum Großteil vorhanden ist. Bei Menschen sind Trisomien zusammen mit Monosomien, bei denen ein Chromosom fehlt, die häufigsten und klinisch wichtigsten Chromosomenveränderungen. Grund ist meistens eine falsche Verteilung (Non-Disjunction) der Chromosomen während der Meiose, also während der Reifung der Eizellen oder Spermien. Mit zunehmendem Alter der Mutter treten Trisomien gehäuft auf. Die häufigsten Trisomien bei Menschen sind die der Chromosomen 21 (Down-Syndrom), 18 (Edwards-Syndrom) und 13 (Pätau-Syndrom) und überzählige Geschlechtschromosomen. Liegt ein Chromosomentyp vierfach vor, spricht man von Tetrasomie. Sind alle Chromosomen dreifach vorhanden, heißt das Fachwort nicht Trisomie, sondern Triploidie.
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