Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Alte Kiefer darf nicht gefällt werden +++
Vor einem Einfamilienhaus steht eine alte Waldkiefer, die mit ihren Ästen die Photovoltaikanlage auf dem Dach verschattet. Dadurch kam es zu einer Minderleistung der Anlage, die der Immobilieneigentümer nicht hinnehmen wollte. Er beantragte beim Bezirksamt eine Fällgenehmigung für den Baum. Doch die wurde nicht erteilt. Auch vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Die ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Waldkiefer nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen gehört (Az.: VG 24 K 26/24).
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+++ Erwerb ohne Fahrzeugbrief +++
Als der Kunde den Kaufvertrag über einen Jeep unterzeichnet hatte, konnte ihm der Vertragshändler keine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) mitgeben. Als Begründung wurde dem Käufer mitgeteilt, dass der Mitarbeiter, der Zugriff auf die originalen Papiere hatte, krank sei. Der Käufer begnügte sich mit einer Kopie und nahm den Jeep trotzdem mit. Danach stellte sich jedoch heraus, dass das Autohaus gar nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war. Trotzdem durfte der Kunde den Wagen behalten. Denn das Oberlandesgericht Celle entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass der Kunde bei einem Kauf über einen autorisierten Vertragshändler darauf vertrauen darf, dass dieser zum Verkauf berechtigt ist, auch wenn der Fahrzeugbrief ausnahmsweise noch nicht vorliegt (Az.: 11 U 123/25).
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+++ Schadensersatz für beschädigten Deko-Hasen +++
Eine Bewohnerin stellte in einem Beet im allgemein zugänglichen Hof des von ihr bewohnten Mehrfamilienhauses einen etwa 30 Zentimeter großen Deko-Hasen auf. Eines Tages stellte sie fest, dass der Hase kopflos war. Ihr Glück: Ein Nachbar hatte die „körperliche Berührung“ des Hasen durch eine Mitbewohnerin beobachtet. Diese wurde laut ARAG Experten nun zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 Euro verurteilt (Amtsgericht München, Az.: 172 C 23447/24).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Äste (Wikipedia)
Ein Ast ist die krautige oder holzige Achse eines Seitensprosses der Pflanzen mit Kormus (veraltet: Kormophyten). Ein Ast kann der Achse des Grundtriebs (Stängel bzw. Stamm) oder wiederum anderen Ästen seitlich entspringen. Ein Zweig ist ein Ast samt Blättern. Umgangssprachlich wird der Begriff oft auf die holzigen Äste von Bäumen reduziert. In der Holznutzung ist die Unterscheidung von Ast und Zweigwerk üblich – beziehungsweise nennt man den Zweig, wie auch die Spuren, die das Zweigwerk im Holz hinterlässt, Astholz oder „Ast“. - Beet (Wikipedia)
Ein Beet ist eine abgeteilte und landwirtschaftlich bzw. gärtnerisch bearbeitete Fläche zum Anbau von Gemüse, Zierpflanzen oder auch Baumschulkulturen. Die Anlage von Beeten ist daher vor allem in Gärtnereien sowie Haus- und Kleingärten verbreitet. Auf Beeten werden die anzubauenden Pflanzen meistens in Reihen gesät oder gepflanzt. Im Regelfall sind landwirtschaftliche Beete und gärtnerische Nachzuchtbeete Monokulturen, aber Kräuter- und Zierbeete eher auch mal eine Komposition verschiedener Arten, Permakulturbeete sogar aus Prinzip. - Fahrzeugbrief (Wikipedia)
Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich Typenschein bzw. Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Der Kraftfahrzeugbrief wurde in Deutschland bereits mit der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 11. April 1934 zum 1. Mai 1934 eingeführt. Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) heißt der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II. Deutschland führte diese Zulassungsbescheinigung zum 1. Oktober 2005 mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein, um das geltende EU-Recht umzusetzen (siehe dazu § 14 FZV). Die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Kraftfahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Über die konkrete Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (Anmeldung) wird ein Fahrzeugschein (jetzt EU-weit: Zulassungsbescheinigung Teil I) ausgestellt. Bei der Abmeldung des Fahrzeuges (vorübergehende Stilllegung) wird der Fahrzeugbrief nicht eingezogen, die Stilllegung wird nur im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen. - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Kiefer (Wikipedia)
Kiefer steht für: Kiefer (Anatomie), dem Kauen dienende Knochen der Wirbeltiere Kiefer (Insekt), Teile der Mundwerkzeuge von Insekten Kiefer (Familienname) – siehe dort zu Namensträgern Werk Kiefer, ehemalige Munitionsfabrik im Harz Botanik: Kieferngewächse (Pinaceae), eine Familie der Pflanzen Kiefern oder Föhren (Pinus), eine Gattung der Nadelholzgewächse mit zirka 115 Arten Waldkiefer (Pinus sylvestris), Gemeine Kiefer, Rotföhre, eine Art der Kiefern Schwarzkiefer (Pinus nigra), vorherrschende Kiefernart in Südostösterreich Siehe auch: Kieffer - Minderleistung (Wikipedia)
Minderleister (englisch underachiever, aus englisch to achieve „etwas zustande bringen“, „ein Ziel erreichen“ oder englisch low performer, niederl. Onderpresteren) sind Personen, die dauerhaft unterhalb ihrer körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit bleiben. Der Gegensatz dazu sind die Overachiever (oder Overperformer). - Photovoltaikanlage (Wikipedia)
Eine Photovoltaikanlage (auch PV-Anlage bzw. PVA oder nach einer ihrer Hauptkomponenten PV-Generator bzw. Solargenerator genannt [s. u.]) ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die dabei typische direkte Art der Energiewandlung bezeichnet man als Photovoltaik. Demgegenüber arbeiten andere Sonnenkraftwerke (z. B. solarthermische Kraftwerke) über die Zwischenschritte Wärmeenergie und mechanische Energie. In Deutschland gilt nach § 3 Nr. 1 EEG jedes Modul als eine eigenständige Anlage. Nach § 9 EEG gelten mehrere Solarmodule ausschließlich zur Ermittlung der installierten Leistung unter bestimmten Umständen als eine Anlage. EU-weit fallen PV-Anlagen unter die WEEE-Elektronikrichtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive), wodurch die Hersteller sie am Lebensende zurücknehmen müssen. Die Nennleistung üblicher Photovoltaikanlagen reicht vom niedrigen einstelligen kW-Bereich, wie er für Hausdachanlagen üblich ist, bis hin zu einigen MW für gewerbliche Dachanlagen, während Freiflächensolaranlagen üblicherweise mindestens im MW-Bereich angesiedelt sind. Indien verfügte im Jahr 2020 über die leistungsstärkste Photovoltaikanlage, den Solarpark Bhadla, die sich bei einer Nennleistung von 2,2 GWp über eine Fläche von 57 km² erstreckt. Danach sind in China bis Ende 2024 eine Reihe von Anlagen über 3 GWp ans Netz gegangen. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. - Schadensersatz (Wikipedia)
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens. - Vertragshändler (Wikipedia)
Vertragshändler sind selbstständige Kaufleute, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung im eigenen Namen für eigene Rechnung Waren eines oder mehrerer bestimmter Hersteller bzw. Lieferanten vertreiben. Durch die Integration in die Vertriebsstruktur des Herstellers bzw. Lieferanten entsteht für außenstehende Dritte der Eindruck eines Filialunternehmens. Im Gesetz findet man keine Norm zum Vertragshändler. - Zulassungsbescheinigung (Wikipedia)
Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland und in Österreich eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Inhalte der Zulassungsbescheinigung sind: die Individualisierung des Fahrzeugs, in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (umgangssprachlich: Fahrgestellnummer) die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens an eine bestimmte Person (dies ist meist der Eigentümer, allerdings stellt die Zulassungsbescheinigung in Deutschland und in Österreich keinen Eigentumsnachweis dar; in anderen EU-Ländern kann dies anders sein) die Tatsache, dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsvorschriften (Bauartzulassung) eines EU-Staates erfüllt. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Feld C.4c) klargestellt, dass deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Die Zulassungsbescheinigung wurde aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge bis zum Jahr 2005 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt, um die unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren zu vereinheitlichen sowie den Datenschutz zu verbessern. Beispielsweise enthielt der frühere deutsche Fahrzeugbrief Namen und Wohnort von bis zu sechs Vorhaltern und die Zeiten, in welchen diese Halter des Fahrzeugs waren. In Österreich war ehemals die Reihe der vormaligen Inhaber der Zulassung mit Name, Adresse und Zeitraum im Typenschein eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung besteht entweder aus einem Teil oder aus zwei Teilen (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 1999/37/EG). Tatsächlich weichen die Zulassungsbescheinigungen in den einzelnen Mitgliedstaaten – mitunter sogar innerhalb dieser – zum Teil erheblich voneinander ab. Das französische certificat d'immatriculation beispielsweise besteht anders als in Deutschland nur aus einem Teil. Auch werden die Daten nicht europaweit einheitlich geschützt.