Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Entschädigung: Zu lange auf Passagiere gewartet +++
Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn die Verspätung eines Fluges maßgeblich auf ihre eigene organisatorische Entscheidung zurückgeht. Das hat laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof klargestellt. In dem konkreten Fall entschied sich die Fluggesellschaft dazu, auf verspätete Fluggäste zu warten, was zu einer erheblichen Verzögerung führte, für die Ansprüche geltend gemacht werden durften (Az.: T-656/24).
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+++ Mitverschulden durch Parken +++
Wer mit seinem geparkten Auto eine Durchfahrt versperrt, muss damit rechnen, eine Mitschuld zu tragen, wenn es durch das Falschparken zum Unfall kommt. Im konkreten Fall parkte ein Fahrzeug auf einem Parkplatz an einer Stelle, die für die Durchfahrt zur nächsten Parkreihe vorgesehen war. Beim Befahren des Parkplatzes kollidierte eine Frau mit diesem parkenden Auto. Den Schaden von mehr als 6.000 Euro wollte die Falschparkerin von der Verursacherin erstattet bekommen. Doch das Amtsgericht München entschied laut ARAG Experten, dass die parkende Frau eine Mitschuld von einem Fünftel tragen musste, weil auch vom geparkten Wagen eine Be-triebsgefahr ausgehe (Az.: 344 C 8946/25).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Entschädigung (Wikipedia)
Eine Entschädigung ist eine Leistung, insbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird. Während der Begriff des Schadensersatzes den zivilrechtlichen Ausgleich für solche Einbußen beschreibt, die im privaten Rechtsverkehr entstanden sind, pflegt man mit dem Begriff der Entschädigung vor allem den Ausgleich für Nachteile durch die öffentliche Hand zu verstehen (vgl. jedoch Entschädigung im Steuerrecht). - Falschparken (Wikipedia)
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die VOWi ist ein Verkehrsverstoß, der im Unterschied zu einer Verkehrsstraftat nur mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird. Diese Unterscheidung gibt es für die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 1969 mit Inkrafttreten des „Ordnungswidrigkeitengesetzes“. - fluggesellschaft (Wikipedia)
Eine Fluggesellschaft (englisch airline) ist ein Luftfahrtunternehmen, das erwerbsmäßig den Personen- oder Frachttransport auf dem Luftweg betreibt. Fluggesellschaften sind Verkehrsunternehmen, die auf dem Verkehrsmarkt als Anbieter von Verkehrsleistungen auftreten und dabei sowohl den Linienverkehr als auch den Charterverkehr durchführen. Charakteristisch für Airlines im Gegensatz zu anderen Verkehrsunternehmen ist, dass sie überwiegend als gut bekannte Firmenmarken auftreten (Lufthansa, British Airways oder Singapore Airlines). - Gerichtsurteil (Wikipedia)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO). - Mitverschulden (Wikipedia)
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens. - parken (Wikipedia)
Parken oder Parkieren (Schweizer Hochdeutsch; über das englische park „einhegen, in einem Park abstellen“ schließlich zu spätlateinisch parricus „Gehege“) bezeichnet den Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen (in Deutschland ein so genannter Abstellvorgang, in Österreich ein Abstellen des Fahrzeuges). Dabei handelt es sich um einen zulässigen Gemeingebrauch, das Fahrzeug ist dem ruhenden Verkehr zuzuordnen. Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Halt- (Österreich: Halte-) oder Parkverbote untersagt ist. Zur besseren Ausnutzung des Parkraums ist platzsparendes Parken unabdingbar. Ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren ist freizuhalten. Das Einparken im Straßenraum zählt neben anderen Grundfahraufgaben zur praktischen Führerscheinprüfung. Dabei unterscheidet man das Längsparken in Fahrbahnrichtung vom Schrägparken. Das zur Fahrrichtung schräge Parken erfordert weniger Geschicklichkeit. In den USA war das Schrägparken bereits Ende der 1920er Jahre weiträumig eingeführt. - Passagier (Wikipedia)
Ein Passagier (oder Fahrgast; von französisch passager, „gehen, überschreiten“, französisch passajour, „Reisender“; ursprünglich aus lateinisch passus, „Klafter, Schritt“) ist eine Person, die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Transportmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. - Schaden (Wikipedia)
Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade ‚Schaden, Körperschaden, Wunde, Geschwür‘) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet. Die Begriffe Schädigung und Beschädigung stehen dabei sowohl für das Zufügen beziehungsweise Erleiden eines Schadens wie auch synonym für den Schaden selbst. - Umstand (Wikipedia)
Umstand ist ein Ortsteil von Kettwig, der mit Kettwig 1975 zur Stadt Essen eingemeindet wurde. - Verspätung (Wikipedia)
Eine Verspätung (englisch delay) liegt vor, wenn Ereignisse, Personen, Transport- oder Verkehrsmittel nicht zur erwarteten, vereinbarten oder geplanten Zeit beginnen, eintreffen, starten, enden oder ankommen, sondern erst danach.