Adoption für Kindeswohl: Gericht erkennt Auslandsadoption an

(DAV). Für die Entscheidung, ob eine Adoption im Interesse des Kinds notwendig ist, spielt vor allem eine Rolle, dass das Kind dadurch ein dauerhaftes, stabiles und förderliches Zuhause bekommt. Entscheidend ist letztlich immer das konkrete Wohl des Kinds – auch dann, wenn dadurch allgemeine rechtliche Vorgaben in den Hintergrund treten müssen.

Das Ehepaar strebte die Anerkennung ihrer Adoption eines Kinds in Sierra Leone an und stellte beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag. Die Ehefrau hat die deutsche, der Mann die sierra-leonische Staatsangehörigkeit. Das Kind, die Nichte des Manns, lebte in Sierra Leone bei der Großmutter. Der Oberste Gerichtshof von Sierra Leone hatte die Adoption ausgesprochen.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Das Mädchen kam nach dem Tod der Mutter verwahrlost und krank zur Großmutter, es war sprachlich und kognitiv entwicklungsverzögert. Wie die Annehmenden – also die (potenziellen) Adoptiveltern – schilderten, konnte sich die Großmutter alters- und krankheitsbedingt nicht ausreichend um das Kind kümmern. Eine verlässliche Unterstützung durch die Umgebung gab es nicht. Ohne die finanzielle Hilfe der Annehmenden reichte das Essen nicht aus. Mehrere Familienmitglieder waren bereits an unbehandelten Krankheiten gestorben, darunter auch die leibliche Mutter des Kinds. Eine medizinische Versorgung vor Ort war kaum möglich.

Auslandsadoption: Anerkennung trotz fehlender Vermittlungsstelle?
Das Amtsgericht lehnte den Antrag auf Anerkennung der Adoption ab. Es handelte sich aus seiner Sicht um eine sogenannte unbegleitete Auslandsadoption, die in Deutschland nicht anerkannt werden könne. Da die Annehmenden in Deutschland lebten und das Kind im Rahmen der Adoption ebenfalls dort leben sollte, liege eine internationale Adoption vor. In einem solchen Fall hätte eine anerkannte deutsche Vermittlungsstelle eingebunden werden müssen.

Die eingelegte Beschwerde war jedoch erfolgreich: Das Oberlandesgericht stimmte der Adoption zu. Es zeigte sich überzeugt, dass die Annahme für das Wohl des Kinds erforderlich sei. Auch wenn eine Prüfung der vorgelegten Urkunden aus Sierra Leone kaum möglich war, sah das Gericht keinen Anlass, an der detaillierten Darstellung der Annehmenden zu zweifeln. Diese wurde unter anderem durch zahlreiche Unterlagen sowie durch die Herstellung von Videotelefonkontakten zwischen dem Kind und der Ergänzungspflegerin bzw. dem Gericht untermauert.

Internationale Adoption im Ausnahmefall: Vorrang des konkreten Kindeswohls
Die Richter gingen davon aus, dass sich zwischen den Annehmenden und dem Kind eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung entwickeln werde. Zwar hätten sie bisher nicht über einen längeren Zeitraum gemeinsam unter einem Dach gelebt, doch bestehe seit der Geburt im Jahr 2016 ein enger Kontakt. Mehrmals im Jahr hätten sie mehrere Wochen gemeinsam im Haus der Annehmenden in Sierra Leone verbracht. Darüber hinaus stünden sie regelmäßig telefonisch in Verbindung. Die Annehmenden übernähmen Verantwortung, indem sie dem Kind durch kontinuierliche finanzielle Unterstützung zur Seite stünden.

Die Familienbande und die Wurzeln des Kinds würden durch die Anerkennung der Adoption gewahrt, da der Annehmende selbst aus Sierra Leone stamme und eine enge familiäre Bindung bereits bestehe und durch regelmäßige Besuche der Verwandten vor Ort weiterhin gepflegt werden solle.

Die Annehmenden erschienen auch unter Berücksichtigung der Verhältnisse in Sierra Leone bestens geeignet, die Versorgung und Erziehung des Kinds zu übernehmen. Sie lebten in gesicherten Verhältnissen, gingen einer Erwerbstätigkeit nach und hätten ein eigenes Haus mit einem bereits eingerichteten Kinderzimmer. Die Annehmenden hätten bereits die Möglichkeit von Freistellungen von der Arbeit geklärt, um sich nach der Einreise dem Kind intensiv widmen zu können. Sie seien beide in der Lage, ohne Sprachbarriere mit dem Kind kommunizieren. Ferner besteht die Möglichkeit, ihm den Weg zur Teilhabe am außerfamiliären Leben durch Aufnahme an einer internationalen Schule erleichtern, bis das Kind die deutsche Sprache erlernt habe.

Oberlandesgericht Koblenz am 23. Januar 2025 (AZ: 13 UF 383/23)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
2dee74516a8bb9f8cad66b9a5032b3e7a0ec2dd4
http://www.familienanwaelte-dav.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Adoption (Wikipedia)
    Adoption (lateinisch adoptio) oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung. Sowohl leiblich verwandte als auch leiblich nicht verwandte Personen können adoptiert werden; letztere nehmen rechtlich den Platz einer verwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem adoptierten Kind und seinen Herkunftseltern erlöschen im Regelfall. Bei der Adoption von Volljährigen oder naher Verwandter gelten teilweise abweichende Regelungen.
  • Ausland (Wikipedia)
    Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland. Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht. Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).
  • DAV (Wikipedia)
    DAV steht für: Datenannahme- und -verteilstelle der Versicherungsträger, siehe Datenaustausch nach § 302 SGB V Der Audio Verlag, deutscher Hörbuchverlag Détachement d’armée des Vosges, ein französischer Militärverband im Ersten Weltkrieg Deutsch-Amerikanisches Volksfest in Berlin Deutsche Aktuarvereinigung Deutsche Antisemitische Vereinigung Deutsche Außenhandels- und Verkehrs-Akademie in Bremen Deutscher Alpenverein Deutscher Altphilologenverband Deutscher Anglerverband Deutscher Anwaltverein Deutscher Apothekerverband Deutscher Apotheker Verlag, siehe Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag Deutscher Asphaltverband Dividendenabgabeverordnung Davao del Norte (ISO-3166-2:PH-Code), Provinz der Philippinen Enrique Malek International Airport (IATA-Code), Flughafen von David (Panama), Panama Sternenklasse von pulsationsveränderlichen Weißen Zwergsternen, siehe ZZ-Ceti-Stern #Klassifikation DAV (Zeitschrift), tschechoslowakische Zeitschrift (1924–1938) Düwag – Ateliers de Vevey, Schweizer Straßenbahntyp Dav ist der Spitzname folgender Personen: Dav Pilkey (* 1966), US-amerikanischer Autor und Illustrator dav steht für: Taita (Sprache) (ISO-639-3-Code), Sprache der Taita (Ethnie) in Kenia Siehe auch: WebDAV, ein Standard zur Bereitstellung von Dateien im Internet CardDAV, Erweiterung von WebDAV für Adressbücher CalDAV, Erweiterung von WebDAV für Kalender GroupDAV, offener Standard zur Bereitstellung von Kalendereinträgen, Aufgabenlisten und Kontaktinformationen
  • Deutscher Anwaltverein (Wikipedia)
    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin. Im DAV sind 253 lokale Anwaltvereine im In- und Ausland organisiert. Hauptgeschäftsführerin ist seit April 2020 Sylvia Ruge.
Werbung
connektar.de