Wie Kinderlachen-Eifel e.V. sich der Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes annimmt
Ferienfreizeiten bedeuten für die Kinder und Jugendlichen nicht nur eine Woche voller Aufregung, neuer Erfahrungen und Freunde, sondern auch eine große Verantwortung für den Veranstalter. Auf solchen Reisen muss ein Schutzraum für alle Teilnehmenden sowie Minderjährigen entstehen. Deshalb muss im Rahmen solcher Angebote der Kinder- und Jugendschutz oberste Priorität haben und immer wieder neue Achtung geschenkt bekommen. Kinderlachen-Eifel e.V. (KiLa) ist sich dieser Verantwortung klar bewusst. Aufgrund dessen hält der Verein seit nunmehr sechs Jahren ein eigenes Schutzkonzept vor, das dazu beitragen soll, dass das Team rund um KiLa diesen Qualitätsansprüchen gerecht und seine Aufgabe adäquat erfüllen kann. Dieses Konzept wird stetig überarbeitet, verbessert und ausgebaut – sei es, weil rechtliche Auflagen hinzukommen, die Anpassungen erfordern oder weil die direkten Erfahrungen aus der Vereinsarbeit zu neuen Beschlüssen und Ergänzungen führen. Daher wurde auch in diesem Jahr im Rahmen einer Vorstandssitzung Anfang Oktober ein neuer Entwurf dieses Schutzkonzepts besprochen, geprüft und schlussendlich verabschiedet. Nun liegt jeglicher Vereinsarbeit das Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für Ferienfreizeiten, Jugendreisen, Bildungsangebote und Vereinsarbeit zugrunde, das neben den üblichen Ansprüchen und Grundsätzen auch neue Maßnahmen umfasst: Aufgrund der wachsenden Bedeutsamkeit der sogenannten „K.o.-Tropfen“, haben diese in dem neu überarbeiteten Schutzkonzept einen eigenen Passus erhalten. Da es aus Sicht des Vorstands aber nicht nur bei diesem Regelwerk bleiben soll, bemüht man sich nun auch um den Auf- beziehungsweise Ausbau eines Kinderschutzteams des Vereins. Vorangegangen sind diesem die sogenannten Freizeitkoordinatoren, welche dafür verantwortlich sind, den Jugendleiter:innen während ihres Einsatzes als externe Ansprechpartner:innen telefonisch zur Seite zu stehen. Diese werden nun von der Kinderschutz-Ansprechperson Maximilian Treptau, der sich unter anderem um die Pflege und Fortschreibung des Kinderschutzkonzepts kümmern wird, und dessen Stellvertretung Atcharaphon Khammueangpak ergänzt. Zudem wird der Verein vorerst auf die insoweit erfahrene Fachkrfat (IseF) des Eifelkreises zurückgreifen, mit dem Ziel, alsbald genügend Fördermittel sicherzustellen, die es ermöglichen, eigene pädagogisch qualifizierte Mitglieder entsprechend ausbilden zu können.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Bewusstsein für den Kinder- und Jugendschutz im Kontext von Ferienfreizeiten, Jugendreisen und weiteren Freizeitangeboten des Vereins zu schaffen und die Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts ermöglichen. Des Weiteren soll mit der neu aufgebauten Struktur erreicht werden, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz sowie alle es betreffenden Maßnahmen zugänglich, verständlich und umsetzbar bleiben.
Der Verein Kinderlachen-Eifel e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, ein breites Angebot an Freizeiten, Reisen und Beratung für Kinder und Jugendliche anzubieten.
Dabei steht bei uns vor allem die soziale Förderung im Vordergrund. Unter Ausschöpfung vieler Fördermittel und Spenden wollen wir auch Kinder und Jugendliche aus wirtschaftlich schwachen Haushalten mit in unser Programm einbeziehen. ALLE Kinder und Jugendliche ob mit Migrationshintergrund oder ohne, mit Beeinträchtigungen oder ohne, aus Familien mit viel oder wenig Geld – ALLE sollen gleichwertig teilnehmen können.
Besonderen Augenmerk legen wir als Verein aber darauf, dass unsere Programme zum Großteil durch Jugendliche entwickelt werden und auch umgesetzt werden.
Auch bei der Besetzung unseres Vorstandes legen wir sehr viel Wert darauf, dass unsere Jugendlichen dort in großer Zahl vertreten sind.
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http://www.jugendreisen54.de
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- Ferienfreizeit (Wikipedia)
Ferienlager ist ein Oberbegriff für Ferienveranstaltungen in der Jugendarbeit, die als Gruppenfahrt durchgeführt werden. Ferienlager werden als Zeltlager, in Unterkünften mit Selbstversorgung, Jugendherbergen oder ähnlichen Einrichtungen durchgeführt. Der Begriff Ferienlager beschreibt aber nicht nur die Ferienveranstaltung, sondern kann auch die Einrichtung beschreiben, in der diese Veranstaltung durchgeführt wird. Die Lager finden in der Regel in den Schulferien – meist in den Sommerferien (daher auch als Sommerlager oder Summer Camp bezeichnet) – an unterschiedlichen Orten im In- und Ausland statt und verbinden verschiedene Formen der Freizeitgestaltung mit dem Gruppenerlebnis. Oft sind Sport- und Naturerlebnisangebote im Programm enthalten. Besondere Tradition haben Ferienlager bei christlichen Organisationen, die neben der reinen Freizeitgestaltung auch Wert auf die Vermittlung christlicher Glaubensinhalte legen. Auch bei solchen Organisationen ist jedoch ein Trend zu reinen Freizeitfahrten festzustellen – der christliche Charakter ergibt sich dann aus dem häufig recht großen Freizeiteinsatz der in der Regel ehrenamtlichen Betreuer. Die Tradition solcher Veranstaltungen geht bis in die Jugendbewegung des frühen 20. Jahrhunderts zurück. - Jugendschutz (Wikipedia)
Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien (Zensur), Jugendhilfe und Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden sollen. Unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür mitverantwortlich, dass keine Minderjährigen zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören. - Kinderschutz (Wikipedia)
Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen. In der Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch in einer engeren Definition verstanden, im Sinne des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.