ARAG Experte Jan Kemperdiek über die Folgen von Verkehrsdelikten im Ausland

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher?

ARAG Experte Jan Kemperdiek über die Folgen von Verkehrsdelikten im Ausland

Auf das Knöllchen als Urlaubsmitbringsel kann wohl jeder gut verzichten. Wer mit dem Auto oder Mietwagen im Ausland unterwegs ist, sollte die wichtigsten Verkehrsregeln kennen. ARAG Experte Jan Kemperdiek erklärt, was bei Bußgeldern und Unfällen im Ausland gilt.

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Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?
Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden. Geldsanktionen aus Staaten der Europäischen Union (EU) ab einer Höhe von 70 Euro können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden. Wer nicht zahlt, riskiert je nach Land weitere Maßnahmen, beispielsweise zusätzliche Gebühren oder Probleme bei einer erneuten Einreise.

Und wenn man den Vorwurf für unberechtigt hält?
Jan Kemperdiek: Dann kann man grundsätzlich Einspruch einlegen. Wichtig ist, die Fristen einzuhalten. Sie unterscheiden sich oft von den deutschen Regelungen. So haben Italien-Urlauber komfortable 60 Tage Zeit, sich gegen das Bußgeld zu wehren, während es in Spanien nur 20 Tage sind. Auch das Verfahren läuft häufig in der jeweiligen Landessprache. Im Zweifel empfiehlt sich daher fachliche Unterstützung. Wer regelmäßig mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte zudem prüfen, ob ein Verkehrs-Rechtsschutz mit Auslandsdeckung sinnvoll ist.

Viele Urlauber sind mit einem Mietwagen unterwegs. Macht das einen Unterschied?
Jan Kemperdiek: Ja. Der Bußgeldbescheid geht zunächst an den Vermieter des Fahrzeugs. Dieser nennt den Fahrer den Behörden und teilt dessen Anschrift mit. Dafür berechnen Vermieter häufig eine Bearbeitungsgebühr, die der Temposünder ebenfalls zu tragen hat. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Fahrer grundsätzlich immer für Verkehrsverstöße haftet.

Was gilt nach einem Unfall im Ausland?
Jan Kemperdiek: Zunächst sollte die Polizei verständigt werden, insbesondere bei Personenschäden oder größeren Sachschäden. Auf private Absprachen oder ein vorschnelles Schuldanerkenntnis sollte man sich nicht einlassen. Wichtig sind Fotos, die Personalien aller Beteiligten sowie ein möglichst vollständig ausgefüllter Europäischer Unfallbericht. Den Vordruck erhält man bei seiner Kfz-Versicherung oder online. Unterschreiben sollte man nur, was man tatsächlich nachvollziehen kann. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung sollte aber unabhängig von der Schuldfrage möglichst zeitnah informiert werden.

Sobald man wieder zu Hause ist, sollte man über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche kostenlose Nummer: 0800/250 260 0 und aus dem Ausland: +49 40 300 330 300) die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren. Auch dafür sollte man alle Unterlagen wie Unfallbericht, Unfallbestätigung und gegebenenfalls die grüne Versicherungskarte des Unfallgegners zur Hand haben.

Welche Verstöße passieren Urlaubern besonders häufig?
Jan Kemperdiek: Klassiker sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken. Aber auch Verstöße gegen Lichtpflichten, Umweltzonen oder Ausrüstungsvorschriften – z. B. zu Warnwesten oder Warndreieck – können teuer werden. So wird die Handynutzung am Steuer vielerorts deutlich strenger geahndet als in Deutschland. In den Niederlanden müssen Urlauber mit 440 Euro Bußgeld rechnen, wenn sie ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Wer in Frankreich einen unerlaubten Radarwarner im Auto nutzt, zahlt bis zu 1.500 Euro Strafe. Auch bei Alkohol am Steuer gelten teilweise niedrigere Promillegrenzen; in Ländern wie Ungarn oder Tschechien gilt sogar die Null-Promille-Grenze. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt über die wichtigsten Verkehrsregeln des Urlaubslandes informieren. Verlässliche Auskünfte zum jeweiligen Reiseland erhält man auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Ausland (Wikipedia)
    Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland. Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht. Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).
  • BfJ (Wikipedia)
    BFJ steht als Abkürzung für: Ba (Stadt), IATA-Code eines Flughafens auf Fidschi BfJ steht als Abkürzung für: Bürger für Jena, eine freie Wählergemeinschaft in Jena Bundesamt für Justiz (Deutschland), deutsche Bundesoberbehörde Bund freier Jugend, österreichische rechtsextreme Organisation
  • Bußgeld (Wikipedia)
    Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Sanktionsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht.
  • bußgeldbescheid (Wikipedia)
    Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt eigener Art, mit dem die zuständige Behörde eine Ordnungswidrigkeit ahndet, indem sie eine Geldbuße und ggf. Nebenfolgen, wie ein Fahrverbot oder die Einziehung von Sachen und Tieren, festsetzt. In Österreich entspricht der Bußgeldbescheid einem verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis.
  • Einreise (Wikipedia)
    Grenzkontrollen sind an einer Grenze durchgeführte Maßnahmen, die aus Grenzübertrittskontrollen und der Grenzüberwachung bestehen. Grenzübertrittskontrollen sind Kontrollen, die an einer Grenzübergangsstelle erfolgen, um festzustellen, ob die betreffenden Personen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates einreisen oder aus dem Hoheitsgebiet eines Staates ausreisen dürfen. Die Grenzüberwachung dient der Überwachung der Grenzen zwischen den Grenzübergangsstellen und die Überwachung der Grenzübergangsstellen außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden, um zu verhindern, dass Personen die Grenzübertrittskontrollen umgehen. Die Grenzübergangskontrolle erstreckt sich auf die beim Grenzübergang mitgeführten Sachen. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und die Sicherung der Zollgrenze ist dagegen Gegenstand der zollamtlichen Überwachung (Grenzaufsicht). Diese dient zur Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben sowie der Einhaltung des Zollrechts (§ 1 des Zollverwaltungsgesetzes). An Staatsgrenzen, für deren geografische Festlegung die einzelnen Staaten nach dem Völkerrecht zuständig sind, werden Grenzschutzbeamte, teilweise auch Soldaten eines oder beider Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa, Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen, sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen. An einigen Staatsgrenzen wird ein Visum in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Vereinbarungen werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.
  • Einspruch (Wikipedia)
    Der Einspruch ist eine – förmliche – Willenserklärung und/oder das – nicht-förmliche – Widersprechen, mit der/dem Menschen zu erkennen geben, mit einer Entscheidung oder einem Verfahren nicht einverstanden zu sein, eine Möglichkeit, gegen eine nachteilige Entscheidung einer Behörde vorzugehen, ein Rechtsbehelf, der gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann. ein Rechtsbehelf gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen.
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Gebühr (Wikipedia)
    Eine Gebühr ist das von einem Wirtschaftssubjekt zu zahlende Entgelt für eine in Anspruch genommene Dienstleistung.
  • Knöllchen (Wikipedia)
    Unter Strafzettel oder Bußzettel, Bussenzettel (schweizerisch) werden umgangssprachlich diverse Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund einer zahlungspflichtigen Verwarnung als Repressalie für eine Verfehlung im Verhalten eines Verkehrsteilnehmers verstanden. Nationales: Verwarnung für Ordnungswidrigkeiten in Deutschland („Knöllchen“, kann auch ohne Strafe verfügt werden. Die Bezeichnung Knöllchen rührt laut Duden wohl aus der landschaftlichen (besonders rheinischen) Verkleinerungsform [Proto]köllchen von Protokoll unter scherzhafter Anlehnung an Knolle) Abgekürztes Verfahren in Österreich („Strafmandate“): Strafverfügung, Anonymverfügung, Organstrafverfügung (erstere beide werden durch Rückscheinbrief zugestellt) Ordnungsbusse in der Schweiz Strafmandat/Multa in Italien (Verwaltungs- und Steuerstrafen) im Englischen wird von ticket gesprochen (im Straßenverkehr: traffic ticket), als Ticket hat sich dieser Begriff auch in der deutschen Umgangssprache verfestigt. Durch den Rahmenbeschluss 2005/214/JI bezüglich der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und -bußen können Strafzettel prinzipiell innerhalb der Europäischen Union vollstreckt werden. Die Verjährung beträgt gemäß § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG drei Monate „solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“ Wird die Frist durch einen der in § 33 OwiG genannten Unterbrechungsgründe unterbrochen, so beginnt die sie nach Abs. 3 Satz 1 von vorne. Der Paragraf regelt in Abs. 3 Satz 2 auch, dass nach zwei Jahren die endgültige Verjährung eintritt. Nach § 34 OwiG zieht sich die Vollstreckbarkeit auf fünf Jahre, wenn ein Bescheid in Höhe von über 1000,00 Euro vorliegt. Sollte die Summe unter diesem Wert liegen, beläuft sich die Strafe auf drei Jahre.
  • Ländergrenze (Wikipedia)
    Ländergrenze steht für: Grenze zwischen Staaten, siehe Politische Grenze Grenze zwischen deutschen Ländern, siehe Land (Deutschland) Siehe auch:
  • Unfall (Wikipedia)
    Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen. Weitere Unfallereignisse mit der Folge von Körperschäden sind unter anderem Maschinenunfälle, Bauunfälle (unterschieden in Hochbau-Unfälle und Tiefbau-Unfälle), Bergbauunfälle, Gebirgsunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle (Elektrounfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (etwa beim Tauchgang) und Strahlenunfälle. Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
  • Urlaub (Wikipedia)
    Urlaub ist die Zeit, in der eine arbeitsfähige Person von der Arbeit freigestellt ist. In Deutschland und Österreich wird unter Urlaub in der Regel der Erholungsurlaub verstanden (Schweiz: Ferien), in der Schweiz umgekehrt nur andere Urlaubsarten als Ferien.
  • Verkehrsdelikt (Wikipedia)
    Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Verkehrsverstöße auf öffentlichem Grund, die wegen ihrer Schwere nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Vergehen oder Verbrechen bestraft werden.
  • Verkehrsregeln (Wikipedia)
    Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.
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