Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

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ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Schmerzensgeld nach turbulentem Flug +++
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Urlauber nach Auskunft der ARAG Experten nach schweren Turbulenzen auf einem Flug nach Mauritius Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann war durch Turbulenzen mit seinem Kopf heftig gegen die Kabinendecke gestoßen und erlitt dabei unter anderem zwei Halswirbelfrakturen. Die erste Urlaubsnacht musste er daraufhin im Krankenhaus verbringen und konnte den Urlaub wegen starker Schmerzen kaum genießen. Zudem war nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub eine Operation erforderlich. Das Gericht sah den Urlaub als vollständig vereitelt an und sprach dem Ehepaar den vollständigen Reisepreis von 5.800 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Zusätzlich sprach das Gericht dem verletzten Mann aufgrund der Schwere der Verletzungen, der langwierigen Behandlung und der fortbestehenden Beschwerden ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu (Az.: 2-24 O 527/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main.

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+++ Keine Rückgabe von Diesel-Fahrzeug wegen zu häufiger Warnsignale +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Danach stellen häufige Aufforderungen zur Regeneration des Dieselpartikelfilters bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb keinen Sachmangel dar. Eine Leasingnehmerin wollte ihren Diesel-Jeep zurückgeben, weil sie bereits nach etwa 160 Kilometern zu sogenannten Regenerationsfahrten aufgefordert wurde. Dabei müssen Diesel-Fahrzeuge etwa 15 bis 30 Minuten mit mehr als 60 Stundenkilometern und bei rund 2.000 Umdrehungen gefahren werden, damit der Ruß im Dieselpartikelfilter zu Asche verbrannt wird. Bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bleibt der Motor in der Regel zu kalt für diesen notwendigen Verbrennungsprozess. Nach einem Sachverständigengutachten stellte das Gericht fest, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist und dem Stand vergleichbarer Fahrzeuge entspricht. Da die Klägerin das Fahrzeug überwiegend auf kurzen Strecken nutzte und eine solche Nutzung beim Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart worden war, musste sie die damit verbundenen häufigeren Regenerationsfahrten hinnehmen. Diese seien zwar lästig, aber technisch bedingt und daher kein Mangel des Fahrzeugs (Az.: 5 U 82/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken.

+++ Sieben Meter hohe Hecke darf bleiben +++
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine bis zu sieben Meter hohe Bambushecke nicht zurückgeschnitten werden muss, wenn die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden. Ein Nachbar hatte verlangt, die Hecke auf drei Meter zu begrenzen, weil er sich durch die Höhe beeinträchtigt fühlte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bambus rechtlich als Hecke anzusehen ist und der vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Zudem ergab eine Ortsbesichtigung, dass die Hecke keine erdrückende oder mauerartige Wirkung entfaltet. Auch aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme ergab sich daher kein Anspruch auf Rückschnitt. Die eingeschränkten Lichtverhältnisse beruhten nach Auffassung des Gerichts überwiegend auf der Lage des Grundstücks und dessen eigener Bebauung (Az.: 17 U 132/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Bambus (Wikipedia)
    Bambus (Bambusoideae) ist eine der zwölf Unterfamilien aus der Familie der Süßgräser (Poaceae), der etwa 116 Gattungen zugerechnet werden, zu denen weltweit über 1000 verschiedene Arten gehören. Die Unterfamilie wird in drei Tribus geteilt, wobei Arundinarieae und Bambuseae verholzende Arten umfassen und Olyreae krautig wachsende Pflanzen. Bambusarten kommen mit Ausnahme von Europa und der Antarktis weltweit vor.
  • Flug (Wikipedia)
    Flug steht für: Fliegen als Fortbewegungsart, siehe Fliegen (Fortbewegung) Flug (Heraldik), Bezeichnung für beide Flügel eines Vogels in der Heraldik Flugzucker, neben Läuterzucker und Fadenzucker eines der Einkochstadien (auch: Zuckerkochgrad) des Zuckers vorderer Teil des Laufes früherer Geschütze, siehe Lauf (Schusswaffe)#Entwicklung, Bauformen, Herstellung Flug ist der Familienname folgender Personen: Karnit Flug (* 1955), israelische Ökonomin Noach Flug (1925–2011), israelischer Ökonom, Diplomat und Holocaust-Überlebender polnischer Herkunft
  • Grundstücksgrenze (Wikipedia)
    Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern bzw. Katastern (dem Grundbuch) verzeichnet. Ein Grundstück ist als abgegrenzter Teil von einer Grundstücksgrenze umgeben, die als Begrenzungslinie das Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgrenzt. Erst durch Grundstücksgrenzen verwandelt sich die weite, ungeteilte Erdoberfläche in Grundstücke. Das Herrschaftsrecht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze, die optisch sichtbar auch durch Abmarkungen oder Einfriedungen gekennzeichnet werden kann. Als Abmarkung zwischen landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über Jahrhunderte und partiell noch heute Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per Hand von den Feldern geräumt werden und wurden platzsparend an den Rändern von Äckern zu Haufen aufgetürmt. Einfriedungen erfüllten den gleichen Zweck und bestanden aus Pflanzen (wie Hecken) oder Materialien (wie Zäunen). Grundstücksgrenzen sind vermessungstechnisch festgelegte gedachte Linien, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück trennen.
  • Hecke (Wikipedia)
    Eine Hecke (von althochdeutsch: hegga = Hecke, Wall, Schanze, ae. hecg, engl. hedge, frz. haie, nndl. heg, all diesen Begriffen ist derselbe Wortstamm „hag“ zu eigen) ist ein linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht stehender verzweigter Sträucher. Die Silbe heck bedeutet beschützen, behüten, Hecke und beschreibt die Abgrenzung eines Ortes im Allgemeinen oder durch eine Heckenumpflanzung im Speziellen. Ortsbezeichnungen mit hagen oder ha(a)g im Namen sind häufig.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Rückschnitt (Wikipedia)
    Als Rückschnitt wird im Straßen- und Tiefbau in Deutschland die Abtreppung gemäß der ZTVA-StB 12 parallel zur Graben- bzw. Grubenkante von Aufgrabungen oder Baugruben verstanden. Beim Ausheben des Grabens bzw. der Grube sowie in der Zeit bis zur erneuten Verfüllung lockern sich die unter der gebundenen Decke liegenden ungebundenen Tragschichten und der darunterliegende Unterbau und rutschen teilweise ab. Um die gelockerten Bereiche beim Wiederherstellen des Belags ausreichend verdichten zu können, muss die Decke zuvor zurückgeschnitten werden. Dabei darf kein Überhang des festen Oberbaus verbleiben, um Projektionsrisse zu vermeiden. Bei Verbreiterungen des Grabens (zum Beispiel wegen Schächten, Ausbrüchen etc.) ist der Rückschnitt rechtwinklig vorzunehmen. Bei der Verfüllung der Grube sind die befestigten Deck- und ggf. die gebundenen Tragschichten nach dem Einbau der ungebundenen Tragschichten um das Maß der Auflockerung zurückzuschneiden, mindestens jedoch bei Grabentiefe < 2,00 m beidseitig 15 cm bei Grabentiefe ≥ 2,00 m beidseitig 20 cm Verbleibt zwischen Abtreppung und Trennfugen bzw. benachbarten Bauteilen wie z. B. Bordsteinen ein Randstreifen von weniger als 35 cm Breite, so ist dieser zu entfernen. Anschließend sind die aufgelockerten Randzonen der ungebundenen Tragschichten nachzuverdichten. Werden diese Maßnahmen versäumt oder unsachgemäß ausgeführt, sind Schäden am Straßenoberbau im späteren Zeitverlauf zu erwarten.
  • Schadensersatz (Wikipedia)
    Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
  • Schmerzensgeld (Wikipedia)
    Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch Schmerzengeld, in der Schweiz Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills. Der Rechtsbegriff wurde im 17. Jahrhundert von lateinisch pretium pro doloribus ‚Geld für Schmerzen‘ ins Deutsche übertragen.
  • Turbulent (Wikipedia)
    Turbulenz steht für: eine chaotische Bewegung von Fluiden, siehe turbulente Strömung Verwirbelungen der Luft hinter Flugzeugen, siehe Wirbelschleppe unruhige Luft in großer Flughöhe, siehe Clear Air Turbulence Turbulent steht auch für: Turbulent (U-Boot, 1941), britisches U-Boot Siehe auch: Turbulence
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