Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Keine Kostenübernahme für spezielle Sportprothese +++
Das Bundessozialgericht hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine spezielle Skiprothese in Höhe von rund 11.000 Euro nicht übernehmen muss. Zwar erhielt der nach einem Motorradunfall am Unterschenkel amputierte Kläger eine Alltagsprothese, die von ihm gewünschte Spezialanfertigung zum Skifahren jedoch nicht. Nach Ansicht der Richter diene die begehrte Sportprothese nicht der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse des täglichen Lebens. Nach Auffassung des Gerichts umfasst der Anspruch auf Hilfsmittel lediglich die Sicherung der allgemeinen Mobilität, etwa Gehen, Stehen und die Erschließung eines körperlichen Freiraums. Skifahren gehöre nicht zu diesen Grundbedürfnissen, auch dann nicht, wenn der Betroffene den Sport im Rahmen eines langjährigen ehrenamtlichen Engagements als Skilehrer und Betreuer ausgeübt hat. Da die vorhandene Alltagsprothese bereits eine ausreichende Mobilität sowie die Ausübung bestimmter Freizeitsportarten ermögliche, bestehe kein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Finanzierung einer zusätzlichen Skiprothese (Az.: B 3 KR 3/25 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des BSG.

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+++ Kein Schadensersatz für ausgeschlagene Zähne +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, das entschieden hat, dass die Stadt nicht für die Verletzungen eines Kindes haftet, das auf einem öffentlichen Wasserspielplatz ausgerutscht war und dabei zwei Milchzähne verloren hatte. Die Eltern hatten geltend gemacht, der Boden des Beckens sei durch Algenbewuchs rutschig gewesen und die Stadt hätte davor warnen müssen. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt das Becken regelmäßig reinigte und mehr Schutzmaßnahmen nicht zumutbar gewesen seien. Zudem sei die Rutschgefahr durch den sichtbaren Algenbewuchs erkennbar gewesen, sodass die Eltern ihr Kind entsprechend hätten beaufsichtigen müssen. Daher lehnte das Gericht sowohl Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ab (Az.: 6 O 160/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck.

+++ Am Latte-Macchiato-Glas verletzt +++
Das Landgericht Frankenthal hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine Bäckerei nicht für eine behauptete Verletzung eines Kunden haftet, der sich beim Trinken eines Latte Macchiato an einem angeblich scharfkantigen Glas verletzt haben wollte. Zwar müssen Betriebe ihre Kunden vor erkennbaren und vermeidbaren Gefahren schützen, eine absolute Gefahrlosigkeit schulden sie jedoch nicht. Das Gericht sah weder einen Nachweis dafür, dass das Glas eine für die Mitarbeiterin erkennbare scharfe Beschädigung aufwies, noch dafür, dass die Verletzung tatsächlich durch das Glas verursacht wurde. Daher bestehe kein Anspruch auf das geforderte Schmerzensgeld von 1.500 Euro (Az.: 2 S 97/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Gerichtsurteil (Wikipedia)
    Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
  • milchzähne (Wikipedia)
    Milchzähne steht für: Milchgebiss Milchzähne (Film), deutsch-schweizerischer Spielfilm von Sophia Bösch (2024)
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Schadensersatz (Wikipedia)
    Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
  • Schmerzensgeld (Wikipedia)
    Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch Schmerzengeld, in der Schweiz Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills. Der Rechtsbegriff wurde im 17. Jahrhundert von lateinisch pretium pro doloribus ‚Geld für Schmerzen‘ ins Deutsche übertragen.
  • Wasserspielplatz (Wikipedia)
    Ein Spielplatz oder Kinderspielplatz ist ein Ort, an dem verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten. In manchen Fällen gibt es einen gesonderten Platz für Ballspiele (Bolzplatz, Basketballplatz). Günstig ist die Nachbarschaft zu Grünflächen oder die Integration einer Rasenfläche. Es gibt auch Hallenspielplätze und andere wettergeschützte Spielplätze, z. B. in Einkaufszentren und Raststätten. Die Bauordnungen der meisten deutschen Bundesländer schreiben die Anlage von Kinderspielplätzen vor. Die Bayerische Bauordnung legt beispielsweise fest, dass bereits bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz anzulegen ist. Alternativ vereinbart die Gemeinde mit dem Bauherrn eine Ablösungszahlung, die zur Anlage eines öffentliche Spielplatzes verwendet wird. Der Zustand öffentlicher und kommunaler Spielplätze wird üblicherweise einmal pro Jahr von einer geschulten Person überprüft. Das zentrale Element von Spielplätzen für Kleinkinder ist der Sandkasten. Spielplätze mit weniger robuster Ausstattung werden oft nur für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren freigegeben. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot.
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