Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Münster (IRW-Press/08.07.2026) – Der Vorstand der energenta AG(die „Gesellschaft“, ISIN: DE000A3DSK87)hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von derzeit EUR 24.488.179,00 um
bis zu EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen Stückaktien (entspricht ca. 8,0 Prozent des derzeitigen Grundkapitals) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt sein.
Die neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung bei ausgewählten institutionellen Investoren platziert werden. Der Ausgabebetrag liegt bei
EUR 1,00 je Aktie und somit über dem aktuellen Börsenkurs
.
Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu EUR 2.000.000 soll im Wesentlichen für den Ausbau des Portfolios in den Gruppenunternehmen Sysplast und MBA Polymers eingesetzt werden.
Die Sysplast soll an einem neuen Standort ihre Kapazität mehr als verdoppeln und jährlich bis zu 12.000 Tonnen hochwertige Kunststoffregranulate, insbesondere ABS, PS, PP und PC-ABS produzieren. Zudem soll der Um- und Ausbau der MBA Polymers forciert, sowie weitere Übernahmen im Bereich Sekundärrohstoffe und Recycling geprüft werden.
Die Small & Mid Cap Investmentbank AG begleitet die Transaktion als Global Coordinator und Bookrunner.
Über die energenta AGDie energenta AG ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Fokus auf nachhaltige Verwertungs- und Recyclinglösungen. Durch Innovation und technologische Kompetenz schaffen die Gruppenunternehmen langfristige Wertschöpfung entlang den Rohstoffketten einer wachsenden Kreislaufwirtschaft und leisten so einen aktiven Beitrag zur Ressourcenschonung und CO₂-Reduktion.
(Ende)
Aussender: energenta AG
Adresse: Ermlandweg 14, 48159 Münster
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Dr. Felix-Michael Weber
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E-Mail: info@energenta.ag
Website: www.energenta.ag
ISIN(s): DE000A3DSK87 (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in München
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Klaus Niemeyer
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- Barkapitalerhöhung (Wikipedia)
Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können. Das Gegenteil ist die Kapitalherabsetzung. Kapitalerhöhungen beruhen zumeist auf betriebswirtschaftlichen Ursachen und betreffen überwiegend Kapitalgesellschaften, weil deren Kapitalbedarf hoch ist und deren Haftungsmasse im Regelfall auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist (eine gesonderte Haftung der Gesellschafter über die Einlagepflicht hinaus besteht nicht). Bei Personenhandelsgesellschaften besteht neben dem Vermögen der Gesellschaft noch die unbeschränkte Haftung des Privatvermögens der voll haftenden Gesellschafter. Das sind Gründe dafür, dass Kapitalerhöhungen ausführlich im Aktiengesetz (AktG) geregelt sind, das für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien gilt. Das AktG ist für kapitalstarke Unternehmen konzipiert, sodass Kapitalerhöhungen eine wesentliche Quelle ihrer Finanzierung darstellen. Der Gesetzgeber hat für andere Rechtsformen lediglich fragmentarische Kapitalerhöhungsvorschriften geschaffen.