Gemeinnützig vererben: Initiative „Das letzte Trinkgeld“ will neue Kultur der Nachlassplanung anstoßen

Warum nicht ein Zehntel des Nachlasses dem Gemeinwohl widmen? Die Initiative „Das letzte Trinkgeld“ eröffnet eine Debatte über Erben, Verantwortung und die Rolle der Zivilgesellschaft.

In Deutschland werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten Vermögen in historischer Größenordnung vererbt. Gleichzeitig bleibt eine zentrale Frage bisher gesellschaftlich unterbelichtet: Welche Rolle kann das Gemeinwohl in der persönlichen Nachlassplanung spielen?

Die Initiative „Das letzte Trinkgeld“ will diese Debatte sichtbar machen. Sie setzt sich dafür ein, gemeinnütziges Vererben nicht nur als Sonderfall einzelner Organisationen oder besonderer Lebenssituationen zu betrachten, sondern als freiwillige, selbstbestimmte und gesellschaftlich anschlussfähige Option moderner Nachlassplanung.

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Im Mittelpunkt steht die Idee, einen kleinen Teil des eigenen Nachlasses gemeinnützigen Zwecken zu widmen. Eine Orientierung von etwa zehn Prozent kann dabei als verständlicher Anker dienen: nicht als Verpflichtung, sondern als Einladung, Verantwortung über das eigene Leben hinaus wirksam werden zu lassen.

Der Gedanke knüpft an eine einfache Beobachtung an: In vielen Alltagssituationen helfen kulturelle Orientierungen dabei, freiwillige Entscheidungen leichter zu treffen. Beim Vererben fehlt eine solche Orientierung bislang weitgehend. Gemeinnützige Vermächtnisse werden häufig erst dann mitgedacht, wenn keine direkten Erbinnen oder Erben vorhanden sind oder bereits eine enge persönliche Bindung zu einer Organisation besteht.

Dabei zeigen Studien und Umfragen eine erhebliche Offenheit für gemeinnütziges Vererben. Zugleich besteht eine deutliche Lücke zwischen grundsätzlicher Bereitschaft und konkreter Regelung. Viele Menschen beschäftigen sich spät oder gar nicht mit ihrem Testament. Andere glauben, ihr Nachlass sei zu klein, um für gemeinnützige Organisationen relevant zu sein. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheit, familiäre Sensibilität und die emotionale Hürde, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen.

„Das letzte Trinkgeld“ will deshalb nicht nur für mehr Aufmerksamkeit werben, sondern eine breitere gesellschaftliche Verständigung anstoßen: Wie kann gemeinnütziges Vererben sichtbarer, verständlicher und zugänglicher werden? Welche Rolle spielen Notarinnen und Notare, Erbrechtsanwälte, Banken, Stiftungen, Kirchen, Sozialverbände, Bestattungsvorsorge und gemeinnützige Organisationen? Und wie lässt sich das Thema so kommunizieren, dass es weder moralischen Druck erzeugt noch in Konkurrenz zur privaten Nachlassentscheidung tritt?

Die Initiative versteht gemeinnütziges Vererben als Beitrag zu einer starken Zivilgesellschaft. Ein freiwilliger Anteil am Nachlass kann langfristig Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit, Umwelt, Forschung und demokratisches Engagement stärken. Gerade angesichts großer Vermögensübergänge stellt sich damit auch eine gesellschaftliche Zukunftsfrage: Was soll von dem, was Menschen im Leben aufgebaut und erhalten haben, über das eigene Leben hinaus wirken?

Weitere Informationen:  Initiative für gemeinnütziges Vererben

Kontakt
Initiative für gemeinnütziges Vererben
Stefan Mannes
Torstr. 68
10119 Berlin
03044032329
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https://www.das-letzte-trinkgeld.de/

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Erbschaft (Wikipedia)
    Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.
  • Gemeinwohl (Wikipedia)
    Gemeinwohl (seltener Allgemeinwohl, altgriechisch κοινή συμφέρων koiné symphérōn; lateinisch salus publica, bonum commune, bonum generalis; englisch common good; französisch bien public) bezeichnet das Wohl („das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine Wohlfahrt, den Wohlstand“), welches aus sozialen Gründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugutekommen soll. Ein grundlegender Dissens besteht im Hinblick auf die Frage, ob man ein „Gemeinwohl a priori“ finden könne (wie die richtige Lösung einer einfachen Mathematikaufgabe) oder ob das, was der Allgemeinheit nützt, als Ergebnis einer Bestimmungsleistung von Betroffenen oder deren Vertretern, die sich in Verhandlungen um einen Interessenausgleich bemühen (Gemeinwohl a posteriori), zu betrachten sei. Gemeinwohl wird verstanden als Gegenbegriff zu bloßen Einzel- oder Gruppeninteressen innerhalb einer Gemeinschaft. Dabei bezog sich der Begriff des Gemeinwohls bei Aristoteles notwendig auf die örtliche Bürgergemeinschaft (Polis). In der Stoa wurde er auf die ganze Menschheit erweitert. Er kann heute auf jedwede überindividuelle Gemeinschaft bezogen werden (Ehe, Familie, Verein, Religionsgemeinschaft, Region, Land, Volk, Völker einer Vertragsgemeinschaft, Weltgemeinschaft usw., aber auch auf Welt, Natur, Universum). In vielen politischen Philosophien hat das Gemeinwohl eine große Bedeutung. Die nähere inhaltliche Bestimmung hängt von der zugrunde gelegten Konzeption der politischen Gerechtigkeit ab. In der neuzeitlichen politischen Philosophie steht das Gemeinwohl des Staates im Vordergrund. Für manche ist dies identisch mit der Frage nach dem höchsten Staatszweck oder nach der Rechtsidee. Der Begriff findet Verwendung in der Philosophie, der Politik, der Rechtsprechung, der Wirtschaftswissenschaft und der Soziologie. In der neueren managementorientierten Gemeinwohl-Diskussion (Public Value) wird eine sozialwissenschaftlich inspirierte Lösung für den oben genannten Dissens angeboten. Einerseits wird die konkrete Ausgestaltung dessen, was als Gemeinwohl gelten soll, als offen, kontextabhängig und nicht im Voraus bestimmbar angesehen. Andererseits werden inhaltliche Basiskategorien durch den …
  • Testamentsspende (Wikipedia)
    Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB), die Rechtsbegriffe Verfügung von Todes wegen und letztwillige Verfügung sind jedoch keine Synonyme. Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitige formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die erst im Falle seines Todes (Erbfall) Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag (§§ 1941, § 2274 ff. BGB), Erbverträge sind keine letztwilligen Verfügungen. In Österreich heißen nur letztwillige Verfügungen, durch die ein Erbe eingesetzt wird, Testament (§ 552 Abs 2 ABGB). Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Vermächtnis (Wikipedia)
    Ein erbrechtliches Vermächtnis (auch Legat, von lateinisch legatum) ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer oder Legatar) als Erbe eingesetzt wird. Der Vermächtnisnehmer erwirbt den betreffenden Gegenstand nicht unmittelbar mit dem Tode des Erblassers. Er erlangt lediglich einen Anspruch gegen den oder die mit dem Vermächtnis beschwerten Erben.
  • Zivilgesellschaft (Wikipedia)
    Zivilgesellschaft bezeichnet umgangssprachlich einen Teilbereich der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht einerseits noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit andererseits dienen. In einem engeren Sinn bezeichnet Zivilgesellschaft also die öffentliche Einflussnahme von Nichtregierungsorganisationen. In einem weiteren Sinne werden auch Vereinsarbeit, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement, Bürgerbeteiligung und -initiativen sowie Wohlfahrtsverbände und Stiftungen zur Zivilgesellschaft gezählt. Häufig wird der Begriff Zivilgesellschaft synonym mit dem Ausdruck Dritter Sektor bzw. Nonprofit-Bereich gebraucht. Die Europäische Union definiert Zivilgesellschaft als „Sammelbegriff für alle Formen sozialen Handelns von Einzelnen oder Gruppen, die weder mit staatlichen Behörden verbunden sind, noch von diesen verwaltet werden“. In sozialwissenschaftlichen Theorien existieren darüber hinaus unterschiedliche Definitionen der Zivilgesellschaft, die teilweise vom umgangssprachlichen Gebrauch abweichen. Der Begriff Zivilgesellschaft besitzt darüber hinaus große historische Gemeinsamkeiten mit den Begriffen bürgerliche Gesellschaft und Bürgergesellschaft, hat diese jedoch seit den 1990er Jahren in zahlreichen Kontexten sowie als Übersetzungsbegriff des englischen civil society weitgehend abgelöst.
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