ARAG Experten Tobias Klingelhöfer über Rechte von Bahnreisenden

Zugverspätung: Was Fahrgästen zusteht

ARAG Experten Tobias Klingelhöfer über Rechte von Bahnreisenden

Auch wenn die Bahn für viele Urlauber und Pendler längst das Verkehrsmittel der Wahl ist, geraten Reisepläne durch verspätete oder gestrichene Züge immer wieder durcheinander. So auch am Dienstagabend, als durch einen Funk-Ausfall deutschlandweit auf den Gleisen nichts mehr ging. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer weist darauf hin, dass Bahnreisende keineswegs rechtlos sind.

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Ab welcher Verspätung gibt es Geld zurück?
Tobias Klingelhöfer: Fällt ein Zug aus oder ist die Zugfahrt von einer Verspätung betroffen, haben Bahnreisende klar geregelte Ansprüche nach der Fahrgastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU). Verspätet sich die Ankunft am Zielort um mindestens eine Stunde, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Strecke. Bei einer Verspätung ab zwei Stunden erhöht sich die Erstattung auf 50 Prozent. Bei Kauf eines Hin- und Rücktickets berechnet sich die Entschädigung auf den anteiligen Fahrpreis der Strecke, auf der es zu Verspätungen kam. Die Regelungen gelten für den Bahnverkehr in der Europäischen Union und betreffen sowohl Fern- als auch viele grenzüberschreitende Verbindungen. Wichtig dabei: Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielbahnhof und nicht die Abfahrtsverspätung.

Wie sieht es bei Verspätungen mit Verpflegung, Hotelübernachtungen und alternativen Fahrten aus? Ab wann ist die Bahn diesbezüglich in der Pflicht?
Tobias Klingelhöfer: Zeichnet sich bereits vor Reisebeginn ab, dass sich die Ankunft um mehr als 60 Minuten verzögert, können Reisende wählen: Entweder sie verzichten auf die Fahrt und lassen sich den Ticketpreis erstatten oder sie setzen die Reise zu einem späteren Zeitpunkt fort. Kommt es unterwegs zu längeren Wartezeiten, müssen Bahnunternehmen ihre Fahrgäste außerdem angemessen betreuen. Dazu gehören, soweit verfügbar und zumutbar, auch Mahlzeiten und Erfrischungen. Wird wegen der Verspätung sogar eine Übernachtung notwendig, müssen Bahnunternehmen die Kosten im Rahmen der Zumutbarkeit und Verfügbarkeit übernehmen.

Haben Bahnreisende Anspruch auf Entschädigung bei höherer Gewalt, etwa einem Unwetter? Tobias Klingelhöfer: Während Fahrgäste früher selbst bei Unwettern oder Naturkatastrophen Anspruch auf Entschädigung hatten, gilt seit der Neufassung der EU‑Fahrgastrechte-Verordnung eine Einschränkung: Kann das Bahnunternehmen nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterlagen, große Naturereignisse oder schwere Krisensituationen ursächlich für die Verspätung waren, entfällt der Anspruch auf die finanzielle Entschädigung, sofern das Bahnunternehmen diese außergewöhnlichen Umstände nachweist und darlegt, dass sie unvermeidbar waren. Die übrigen Rechte bleiben allerdings bestehen, auch wenn kein Geld gezahlt wird. Dazu zählen beispielsweise Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder Hotelübernachtungen, Ersatzbeförderungen oder die Erstattung des Ticketpreises.

Viele Flugreisende fahren mit der Bahn zum Flughafen. Was ist, wenn sie aufgrund eines verspäteten Zuges ihren Flug verpassen? Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich müssen Reisende genügend Zeit einplanen, wenn sie mit dem Zug zum Flughafen anreisen. Und da ja bekannt ist, dass ein Zug unpünktlich sein kann, muss auch dieser Puffer eingeplant werden. In einem konkreten Fall verpasste ein Ehepaar aufgrund einer Zugverspätung seinen Flug ab Frankfurt. Dadurch fiel die ganze Nordeuropa-Kreuzfahrt ins Wasser, die das Paar für knapp 6.000 Euro pauschal inklusive Rail&Fly gebucht hatte. Der Reise­ver­an­stalter wies auf eine rechtzeitige Ankunft am Flughafen hin und empfahl eine Zugverbindung, die eine Ankunft am Flughafen von mindestens vier Stunden vor Abflug gewährleistet. Daran hatten sich die Urlauber nicht gehalten, weshalb sie am Ende keine Entschädigung erhielten (Landgericht Koblenz, Az.: 16 O 43/24).

Was gilt für Pendler und Deutschlandticket-Nutzer?
Tobias Klingelhöfer: Auch Inhaber von Zeitkarten haben Ansprüche. Dazu zählen etwa Monatskarten, Jobtickets oder das Deutschlandticket. Allerdings gelten hier Pauschalen pro Verspätungsfall. Im Nahverkehr erhalten Fahrgäste bei einer Verspätung ab 60 Minuten beispielsweise feste Entschädigungsbeträge. Gleichzeitig dürfen Bahnunternehmen eine sogenannte Bagatellgrenze festlegen. Dadurch erfolgt eine Auszahlung häufig erst, wenn mehrere entschädigungsfähige Verspätungen zusammenkommen. Gerade regelmäßige Pendler sollten Verspätungen deshalb konsequent dokumentieren und Belege sammeln.

Apropos Verspätung dokumentieren: Was müssen Betroffene dabei beachten, um ihre Ansprüche zu sichern?
Tobias Klingelhöfer: Wer Entschädigungen geltend machen möchte, sollte sich die Verspätung möglichst bestätigen lassen. Das kann direkt beim Zugpersonal, im Reisezentrum oder über digitale Nachweise in der Bahn-App erfolgen. Wichtig sind Fahrkarten, Reservierungsbelege und möglichst genaue Angaben zur Verbindung. Die Deutsche Bahn und andere Verkehrsunternehmen stellen dafür eigene Fahrgastrechte-Formulare bereit. Ansprüche können meist online, per App oder schriftlich eingereicht werden.

Und was passiert, wenn das Unternehmen nicht reagiert?
Tobias Klingelhöfer: Lehnt ein Bahnunternehmen berechtigte Forderungen ab oder reagiert nicht, können sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. wenden. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Anspruch zuvor gegenüber dem Verkehrsunternehmen geltend gemacht wurde. Das Schlichtungsverfahren selbst ist für Reisende kostenlos.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Ausfall (Wikipedia)
    Ausfall steht für: kurzfristige Absage eines Termins oder Ereignisses Versagen eines technischen Systems oder eines seiner Teile, siehe technisches Versagen in der Chemie das Ausscheiden eines gelösten Stoffes aus einer Lösung, siehe Fällung im Finanzwesen die Insolvenz von Kontrahenten, die ihren Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen Ausfall (Fechten), Angriffsschritt beim Degenfechten im Militärwesen: Ausfall (Taktik), der Ausbruch aus einer Belagerung (nur im Plural verwendet) die Gesamtheit der personellen Verluste – Gefallene, Verletzte, Vermisste, Gefangene – einer Streitmacht, siehe Verlust (Militär) Siehe auch:
  • Bahn (Wikipedia)
    Bahn (über mittelhochdeutsch bane, möglicherweise aus gotisch banja, ‚Schlag‘, ‚Wunde‘, ‚Schneise im Wald‘) steht für: in der Physik die Bewegungslinie eines Objekts, die Trajektorie (Physik) oder Flugbahn in der Astronomie bei einem regulären Himmelskörpers die Umlaufbahn in der Mathematik die Menge aller Punkte, in die ein Element durch eine Gruppenoperation überführt werden kann, siehe Gruppenoperation #Bahn ein schienen- bzw. anderweitig spurgebundenes Verkehrsmittel, siehe Bahn (Verkehr) auf Schienen: die Eisenbahn, die Straßenbahn, die Standseilbahn auf Seilen: die Luftseilbahn schwebend: die Luftkissenschwebebahn die Magnetschwebebahn die Wasserkissengleitbahn im gleislosen Verkehr die Fahrbahn die Autobahn die Gleislose Bahn die Wegebahn die Start- und Landebahn im Sport die Laufbahn die Schwimmbahn die Kegelbahn die Bowlingbahn in der Technik die Bahnen in einem Maschinenteil, auf der sich ein anderes Teil bewegt oder "läuft" gleitend: in Gleitlagern oder auf besonderen Gleitbahnen (z. B. in Drehmaschinen) wälzend: in Wälzlagern oder auf besonderen Wälzbahnen (z. B. in Geradführungen mit Wälzkörpern) die flache oder ballenförmig geformte Schlagfläche beim Hammer die zentrale gerade Fläche zwischen den Hörnern auf einem Amboss eine Vertiefung in einer Klinge, siehe Hohlkehle (Blankwaffe) ein längliches, rechteckiges Stück einer Textilie (Stoffbahn) oder Folie (Folienbahn) in der Neuroanatomie die Nervenbahn Bahn (Marskrater), Marskrater Bahn (Liberia), Ort im Nimba County, Liberia Bahn heißen: Banie, Ort in der Woiwodschaft Westpommern, Polen (deutscher Name) Deutsche Bahn AG, Verkehrsunternehmen (abkürzend) Deutsche Bundesbahn, ehemaliges Verkehrsunternehmen (abkürzend) Bahn (Simulation), Eisenbahnsimulationsprogramm Bahn ist der Familienname folgender Personen: Adolf Bahn (1813–1882), deutscher Übersetzer und Schriftsteller Andreas Bahn (* 1972), deutscher Maler Bentley Baxter Bahn (* 1992), deutscher Fußballspieler Christian Friedrich Bahn (1773–1834), deutscher Reeder, Handelsunternehmer und Mäzen der Stadt Rügenwalde Ernst Bahn (1901–1978), deutscher Maler, Zeichner und Grafiker Peter Bahn (Volkskundler) (1953–2022), deutscher Museumsleiter …
  • Bahnverkehr (Wikipedia)
    Bahnen sind spurgebundene Verkehrs- beziehungsweise Transportmittel des Verkehrswesens und ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Das Wort „Bahn“ wird umgangssprachlich oft als Verkürzung für Eisenbahn oder Straßenbahn benutzt. Bahnen jeder Art sind in der Fahrzeugtechnik Fahrzeuge, die ausschließlich spurgebunden sind und deren Fahrtrichtung einer technisch vorgegebenen Fahrspur mittels Gleis, Kabel, Magnetfeld, Oberleitung oder Stahlseil folgt. Sie sind spurgebunden, indem sie auf oder unter einer oder zwei Leitschienen (Ein- und Zweischienenbahn, Standseilbahn, Hängebahn) verkehren, über oder unter einem Magnetfeld (Magnetschwebebahn) schweben, auf gespannten Stahlseilen (Luftseilbahn) rollen oder einer Oberleitung (Gleislose Bahn) folgen. Fast alle auf Leitschienen fahrenden Fahrzeuge haben Stahlräder mit Spurkränzen bzw. je einem Spurkranz, wenn sie auf zwei Schienen fahren. Vereinzelt fahren Bahnen mit gummibereiften Rädern auf Beton-Fahrspuren, wie auf einigen Linien der Métro Paris, bei anderen Métros in Frankreich, der Linie M2 der Métro Lausanne, der Metro Montreal und dem Flughafen-Shuttle in Frankfurt. Deren Schienen sind wie Leitplanken angeordnet, auf denen ebenfalls gummibereifte Räder zur Spurhaltung rollen. Die meisten Bahnen dienen dem Erbringen von Verkehrsleistungen, es gibt allerdings auch Bahnen, die dem Spiel bzw. dem Freizeitvergnügen dienen (beispielsweise Fahrgeschäfte wie Achterbahnen und Geisterbahnen). Die meisten spurgebundenen Bahnen sind die Schienenbahnen, die das Rad-Schiene-System nutzen. Sie werden auch als Schienenverkehrssysteme bezeichnet, die Fahrzeuge als Schienenfahrzeuge. Diese haben entweder einen eigenen Fahrantrieb (Triebwagen) oder werden von einer Lokomotive gezogen oder geschoben. Seltenere Spezialfälle mechanisch geführter Systeme sind Hängebahnen sowie Systeme, bei denen die Fahrzeuge keinen eigenen Antrieb haben, sondern von einem ortsfesten Motor bewegt werden, beispielsweise Seilbahnen. Magnetisch geführt sind z. B. Magnetschwebebahnen. Für den Betrieb von Schienenbahnen gelten in Deutschland vorrangig folgende Rechtsnormen: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), Eisenbahn-Bau- und …
  • Entschädigung (Wikipedia)
    Eine Entschädigung ist eine Leistung, insbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird. Während der Begriff des Schadensersatzes den zivilrechtlichen Ausgleich für solche Einbußen beschreibt, die im privaten Rechtsverkehr entstanden sind, pflegt man mit dem Begriff der Entschädigung vor allem den Ausgleich für Nachteile durch die öffentliche Hand zu verstehen (vgl. jedoch Entschädigung im Steuerrecht).
  • experte (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Fahrgastrecht (Wikipedia)
    Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen bezeichnet. Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf: Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels Schäden an mitgeführten Gegenständen Schäden durch Verlust von Gepäck Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug) Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise.
  • Fahrpreis (Wikipedia)
    Fahrpreis steht für Reisepreis, Tarifpreis im Personennahverkehr Taxitarif Siehe auch Reisekosten
  • Gleis (Wikipedia)
    Als Gleis oder Geleise wird die Fahrbahn für Schienenfahrzeuge bezeichnet. Es ist das am häufigsten im Bahnverkehr benutzte spurbindende Mittel. Das Gleis besteht aus den zwei Schienen, aus den sie tragenden und sie miteinander verbindenden Schwellen oder einer anderen Auflage und aus den Befestigungsmitteln der Schienen auf der Unterlage. Mit Hilfe spezieller Verbindungsmittel werden die einzelnen Schienen zu langen Strängen vereinigt. Das Gleis bildet zusammen mit der tieferen Auflage (der Bettung) den sogenannten Oberbau. Mit Gleis bezeichnet man auch einen betrieblich zusammenhängenden Abschnitt einer Infrastruktur für Schienenfahrzeuge, der für einen bestimmten Zweck genutzt wird, wie etwa Bahnsteiggleis, Ladegleis, Abstellgleis. Ein solches Gleis wird durch festgelegte Endpunkte wie Signale, Grenzzeichen von Weichen oder andere definierte Punkte begrenzt. In dieser Bedeutung werden Gleise in Strecken- und Bahnhofsgleise, letztere in Mitteleuropa in Haupt- und Nebengleise eingeteilt. Als Bezeichnungen für Gleise werden in der Regel Nummern verwendet, für Streckengleise bei manchen Eisenbahnen auch die hauptsächliche Verkehrsrichtung, z. B. „Streckengleis München-Augsburg“. Abhängig vom Verkehrsaufkommen können Bahnstrecken ein- oder mehrgleisig angelegt werden. In vielen Ländern, darunter Deutschland, wird das Wort Gleis in Verbindung mit einer Nummer außerdem üblicherweise zur eindeutigen Kennzeichnung von einzelnen Bahnsteigkanten verwendet, auf die in den Zugfahrplänen und auf Anzeigetafeln als Ankunft- oder Abfahrtsstelle eines Zuges hingewiesen wird.
  • Klingelhöfer (Wikipedia)
    Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), Ministerialrat, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer
  • Pendler (Wikipedia)
    Pendler sind Arbeitnehmer, bei deren Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsort die Grenze der Wohngemeinde überschritten werden muss – so die Definition in Deutschland.
  • Strecke (Wikipedia)
    Strecke steht für: Strecke (Geometrie), beidseitig begrenzte gerade Linie Strecke (Bergbau), horizontaler Grubenbau Strecke (Einheit), deutsches Flächenmaß Strecke (Textilmaschine), Maschine zum Strecken von Kardenbändern Strecke, bei der Jagd erlegtes Wild, siehe Jagdstrecke Strecke, Bezeichnung der Planungstrasse einer Reichsautobahn Strecke ist der Familienname folgender Personen: Birgit Strecke (* 1960), deutsche Radsportlerin Ernst Strecke (1820–1885), deutscher Geistlicher und Politiker (Zentrum), MdR Gerhard Strecke (1890–1968), deutscher Musikpädagoge und Komponist Siehe auch: Wegstrecke, Länge eines Weges Freie Strecke, Verkehrsweg außerhalb von Ortsdurchfahrten Eisenbahnstrecke, Schienenweg zwischen zwei Orten Flugstrecke, Distanz zwischen Start- und Landeplatz in der Luftfahrt Streckengeschäft, Vertriebsweg Auf der Strecke, Schweizer Film von Reto Caffi (2007)
  • Verspätung (Wikipedia)
    Eine Verspätung (englisch delay) liegt vor, wenn Ereignisse, Personen, Transport- oder Verkehrsmittel nicht zur erwarteten, vereinbarten oder geplanten Zeit beginnen, eintreffen, starten, enden oder ankommen, sondern erst danach.
  • Zugverspätung (Wikipedia)
    Pünktlichkeit im Eisenbahnbetrieb bezeichnet, wie allgemein im Verkehrswesen, die Übereinstimmung von geplanten bzw. im Voraus veröffentlichten Abfahrts- und Ankunftszeiten (Fahrplan) mit den tatsächlich erreichten Ankunfts- und Abfahrtszeiten.
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