Die Landeshauptstadt Potsdam inszeniert sich gern als moderne,
kinderfreundliche Kommune. Noch im Oktober 2025 jubelte die
Stadtverwaltung über eine „Oberbürgermeisterin für alle“, Noosha Aubel
(50) zog mit 72,9 % der Stimmen ins Potsdamer Rathaus ein. Noosha Aubel,
Jahrgang 1978, erwarb ihre Meriten in der Jugendhilfe, bevor sie zur
Spitzenbeamtin und letztlich zur Oberbürgermeisterin aufstieg.
Ausgerechnet unter ihrer Verantwortung passiert nun ein in jeder Hinsicht moralisch beschämender Skandal, der das Selbstbild der Stadt als sozial und inklusiv erschüttert: Ein zweijähriges Kind mit 100 % Behinderungsgrad und Pflegegrad 4 wartet seit mehr als einem Jahr vergeblich auf einen rechtmäßigen Kita-Platz mit einer persönlichen Assistenz.
Unsere Recherche stützt sich auf vorliegend gerichtliche Schriftstücke, Dienstaufsichtsbeschwerden und Presseanfragen. Sie zeigt eine erschreckende Abfolge von Verzögerungen, gesetzeswidrigen Verweisen und einer Pressestelle im Rathaus Potsdam, die ihrer Auskunftspflicht nur mit fadenscheinigen Tricks nachkommen will. Die Betroffenen sehen im Verhalten der Stadt keinen bedauerlichen Einzelfall, sondern ein strukturelles Versagen: Schon die ältere Schwester des schwerstbehinderten Kindes erhielt 2022 trotz schwerer Behinderung (100 Prozent Schwerbehindertung mit Pflegegrad 5) keinen Kita-Platz, auch hier versagten die Verantwortlichen der Landeshauptstadt Potsdam
gänzlich und werfen Fragen nach Moral, Anstand, Gefühlskälte und völliger Unfähigkeit auf ( https://live.deutsche-boerse.com/nachrichten/IRW-News–ACCESS-Newswire-Noosha-Aubel-Skandal-in-Potsdam-um-schwerstbehindertes-Kind-b9408cc0-6dbe-49d8-b664-7e5d788b2686).
Unbedingter Anspruch auf einen Kita-Platz Das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs garantiert Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung; er richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte bereits 2018 klar, dass dieser Anspruch „nicht nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten“ besteht; das Land muss erforderliche Plätze schaffen und dürfe sich nicht auf Fachkräftemangel herausreden. Die Richter gaben dem Land fünf Wochen Zeit, einen wohnortnahen Platz bereitzustellen, und erklärten Fahrzeiten von mehr
als 30 Minuten für unzumutbar. Die Jugendhilfe bleibt dabei zuständig; Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX dürfen nicht vorgeschoben werden, um die Verantwortung abzuwälzen.
Inklusion als Menschenrecht
Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichten Deutschland zu inklusiver Bildung. Im Fall G.L. v. Italien verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2020 erstmals einen Staat dafür, einem autistischen Mädchen individuelle Unterstützung verweigert zu haben. Die Richter betonten, dass Kinder mit Behinderung ein Recht auf die für sie notwendige Unterstützung haben; der Verweis auf fehlende finanzielle Mittel entlaste den Staat nicht. Eine Benachteiligung allein aufgrund der Behinderung stellt eine Diskriminierung dar.
Die Eltern und deren Rechtsanwälte kündigten bereits gegenüber Pressevertretern an, ein Verfahren mit Bezug auf die Staatshaftung sowie den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzutreten, was eventuell mit Hinblick auf die vorgenannt geschilderte einschlägige Entscheidung des EGMR zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland und damit verbundener Kosten führen könnte, Kosten, welche der Bürger für politisches Handeln tragen würde.
Auskunftspflichten gegenüber der Presse
Auch die Pressefreiheit wird in Brandenburg gesetzlich geschützt. § 5 BbgPG verpflichtet Behörden, Journalisten „die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte“ zu erteilen. Ausnahmetatbestände – etwa laufende Verfahren oder Geheimhaltungspflichten – sind eng begrenzt und lassen keine Auskunftsverweigerung zu. Allgemeine Anordnungen, die Auskünfte grundsätzlich untersagen, sind ausdrücklich unzulässig. Die Landesregierung selbst weist darauf hin, dass Presseanfragen zügig beantwortet werden müssen; eine schriftliche Antwort ist der Regelfall.
März 2024: Zusage und anschließende Verzögerung
Im März 2024 bewilligte die Stadt Potsdam nach medizinischen Gutachten offiziell die Kostenübernahme für eine integrative Kindertagesbetreuung mit acht Stunden täglich und einer 1:1-Assistenz. Doch die Freude der Eltern währte nur kurz: Die Jugendhilfe weigerte sich, einen konkreten Platz bereitzustellen. Stattdessen verlangten die Sachbearbeiter, die Eltern sollten selbst eine geeignete Assistenzkraft finden – eine Umkehr der gesetzlichen Zuständigkeit.
November 2025: Stadt verweist auf einen „Vertrag“ – welcher gar nicht existiert
In einem internen Schreiben vom 21. November 2025 teilte eine städtische Mitarbeiterin den Eltern mit, dass laut Vertrag nur eine stundenweise Vergütung der Assistenz möglich sei und die Eltern weiterhin einen Helfer organisieren müssten. Die Eltern wiesen darauf hin, dass nach § 24 SGB VIII und § 4 SGB IX die Stadt verpflichtet sei, „einen tatsächlichen Betreuungsplatz samt Einzelfallhilfe bereitzustellen“.
Dezember 2025: Dienstaufsichtsbeschwerde und Petition
Aufgrund der anhaltenden Blockade reichten die Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeisterin Noosha Aubel beim brandeburgischen Innenminister Dr. Benjamin Grimm (SPD) ein. Sie dokumentierten darin detailliert, dass die Stadt die zugesagte Betreuung verweigert und den Eltern die Organisation der Assistenz aufbürdet. Die Beschwerde erinnerte an die Verpflichtung aus § 24 SGB VIII sowie an § 4 Abs. 3 SGB IX, der eine wohnortnahe inklusive Betreuung fordert. Parallel dazu wandten sie sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und den Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg. Die Petition hob hervor, dass die Stadt bereits 2022 der älteren Tochter Hedda-Maria keinen Kita-Platz angeboten hatte und forderte eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Rechte behinderter Kinder.
Januar – April 2026: Eilverfahren und Pressanfragen
Als auch das Verwaltungsgericht Potsdam den Assistenzanspruch abtrennen und an das Sozialgericht verweisen wollte, beantragten die Eltern durch den für das schwerstbehinderte Kleinkind unermüdlich kämpfenden Rechtsanwalt Axel Kapust (Potsdam) die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit. Gleichzeitig führte die Familie ein Eilverfahren, um die Stadt zur sofortigen Bereitstellung des Platzes zu verpflichten. Währenddessen versuchten Journalisten, den unhaltbaren Zustand öffentlich zu machen. Es folgte eine schriftliche Presseanfrage an die Pressestelle der Landeshauptstadt Potsdam sowie direkt an Oberbürgermeisterin Aubel selbst, vom 8. April 2026, gemäß § 5 BbgPG mit Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung und Schilderungen der massiven Mehrfachbehinderung des Kindes (KBG-Syndrom, fast Blindheit und weiterer körperlicher Einschränkungen) und der Erinnerung an das bedingungslose Recht auf Frühförderung. Die Anfrage thematisierte auch den Skandal um die ältere Schwester, der bereits landesweit für Empörung gesorgt hatte
( https://digital-magazin.de/kein-behindertenfahrdienst-fuer-schwerbehindertes-kind-in-potsdam).
30. April 2026: Pressestelle verweigert schriftliche Antworten
Am 30. April 2026 meldete sich der Leiter der städtischen Pressestelle, Jan Brunzlow, und lehnte eine schriftliche Auskunft ab. In seiner Antwort schrieb er: „Die Landeshauptstadt beantwortet Ihre Anfrage gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte übersenden Sie uns dazu Terminvorschläge“. Mit keinem Wort ging Brunzlow auf die gestellten Fragen ein und deutete an, dass das Presserecht ein persönliches Gespräch erfordere.
Dieses Vorgehen verstößt in eklatanter Form gegen § 5 BbgPG, der eine Auskunftspflicht vorsieht, und erinnert an eine Behörde, die unangenehme Fakten lieber hinter verschlossenen Türen bespricht – auch hier stellt sich die Frage nach Moral und Anstand sowie die Frage, ob geltende Gesetze für Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam nicht gelten – oder ob man es sich im Rathaus von Potsdam wie Pippi Langstrumpf macht: „Ich mach‘ mir die Welt wie sie mir gefällt…!
Reaktionen und weiterer Verlauf
Die Familie leitete Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch Unterlassen und möglicher Amtsmisshandlung ein; die Dienstaufsichtsbeschwerde fordert Disziplinarmaßnahmen gegen die Oberbürgermeisterin. Inzwischen steht fest: Das Kind wartet trotz bewilligter Eingliederungshilfe noch immer auf einen integrativen Platz. Der Fall belastet nicht nur das Vertrauen in die Kommunalpolitik, sondern auch das Ansehen der neuen Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, die immer gern auf Veranstaltungen und Festen auftaucht, nette Bilder für Facebook macht und immer wieder auf derartigen Veranstaltungen auf die vorgenannt geschilderten skandalösen Zustände zum Nachteil eines mehrfach schwerstbehinderten Kindes angesprochen, ausweicht und sich dann nach Schilderung der Eltern des schwerbehinderten Kindes: „betreten vom Acker macht…“.
Kommentar: Symbol für eine Verwaltungskultur des Wegschauens
Noosha Aubel trat ihr Amt mit dem Versprechen an, Familien zu stärken und die Teilhabe zu fördern. Dass ausgerechnet unter ihrer Führung ein schwerstbehindertes Kleinkind über ein Jahr lang keinen Kita-Platz erhält, zeugt von eklatantem Führungsversagen. Die Rechtslage ist eindeutig: Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ist bedingungslos; Kapazitätsmangel, Personalmangel oder Haushaltsargumente entbinden die Stadt nicht. Internationale Menschenrechtsorgane haben unmissverständlich erklärt, dass fehlende Mittel keine Diskriminierung rechtfertigen.
Dass die Jugendhilfe dennoch die Verantwortung an die Eltern delegiert und einen bestehenden Rechtsanspruch zur bloßen „Kostenübernahme“ degradiert, offenbart eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber dem Kindeswohl. Der Hinweis der Stadt, man könne nur „stundenweise“ zahlen und die Eltern müssten den Helfer selbst suchen, macht aus Sozialleistungen eine Bittstellerei, was nach Aussage der Elern an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Nicht minder skandalös ist das Verhalten der Pressestelle sowie das damit einhergehende Verhalten der Oberbürgermeisterin, welche persönlich von der Presse dazu angeschrieben wurde.
Statt die legitimen Fragen der Presse schriftlich zu beantworten, fordert die Pressestelle „persönliche Gespräche“. Statt die legitimen Fragen der Presse schriftlich zu beantworten, fordert sie „persönliche Gespräche“. Dies widerspricht nicht nur dem Brandenburgischen Landespressegesetz, sondern wirkt wie der beschämende Versuch einer möglichen Zensur, Kritik im Hinterzimmer zu ersticken. Eine demokratische Verwaltung hat der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen, in Potsdam scheint dies offenbar nicht zu gelten.
Der Fall ist kein Einzelfall. Der Hinweis in der Petition, dass bereits die ältere Schwester 2022 keinen Platz erhielt, deutet auf systemische Defizite im Potsdamer Jugendhilfesystem. Die Oberbürgermeisterin muss endlich Verantwortung übernehmen und die strukturellen Probleme beheben, statt die Schuld abzuwälzen.
Am 22. Juni 2026 wurden die AfD-Parteivorsitzende Dr. Alice Weidel (47), Beatrix von Storch (57) sowie Dr. Kristin Brinker (54), Spitzenkandidatin der Berliner AfD für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin, im Rahmen des Wahlkampfauftakts der Berliner AfD zur Wahl des 20. Abgeordnetenhauses von Berlin am 20. September 2026 auf einen in jeder Hinsicht erschütternden und politisch wie menschlich kaum hinnehmbaren Fall aufmerksam gemacht: den Fall eines mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes aus Potsdam im benachbarten Bundesland Brandenburg.
Das betroffene Kind, bei dem eine Schwerbehinderung von 100 Prozent sowie Pflegegrad 4 festgestellt wurden, steht nach den geschilderten Umständen in erschütternder Weise, in Potsdam und damit im Bundesland Brandenburg, für ein katastrophales Behördenversagen, das in einem funktionierenden Rechts- und Sozialstaat weder erklärbar noch hinnehmbar sein dürfte. Hier geht es nicht um eine gewöhnliche Verwaltungsverzögerung, sondern um den Umgang staatlicher Stellen mit einem der schutzbedürftigsten Menschen überhaupt: einem mehrfach schwerstbehinderten Kleinkind.
Angesichts der vorgetragenen Einzelheiten zeigten sich Dr. Alice Weidel, Beatrix von Storch und Dr. Kristin Brinker sichtbar entsetzt über das Schicksal des schwerstbehinderten Kindes und die damit verbundenen Vorgänge — ausgerechnet in einem Bundesland, das von der CDU, einer Partei, die das Wort „christlich“ in ihrem Namen führt, und der SPD, einer Partei, die das Wort „sozial“ in ihrem Namen trägt, regiert wird. Gerade vor diesem Hintergrund wirkt der geschilderte Umgang mit einem schwerstbehinderten Kind nicht nur politisch beschämend, sondern menschlich zutiefst erschütternd.
Schlussfolgerung und Forderung an OB Noosha Aubel und Dr. Dietmar Woidke
Ein Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (64) – einer Partei, welche wie vorgenannt in ihrem Parteinamen SPD, das Wort „Sozial“ führt und welcher sich trotz mehrfach nachweislich vorliegender Einschreiben mit Rückschein, bis heute nicht berufen fühlt, als „Landesvater“ zum Wohle des mehrfach schwerstbehinderten Kindes zu agieren, muss sich die Frage stellen lassen, ob Moral zum täglichen Amtsgeschäft im Bundesland Brandenburg gehört?
Die Landeshauptstadt Potsdam, Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, der zuständige Fachbereich, der Potsdamer Stadtrat und die Landesregierung Brandenburg sind aufgefordert, diesen Fall unverzüglich, transparent und rechtskonform aufzuklären.
Erforderlich sind aus unserer Sicht insbesondere:
Erstens: Die sofortige Bereitstellung eines tatsächlich nutzbaren integrativen Kita-Platzes mit der erforderlichen persönlichen Assistenz für das schwerstbehinderte Kleinkind.
Zweitens: Eine vollständige politische und verwaltungsinterne Aufarbeitung der Frage, warum ein schwerstbehindertes Kind nach Darstellung der Familie über einen derart langen Zeitraum ohne die notwendige Betreuung geblieben ist.
Drittens: Eine rechtlich ordnungsgemäße schriftliche Beantwortung zulässiger Pressefragen unter Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte des Kindes.
Viertens: Eine Prüfung, ob es sich um einen Einzelfall oder um ein strukturelles Problem im Potsdamer Jugendhilfesystem handelt.
Fünftens: Klare politische Verantwortung. Nicht irgendwann. Nicht nach weiterer Verzögerung – sondern jetzt.
Ein schwerstbehindertes Kind darf nicht zum Spielball behördlicher Zuständigkeitsdebatten werden. Eltern dürfen nicht gezwungen sein, über Monate oder Jahre um elementare Rechte ihrer Kinder zu kämpfen. Und eine Stadtverwaltung sowie letztendlich auch die Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung sind angehalte geltendes Recht durchzusetzen. Ein schwerstbehindertes Kind darf nicht zum Spielball behördlicher Zuständigkeitsdebatten werden. Eltern dürfen nicht gezwungen sein, über Monate oder Jahre um elementare Rechte ihrer Kinder zu kämpfen. Und eine Stadtverwaltung sowie letztendlich auch die Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung sind angehalte geltendes Recht durchzusetzen.
Wenn Parteigranden von SPD und CDU sich aktuell verwundert die Augen reiben, warum sich das Volk in Umfragen abwendet, dann ist der Fall des mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes nur die Spitze von Skandalen im Bundesland Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam, zumal hier vorliegend mittels Einschreiben / Rückschein selbst mehrere brandenburgische Landesminister wie unter anderem Dr. Benjamin Grimm (41, SPD) angeschrieben wurden und bis heute untätig blieben.
Die Empörung in Potsdam und im Bundesland Brandenburg ist berechtigt – und sie sollte so lange anhalten, bis die kleine, mehrfach schwerstbehinderte Heidrun endlich den integrativen Kita-Platz mit Einzelfallhelfer erhält, der ihr nach Recht und Gesetz zusteht – oder Oberbürgermeisterin Noosha Aubel wie bereits ihr
Vorgänger Mike Schubert (53), abgewählt und aus dem Amt als Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam entlassen wird. Die
Eltern des schwerstbehinderten Kindes sind nach unserer Kenntnis bereit,
mit beiden schwerstbehinderten Kindern und in Anwesenheit der Presse,
in jedem Gerichtssaal für das Recht ihrer schwerbehinderten Kinder zu
kämpfen. Ob dies dem Ansehen der Stadt Potsdam, des Bundeslandes
Brandenburg, der Oberbürgermeisterin Aubel und des Ministerpräsidenten
Woidke sowie der Partei SPD und CDU zum Vorteil gereicht, muss sich dann
zeigen.
Mit Blick auf den aktuellen Fall werden wir dem öffentlichen Informationsauftrag der Presse entsprechend künftig wöchentlich und umfassend über die Zustände in der Landeshauptstadt Potsdam sowie über die Amtsführung von Oberbürgermeisterin Noosha Aubel berichten. Im Mittelpunkt steht dabei die wahrheitsgemäße Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Mitwirkung an der demokratischen Meinungsbildung.
Den Auftakt bildet die Veröffentlichung jener Fragen, die unmittelbar an Oberbürgermeisterin Aubel sowie an ihren Pressesprecher gerichtet wurden, jedoch nach unserer Auffassung entgegen den bestehenden presserechtlichen Auskunftspflichten nicht ordnungsgemäß beantwortet, sondern stattdessen in ein angeblich „persönliches Gespräch“ verlagert werden sollten. Ein solches Vorgehen
wirft erhebliche Fragen im Hinblick auf Transparenz, Amtsverständnis und
den Umgang der Potsdamr Stadtspitze mit Presseanfragen auf.
Darüber hinaus werden wir fortlaufend über weitere Missstände in Potsdam berichten — angefangen bei den maroden Straßen im Stadtbezirk Babelsberg über die Finanzlage der Landeshauptstadt bis hin zu zahlreichen weiteren Themen, die für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt von erheblichem öffentlichem Interesse sind.
Vor 178 Jahren (Stand: 01. Juni 2026), wurde die deutsche Tageszeitung „Neue Rheinische Zeitung“ („NRZ“) gegründet und erschien erstmals am 01.06.1848 in Köln (im heutigen Bundesland Nordrhein-Westfalen, NRW, Bundesrepublik Deutschland). Herausgegeben und geleitet wurde die „Neue Rheinische Zeitung“ von Karl Marx (1818-1883), einem der einflussreichsten Philosophen, Ökonomen und politischen Theoretiker seiner Zeit. Neben Marx schrieben auch Friedrich Engels (1820-1895) sowie der Publizist Wilhelm Wolff (1809-1864) für die „Neue Rheinische Zeitung“. Historisch betrachtet entstand die „Neue Rheinische Zeitung“ im Kontext der Revolution von 1848/49, einer Zeit politischer und gesellschaftlicher Umbrüche in Deutschland und Europa. Durch ihre Geschichte gilt „Neue Rheinische Zeitung“ als wichtiger Meilenstein der politischen Presse und als eines der bedeutendsten Sprachrohre für demokratische und republikanische Ideen im 19. Jahrhundert. Die „Neue Rheinische Zeitung“, erscheint in der Neuauflage rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche und in sechs Sprachen. Damit knüpft sie an ihren historischen Anspruch an, politische Entwicklungen kritisch zu beleuchten und gesellschaftliche Debatten zu fördern. Neben einer breiten Berichterstattung über nationale und internationale Themen bleibt sie ihrer Tradition als seriöse deutsche Tageszeitung verpflichtet, indem sie gründlich recherchierte Beiträge und fundierte Analysen bietet.
Mit ihrer langen Geschichte, die aufs Engste mit den Ideen und Werken von Karl Marx und Friedrich Engels verbunden ist, steht die „Neue Rheinische Zeitung“ auch in der Neuauflage gleichermaßen für ein Stück revolutionärer Pressegeschichte und für das Streben nach unabhängiger, klarer Berichterstattung.
Kontakt
Neue Rheinische Zeitung
Inga Pohl
Richmodstraße 6
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https://www.NeueRheinischeZeitung.de
- AfD (Wikipedia)
Die Alternative für Deutschland (abgekürzt AfD) ist eine rechtsextreme und rechtspopulistische, völkisch-nationalistisch ausgerichtete politische Partei in Deutschland. Sie wurde 2013 gegründet, zog bei der Europawahl 2014 in das Europäische Parlament, später in alle deutschen Landesparlamente und bei der Bundestagswahl 2017 mit der drittstärksten Fraktion in den 19. Deutschen Bundestag ein. Seit der Bundestagswahl 2025 stellt sie die zweitstärkste Fraktion. Zu einer Regierungsbeteiligung kam es bisher weder auf Landes- noch auf Bundesebene. Die AfD vertrat anfangs EU-skeptische, wirtschafts-, national- und neoliberale Positionen. Teile der Partei neigten aber von Beginn an auch zum Nationalkonservatismus und zum völkischen Nationalismus. Seit ihrer Gründung radikalisiert sie sich fortlaufend, so dass selbst das weit rechts stehende Rassemblement National die Zusammenarbeit mit ihr im Europaparlament aufkündigte. Die AfD will den Sozialstaat abbauen, Geringverdiener gegenüber Gutverdienern schlechterstellen und einer Sparpolitik gegenüber Investitionen Vorrang geben. Zugleich fordert sie Rentenerhöhungen und die Abschaffung von Erbschafts- und Grundsteuer. Die Partei spricht sich für eine restriktive Migrationspolitik aus und diskutiert auch politisch extreme Ideen wie zwangsweise Remigration, sogar von deutschen Staatsbürgern mit ausländischen Wurzeln. Dazu sei laut Björn Höcke auch eine „wohltemperierte Grausamkeit“ legitim. Als einzige Partei im Bundestag leugnet die AfD den menschengemachten Klimawandel und will zukunftsweisende Klimatechnologien nicht fördern. Sie vertritt seit Jahren und auch nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine 2022 russlandfreundliche Positionen und arbeitet dazu mit Teilen der US-Regierung unter Donald Trump zusammen. Die kontinuierliche Radikalisierung der AfD nach rechts ging mit Austritten gemäßigterer Vertreter und Führungswechseln einher. In der AfD gibt es verschiedene, teils widersprüchliche innerparteiliche Vereinigungen, informelle Parteiflügel und Einzelmeinungen. Während kleinere Gruppen christlich-fundamentalistische und direktdemokratische Positionen vertreten, vertreten größere organisierte Teile autoritäre, … - Beatrix von Storch (Wikipedia)
Beatrix Amelie Ehrengard Eilika von Storch, geborene Herzogin von Oldenburg (* 27. Mai 1971 in Lübeck), ist eine deutsche Politikerin (AfD). Sie war von Dezember 2019 bis Juni 2022 stellvertretende Bundessprecherin ihrer Partei. Bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste der AfD Berlin in den Bundestag gewählt, ist sie seit Oktober 2017 eine der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion. Von 2014 bis 2017 war sie Mitglied des Europäischen Parlaments und dort von April 2016 bis 2017 Mitglied der rechtspopulistischen Anti-EU-Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD). Von Januar 2016 bis November 2017 war sie als Teil des Notvorstands eine von zwei kommissarischen Landesvorsitzenden der Berliner AfD; danach war sie eine von drei stellvertretenden Landesvorsitzenden. Sie gehört dem rechtskonservativen Parteiflügel innerhalb der rechtsextremen AfD an. Zudem ist sie Antisemitismusbeauftragte der Bundestagsfraktion der AfD. Gemeinsam mit ihrem Mann Sven von Storch ist sie in teilweise selbst initiierten und gesteuerten rechten Politiknetzwerken aktiv; sie gilt als Lobbyistin. - CDU (Wikipedia)
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist eine zwischen 1945 und 1950 gegründete, christdemokratische, konservative und wirtschaftsliberale (Sammlungs-)Partei in Deutschland. Sie wird im politischen Spektrum mitte-rechts verortet. Im Verbund mit ihrer Schwesterpartei, der Christlich-Sozialen Union (CSU), wird die nach Mitgliedern größte deutsche Partei (Stand 2024) auch als „Union“ bezeichnet. Die CDU tritt in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns zur Wahl an, die CSU wiederum ausschließlich dort. Beide Parteien bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die CDU wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 und in einem zweiten Anlauf mit dem ersten Bundesparteitag 1950 als überkonfessionell christliche Partei gegründet. Sie grenzte sich dadurch von der katholisch geprägten Zentrumspartei ab, die christdemokratische Werte durch die Weimarer Republik hindurch verkörpert hatte. Die weltanschaulichen Wurzeln der CDU sind die katholische Soziallehre, der Konservatismus und der Ordoliberalismus. Auf Bundesebene war die Union insgesamt länger in Regierungsverantwortung als jede andere deutsche Partei seit Gründung der Bundesrepublik. Über die längste Zeit koalierte die CDU neben der CSU mit der Freien Demokratischen Partei (FDP) in schwarz-gelben Koalitionen oder mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in schwarz-roten Koalitionen. Seit 2025 stellt die CDU mit Friedrich Merz den Bundeskanzler. Die weiteren Bundeskanzler, welche der CDU angehören bzw. angehört haben, sind Konrad Adenauer (1949–1963), Ludwig Erhard (1963–1966), Kurt Georg Kiesinger (1966–1969), Helmut Kohl (1982–1998) und Angela Merkel (2005–2021). Dabei stellen Kohl und Merkel mit jeweils 16 Jahren an der Spitze der deutschen Bundesregierung den Rekord für die längste Amtszeit deutscher Bundeskanzler. In den Jahren 1969–1982, 1998–2005 und 2021–2025 führten die Unionsparteien die parlamentarische Opposition an. Die CDU ist zusätzlich in allen Bundesländern, in denen sie antritt, im Landesparlament vertreten. Derzeit beteiligt sie sich in zehn Ländern an der jeweiligen Landesregierung, in acht stellt sie den … - Dietmar Woidke (Wikipedia)
Hubert Dietmar Woidke (* 22. Oktober 1961 in Naundorf) ist ein deutscher Politiker der SPD. Er ist seit 2013 Ministerpräsident des Landes Brandenburg. Er ist der lebens- und dienstälteste amtierende Ministerpräsident Deutschlands. - Landeshauptstadt Potsdam (Wikipedia)
Potsdam [ˈpɔt͡sdam] ist die Hauptstadt des Landes Brandenburg und mit knapp 190.000 Einwohnern auch dessen bevölkerungsreichste Stadt. Das an der Havel gelegene Potsdam zählt zu den prosperierenden Orten im Ballungsraum Berlin und grenzt dort südwestlich an Berlin. Die Stadt ist mit ihren zahlreichen Schloss- und Parkanlagen und der bedeutenden Kernstadt als ehemalige Residenzstadt der preußischen Könige bekannt. Ihre Kulturlandschaften wurden 1990 von der UNESCO als größtes Ensemble der deutschen Welterbestätten in die Weltkultur- und Naturerbeliste der Menschheit aufgenommen. Das 1912 in Potsdam als erstes großes Filmatelier der Welt gegründete Studio Babelsberg zählt zu den modernsten Zentren der Film- und Fernsehproduktion in Europa. Potsdam entwickelte sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts zu einem europäischen Wissenschaftszentrum. Drei öffentliche Hochschulen und mehr als 30 Forschungsinstitute sind in der Stadt ansässig. - Noosha Aubel (Wikipedia)
Noosha Aubel (* 4. Dezember 1975 in Hannover) ist eine deutsche Kommunalpolitikerin und Verwaltungsmanagerin. Seit dem 24. Oktober 2025 ist sie Oberbürgermeisterin von Potsdam. - Potsdam (Wikipedia)
Potsdam [ˈpɔt͡sdam] ist die Hauptstadt des Landes Brandenburg und mit knapp 190.000 Einwohnern auch dessen bevölkerungsreichste Stadt. Das an der Havel gelegene Potsdam zählt zu den prosperierenden Orten im Ballungsraum Berlin und grenzt dort südwestlich an Berlin. Die Stadt ist mit ihren zahlreichen Schloss- und Parkanlagen und der bedeutenden Kernstadt als ehemalige Residenzstadt der preußischen Könige bekannt. Ihre Kulturlandschaften wurden 1990 von der UNESCO als größtes Ensemble der deutschen Welterbestätten in die Weltkultur- und Naturerbeliste der Menschheit aufgenommen. Das 1912 in Potsdam als erstes großes Filmatelier der Welt gegründete Studio Babelsberg zählt zu den modernsten Zentren der Film- und Fernsehproduktion in Europa. Potsdam entwickelte sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts zu einem europäischen Wissenschaftszentrum. Drei öffentliche Hochschulen und mehr als 30 Forschungsinstitute sind in der Stadt ansässig. - schwerbehindert (Wikipedia)
Schwerbehinderter ist ein Begriff zur Bezeichnung von Menschen mit einer hochgradigen Behinderung. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Dies entspricht 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. - spd (Wikipedia)
SPD steht für: Airspeed Aviation, ICAO-Code, ehemalige kanadische Fluggesellschaft Flughafen Saidpur, IATA-Code, Flughafen in Bangladesch Power Rangers S.P.D. (Space Patrol Delta), 13. Staffel der Fernsehserie Power Rangers Schulpsychologischer Dienst in der Schweiz Serial Presence Detect, Funktion eines bzw. von einem Baustein auf Speichermodulen in Computern Shanghai Pudong Development Bank, chinesische Bank Shimano Pedaling Dynamics, Firmenbezeichnung für Schuhverbindung auf Fahrrad-Klickpedalen Slovensko Planinsko Društvo Celovec, Alpenverein der Kärntner Slowenen Slowenischer Kulturverein „SPD Dobrač“, Kulturverein SPD-Stellung, Abkürzung für Schießen, Passen, Dribbeln, Grundstellung eines Spielers im Basketballsport Speedy Prompt Deliveries am Liverpooler Hafen. Erster Arbeitgeber von Paul McCartney Sports Power Drive, ehemaliger britischer Automobilhersteller Strategic Plans Division, oberste Behörde der pakistanischen Nuklearstreitkräfte Surge Protective Device, siehe Überspannungsableiter Symmetrisch positiv definite Matrizen, siehe Matrix (Mathematik) #Eigenschaften von Bilinearformen Parteien: Sozialdemokratische Partei Deutschlands, deutsche Partei Svoboda a přímá demokracie, tschechische Partei SpD steht für: Sozialpsychiatrischer Dienst (auch SPDi) Spd steht für: Speciedaler, norwegische Münzeinheit (1380–1875) spd steht für: Saep (ISO-639-3-Code), Trans-Neuguinea-Sprachen in der Madang-Provinz, Papua-Neuguinea