Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Gemeinde muss für geplatzte Reise zahlen +++
Ein Mann meldete seinen Reisepass zunächst als verloren, fand ihn jedoch noch am selben Tag wieder und informierte die zuständige Gemeinde. Diese versäumte es jedoch, die Fahndungsausschreibung zu löschen, sodass der Pass weiterhin in polizeilichen Fahndungssystemen registriert blieb. Als der Mann einige Monate später eine Reise nach Neuseeland antreten wollte, wurde ihm aufgrund des noch bestehenden Fahndungseintrags zunächst die Transit-Einreise in die USA und schließlich auch in Australien verweigert, wodurch die gesamte Reise scheiterte. Der Bundesgerichtshof entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass die Gemeinde ihre Amtspflichten verletzt hat und dem Mann daher den gesamten entstandenen Schaden ersetzen muss, einschließlich des bereits zuvor gezahlten Reisepreises (Az.: III ZR 179/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

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+++ Amt zahlt nicht für Bestattungskosten +++
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Bestattungskosten nur unter strengen Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten für den gesetzlich bestattungspflichtigen Erben im Einzelfall unzumutbar sind und zuvor alle zumutbaren eigenen finanziellen Mittel ausgeschöpft wurden. Im ersten Fall wurde der Anspruch einer Mutter abgelehnt, weil sie vorhandenes Erbe nicht vollständig eingesetzt, keine Möglichkeiten wie Ratenzahlung genutzt und trotz der Belastung noch eine Sondertilgung für ihre Eigentumswohnung geleistet hatte, sodass die Kosten bei ihr als zumutbar angesehen wurden. Im zweiten Fall hatte eine Frau freiwillig die Bestattung für eine Freundin übernommen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Auch sie hatte keinen Erstattungsanspruch (Az.: S 30 SO 233/20 und S 30 SO 96/25). Sie wollen mehr erfahren? Folgen Sie den Links bei den jeweiligen Aktenzeichen.

+++ Wann ein Rücktritt vom Autokauf ausgeschlossen ist +++Ein Käufer eines gebrauchten Jaguars konnte nicht wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, weil er dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Prüfung des behaupteten Mangels gegeben hatte. Obwohl der Wagen angeblich Kühlwasser verlor, weigerte sich der Käufer, ihn ohne vorherige verbindliche Reparaturzusage in die Werkstatt zu bringen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Landau, welches klarstellte, dass ein Verkäufer zunächst das Recht hat, den Mangel selbst zu untersuchen und gegebenenfalls nachzubessern Az.: 3 O 10/25. Eine vorherige Garantie für die Reparatur schuldet er nicht. Da der Käufer die Prüfung verhinderte, war ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen. Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Landau.

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Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Gemeinde (Wikipedia)
    Der Begriff Gemeinde, genauer politische Gemeinde (auch Kommune), bezeichnet Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaft des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.
  • Gerichtsurteil (Wikipedia)
    Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
  • Kaufvertrag (Wikipedia)
    Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern. Die Leistungspflichten bestehen darin, dass der Verkäufer dem Käufer die Rechtsinhaberschaft an einer Sache, einem Recht, einer Forderung oder sonstigen vermögenswerten Position verschafft. Im Gegenzug schuldet der Käufer dem Verkäufer die Gegenleistung in Form von Geld. Grundsätzlich ist der Kaufvertrag formfrei. Er kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“.
  • Reisepass (Wikipedia)
    Ein Reisepass, auch kurz Pass, ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt. Er berechtigt gemäß dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und grundsätzlich zur Rückkehr ins eigene Hoheitsgebiet. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden, privaten Einrichtungen und Privatpersonen. Die meisten Reisepässe enthalten neben den Angaben zur Person und zur Staatsangehörigkeit ihres Inhabers leere Seiten, die für zusätzliche amtliche Vermerke des Ausstellerstaates oder die Anbringung von Vermerken anderer Staaten, wie Visa, Aufenthaltstiteln oder Kontrollstempeln über die Ein- und Ausreise, verwendet werden können. Darüber hinaus gibt es seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend biometrische Reisepässe, bei denen Personendaten in elektronischer Form im Pass abgelegt werden. Nicht immer ist zur Ausstellung eine persönliche Vorsprache bei der Passbehörde erforderlich. Manche Staaten stellen sog. Proxy-Pässe aus, die im Namen des künftigen Passinhabers von einem Stellvertreter („by proxy“) beantragt werden und diesem zur Weiterleitung an den Passinhaber ausgehändigt werden. Proxypässe werden von anderen Staaten häufig nicht anerkannt. Neben dem Reisepass, der für allgemeine Reisezwecke ausgestellt wird, werden für Reisen der Repräsentanten des ausgebenden Staates in dienstlicher Eigenschaft spezielle Pässe wie der Dienstpass oder der Diplomatenpass ausgestellt.
  • Sozialhilfeträger (Wikipedia)
    Sozialamt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Behörde, die nach § 28 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und häufig andere soziale Angelegenheiten verantwortlich ist. Die Sozialhilfeträger, also die Institutionen, die für die Ausführung der Sozialhilfe zuständig sind, bezeichnen die Stellen, die im Bereich des Trägers für die Gewährung der Sozialhilfeleistungen zuständig sind, meist als Sozialämter. Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der Kommunalverwaltung nur teilweise verwendet, alternativ heißt es „Amt für Jugend und Familie“, „Fachbereich Soziales und Wohnen“, „Fachbereich Soziales und Integration“, „Amt für Soziales und Jugend“ etc. Im Sozialgesetzbuch werden örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger unterschieden. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind bundeseinheitlich die kreisfreien Städte und Kreise, bzw. nach landesrechtlicher Regelung auch die zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände. Die Ausführung des SGB XII ist eine Angelegenheit der Länder, die damit auch bestimmen, welche Behörde die Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers wahrnimmt. Ein Großteil der Bundesländer einschließlich der Stadtstaaten haben sich selbst zu überörtlichen Trägern erklärt. In Nordrhein-Westfalen sind überörtliche Träger die Landschaftsverbände, in Baden-Württemberg der Kommunalverband für Jugend und Soziales, in Bayern die Bezirke und in Hessen und Sachsen die Landeswohlfahrtsverbände. Insofern keine abweichenden landesrechtlichen Regelungen bestehen, sind die überörtlichen Sozialhilfeträger seit dem 1. Januar 2007 zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie für Leistungen der Blindenhilfe. In der politischen Diskussion um in Deutschland gewährte Sozialleistungen, insbesondere an nichtdeutsche EU-Bürger, wird von Kritikern oft die Aussage „Deutschland als Sozialamt Europas“ (oder ähnlich) verwendet.
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