ARAG Experten erläutern anhand aktueller Urteile, wo die Grenzen liegen
Rauchen ist in der Mietwohnung zwar erlaubt, doch es gibt Grenzen. Denn wo der eigene Lebensstil die Rechte anderer beeinträchtigt, kommt es immer wieder zu Streit. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai zeigen die ARAG Experten anhand einiger Urteile, wann Rauchen noch zulässig bleibt, wann Mieter haften müssen und welche Ansprüche Nachbarn bei starker Rauchbelästigung haben.
Schönheitsreparatur oder Schadensersatz?
Grundsätzlich dürfen Mieter in ihrer eigenen Wohnung rauchen, da das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass starke Raucher beim Auszug unter Umständen Schadensersatz leisten müssen, wenn die Wohnung so stark in Mitleidenschaft gezogen ist, dass Schönheitsreparaturen nicht mehr genügen. In einem konkreten Fall hatte der Vermieter zu Recht die Kaution gegen Schadensersatzansprüche aufgerechnet, weil Decken, Wände und Türen durch den Zigarettenrauch stark vergilbt waren und sich der Rauch in die Wände „gefressen“ hatte (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 37/07).
Wenn Zigarettenrauch zum Mietmangel wird
Das Amtsgericht Bremen hat einem Mieter wegen Zigarettenrauchs aus der Nachbarwohnung eine Mietminderung zugesprochen. Sowohl auf dem Balkon als auch in der Wohnung rauchte ein Mieter mindestens eine Packung Zigaretten am Tag. Im Sommer standen Fenster und Balkontüren ständig weit offen. Dadurch zog der Rauch permanent nach oben – unter anderem in die Wohnung seines Nachbarn, der über ihm wohnte. Dieser war Nichtraucher und fühlte sich durch den aufsteigenden Qualm derart gestört, dass er seine Fenster nicht mehr öffnen wollte. Der Nichtraucher verlangte von seiner Vermieterin, Abhilfe zu schaffen. Als diese der Aufforderung nicht nachkam, minderte der Mann seine Miete um 20 Prozent. Dagegen wehrte sich die Vermieterin vor Gericht – jedoch ohne Erfolg. Denn laut ARAG Experten waren auch die Richter der Ansicht, dass gesundheitsschädliche Immissionen durch zu viel Zigarettenrauch als Mietmangel einzustufen seien. Weil der nichtrauchende Mieter dem Rauch dauerhaft ausgesetzt gewesen sei, habe er die Miete mindern dürfen. Zudem hatte der Mann einen Anspruch auf Beseitigung der Belästigung durch den qualmenden Nachbarn (Amtsgericht Bremen, Az.: 17 C 332/22, noch nicht rechtskräftig).
Eingeschränktes Rauchen auf dem Balkon
Auch in einem anderen Fall ging es um nachbarschaftliche Differenzen über das Rauchen auf dem Balkon. Ein älteres Ehepaar hatte sogar ein Rauchprotokoll angefertigt, um den übermäßigen Zigarettenkonsum der qualmenden Nachbarn festzuhalten. Danach waren es mehr als 20 Glimmstängel, die das Raucher-Pärchen pro Tag auf dem Balkon rauchte. Sie verlangten ein über den Tag verteiltes, mehrstündiges Rauchverbot. Die Raucher hingegen behaupteten, lediglich zwölf Zigaretten täglich zu konsumieren. Zudem gaben sie an, sie seien schon so rücksichtsvoll, nie gemeinsam auf dem Balkon zu rauchen, um möglichst wenig Rauch zu produzieren. Am Ende fällte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung, die beiden Parteien schmeckte: Mietern darf das Rauchen auf dem Balkon zeitweise untersagt werden. Im Gegenzug muss der Nachbar das Rauchen zu festgelegten Zeiten dulden (Az.: V ZR 110/14).
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - kaution (Wikipedia)
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, mit der ganz unterschiedliche Rechtsinstitute gemeint sein können, insbesondere die Mietsicherheit, die Bestellung eines Pfandrechts oder das Stellen eines Bürgen, wenn dem Gläubiger die Durchsetzung künftiger Regress- oder sonstiger Ansprüche ungewiss erscheint. - Lebensstil (Wikipedia)
Lebensstil, Lebensart, Lebensweise oder Lifestyle (als Anglizismus) bezeichnet umgangssprachlich die Art und Weise der Lebensführung. In der Soziologie sind verschiedene Lebensstilbegriffe entwickelt worden, in der Medizin geht es um die gesundheitlichen Aspekte des jeweiligen Lebensstils. - Mietwohnung (Wikipedia)
Ein Mietshaus (auch: Miethaus oder Zinshaus) ist ein Wohngebäude, in dem die einzelnen Wohneinheiten (Mietwohnungen) vom Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird zwischen Vermieter und Mieter ein Vertrag geschlossen. Darin verpflichtet sich der Vermieter, den Gebrauch der Mietsache einschließlich aller dazu gehörenden baulichen und technischen Einrichtungen zu gewährleisten, während sich der Mieter verpflichtet, die hierfür vereinbarte Miete (in Österreich und der Schweiz Mietzins genannt) einschließlich aller anfallenden Nebenkosten regelmäßig fristgerecht zu entrichten. Oft werden Gewerberäume bzw. -etagen, die meist im Erdgeschoss liegen, an Gewerbemieter vermietet. Hierbei wird neben der Miete oft auch die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer fällig. Gegenüber Mietshäusern in Großstädten sind in den geschlossen bebauten Gebieten mittlerer Ortschaften Nordwesteuropas (Britische Inseln, Niederlande, Belgien und Nordwestdeutschland) Reihenhäuser mit nur einer oder zwei Wohnungen stärker verbreitet. - Nachbar (Wikipedia)
Ein Nachbar ist eine Person, die sich unmittelbar im Umfeld der eigenen Wohnstätte aufhält. Dabei kann es sich um Hausbewohner in einem Mietgebäude handeln sowie um Personen, die die umliegenden Gebäuden bewohnen oder sich wenige Meter von der eigenen Wohnstätte entfernt niedergelassen haben (Anlieger). In einem weiteren Sinne spricht man auch bei angrenzenden Ortschaften von Nachbargemeinden. - Qualm (Wikipedia)
Rauch oder Qualm ist ein meist durch Verbrennung entstehendes Aerosol in feinstverteilter (oft kolloidaler) Form aus Staubpartikeln (Glanzruß, Flugasche, Unverbranntes) und Flüssigkeitströpfchen (Wasser, Öldämpfe, Säuredämpfe, flüssige Verbrennungsrückstände) in Abgas. Im engeren Sinn wird mit Rauch ein Gemisch aus einer festen in einer gasförmigen Phase (Rauchgas) bezeichnet. - Rauchen (Wikipedia)
Tabakrauchen (kurz: Rauchen) ist die Inhalation von Tabakrauch, der durch das Verbrennen (eigentlich Glimmen) tabakhaltiger Erzeugnisse wie Zigaretten, Zigarillos oder Shishatabak entsteht. Zigarren und Pfeifen werden üblicherweise gepafft, wenngleich auch hier oft vom Rauchen gesprochen wird. Der Übergang ist fließend, manchmal wird Tabakrauch von Wasserpfeifen oder Zigarillos gepafft, manchmal inhaliert. Seit die gesundheitsschädigenden Folgen des Rauchens sowie des Passivrauchens wissenschaftlich belegt wurden, wird das Thema öffentlich verstärkt wahrgenommen und diskutiert. Laut der Weltgesundheitsorganisation sterben mit Stand 2025 jedes Jahr über sieben Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, davon etwa 1,6 Millionen Nichtraucher durch Passivrauchen. Alleine im 20. Jahrhundert starben mehr Menschen an den Folgen des Rauchens als in beiden Weltkriegen zusammen. Der jährliche wirtschaftliche Schaden wurde 2017 auf rund 950 Mrd. Euro geschätzt. Zum Verschleiern der gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakkonsums betrieb die Tabakindustrie eine über Jahrzehnte verfolgte Desinformationsstrategie zum Leugnen dieser wissenschaftlichen Tatsachen. - Rauchverbot (Wikipedia)
Ein Rauchverbot verbietet, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen. Rauchverbote können von Inhabern eines Hausrechtes ausgesprochen und vom Gesetzgeber erlassen werden. 2007 war der Begriff „Rauchverbot“ Wort des Jahres in der Schweiz. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. Diese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet. Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten, den konkreten Rechten des Einzelnen, etwas zu tun, zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen. Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine (Ermächtigungs-)Grundlage haben. Zu solchen subjektiven Rechten gehören insbesondere die individuellen Freiheitsrechte, die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben (z. B. das Recht, seinen Beruf zu wählen), ferner Ermächtigungen zu rechtswirksamen Handlungen (z. B. ein Kündigungsrecht, durch das ein Mietvertrag beendet werden kann) und schließlich Ansprüche, von einem anderen etwas zu verlangen. Die rechtliche Gewährleistung für solches „Verlangenkönnen“ liegt darin, dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann, ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen (ubi actio ibi ius). Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewährleistete Durchsetzungsinitiative. Objektives Recht und subjektives Recht gelten als „zwei verschiedene Seiten derselben Medaille“. - Schadensersatz (Wikipedia)
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens. - Schönheitsreparatur (Wikipedia)
Schönheitsreparatur ist ein Ausdruck im deutschen Mietrecht für bestimmte, rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden. Um eine Reparatur im eigentlichen Sinne handelt es sich nicht. Im Rechtsstreit ist häufig fraglich, ob diese Arbeit erforderlich ist und, falls ja, wer sie durchführen muss: der Mieter oder der Vermieter. - Streit (Wikipedia)
Streit (Mehrzahl Streite; auch Auseinandersetzung, Zank, Zwist, Zwistigkeit, Zwietracht, Hader, Stunk, Zoff) ist das offene Austragen einer Meinungsverschiedenheit zwischen zwei oder mehreren Akteuren, Personen, Gruppen oder auch Parteien (Politische Partei, Partei in einem Rechtsstreit, Kriegspartei). Der Streit muss nicht immer offenkundig und nicht notwendigerweise feindselig sein. Im Gegensatz zur neutraleren Diskussion ist er oft von emotionalen Elementen begleitet oder getragen. Die Alltags- und Umgangssprache unterscheidet zwischen dem eher vagen „Zank“ und dem „Streit“ mit definierten Streitgegenständen, beispielsweise beim Wettstreit oder beim Rechtsstreit („Zank und Streit“); dabei wird der Begriff „Streit“ zumeist wertfrei oder ambivalent verwendet, wohingegen der Begriff „Zank“ eher abwertend besetzt ist („streitlustig“ gegenüber „zänkisch“). Die hochdeutsche Standardsprache unterscheidet zudem zwischen den Begriffen „Zwietracht“ (ein die „Eintracht“ störender Streit) und „Hader“ (ein „bitterer“, anhaltender Streit, veraltend auch ein mit Waffen ausgetragener Streit, eine feindselige Auseinandersetzung oder gar ein Krieg): „Zwietracht und Hader säen“; „weit wallt und wogt der Hader“. Ein eher humorvoller Streit wird auch als Kabbelei bezeichnet. - Weltnichtrauchertag (Wikipedia)
Der Weltnichtrauchertag (englisch World No Tobacco Day) wurde 1987 von der Weltgesundheitsorganisation ins Leben gerufen und findet alljährlich am 31. Mai statt. - zigarettenrauch (Wikipedia)
Tabakrauch entsteht beim Abbrand oder Verschwelen von Tabak z. B. in Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder Wasserpfeifen. Er ist ein Aerosol aus Rauch, Dämpfen, Gasen und Feststoffen. Man unterscheidet hierbei den Hauptstromrauch, den der Raucher direkt einatmet, sowie den Nebenstromrauch der glühenden Tabakware. Tabakrauch enthält eine Vielzahl von Verbrennungsprodukten. Der beim Rauchen einer Zigarette entstehende Tabakrauch enthält alle organischen Verbindungen in unterschiedlichen Oxidations- und Zerfallsformen, die aus dem gerauchten Tabak und eventuell der Umhüllung entstehen und nicht in der Asche verbleiben. Bei der Analyse können bis zu 9600 verschiedene chemische Verbindungen in unterschiedlichem Anteil identifiziert werden. Laut Veröffentlichung der International Agency for Research on Cancer (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konnten, bis zum Jahr 2000, im Tabakrauch insgesamt 69 als krebserregend eingestufte chemische Verbindungen identifiziert werden. Im Hinblick auf ihre physiologische Wirkung lassen sich diese Verbindungen in fünf Gruppen unterteilen. karzinogene (krebserzeugende) Stoffe, (blut-)toxische Stoffe, neurotoxische Stoffe, reizende Stoffe, physiologisch unbedenkliche Stoffe.