Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

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ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++
Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach auch ein Notwegerecht nicht allein deshalb besteht, weil eine Garage nicht mehr mit dem Auto erreichbar ist. Im konkreten Fall konnte ein Garagenbesitzer seine Garage daher nicht mehr für seinen Pkw nutzen (Az.: 7 O 324/25).
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+++ Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld +++
Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr über Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigen Mitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als beantragt aus (Az.: 8 U 131/24).
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+++ Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen +++
Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen – auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • airline (Wikipedia)
    Eine Fluggesellschaft (englisch airline) ist ein Luftfahrtunternehmen, das erwerbsmäßig den Personen- oder Frachttransport auf dem Luftweg betreibt. Fluggesellschaften sind Verkehrsunternehmen, die auf dem Verkehrsmarkt als Anbieter von Verkehrsleistungen auftreten und dabei sowohl den Linienverkehr als auch den Charterverkehr durchführen. Charakteristisch für Airlines im Gegensatz zu anderen Verkehrsunternehmen ist, dass sie überwiegend als gut bekannte Firmenmarken auftreten (Lufthansa, British Airways oder Singapore Airlines).
  • Annullierung (Wikipedia)
    Annullierung (von lat. annullare „für nichtig erklären“) bezeichnet: die Nichtigmachung eines Rechtsgeschäfts, Rechtsakts oder Rechtsverhältnisses ex tunc (von Anfang an), siehe UnwirksamkeitSiehe auch: Rücktritt (Zivilrecht), Aufhebung (Verwaltungsakt), Abrogation (Islam) die Annullierung einer Buchung, siehe Stornierung die Streichung eines Fluges, siehe Fluggastrechte #Rechte bei Annullierung die Eheannullierung im staatlichen Recht, siehe Nichtigerklärung (Ehe) und Aufhebung (Ehe) die Eheannullierung im katholischen Kirchenrecht, siehe Ehenichtigkeit (Kirchenrecht)
  • apotheker (Wikipedia)
    Apotheker (von griechisch-lateinisch apot[h]ecarius, etwa „Krämer“ oder „Gewürzkrämer“, als Betreiber einer apotheca) sind Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Sie beschäftigen sich insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Beratung von Verbrauchern und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen (in Deutschland gemäß § 2 Abs. 3 BApO). Hierzu sind profunde Kenntnisse der Galenik, Pharmakologie, Physiologie, Chemie, Biologie, Biochemie, Analytik und Qualitätssicherung notwendig, welche im Pharmaziestudium erworben werden. Der Beruf zählt als akademischer Heilberuf zu den klassischen Kammerberufen.
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Gerichtsurteil (Wikipedia)
    Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
  • Grundstück (Wikipedia)
    Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. In vielen Ländern – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – werden Grundstücke in öffentlichen Registern bzw. Katastern (dem Grundbuch) verzeichnet. Ein Grundstück ist als abgegrenzter Teil von einer Grundstücksgrenze umgeben, die als Begrenzungslinie das Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgrenzt. Erst durch Grundstücksgrenzen verwandelt sich die weite, ungeteilte Erdoberfläche in Grundstücke. Das Herrschaftsrecht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze, die optisch sichtbar auch durch Abmarkungen oder Einfriedungen gekennzeichnet werden kann. Als Abmarkung zwischen landwirtschaftlichen Grundstücken dienten unter anderem über Jahrhunderte und partiell noch heute Lesesteinhaufen. Diese Steine mussten zur Kultivierung mühsam per Hand von den Feldern geräumt werden und wurden platzsparend an den Rändern von Äckern zu Haufen aufgetürmt. Einfriedungen erfüllten den gleichen Zweck und bestanden aus Pflanzen (wie Hecken) oder Materialien (wie Zäunen). Grundstücksgrenzen sind vermessungstechnisch festgelegte gedachte Linien, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück trennen.
  • Medikamentenabhängigkeit (Wikipedia)
    Mit Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen bezeichnet man eine Gruppe von gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund wiederholter Einnahme verschiedener psychotroper Substanzen. Als typisch gilt ein starkes, periodisch oder dauerhaft auftretendes Substanzverlangen. Es kann zu einer – ggf. auch fortschreitenden – Vernachlässigung anderer Verpflichtungen oder Aktivitäten kommen. Auch ein möglicher Kontrollverlust mit zwanghaftem Substanzkonsum ist nicht ausgeschlossen. Je nach Substanz unterschiedlich stark ausgeprägt kann es zu Toleranzerhöhung und Dosissteigerung und – bei Nichteinnahme – zu Entzugserscheinungen kommen. Wenn psychoaktive Substanzen innerhalb eines sozialen Zusammenhanges eingenommen werden, ist die Abhängigkeit im Kontext komplexer Wechselwirkungen sozialer und biologischer Prozesse zu betrachten. Die Abhängigkeit von illegalen Substanzen wird umgangssprachlich auch als Drogenabhängigkeit oder Drogensucht bezeichnet.
  • Nachbar (Wikipedia)
    Ein Nachbar ist eine Person, die sich unmittelbar im Umfeld der eigenen Wohnstätte aufhält. Dabei kann es sich um Hausbewohner in einem Mietgebäude handeln sowie um Personen, die die umliegenden Gebäuden bewohnen oder sich wenige Meter von der eigenen Wohnstätte entfernt niedergelassen haben (Anlieger). In einem weiteren Sinne spricht man auch bei angrenzenden Ortschaften von Nachbargemeinden.
  • Notwegerecht (Wikipedia)
    Das Notwegerecht ist im Nachbarrecht ein Wegerecht für einen Grundstückseigentümer, den Hinterlieger, dessen Grundstück wegen fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg oder einem fehlenden Geh- und Fahrweg im Rahmen einer Dienstbarkeit nicht ordnungsgemäß benutzt werden kann.
  • Pflichtverletzung (Wikipedia)
    Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist und er dadurch eine Rechtspflicht verletzt. Der Begriff Pflichtverletzung stellt dabei auf die objektiv bestehende Pflicht ab, nicht auf ein „Vertretenmüssen“ des Schuldners im Sinne des § 276 BGB. Auch wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, spricht man von einer Pflichtverletzung.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.
  • rezeptpflichtig (Wikipedia)
    Die Verschreibungspflicht (Deutschland, Schweiz und Südtirol) oder Rezeptpflicht (Österreich, umgangssprachlich auch in Deutschland und der Schweiz) ist eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und Medizinprodukte und zählt zu den Routinemaßnahmen der Pharmakovigilanz. Der Verschreibungspflicht unterliegende Mittel dürfen nur gegen Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung (Rezept) abgegeben werden. Dadurch sollen Patienten vor unmäßigen Nebenwirkungen durch die Arzneimittelanwendung geschützt werden. Insbesondere bei neuen Arzneimitteln sind die Nebenwirkungen in der Regel noch nicht vollständig bekannt; seltene Nebenwirkungen eines Medikaments können nur durch breite Verwendung erkannt werden. Auch soll der Missbrauch von Arzneimitteln verhindert werden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden auch Rx-Arzneimittel genannt. Arzneimittel, die ohne Verschreibung abgegeben werden dürfen, werden umgangssprachlich auch als rezeptfrei bezeichnet (siehe OTC-Arzneimittel).
  • Schmerzensgeld (Wikipedia)
    Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch Schmerzengeld, in der Schweiz Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills. Der Rechtsbegriff wurde im 17. Jahrhundert von lateinisch pretium pro doloribus ‚Geld für Schmerzen‘ ins Deutsche übertragen.
  • Verspätung (Wikipedia)
    Eine Verspätung (englisch delay) liegt vor, wenn Ereignisse, Personen, Transport- oder Verkehrsmittel nicht zur erwarteten, vereinbarten oder geplanten Zeit beginnen, eintreffen, starten, enden oder ankommen, sondern erst danach.
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