Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto

ARAG Experten erläutern rechtliche Vorgaben und aktuelle Entscheidungen

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto

ARAG Experten erläutern rechtliche Vorgaben und aktuelle Entscheidungen

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehrsgeschehen auf. Fahrer erhoffen sich davon im Falle eines Unfalls klare Beweise. Doch die kleinen Kameras auf dem Armaturenbrett bewegen sich rechtlich in einem sensiblen Spannungsfeld zwischen Beweissicherung und Datenschutz. Die ARAG Experten erklären, was erlaubt ist, worauf Autofahrer achten sollten und welche Regeln im europäischen Ausland gelten.

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Dashcams werden immer beliebter
Immer mehr Autofahrer statten ihr Fahrzeug mit einer Dashcam aus. Die kleinen Kameras filmen während der Fahrt das Verkehrsgeschehen und speichern die Aufnahmen auf einer Speicherkarte. Kommt es zu einem Unfall oder einem gefährlichen Fahrmanöver, können die Bilder helfen, den Hergang zu rekonstruieren. Der Reiz liegt auf der Hand: Ein Video kann oft klarer zeigen, was passiert ist, als unterschiedliche Zeugenaussagen. Gerade bei unklaren Unfallhergängen hoffen viele Fahrer, mit einer Dashcam im Zweifel ihre Unschuld belegen zu können. Doch die ARAG Experten warnen: So einfach ist es rechtlich nicht.

Dauerfilmen aus Datenschutzsicht problematisch
Laut ARAG Experten ist hierzulande eine permanente, anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs aus Datenschutzgründen grundsätzlich unzulässig. Denn wer dauerhaft alles filmt und speichert, erfasst auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer, und zwar ohne deren Einwilligung. Gerichte sehen darin einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Deshalb können Dashcam-Aufnahmen datenschutzrechtlich problematisch sein, wenn sie dauerhaft erfolgen und gespeichert werden. Moderne Geräte versuchen dieses Problem zu umgehen, indem sie nur kurze Sequenzen aufzeichnen und ältere Aufnahmen automatisch überschreiben.

Wann Aufnahmen vor Gericht helfen können
Trotz dieser datenschutzrechtlichen Bedenken können Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2018 entschieden, dass entsprechende Videos in einem Unfallprozess verwertet werden können (Az.: VI ZR 233/17). Entscheidend dabei ist eine Interessenabwägung: Das Gericht prüft, ob das Interesse an der Aufklärung des Unfalls schwerer wiegt als der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen. Besonders relevant ist dabei, wie die Kamera eingesetzt wurde. Geräte mit sogenannten Loop-Funktionen, also kurzer, sich ständig überschreibender Aufnahme, gelten eher als zulässig als dauerhafte Archivaufzeichnungen.

Rundumkamera als Beweismittel zugelassen
Die ARAG Experten verweisen zudem auf ein Urteil, in dem Filmsequenzen aus einer Rundumkamera eines geparkten Autos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden durften. Die Richter bewerteten das Beweisinteresse des Geschädigten höher als das Datenschutzinteresse des Unfallverursachers. Im konkreten Fall hatte ein Vater die Autotür geöffnet, um seine zweijährige Tochter aus dem Wagen zu holen. Dann prallte ein vorbeifahrendes Fahrzeug gegen die Tür. Der Fahrer behauptete, dass die Tür so plötzlich geöffnet worden war, dass er nicht mehr ausweichen konnte. Doch die verbaute Rundumkamera des parkenden Autos zeigte, dass er durchaus hätte vorbeifahren können (Landgericht Frankenthal Az.: 5 O 4/25, nicht rechtskräftig). Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dem Vater eine 30-prozentige Mitschuld zugesprochen wurde, weil er die Autotür zu lange hatte offenstehen lassen.

Aufzeichnung von fremdem Unfall meist unzulässig
Wer mit der Dashcam zum Beispiel einen Auffahrunfall anderer aufzeichnet, verstößt laut ARAG Experten in den meisten Fällen gegen geltendes Recht. Denn nur die Polizei darf Videoaufnahmen zur Strafverfolgung machen, und dies nur in engen Grenzen. Wer beispielsweise eine offensichtliche Fahrerflucht beobachtet, sollte besser das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs notieren und sich beim Geschädigten oder der Polizei als Zeuge melden. Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Bei einem Rotlichtverstoß kann eine Dashcam-Aufzeichnung sehr wohl zulässig sein, denn dabei handelt es sich nach dem Verkehrsrecht um einen schwerwiegenden Verstoß (Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 Ss 543/15).

Technische Einstellungen können entscheidend sein
Wer eine Dashcam nutzt, sollte dabei auf datenschutzfreundliche Einstellungen achten. Die ARAG Experten empfehlen kurze Aufnahmeintervalle, bei denen das Material automatisch überschrieben wird. Erst wenn ein Unfall oder eine starke Erschütterung registriert wird, speichert die Kamera die relevante Sequenz dauerhaft. Zudem sollte die Kamera ausschließlich den Straßenbereich vor dem Fahrzeug filmen und nicht etwa das Fahrzeuginnere oder den Gehweg. Je gezielter und anlassbezogener die Aufzeichnung erfolgt, desto eher lässt sie sich rechtlich rechtfertigen.

Besondere Vorsicht im Ausland
Gerade vor längeren Urlaubsfahrten, wie vielleicht jetzt in den anstehenden Osterferien, lohnt sich ein Blick über die Landesgrenzen hinaus. Denn in Europa gelten teilweise sehr unterschiedliche Regeln für Dashcams. Während die Nutzung in einigen Ländern grundsätzlich erlaubt ist, gibt es in anderen Staaten strenge Datenschutzvorgaben oder sogar klare Verbote. In Österreich beispielsweise kann eine permanente Videoüberwachung des öffentlichen Raums problematisch sein und unter Umständen zu hohen Bußgeldern führen. Auch in Luxemburg sind Dashcams rechtlich heikel. Andere Länder wie Italien oder Dänemark gehen vergleichsweise pragmatisch mit der Technik um, solange sie nicht zur systematischen Überwachung eingesetzt wird.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Aufnahme (Wikipedia)
    Aufnahme steht für: Aufnahme eines Stoffes durch einen anderen, siehe Absorption (Chemie) Aufnahme (Geologie), Prozess der geologischen Datenerhebung Aufnahme (Sport), ein Spielabschnitt bei einigen Sportarten Bauaufnahme, Vermessung und Zeichnung eines bestehenden Gebäudes Ist-Aufnahme, ein Organisationsmittel in Unternehmen, bei Projekten oder Prozessen Landesaufnahme, Vermessung und Erfassung von Landflächen Notaufnahme, Krankenhausstation Vegetationsaufnahme Resorption, Stoffaufnahme in biologischen Systemen Töne und Musik: Tonaufnahme, das Aufnehmen von akustischen Signalen auf Trägermedien Take (Musik), die schrittweise Aufnahme von Musik Film und Bilder: Filmaufnahmen, siehe Dreharbeiten Einstellung (Film), eine ungeschnittene, zumeist kurze Filmaufnahme Fotografische Aufnahme, der Prozess und das Ergebnis des Fotografierens Aufnahme einer audiovisuellen Aufführung, siehe Mitschnitt Röntgenaufnahme, der Prozess und das Ergebnis beim Röntgen Siehe auch: Assumptio Aufnehmer Beherbergung Einschulung Immatrikulation Körperöffnung Nahrungsaufnahme Notaufnahmegesetz für Flüchtlinge Rezeption, Begriffsklärungsseite Unterbringung Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Aufnahme beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Aufnahme enthält
  • Dashcam (Wikipedia)
    Als Dashcam (Abkürzung von englisch dashboard camera, ‚Armaturenbrettkamera‘) wird eine Videokamera bezeichnet, die dazu bestimmt ist während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen.
  • Datenschutz (Wikipedia)
    Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der teilweise unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre sowie zum Schutz vor Datenmissbrauch, d. h. vor einer missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten oder Kontodaten einer Person gegen deren Willen, u. a. um damit potentiell kriminelle Handlungen zu begehen, verstanden. Datenschutz wird – jedenfalls in Deutschland – meist als Recht verstanden, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, wem wann welche „seiner“ persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts besteht dabei darin, dass die Machtungleichheit zwischen Organisationen und Einzelpersonen unter Bedingungen gestellt werden kann. Der Datenschutz soll der in der vielfältig digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum sogenannten gläsernen Menschen, dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und Datenmonopolen von Privatunternehmen entgegenwirken.
  • Kamera (Wikipedia)
    Eine Kamera (veraltet auch Camera) ist eine fototechnische Apparatur, die statische oder bewegte Bilder auf einem fotografischen Film oder elektronisch auf ein magnetisches Videoband oder digitales Speichermedium aufzeichnen oder über eine Schnittstelle übermitteln kann. „Kamera“ ist als Kurzbezeichnung und Synonym für Fotoapparat gebräuchlich. Der Begriff „Kamera“ leitet sich von lateinisch Camera obscura („dunkle Kammer“), der Lochkamera, ab. Durch Einfügen einer Sammellinse in das Loch konnte die Kamera verkleinert und das Bild heller und schärfer gemacht werden. Die Weiterentwicklung führte von der bildgebenden Linse, wie noch bei der „Box“, zu der mehrlinsigen Optik, dem Objektiv. Der Aufbau ist bei einer analogen Kamera oder einer Digitalkamera prinzipiell gleich. Das Bild wird von einem Objektiv auf einem Film (Analogkamera) oder auf einem elektronischen Sensor (Digitalkamera) an der gegenüberliegenden Kamerawand erzeugt. Mit dem Auslöser wird der Verschluss am Objektiv für eine sehr kurze Zeit geöffnet, sodass das Licht durch das Objektiv fallen und ein Bild aufgenommen werden kann. Auch das Auge des Menschen und der Wirbeltiere ist im Prinzip eine Kamera. Das Bild wird hier von der Linse auf der lichtempfindlichen Netzhaut an der Rückwand des Augapfels erzeugt.
  • Loop (Wikipedia)
    Loop (englisch „Schleife“) steht für: eine Sequenz aus Kommandos, die mehrfach ausgeführt werden kann, siehe Schleife (Programmierung) Loop (Musik), wiederholbare Musiksequenz Learning Outcome orientierte Lehrveranstaltungsplanung in der Hochschullehre in der Mathematik eine Quasigruppe mit bestimmten Zusatzeigenschaften, siehe Quasigruppe #Loop loop, ein Sprung im Eiskunstlauf, siehe Rittberger Loop, Armband aus bunten Silikonringen, siehe Rainbow Loom Schlauchtuch, ein Mehrzwecktuch Loop (Transportsystem), ein Tunnelsystem für autonom fahrende Elektroautos Loop (Chicago Elevated), der Hochbahnring im Zentrum von Chicago, das Herzstück des dortigen U-Bahnnetzes Chicago Loop, Gebiet in Downtown Chicago Loop – The Ring III, Roman von Kōji Suzuki LOOP-Programm, ein in der Modell-Programmiersprache LOOP geschriebenes Programm Loop-Theorie, siehe Schleifenquantengravitation Loop (Film), US-amerikanischer, computeranimierter Kurzfilm (2020) Microsoft Loop, Kollaboration-Software von Microsoft Loop (Lied), Lied von Sarah Bonnici (2024) Loop (niederdeutsch „Lauf“) steht für: Loop (Hamburg), Freizeitrundkurs in Hamburg-Wilhelmsburg Loop (Holstein), Ort in Schleswig-Holstein Loop (Meeresarm), ehemaliger Meeresarm bei Ahrenshoop Loop ist der Familienname folgender Personen: Denise Loop (* 1994), deutsche Politikerin und Mitglied des Deutschen Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen Hans Loop (1891–1973), deutscher Architekt Ralph Loop (* 1967), deutscher Regisseur und Drehbuchautor Siehe auch LOOP5, Einkaufszentrum in Weiterstadt, Hessen Loop-I-Superblase, Gebiet im interstellaren Raum Looping, Begriffsklärung Magloop, Magnetantenne The Loop, Begriffsklärung
  • Sequenz (Wikipedia)
    Sequenz, sequenziell oder sequentiell (von lateinisch sequentia ‚Aufeinanderfolge‘) steht für: Sequenz (Film), Abfolge von Filmeinstellungen Audiovisuelle Sequenz, Abfolge von Bildern und darauf abgestimmtem Tonmaterial Sequenz (Musik), Folge von gleichartigen musikalischen Abschnitten auf verschiedenen Tonstufen Sequenz (Liturgie), Teil der heiligen Messe an bestimmten Festtagen Auflistung von fortlaufend nummerierten Objekten, siehe Folge (Mathematik) eine aufsteigende Folge von Spielkarten, siehe Straße (Kartenspiel) Abfolge von Variablen in der Beweistheorie, siehe Sequenzenkalkül Sequenz ist der Familienname folgender Personen: Franz Sequenz (1938–2005), deutscher Maler Heidemarie Sequenz (* 1958), österreichische Politikerin (Grüne) Heinrich Sequenz (1895–1987), österreichischer Elektrotechniker Ilse Sequenz (1912–2010), österreichische Architektin Oliver Sequenz (* 1981), deutscher Journalist und Fernsehmoderator Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit sequen beginnt Sequencer Sequentialisierung Sequentiar Sequenzierung
  • speicherkarte (Wikipedia)
    Eine Speicherkarte, manchmal auch Flash Card oder Memory Card genannt, ist ein kompaktes, wiederbeschreibbares Speichermedium, auf dem beliebige Daten wie Text, Bilder, Audio und Video gespeichert werden können. Die Daten werden mittels der Flash-Speicher-Technik gespeichert. Verwendet werden sie für kleine, mobile Geräte wie Digitalkameras oder Mobiltelefone, aber auch als Mittel zur Datenportierung zusammen mit einem USB-Stick an einem Personal Computer, und der Erweiterung des Speicherplatzes ohne Einschränkung der Ergonomie, da sich eine eingelegte Speicherkarte anders als USB-Sticks in der Regel im Gehäuse befindet.
  • Unfall (Wikipedia)
    Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden). Die häufigsten Unfallereignisse für Körperschäden sind Stürze, Verkehrsunfälle, Haushaltsunfälle, Sportunfälle und Verbrennungen sowie penetrierende Verletzungen (in erster Linie Stich- und Schnittverletzungen) und Stromunfälle. Unfallursache ist in den meisten Fällen menschliches Versagen. Weitere Unfallereignisse mit der Folge von Körperschäden sind unter anderem Maschinenunfälle, Bauunfälle (unterschieden in Hochbau-Unfälle und Tiefbau-Unfälle), Bergbauunfälle, Gebirgsunfälle, Hochseeunfälle, Wasserunfälle, Stromunfälle (Elektrounfälle), Brandunfälle, Druckluftunfälle (etwa beim Tauchgang) und Strahlenunfälle. Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178 Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
  • Verkehr (Wikipedia)
    Verkehr ist die gezielte Ortsveränderung von Personen und materiellen Gütern sowie von Nachrichten, Informationen, Energie und Wasser auf dafür vorgesehenen Wegen. Gleichzeitig ist der Verkehr die Gesamtheit dieser Personen und Dinge, die sich auf den dafür vorgesehenen Wegen bewegen oder befördert werden. Bestimmte Verkehrsarten legen die Form der Bewegung (Transport), der Objekte (Entitäten) und des Verkehrssystems fest, z. B. Straßenverkehr, Personenverkehr, Güterverkehr, Nachrichtenverkehr, Individualverkehr, Verkehrsmittel oder Verkehrsweg.
  • Verkehrsunfall (Wikipedia)
    Ein Straßenverkehrsunfall (oder kurz Verkehrsunfall) ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Die meisten Straßenverkehrsunfälle geschehen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts. Bemühungen, die Anzahl an Straßenverkehrsunfällen zu senken, werden unter dem Begriff Straßenverkehrssicherheit zusammengefasst. Etwas ungenau, aber oft, wird auch der Begriff Autounfall verwendet.
  • Videoüberwachung (Wikipedia)
    Videoüberwachung (englisch auch CCTV) bezeichnet die Beobachtung von Orten mittels optischer Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlagen). Dabei werden visuelle oder audiovisuelle Daten erfasst und gespeichert. Spezielle Software ermöglicht das Auslesen dieser Daten, beispielsweise zur Gesichtserkennung oder zur Erkennung von Nummernschildern. Ein häufig genanntes Argument für die Videoüberwachung ist die Prävention („Beobachtungsdruck“) und die Aufklärung von Straftaten durch Tätererkennung und die Dokumentation des Tathergangs. Dabei kann es sowohl um die Vermeidung von Vandalismus als auch um die Aufklärung von Gewalttaten gehen. Befürchtet wird häufig der Missbrauch von Daten, insbesondere auch im Zusammenhang mit der kontinuierlichen und zentralisierten Auswertung der gewonnenen Bilder durch die Institutionen eines Überwachungsstaats. Zu den negativen Konnotationen gehört die Bespitzelung, Denunziation, allgemeine Verdächtigung, Eingriffe in die Bürgerrechte und die Förderung des Konformismus im öffentlichen Raum. Hinterfragt wird auch die reale Wirksamkeit von Überwachungsmaßnahmen gegen Straftaten.
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