Ein außergewöhnlicher Briefwechsel zwischen Pfarrer Peter Mathei und Kardinal Christoph Schönborn

"Bleib dran! Bleib lästig! Das tut gut und tut Not!"

Mathei, Österreichische Literaturgesellschaft

Zug, Feb. 2026 – Mit dem Buch „Bleib dran! Bleib lästig! Das tut gut und tut Not!“ legt Pfarrer i.R. Peter Mathei eine eindrucksvolle Sammlung persönlicher Briefe, Mails und Karten aus den Jahren 1979 bis 2014 vor. Der Band dokumentiert einen über drei Jahrzehnte geführten, ebenso freundschaftlichen wie kontroversen Dialog zwischen einem engagierten Pfarrer und Kardinal Christoph Schönborn.

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Was als lose Korrespondenz begann, entwickelte sich zu einem bemerkenswert offenen Gedankenaustausch über zentrale Fragen kirchlichen Lebens. Im Mittelpunkt stehen Themen wie das Kirchenbeitragssystem, Glaubwürdigkeit der Kirche, Seelsorge, Verantwortung, Zölibat, Auferstehungsglaube und die Zukunft kirchlicher Strukturen in einer sich wandelnden Gesellschaft.

Der Titel des Buches geht auf eine Ermutigung Kardinal Schönborns zurück: „Bleib dran, bleib lästig!“ – ein Satz, der zum Leitmotiv des gesamten Dialogs wurde. Mathei bleibt in seinen Schreiben beharrlich, kritisch und leidenschaftlich – Schönborn antwortet knapp, brüderlich, oft zustimmend, manchmal widersprechend, immer im Geist gegenseitigen Respekts.

Das Werk ist mehr als ein kirchenpolitisches Dokument. Es gewährt Einblick in eine geistliche Freundschaft, in persönliche Glaubenserfahrungen und in die Spannung zwischen institutioneller Kirche und pastoraler Wirklichkeit. Ergänzt werden die Briefe durch Fotografien des Autors sowie ausgewählte Beiträge.

Dieses Buch richtet sich an Leserinnen und Leser, die sich für die Zukunft der Kirche interessieren, für ehrlichen innerkirchlichen Dialog und für die Frage, wie Glauben heute gelebt werden kann – zwischen Tradition, Verantwortung und Reformwillen.

Buchdetails
Autor: Peter Mathei
Titel: Bleib dran! Bleib lästig! Das tut gut und tut Not!
Untertitel: Briefe, Mails und Karten 1979-2014 (Kard. Schönborn – Pfr. Mathei)
ISBN: 978-3-03886-085-3
Verlag:
(Imprint der Europäische Verlagsgesellschaften GmbH)
Österreichische Literaturgesellschaft

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Briefwechsel (Wikipedia)
    Als Briefwechsel wird eine Serie von Briefen (oder, allgemeiner Korrespondenzstücken, wie Postkarte, Telegramm, Billet…) bezeichnet, die sich zwei Personen über längere Zeit hinweg zusenden. Dies kann förmlichen Charakter haben oder Teil einer Brieffreundschaft sein.
  • Christoph Kardinal Schönborn (Wikipedia)
    Christoph Schönborn OP , protokollarisch auch Christoph Kardinal Schönborn, oft auch Kardinal Christoph Schönborn (* 22. Jänner 1945 in Watislaw (Schloss Skalken), Reichsgau Sudetenland, als Christoph Maria Michael Hugo Damian Peter Adalbert Graf von Schönborn) ist ein österreichischer römisch-katholischer Ordensgeistlicher und Theologe. Er ist Ordinarius für die Katholiken der katholischen Ostkirchen in Österreich und war von 1995 bis 2025 32. Bischof und 16. Erzbischof von Wien.
  • Kirchenaustritt (Wikipedia)
    Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche. In diesem Sinne ist er nur dort erforderlich, wo das staatliche Recht Folgen an eine Mitgliedschaft knüpft, aber nicht alle Gemeinschaften einen Austritt zulassen. In Deutschland gelten die Landesgesetze über den „Kirchenaustritt“ daher nur für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, für diese allerdings unabhängig davon, ob sie sich selbst als „Kirche“ bezeichnen. Der Austritt aus privatrechtlichen Gemeinschaften richtet sich dagegen nach dem zivilen Vereinsrecht. Kirchenaustritte haben neben demografischen Faktoren maßgeblichen Anteil am Rückgang der Mitgliederzahlen der Großkirchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In einigen Ländern, in denen keine staatliche Registrierung der Kirchenmitglieder erfolgt, jedoch die Mitgliedschaft öffentlich-rechtliche Folgen entfaltet (z. B. Polen, Spanien), ist kein Kirchenaustritt möglich, was sich auch in den Statistiken der Mitgliederzahlen widerspiegelt.
  • Kirchenbeitrag (Wikipedia)
    Einen Kirchenbeitrag zahlen in Österreich Mitglieder der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche. Mitglieder der IKG bezahlten bis 1998 eine Kultussteuer. Gesetzliche Grundlage sind das Kirchenbeitragsgesetz von 1939, das die Einziehung im eigenen Verantwortungsbereich über Kirchenbeitragsstellen vorsieht und die Durchführungsverordnung zum Kirchenbeitragsgesetz, sowie auf deren gesetzlicher Basis die kirchenrechtlichen Beitragsordnungen. Die Festlegung der Berechnungsgrundlagen sowie die individuelle Berechnung der Kirchenbeiträge wird von den Kirchen und Religionsgemeinschaften selbst vorgenommen. Als Beitragsgrundlage wird bei der römisch-katholischen und bei den evangelischen Kirchen das steuerpflichtige Einkommen nach Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) angesetzt, unter weiterer Berücksichtigung kircheneigener Absetzbeiträge bzw. Ermäßigungen, die altkatholische Kirche setzt auf das Jahresnettoeinkommen als Grundlage (siehe im Detail unten in den zugehörigen Abschnitten). Da die Kirchen und Religionsgemeinschaften jedoch keine staatlichen Informationen über das Einkommen und weitere für die Berechnung notwendigen Daten ihrer Mitglieder bekommen, sind sie auf deren freiwilligen Offenlegungen angewiesen, andernfalls können die Einkommen zur Berechnung nur geschätzt werden. Schätzungen zufolge entgehen den Kirchen deshalb etwa 40 Prozent der möglichen Einnahmen. Aus einkommensteuerlicher Sicht sind gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG „verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind“, als Sonderausgaben absetzbar; seit März 2024 bis zu einem Höchstbeitrag von 600 Euro.
  • Kirchensteuer (Wikipedia)
    Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die ein Staat zugunsten bestimmter Religionsgemeinschaften von deren Mitgliedern zur Finanzierung religiös motivierter Aufgaben (z. B. Bau und Unterhaltung der Kirchengebäude, Bezahlung der Geistlichen, Kindergärten, Seniorenwohnheime) erhebt. Sie existiert v. a. in Deutschland und der Schweiz, wird des Öfteren jedoch fälschlicherweise mit der Zahlung des Zehnten im Mittelalter in Verbindung gebracht. In Österreich sind die Finanzierungsbeiträge der Mitglieder von Gesetzes wegen als Kirchenbeitrag direkt an die Kirchen zu zahlen. Auch wenn es sich dabei formal um keine Steuer handelt, wird dennoch in Österreich synonym der Begriff Kirchensteuer verwendet. Vgl. z. B.:. Ihren Ursprung hat diese Form der Kirchenfinanzierung in dem Bedürfnis, nach der Säkularisation für die davon betroffenen Religionsgemeinschaften einen Ausgleich zu schaffen. Dies betrifft also vor allem die evangelische, römisch- und altkatholische Kirche; in Deutschland vertretene Religionen und deren Gemeinschaften ohne als KdöR anerkannte Kirche können keine Kirchensteuer beziehen (Die meisten Freikirchen verzichten aus Prinzip auf eine Kirchensteuer, auch wenn sie als KdöR anerkannt sind). Im Judentum existiert in Deutschland die sog. Kultussteuer. Eine Kirchensteuer existiert außerhalb des deutschsprachigen Raums noch in Skandinavien.
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