ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Rechte und Pflichten von Tierhaltern

Artgerechte Tierhaltung: Was das Gesetz vorsieht

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Rechte und Pflichten von Tierhaltern

Haustiere nehmen in unserem Alltag ganz unterschiedliche Rollen ein: Sie sind treue Begleiter, Familienmitglieder oder einfach Teil des Lebens. Doch so vielfältig wie die Motive für ein Tier sind, so unterschiedlich ist auch der Umgang mit ihm. Und nicht immer entspricht er dem, was dem Tier wirklich guttut. Tierleid beginnt dabei nicht erst bei offensichtlicher Quälerei, sondern oft schon bei falscher Haltung, die aus Unwissenheit entsteht. In manchen Fällen überschreiten Menschen auch bewusst rechtliche und moralische Grenzen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, wo das Gesetz ansetzt und wie Tiere in Deutschland geschützt werden.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Gerade zum Anfang des Jahres häufen sich Meldungen über ausgesetzte Hunde, und die Tierheime platzen aus allen Nähten. Warum ist es immer noch so leicht, Tiere zu kaufen und zu verschenken?
Tobias Klingelhöfer: Der Mensch ist natürlich frei in seiner Entscheidung, sich Tiere zuzulegen und diese auch als Geschenk zu übergeben. Denn rechtlich werden ihnen nicht dieselben Rechte zugeschrieben wie uns Menschen. So finden bei Tieren Vorschriften Anwendung, die sonst innerhalb des Sachenrechts gelten, wie zum Beispiel das Kaufrecht und das Eigentumsrecht. Gleichzeitig ist das Tier aber anerkannt als fühlendes Wesen und damit muss man sich gleichzeitig an gesonderte Gesetze halten, darunter das Tierschutzgesetz.

Was bedeuten denn diese unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen in der Realität?
Tobias Klingelhöfer: Ein gutes Beispiel für den Spagat zwischen Tierschutz und Eigentumsrecht zeigt ein Fall aus dem Jahr 2023. Hier wurde dem Besitzer der Hund entzogen und zu dessen Schutz in einem Tierheim untergebracht. Daraufhin verlangte der Halter, sein Tier regelmäßig zu sehen, wünschte also ein regelmäßiges Besuchsrecht. Der Mann klagte und hatte Erfolg. Der Grund: Laut Paragraf 903 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bleibt er der Eigentümer des Hundes. Und daraus ergeben sich bestimmte Ansprüche, wie eben das Besuchsrecht, zumal dies in diesem Fall unter Aufsicht des Tierheims passierte (Oberverwaltungsgericht NRW Az.: 5 B 1277/22).

Apropos Besuchsrecht: Wie ist denn das Eigentumsverhältnis bei einer Scheidung bei Hundehaltern geregelt?
Tobias Klingelhöfer: In puncto Eigentum, bleibt der Hund bei dem Ehepartner, der nachweisen kann, dass er der Alleineigentümer ist. Das ist meistens eindeutig, wenn der Hund bereits mit in die Ehe gebracht, geerbt oder geschenkt wurde. Wurde der Hund oder auch jedes andere Tier erst im Laufe der Ehe gemeinsam angeschafft, wird es schwieriger. Dann wird er aus rechtlicher Sicht zum gemeinsamen Hausrat gezählt, über den im besten Fall eine Einigung getroffen, im schlimmsten Falle gestritten wird. Das bedeutet, dass unter Umständen das Familiengericht auch mit über Hund, Katze, Maus entscheiden muss (Paragraf 1568b BGB). Ein „Haushaltsgegenstand“, bei dem dieser Urteilsspruch nicht leicht ist. Daher kann durchaus auch für Hunde ein Umgangsrecht greifen. Demnach muss nach einer Trennung der Besitzer nicht mehr zwingend eine Wahl getroffen werden, wem das Tier zugewiesen wird. Vielmehr steht im Falle eines beiderseitigen Besitzanspruchs jedem der Partner eine Teilhabe zu (Landgericht Frankenthal, Az.: 2 S 149/22).

Leider geht es ja oft eher weniger um das Glück des Tieres als um das des Menschen. Wann schreitet das Gesetz ein?
Tobias Klingelhöfer: Für das Wohl des Tiers ist das oben bereits erwähnte Tierschutzgesetz zuständig. Dieses regelt übergreifend, dass einem Tier kein Leid, kein Schmerz und kein Schaden zugefügt werden darf. Es greift ein, wenn eindeutige Tierquälerei bekannt wird und nachgewiesen werden kann. Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass Grenzen verschwimmen. So geht es beispielsweise auch darum, dass Tiere ihrer Art entsprechend gehalten werden. Dabei ist Aufklärung besser als jedes Gesetz. Denn wer sich vorher damit auseinandersetzt, was ein Tier braucht, welches Tier gut in die eigene Lebenssituation passt und wer genau überlegt, ob diese Entscheidung für viele Jahre getroffen werden kann, der trägt bereits zur Tierliebe bei. Andernfalls kommt es zu falscher Haltung, Vernachlässigung oder dem Aussetzen des Tieres, im schlimmsten Fall zu dessen Tötung. All das sind klare Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen, sondern durchaus auch mit Freiheitsentzug geahndet werden können.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
d1dfc05fc3ac0a2da26a1d62bfb21d2ead4284a6
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
d1dfc05fc3ac0a2da26a1d62bfb21d2ead4284a6
http://www.ARAG.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • artgerecht (Wikipedia)
    Artgerechte Haltung bezeichnet Formen der Tierhaltung, die so gut es geht die natürlichen Lebensbedingungen der Tiere nachahmt und dabei auch die angeborenen Verhaltensweisen berücksichtigt. Die Bezeichnung „artgerecht“ hat dabei keine einheitliche Definition, wird jedoch vor allem zur Vermarktung von Tierprodukten verwendet (als Gegensatz zur Massentierhaltung). Bei der Tiergerechtheit dagegen wird versucht, auf alle Bedürfnisse der individuellen Tiere Rücksicht zu nehmen.
  • Eigentumsrecht (Wikipedia)
    Die Theorie der Verfügungsrechte (auch Verfügungsrechtstheorie, engl. property rights theory) als ein Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik untersucht Handlungs- und Verfügungsrechte (Eigentumsrechte, property rights) an Gütern.
  • Halter (Wikipedia)
    Halter steht für: Fahrzeughalter, Halter eines Kraftfahrzeugs Luftfahrzeughalter, Halter eines Luftfahrzeugs Schienenfahrzeughalter, Halter eines Schienenfahrzeugs Wasserfahrzeughalter, Halter eines Wasserfahrzeugs Halter, eigenverantwortliche Sorge für ein Tier, siehe Tierhaltung Halter, Kuhhirt auf einer Alm, siehe Senn Halter (Band), eine russische Death-Doom-Band Halter (Sportgerät), antikes Sportgerät Halter AG, Schweizer Bau- und Immobilienkonzern Ort: Halter/Meyerhöfen, bei Visbek in Niedersachsen Halter ist der Familienname folgender Personen: Amalie Halter-Zollinger (1892–1985), Schweizer Schriftstellerin Arnim Halter (1948–2023), Schweizer Schauspieler Barbara Eberhard-Halter (* 1945), Schweizer Politikerin (zuerst LdU, später CVP) Beat Halter (1938–2017), Schweizer Unternehmer und Volksmusik-Mäzen Bill Halter (* 1960), US-amerikanischer Politiker Dan Halter (* 1977), afrikanischer Künstler Ernst Halter (* 1938), Schweizer Schriftsteller und Publizist Franz Halter-Koch (1944–2023), österreichischer Mathematiker und Hochschullehrer Georg Halter (1884–1952), deutscher Bauingenieur Hans Halter (* 1938), deutscher Arzt und Medizinjournalist Hans Halter (Theologe) (1939–2024), Schweizer katholischer Theologe Irving L. Halter, Jr. (* 1954), pensionierter Generalmajor der US Air Force Jochen Halter (* 1980), deutscher Kunstradfahrer Josef Halter (1811–1872), österreichischer Propst und Politiker des Abgeordnetenhauses Jürg Halter (* 1980), Schweizer Dichter und Rapper Klaus Halter (1909–2002), deutscher Dermatologe Lars Halter (* 1973), deutscher Journalist Lucien Halter (1911–1985), französischer Fußballspieler Marek Halter (* 1936), polnisch-französischer Künstler und Autor Paul Halter (1920–2013), belgischer Widerstandskämpfer, Gründer der Foundation Auschwitz und Träger des Bundesverdienstkreuzes Paul Halter (Schriftsteller) (* 1956), französischer Krimiautor Pierre Marie Halter (* 1925), Schweizer Jurist und Militärperson Robert Halter (1859?–1931), Schweizer Fabrikant Roman Halter (1927–2012), polnisch-britischer Maler und Überlebender des Holocaust Rudolf Halter (1860–1938), österreichischer Wasserbauingenieur und Hochschullehrer Urs Peter Halter …
  • Haustier (Wikipedia)
    Haustiere sind Tierarten, die durch Domestikation aus Wildtierarten hervorgegangen sind. Sie werden wegen ihres Nutzens (etwa als Nutztiere oder für wissenschaftliche Zwecke) oder des Vergnügens halber (als Heimtier) vom Menschen gezüchtet.
  • Hund (Wikipedia)
    Der Haushund (Canis lupus familiaris) ist ein Haustier und wird als Heim- und Nutztier gehalten. Seine wilde Stammform ist der Wolf, dem er als Unterart zugeordnet wird. Wann die Domestizierung stattfand, ist umstritten; wissenschaftliche Schätzungen variieren zwischen etwa 15.000 v. Chr. und vor 100.000 Jahren. Hund und Wolf (Canis lupus lupus) sind nicht durch eine Artenschranke getrennt und können daher miteinander fortpflanzungsfähige Nachkommen zeugen. Im engeren Sinn bezeichnet man als Haushund die Hunde, die überwiegend im Wohnbereich des Menschen gehalten werden, und kennzeichnet damit also eine Haltungsform. Historisch wurde ein Hund, der zur Bewachung des Hauses gehalten wird, als Haushund bezeichnet. Eine weitere Verwendung des Begriffs ist die Einschränkung auf sozialisierte (Haus-)Hunde, also Hunde, die an das Zusammenleben mit Menschen in der menschlichen Gesellschaft gewöhnt und an dieses angepasst sind. Damit wird der Haushund abgegrenzt gegen wild lebende, verwilderte oder streunende Hunde, die zwar auch domestiziert, aber nicht sozialisiert sind. Der Dingo ist ebenfalls ein Haushund, wird jedoch provisorisch als eigenständige Unterart des Wolfes geführt.
  • Hundehalter (Wikipedia)
    Tierhaltung bezeichnet die eigenverantwortliche Sorge des Menschen für ein Tier, über das er die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt hat. Kernaspekte der Tierhaltung sind die Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres. Man unterscheidet im Wesentlichen die Haltung von Nutztieren, Heimtieren und Wildtieren.
  • Katze (Wikipedia)
    Die Hauskatze (Felis catus, Synonym: Felis domestica) ist die Haustierform der Falbkatze. Sie zählt zu den beliebtesten Heimtieren. In der Rassekatzenzucht werden oft nur die Tiere als Hauskatze bezeichnet, die keiner anerkannten Rasse angehören. In Deutschland sind Hauskatzen die am häufigsten gehaltenen Haustiere. Aufgrund ihres Jagdverhaltens sind freilaufende Hauskatzen mancherorts eine Bedrohung der Artenvielfalt und zählen zu den problematischsten invasiven Arten der Welt.
  • Kaufrecht (Wikipedia)
    Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern. Die Leistungspflichten bestehen darin, dass der Verkäufer dem Käufer die Rechtsinhaberschaft an einer Sache, einem Recht, einer Forderung oder sonstigen vermögenswerten Position verschafft. Im Gegenzug schuldet der Käufer dem Verkäufer die Gegenleistung in Form von Geld. Grundsätzlich ist der Kaufvertrag formfrei. Er kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
  • Klingelhöfer (Wikipedia)
    Klingelhöfer ist der Familienname folgender Personen: Erich Klingelhöfer (1919–1985), deutscher Historiker Ernst Klingelhöfer (* 1929), hessischer Landrat Friedrich Christian Klingelhöfer (1784–1838), evangelischer Pfarrer, Teilnehmer der Farrapen-Revolution in Südbrasilien Fritz Klingelhöfer (1832–1903), deutscher Landschaftsmaler Göstar Klingelhöfer (1956–2019), deutscher Physiker Gustav Klingelhöfer (1888–1961), Politiker (SPD), MdB, Senator in Berlin Heinrich Klingelhöfer (1860–1933), deutscher Mühlenbesitzer, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Katharina Klingelhöfer (1889–1977), Politikerin (SPD), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin Konrad Ludwig Klingelhöfer (1841–1895), deutscher Landwirt, Mitglied des Kurhessischen Kommunallandtags Ludwig Otto August Klingelhöfer (* 1788; † ?), kurhessischer Verwaltungsbeamter, Landrat Paul Klingelhöfer (1887–1951), Ministerialrat, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Renate Klingelhöfer (* 1933), deutsche Kommunalpolitikerin Waldemar Klingelhöfer (1900–1977), SS-Offizier Siehe auch: Klingelhöffer
  • Sachenrecht (Wikipedia)
    Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden. Zu den Sachen gehören dabei die beweglichen Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
  • Tierhalter (Wikipedia)
    Tierhaltung bezeichnet die eigenverantwortliche Sorge des Menschen für ein Tier, über das er die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt hat. Kernaspekte der Tierhaltung sind die Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres. Man unterscheidet im Wesentlichen die Haltung von Nutztieren, Heimtieren und Wildtieren.
  • Tierhaltung (Wikipedia)
    Tierhaltung bezeichnet die eigenverantwortliche Sorge des Menschen für ein Tier, über das er die tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt hat. Kernaspekte der Tierhaltung sind die Ernährung, Pflege und Unterbringung des Tieres. Man unterscheidet im Wesentlichen die Haltung von Nutztieren, Heimtieren und Wildtieren.
  • Tierheim (Wikipedia)
    Ein Tierheim ist nach dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (EÜH) eine nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Einrichtung, in der Tiere in größerer Anzahl gehalten werden können. Ein Tierheim kann auch streunende Tiere aufnehmen. Teilweise werden auch andere Begriffe wie Tierasyl, Tierstation und Aufnahmestation synonym verwendet. Daneben gibt es auch private Notstationen und Pflegestellen. Die gesetzliche Voraussetzung zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung regelt das in Deutschland das Tierschutzgesetz (§ 11 TierSchG). Das EÜH schreibt in Art. 8 für den Betrieb von Tierheimen ein behördliches Verfahren zur Überprüfung der materiellen Anforderungen des Tierschutzes vor.
  • Tierleid (Wikipedia)
    Als Schmerzempfinden von Tieren kann in Anlehnung an Manfred Zimmermann ein aversives Sinneserlebnis bezeichnet werden, Diese Definition folgt jener für das Empfinden von Schmerz bei Menschen, was von der Internationalen Gesellschaft zur Erforschung des Schmerzes (IASP) beschrieben wird als „ein unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit einer tatsächlichen oder drohenden Gewebeschädigung verknüpft ist, oder mit Begriffen einer solchen Schädigung beschrieben wird.“ Herauszufinden, ob bei Tieren ebenfalls ein solches Gefühlserlebnis auftritt, ist allerdings nicht möglich. Daher wird der Verweis auf Gefühlserlebnisse in der Regel in den Definitionen von Schmerzempfinden bei Tieren ausgeschlossen. Das Standardmaß von Schmerz bei einem Menschen ist dessen eigene Aussage, denn nur er kennt die Qualität und Intensität des Schmerzes und den Grad des Leidens. Tiere ohne Sprechvermögen können ihr Befinden nicht mitteilen. Ob sie sich bewusst und imstande sind zu leiden, war Gegenstand zahlreicher Erörterungen, nachdem bis in die 1980er Jahre Studenten gelehrt wurde, dass Tiere keinen Schmerz empfinden würden. Es bestehen zwei entscheidende Komponenten zum Schmerz: die sensorische Komponente (Nozizeptor) und der aversive, negativ affektive Zustand. Der Nozizeptor ermöglicht das Erkennen von schädlichen Reizen und die anschließende reflexartige Reaktion, den ganzen Körper oder einen Teil davon von der Reizquelle wegzubewegen. Diese Eigenschaft kann bei allen großen Taxa beobachtet werden. Nozizeption kann mittels moderner bildgebender Verfahren beobachtet werden und es kann eine physiologische und verhaltensbezogene Reaktion auf Nozizeption nachgewiesen werden. Allerdings gibt es derzeit keine objektive Maßeinheit für Leiden.
  • Tierschutz (Wikipedia)
    Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren (meist Wirbeltieren) ein artgerechtes Leben zu ermöglichen und Leiden, Schmerzen, Schäden sowie unnötige Beeinträchtigungen zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern. Im Unterschied zu den Verfechtern von Tierrechten, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen, liegt im Tierschutzrecht und seinen zugehörigen Regelungen der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung, Umgang mit und Nutzung von Tieren durch den Menschen.
Werbung
connektar.de