Wenn die Rente nicht reicht: Gericht stärkt Unterhaltspflichtige

(DAV). Muss ein Rentner nach einer Scheidung Unterhalt zahlen, kann seine Rente unter Umständen vorübergehend „aufgestockt“ werden, jedoch nur so weit, wie es zur Zahlung des tatsächlich noch geschuldeten Unterhalts nötig ist. Dies geschieht, indem der Versorgungsausgleich ausgesetzt wird.

Das Ehepaar hatte sich nach über 30 Jahren scheiden lassen. Bereits bei der Scheidung im Jahr 2011 wurde der Mann verpflichtet, monatlich 407 Euro nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Grundlage war damals sein Einkommen aus Erwerbsarbeit. Zudem wurde im Versorgungsausgleich ein Teil seiner Rentenanwartschaften auf die Ex-Ehefrau übertragen, was später zu einer Kürzung seiner Rente führte.

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Seit 2023 nun bezieht der Mann eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt wegen des Versorgungsausgleichs geringer aus. Die Frau arbeitet weiterhin in Teilzeit und ist noch nicht im Rentenalter. Der Mann erklärte, er könne den Unterhalt nicht mehr zahlen, und forderte seine Ex-Frau auf, auf den Unterhalt zu verzichten. Daraufhin beantragte sie beim Gericht, die Rentenkürzung zeitweise auszusetzen – das ist möglich, wenn der Unterhalt sonst nicht mehr gezahlt werden kann.

Höhere Rente durch Aussetzen des Versorgungsausgleichs
Das Gericht gab der Frau teilweise recht: Die Rentenkürzung des Mannes wurde vorläufig ausgesetzt. Allerdings wurde er nicht in voller Höhe ausgesetzt, sondern nur in dem Umfang, der nötig war, um den tatsächlich noch bestehenden Unterhaltsanspruch zu sichern. Dieser wurde neu berechnet und liegt nun bei rund 350 bis 400 Euro monatlich, je nach Jahr (2023 – 2025).

Das Gericht stellte klar, dass bei der Frage, wie stark die Rentenkürzung ausgesetzt wird, nicht das ausgezahlte Netto der Rente zählt, sondern die ungekürzte Bruttorente. Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge würden in diesem speziellen Verfahren nicht berücksichtigt. Diese spielten erst später im eigentlichen Unterhaltsverfahren eine Rolle.
Die Aussetzung der Rentenkürzung dürfe allerdings nicht dazu führen, dass am Ende mehr Unterhalt gezahlt werde als ursprünglich festgesetzt. Außerdem müsse dem unterhaltspflichtigen Rentner nach dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz mindestens so viel zum Leben bleiben wie der unterhaltsberechtigten Person.

Oberlandesgericht Hamm am 06. Juni 2025 (AZ: 2 UF 7/24)

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • Deutscher Anwaltverein (Wikipedia)
    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e. V., wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin. Im DAV sind 253 lokale Anwaltvereine im In- und Ausland organisiert. Hauptgeschäftsführerin ist seit April 2020 Sylvia Ruge.
  • Geld (Wikipedia)
    Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.
  • Hilfe (Wikipedia)
    Hilfe im Sinne tätiger Hilfsbereitschaft ist ein Teil der Kooperation in den zwischenmenschlichen Beziehungen. Sie dient dazu, einen erkannten Mangel zu beseitigen oder eine änderungswürdige Situation oder Notlage zu verbessern. Der Hilfe geht entweder eine Bitte des Hilfebedürftigen oder eine von ihm unabhängige Entscheidung durch Hilfsbereite voraus. Die Feststellung über das Ausmaß der Hilfebedürftigkeit und der geeigneten Hilfsmittel kann zwischen den betroffenen Parteien kaum bis stark differieren. Dabei kann die Situation sowohl über- als auch unterschätzt werden. Ursachen sind meistens in der Kompetenz des Helfenden, aber auch in der Urteilskraft des Hilfebedürftigen zu suchen. So kann etwa die Urteilskraft eines schwer kranken Menschen ebenso stark geschwächt sein wie sein Allgemeinzustand. Im Gegenzug kann der Helfende der Situation nicht oder nicht ausreichend gewachsen sein. Hieraus wird deutlich, dass ein „Anspruch auf Hilfe“, wie er in den meisten Gesellschaften als ein selbstverständliches „ungeschriebenes Gesetz“ betrachtet wird, nicht gleichbedeutend mit „Anspruch auf Besserung“ ist. Schließlich gibt es zu viele subjektive Störfaktoren, die einer effektiven Hilfe im Wege stehen können. In den traditionellen und erfahrenen helfenden Berufen (Heilberufe, Gesundheitsberufe) hat sich daher die „Hilfe zur Selbsthilfe“ als ein effektives und realistisches Konzept durchgesetzt.
  • Rat (Wikipedia)
    Rat (amtliche Schreibweise bis 1901: Rath) steht für: Ratschlag, eine Empfehlung Rat (Amtsbezeichnung), ein Amtsbezeichnung für bestimmte Beamte in Deutschland VP-Rat, ein Dienstgrad bei der Deutschen Volkspolizei der DDR Rat, ein Dienstrang bei der Deutschen Post der DDR Reichsbahn-Rat (RR), ein Dienstgrad der DR Funktionsperson in einem Rätesystem ein Gremium sowie für eine Einzelperson aus dem Gremium Rat der Europäischen Union, offizielle Kurzbezeichnung des EU-Ministerrats Rat der evangelischen Kirche in Deutschland Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands Bundesrat Stadtrat Gemeinderat Landesrat Kantonsrat Pfarrgemeinderat Betriebsrat Rat, alternative Schreibweise für ein erloschenes niederländisch-westfälisches Adelsgeschlecht, siehe Raet (Adelsgeschlecht) Rat (Ärmelkanal), Küstenbach im Westen von Frankreich Rat (Seim), Nebenfluss des Seim in den Rajons Kursk und Schtschigry, Oblast Kursk Rat (Tuskar), Nebenfluss des Tuskar im Rajon Solotuchino, Oblast Kursk Fahrzeuge: Rat (Automarke), britische Automarke Rat Rod, Automobil mit minimalistischem Erscheinungsbild, siehe Hot Rod #Stilrichtungen Ratbike, Motorrad mit ungepflegter Optik Rat ist der Familienname folgender Personen: Arnaud Gauthier-Rat (* 1996), französischer Beachvolleyballspieler Janusz Rat (* 1947), deutscher Standespolitiker Maurice Rat (1893–1969), französischer Romanist und Homme de lettres Răzvan Raț (* 1981), rumänischer Fußballspieler RAT steht als Abkürzung für: Ram-Air-Turbine, Notfallsystem in der Luftfahrt Reflektorische Atemtherapie, von Liselotte Brüne weiterentwickelte Behandlungsmethode von Johannes Ludwig Schmitts Atemmassage Reichsangestellten-Tarifordnung, bis 1938 gültige Tarifordnung in Deutschland für den öffentlichen Dienst Remote Administration Tool, siehe Fernwartungssoftware Remote Access Trojan, siehe Fernwartungssoftware#Missbrauch, Schadsoftware Rheinischer Archivtag, archivarische Fachtagung im Rheinland Rock Abrasion Tool, Bestandteil von Mars-Rovern, siehe Mars Exploration Rover #Instrumentierung Siehe auch: Akademischer Rat Geheimer Rat (Begriffsklärung) Hofrat Kaiserlicher Rat Radt Rath Raet (Begriffsklärung) Rad (Begriffsklärung) Ratt …
  • Rente (Wikipedia)
    Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für: Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital Feudalabgabe (historisch), Geldzahlungen oder Naturallieferungen eines Vasallen im Rahmen eines Grundherrschaftssystems im Gegensatz zur Villikation Rente, in der Kapitalanlage einen Ertrag, siehe Rendite Rente, in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie Rente, in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung Rente, im Allgemeinen die Altersversorgung nach einem Arbeitsleben siehe Altersrente siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (nach dem SGB) siehe Ruhegehalt für Beamte und Gleichgestellte siehe Pensionsversicherungsanstalt in Österreich Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit, siehe Berufsgenossenschaft Rente, in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, siehe Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AHV-Rente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) AHV-Rente der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) Rente steht weiterhin für: Ökonomische Rente, ein Maß für den Nutzen von Individuen oder Gesellschaften Konsumentenrente, in der Wirtschaftswissenschaft zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie Produzentenrente, die Differenz aus dem erlösten Marktpreis und dem zur Rentabilität nötigen Preis Politische Rente, bei welcher der Zahlungsempfänger vom Staat oder bürokratischen Institutionen ein Einkommen ohne Gegenleistung erhält Informationsrente, zusätzlich realisierte Gewinne oder entstandene Zusatznutzen durch Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Leistung aus einer privaten Versicherung gesetzliche Rentenversicherung, System der Sozialsicherung betriebliche Altersversorgung, innerbetriebliche Fortzahlung …
  • Unterhalt (Wikipedia)
    Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lateinisch alimentum „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit.
  • Versorgungsausgleich (Wikipedia)
    Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens durchgeführt. Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Eingeführt wurde der Versorgungsausgleich zum 1. Juli 1977 durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, welches der Bundestag im Sommer 1976 beschlossen hatte. In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, berufsständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen), private Lebensversicherungen (nur Rente, § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG). Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), dessen wesentliche Regelungen (Grundzüge) nachfolgend kurz dargestellt werden, ist als Art. 1 im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs enthalten.
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