Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

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ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Riester-Klausel gekippt +++
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, die Versicherern erlaubte, bei einer fondsgebundenen Riester-Rente den sogenannten Rentenfaktor – und damit die spätere monatliche Rente – einseitig nach unten anzupassen. Die Klausel sah vor, dass der Versicherer die Rente senken darf, wenn bestimmte wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen eintreten, wie z. B. eine stark gestiegene Lebenserwartung oder sinkende Kapitalrenditen. Eine Verpflichtung, die Rente bei später verbesserten Bedingungen wieder zu erhöhen, war jedoch nicht vorgesehen. Genau diese Einseitigkeit störte die Richter, denen eine verbindliche Rückanpassung fehlte. Für Versicherte heißt das: Sollte ihr Vertrag eine solche Kürzungsklausel enthalten, könnte die ursprünglich zugesagte Rentenhöhe künftig wieder gelten und bereits erfolgte Kürzungen womöglich rückgängig gemacht werden. Je nach Vertrag können es dreistellige monatliche Beträge sein, die Versicherungskunden nun von ihren Versicherern zurückverlangen können. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Verträge aber grundsätzlich wirksam bleiben (Az.: IV ZR 34/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

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+++ Grundrente – Anrechnung nur bei Verheirateten +++
Wer verheiratet ist und Grundrente bezieht, muss eine Kürzung seiner Rente hinnehmen, wenn der Ehepartner genug Geld hat, um beide über die Runden zu bringen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches mitteilt, dass das nicht für andere Lebensgemeinschaften gilt (Az.: B 5 R 9/24 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG.

+++ Führerschein durch Täuschung erlangt – sofortiger Entzug +++
Nach dem dritten Fehlversuch in der theoretischen Führerscheinprüfung schickte eine Kandidatin eine andere Frau, die die Prüfung in ihrem Namen erfolgreich ablegte. Die Täuschung flog auf und die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihr die Fahrerlaubnis. Zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg laut ARAG Experten entschied: Wird eine Fahrerlaubnis aufgrund einer Täuschung erteilt, kann die Fahrerlaubnis regelmäßig widerrufen werden. Der sofortige Entzug rechtfertigt sich direkt aus der fehlenden Befähigung der Betroffenen (Az.: 12 ME 92/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Lüneburg.

+++ Arzt muss nicht über Kostenerstattung aufklären +++
Ein Arzt muss nur über die Kostenübernahme einer Operation aufklären, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal, welches ferner ausführte, dass bei Privatpatienten zudem der Grundsatz gelte, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und nach der Kostenübernahme erkundigen müssen (Az.: 2 S 75/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Ehepartner (Wikipedia)
    Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons …
  • Entscheidung (Wikipedia)
    Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele. Mit der Evaluation der Konsequenzen von Entscheidungen befasst sich die Entscheidungstheorie.
  • Führerschein (Wikipedia)
    Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenk[er]berechtigung. In der Schweiz heißt das Dokument Führerausweis; es zeigt die Fahrberechtigung an. Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenk(er)berechtigung beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieses Types zu führen. Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
  • Gerichtsurteil (Wikipedia)
    Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
  • Grundrente (Wikipedia)
    Als Grundrente oder Garantierente bezeichnet man eine Altersrente, auf die die Bezieher nicht nur einen Anspruch in der, z. B. durch eine Rentenformel ermittelten, rechnerischen Höhe, sondern – meist nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – in einer durch politische Entscheidungsträger festgelegten Mindesthöhe haben.
  • Kostenerstattung (Wikipedia)
    Kostenerstattung gibt es unter anderem in folgenden Bereichen: als Kostenerstattung in der Krankenversicherung eine öffentliche Abgabe als Kostenerstattungsbetrag
  • Operation (Wikipedia)
    Operation (von lateinisch operatio „Verrichtung“) steht für: Operation (Medizin), chirurgischer Eingriff in den Organismus Operation (Militär), Hauptform der Handlungen der Streitkräfte Operation (Informatik), durch einen Befehl ausgelöster Programmschritt Operation (UML), Modellelement Operation, Rechenvorgang mit Argumenten, siehe Verknüpfung (Mathematik) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Operation beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit operativ beginnt Operator (Begriffsklärung)
  • Privatpatient (Wikipedia)
    Privatpatient ist die in Deutschland umgangssprachliche Bezeichnung für einen Patienten, der mit einem Arzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt, Krankenhaus, einer Apotheke oder sonstigen Heilberufsangehörigen einen privaten Behandlungsvertrag abschließt. Honorare und Entgelte werden dem Privatpatienten unmittelbar in Rechnung gestellt. Diesem Selbstzahler steht der so genannte „Kassenpatient“ gegenüber, bei dem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem Sachleistungsprinzip über den Umweg der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung dem Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt die Leistung nach schwankendem Punktwert vergütet oder eine Pauschale bezahlt. Die Patienten sind freiwillig bzw. bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert oder haben eine Zusatzversicherung für bestimmte Leistungen abgeschlossen.
  • Recht (Wikipedia)
    Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen.
  • Rente (Wikipedia)
    Rente (aus dem Französischen entlehnt, über Vulgärlatein rendita ‚Pachtzins‘, zu reddere ‚zurückgeben, erstatten‘ gebildet) steht für: Rente (Wirtschaft), ein Einkommen, welches ohne aktuelle Gegenleistung bezogen wird, zum Beispiel aus angelegtem Kapital Feudalabgabe (historisch), Geldzahlungen oder Naturallieferungen eines Vasallen im Rahmen eines Grundherrschaftssystems im Gegensatz zur Villikation Rente, in der Kapitalanlage einen Ertrag, siehe Rendite Rente, in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie Rente, in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung Rente, im Allgemeinen die Altersversorgung nach einem Arbeitsleben siehe Altersrente siehe Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) (nach dem SGB) siehe Ruhegehalt für Beamte und Gleichgestellte siehe Pensionsversicherungsanstalt in Österreich Rente, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheit, siehe Berufsgenossenschaft Rente, in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, siehe Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AHV-Rente der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) AHV-Rente der Liechtensteiner Alters- und Hinterlassenenversicherung (obligatorische Rentenversicherung) Rente steht weiterhin für: Ökonomische Rente, ein Maß für den Nutzen von Individuen oder Gesellschaften Konsumentenrente, in der Wirtschaftswissenschaft zentraler Bestandteil der Wohlfahrtstheorie Produzentenrente, die Differenz aus dem erlösten Marktpreis und dem zur Rentabilität nötigen Preis Politische Rente, bei welcher der Zahlungsempfänger vom Staat oder bürokratischen Institutionen ein Einkommen ohne Gegenleistung erhält Informationsrente, zusätzlich realisierte Gewinne oder entstandene Zusatznutzen durch Informationsasymmetrien nach Vertragsabschluss Rentenversicherung (Erlebensversicherung), Leistung aus einer privaten Versicherung gesetzliche Rentenversicherung, System der Sozialsicherung betriebliche Altersversorgung, innerbetriebliche Fortzahlung …
  • Riester (Wikipedia)
    Riester steht für: Riester-Rente, nach Walter Riester benannte Form der Altersvorsorge Riester (Schuhmacherhandwerk), einen Flicken aus Leder des Schuhmacherhandwerks Riester, auch Streichbrett genannt, ein Bestandteil des Beetpfluges Riester ist der Familienname folgender Personen: Franck Riester (* 1974), französischer Politiker der Union pour un mouvement populaire Paula Riester (* 1984), deutsche Politikerin (Bündnis 90/Die Grünen) Rudolf Riester (1904–1999), deutscher Maler Walter Riester (* 1943), deutscher Politiker (SPD), Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1998 bis 2002 Wilhelm Friedrich Riester (1902–?), deutscher Wirtschaftsingenieur und Hochschullehrer Siehe auch: Rieste Riesterer
  • Täuschung (Wikipedia)
    Durch Täuschung wird eine Fehlvorstellung (Irrtum) durch nicht der Wahrheit oder Wirklichkeit entsprechende Umstände oder Sinneswahrnehmungen hervorgerufen, die zu einer verkehrten Auffassung eines Sachverhalts führen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Täuschung bewusst durch einen anderen herbeigeführt wird (jemand wird getäuscht) oder nicht (jemand täuscht sich). Im ersten Fall spricht man auch von Irreführung (oder umgangssprachlich Masche).
  • Verheiratete (Wikipedia)
    Geheirate(-te), auch Geheirade oder Verheirate(-te) ist ein traditionelles saarländisches Gericht aus Kartoffeln, Mehlklößchen und Speck. Zur Zubereitung werden Kartoffeln gestiftet oder gewürfelt und gekocht, ein fester Teig aus Mehl, Eiern, Salz, Muskat sowie Wasser hergestellt, zu Mehlklößchen geformt und gemeinsam mit den Kartoffeln gegart. Vor dem Servieren werden die so „verheirateten“ länglichen Klößchen und Kartoffelstifte mit zerlassenem Speck, nach Geschmack auch mit angerösteten Zwiebeln, und etwas Kochwasser oder Sahne garniert. Eine Variante davon ist es, Rauchfleisch kurz anzubraten, mit Milch abzulöschen und dies dann über die „Geheirate“ zu gießen. Die übliche Beilage ist Feld- oder ein anderer Blattsalat. Häufig wird auch statt Salat Apfelmus dazu gegessen.
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