Weihnachtsgeld: Bonus oder Glückssache?

ARAG Experten über das finanzielle Extra für Arbeitnehmer am Jahresende

Weihnachtsgeld: Bonus oder Glückssache?

ARAG Experten über das finanzielle Extra für Arbeitnehmer am Jahresende

Durchschnittlich können sich rund 85 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland über gut 2.800 Euro Weihnachtsgeld freuen. Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist allerdings stark branchenabhängig. Doch es gibt bei Weitem nicht für jeden Arbeitnehmer den zusätzlichen Geldsegen am Jahresende. Denn bei der Mehrheit (knapp 60 Prozent) ist das Beschäftigungsverhältnis nicht durch einen Tarifvertrag geregelt, womit das Weihnachtsgeld von der Großzügigkeit des Chefs abhängt. ARAG Experten nennen die wichtigsten Fakten zum weihnachtlichen Bonus.

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Was ist eigentlich Weihnachtsgeld?
Rechtlich gesehen ist es eine Sonderzuwendung, die der Arbeitgeber freiwillig an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld im November mit dem monatlichen Gehalt überwiesen. Wie der Name schon verrät, war es ursprünglich vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen. Genauer betrachtet ist das Thema Weihnachtsgeld aber recht komplex. Und über die Summe des Weihnachtsgeldes, wann genau es gezahlt wird und ob man überhaupt welches erhält, entscheiden laut ARAG Experten einzig und allein der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien.

Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Weihnachtsgeld eben auch ein 13. Monatsgehalt. Aber die ARAG Experten weisen auf rechtliche Unterschiede hin: Das Weihnachtsgeld ist oftmals eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die zumindest auch die Betriebstreue belohnen soll. Das 13. Monatsgehalt ist dagegen regelmäßig ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung. Wichtig wird dieser Unterschied im Falle einer Kündigung: Während das 13. Gehalt anteilig auf die im Kalenderjahr gearbeitete Zeit ausgezahlt werden muss, muss Weihnachtsgeld manchmal sogar zurückgezahlt werden, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.

Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es laut ARAG Experten nicht. Ein besonderer Fall ist allerdings die sogenannte betriebliche Übung, die zur verpflichtenden Leistung werden kann. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise über mehr als drei Jahre in Folge freiwillig Weihnachtsgeld, können Arbeitnehmer Rechtsansprüche stellen.

Wie viel Weihnachtsgeld ist normal?
Es gibt keine Pauschale oder einen Prozentsatz, um die Höhe des Weihnachtsgeldes zu berechnen. In vielen Fällen handelt es sich aber um ein Brutto-Monatsgehalt, das zusätzlich zum November-Gehalt gezahlt wird. Das ist oft aber auch schon die Höchstgrenze. Die ARAG Experten weisen dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hin: Der Arbeitgeber darf die Höhe des Weihnachtsgeldes nicht willkürlich je nach Mitarbeiter festlegen. Für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber bedeutet das, dass ihnen ein anteiliges Weihnachtsgeld zusteht, das im Verhältnis dem eines Vollbeschäftigten entspricht (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 629/99). Höher kann das Weihnachtsgeld allerdings ausfallen, wenn Arbeitnehmer schon lange zum Betrieb gehören. Gut zu wissen: Der Fiskus verdient beim Weihnachtsgeld mit, denn es müssen Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze auch Sozialabgaben gezahlt werden.

Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit, Minijob und für Azubis?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen kann, egal, ob er Vollzeit arbeitet, teilzeitbeschäftigt ist oder einen Minijob hat. Auch Azubis gehen nicht leer aus. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Und für die Kurzarbeit gilt: Wer vor der Kurzarbeit Weihnachtsgeld bekommen hat, muss es auch während der Kurzarbeit ungekürzt erhalten. Auf die Berechnung des Kurzarbeitergeldes für den Monat der Auszahlung hat das Weihnachtsgeld übrigens als Einmalzahlung keine Auswirkung.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Arbeitnehmer (Wikipedia)
    Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
  • Bonus+ (Wikipedia)
    Bonus (lateinisch für „gut“) steht für: Bonuszahlung, als Kurzform: Zahlung zusätzlich zu einem Gehalt oder Grundgehalt Rabatt, Vergütung oder kostenlose Zugabe, die dem Kunden nachträglich gewährt wird Bonus, Erhöhung der garantierten Versicherungsleistung, siehe Überschussbeteiligung #Bonussystem Bonus, Belohnung beim Onlinepokern, siehe Onlinepoker #Bonus BahnBonus, Bonussystem der Deutschen Bahn Bonus (Zeitschrift), von Roger Schawinski herausgegebene Zeitschrift, die dem Zürcher Tages-Anzeiger beilag (10028) Bonus, Asteroid, siehe Liste der Asteroiden, Nummer 10001 bis 10500 BoNus, buchhändlerische Warenwirtschaft, siehe Umbreit (Buchgroßhändler) #Branchensoftware BONUS, Boiling Nuclear Superheater, experimenteller Reaktortyp BONUS, siehe Bonus (Geschoss) Unternehmen: Bonus-Markt, Lebensmittel-Filialkette mit gemeinnützigen Zielen Bónus, isländische Supermarktkette Bonus Film, Wiener Filmproduktionsgesellschaft Bonus Energy A/S, Windturbinen-Hersteller, heute Siemens Gamesa Orte, Vereinigte Staaten: Bonus (Mississippi), Franklin County Bonus (Pennsylvania), Butler County Bonus (Texas), Wharton County Bonus ist der Familienname folgender Personen: Anna Kingsford (geborene Annie Bonus; 1846–1888), englische Ärztin, Frauenrechtlerin, Autorin und Theosophin Arthur Bonus (1864–1941), evangelischer Pfarrer, Autor und Vertreter eines germanisierten Christentums Federico Bonus (* 1936), philippinischer Boxer Holger Bonus (1935–2012), deutscher Volkswirtschaftler Johannes Bonus (1168–1249), italienischer Laienbruder Petrus Bonus (14. Jh.), italienischer Alchemist Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Bonus beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Bonus enthält Bonnus (Begriffsklärung) Boni (Begriffsklärung) Bonos (Begriffsklärung)
  • Chef (Wikipedia)
    Chef bezeichnet: allgemein Vorgesetzter Hauschef, Familienoberhaupt eines ehemals regierenden deutschen Fürstenhauses, siehe Deutscher Adel #Hauschef Kompaniechef, Führer und Disziplinarvorgesetzter einer militärischen Einheit Küchenchef, in gehobenen Küchenbetrieben der Leiter der Küchenbrigade Regimentschef, eine Ehrenbezeichnung, vergleichbar dem sogenannten Ehrenoberst in der Britischen Armee Chef, Originaltitel eines US-amerikanischen Spielfilms von Jon Favreau aus dem Jahr 2014, siehe Kiss the Cook – So schmeckt das Leben! (deutscher Titel) Chef (Programmiersprache), esoterische Programmiersprache Chef (Software), ein Open-Source Konfigurationsmanagement-Tool für Cloud Computing Chef ist Name oder Namensbestandteil mehrerer französischer Gemeinden: Chef-Boutonne im Département Deux-Sèvres Chef-du-Pont im Département Manche Chef-Haut im Département Vosges Saint-Michel-Chef-Chef im Département Loire-Atlantique Chef ist der Familienname oder -namensbestandteil folgender Personen: Genia Chef (* 1954), deutsch-russischer Künstler Monika Chef (* 1958), deutsche Politikerin (FDP/DVP), MdL Robert Chef d’Hôtel (1922–2019), französischer Mittelstreckenläufer und Sprinter Siehe auch: Chief Der Chef Scheff
  • Monatsgehalt (Wikipedia)
    Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen. Das Kompositum „Arbeitsentgelt“ legt nahe, dass es ein Entgelt für geleistete Arbeit darstellt. Entgelt ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“. Innerhalb der Schweiz, ansonsten selten, wird der Begriff Salär oder Entlöhnung für eine geldwerte Entlohnung verwendet. Arbeitsentgelt ist der Oberbegriff für sämtliche in Geld erbrachten Zahlungen wie Arbeitslohn (Arbeiter) und Gehalt (Angestellte) oder auch als Sachbezug gewährter Deputatlohn. Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnkostenzuschuss beziehen sich gleichwohl stets auf beide Entgeltformen (Lohn, Gehalt). Geldzahlungen können in Bargeld (Lohntüte) oder im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs als Lohn- und Gehaltsüberweisung geleistet werden. Zum Arbeitsentgelt gehören auch Gratifikationen, Prämien (Akkordlohn), Tantiemen, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, für Mehrarbeit (Überstunden), und Zulagen (etwa Leistungszulagen) oder Bonuszahlungen. Im weiteren Sinne zählt zum Arbeitslohn auch das Einkommen der Selbständigen, der Unternehmerlohn, nicht jedoch der Gewinn als Entlohnung für den Kapitaleinsatz. Gleichgültig ist, ob das Arbeitsentgelt von einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber (Unternehmen, sonstige Personenvereinigungen) oder von einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (etwa Behörden) stammt. Hier wird es unterschiedlich bezeichnet, nämlich als Besoldung (Beamte, Soldaten und Berufsrichter) oder Grundentgelt (und Entwicklungsstufen) bei Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst. Genau genommen fallen die Bezüge von Beamten, Soldaten und Richtern nicht unter den Begriff „Arbeitsentgelt“, sondern gelten als Alimentation. Im Unterschied zu Lohn bzw. Gehalt wird bei Leistungen Freier Berufe, also selbständig Erwerbstätigen, das Entgelt meist als Honorar oder Gage bezeichnet.
  • Tarif (Wikipedia)
    Tarif ist die Listung von Preisen oder Gebühren für Lieferungen oder Dienstleistungen als Gegenleistung in einem meist standardisierten Vertrag.
  • Weihnachtsgeld (Wikipedia)
    Weihnachtsgeld (auch Weihnachtsgratifikation) ist ähnlich wie das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Die Höhe des Weihnachtsgeldes, der Zahlungszeitpunkt sowie der Umstand, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, sind gesetzlich nicht geregelt. Bezeichnung und Zahlungszeitpunkt (meist mit dem Novemberentgelt) beziehen sich auf das christliche Weihnachtsfest. Die Zahlung soll zu den anlässlich des Weihnachtsfestes zusätzlich entstehenden Aufwendungen beitragen und erfolgt in der Absicht, den Arbeitnehmer auch künftig an sich zu binden. Beim 13. Monatsgehalt handelt es sich dagegen um die Gegenleistung des Arbeitgebers für laufend erbrachte Arbeitsleistungen durch den Arbeitnehmer. Es stellt eine zeitanteilig verdiente Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar, die lediglich erst am Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt wird. Der Arbeitnehmer erwirbt also im Laufe des Jahres Ansprüche auf Zahlung des 13. Gehalts, die bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres anteilig entstanden sind, wenn die Parteien des Arbeitsvertrags nichts anderes vereinbart haben. Der Höhe nach beläuft sich das 13. Monatsgehalt auf ein volles vereinbartes Monatsgehalt, beim Weihnachtsgeld ist das nicht ohne weiteres der Fall. Sonderzahlungen, die die reguläre Arbeitsleistung vergüten, dürfen als Lohnbestandteil auf den Mindestlohn angerechnet werden.
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