ARAG Experten informieren über Fluggastrechte und geplante Reformen
Die Sommerferien neigen sich in den meisten Bundesländern dem Ende zu oder sind bereits vorbei. Knapp 100 Millionen Passagiere werden dann an deutschen Flughäfen ab- und angereist sein. Klar ist: Die Reiselust ist zwar ungebrochen, doch zugleich wird es wieder jede Menge Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen geben, die vielen Urlaubern den Start oder die Rückkehr vermiest haben. Die ARAG Experten erklären, was betroffene Passagiere tun können und was die Reformpläne der Fluggastrechte für Flugreisende bedeuten.
Das sind die Reformpläne in Brüssel
Die Fluggastrechte stehen möglicherweise vor einem Umbruch. Die Europäische Union (EU) diskutiert derzeit eine Reform, nach der Entschädigungen erst ab deutlich längeren Verspätungen greifen sollen. Abhängig von der Strecke geht es um Verspätungen zwischen fünf und zwölf Stunden, ab denen überhaupt ein Entschädigungsanspruch besteht. So könnte ein Großteil der bisherigen Ansprüche wegfallen. Noch ist nichts entschieden, aber die ARAG Experten raten, bestehende Rechte aktiv zu nutzen, solange sie gelten.
Diese Rechte haben Flugreisende bei Verspätung und Ausfall
Für betroffene Urlauber ist es wichtig zu wissen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung seit 2004 europaweit klare Ansprüche regelt. Kommt ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel an, steht den Passagieren laut ARAG Experten eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu. Abhängig ist die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz. Wird ein Flug annulliert, können Fluggäste zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises, einem Ersatzflug oder einer Rückbeförderung wählen. Zusätzlich gibt es auch hier Ausgleichszahlungen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände wie extreme Wetterlagen oder unvermeidbare Streiks vorliegen. Auch bei Nichtbeförderung, etwa wegen Überbuchung, greift die Verordnung und sichert den Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Unabhängig davon haben Reisende Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und notfalls Hotelübernachtungen, wenn die Wartezeit lang genug ist.
Ansprüche checken
Um herauszufinden, ob man überhaupt Ansprüche hat und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, empfehlen die ARAG Experten den Onlinedienst des Bundesministeriums der Justiz. In etwa zehn Minuten können Betroffene auf diesem Portal erfahren, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlung für sie infrage kommt.
So setzt man seine Ansprüche durch
Damit Fluggastrechte grundsätzlich nicht ins Leere laufen, empfehlen die ARAG Experten, Flugprobleme stets sorgfältig zu dokumentieren. Fotos der Anzeigetafeln, schriftliche Bestätigungen vom Bodenpersonal und die Aufbewahrung aller Belege sind eine wichtige Grundlage, um Forderungen durchzusetzen. Wichtig ist außerdem, Fristen einzuhalten: In Deutschland verjähren Ansprüche auf Entschädigung nach drei Jahren.
Wer nicht direkt bei der Airline weiterkommt, kann sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden oder eine neutrale Plattform wie z. B. die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (SRUV) einschalten. Schlichtung ist eine attraktive Variante, die kostenlos ist und Fluggästen die Chance auf eine Entschädigungszahlung ohne Abzüge gibt. Voraussetzung: Passagiere müssen zunächst versuchen, ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Wer daraufhin zwei Monate lang nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangt, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die notwendigen Formulare findet man auf den Seiten der SRUV oder beim Bundesjustizamt.
Weitere interessante Informationen zu Fluggastrechten unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/fluggastrechte-ansprueche-auf-entschaedigung/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
http://www.ARAG.de
- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - Ausfall (Wikipedia)
Ausfall steht für: kurzfristige Absage eines Termins oder Ereignisses Versagen eines technischen Systems oder eines seiner Teile, siehe technisches Versagen in der Chemie das Ausscheiden eines gelösten Stoffes aus einer Lösung, siehe Fällung im Finanzwesen die Insolvenz von Kontrahenten, die ihren Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen (siehe Ausfallwahrscheinlichkeit und Ausfallkredithöhe) Ausfall (Fechten), Angriffsschritt beim Degenfechten im Militärwesen: Ausfall (Taktik), der Ausbruch aus einer Belagerung (nur im Plural verwendet) die Gesamtheit der personellen Verluste – Gefallene, Verletzte, Vermisste, Gefangene – einer Streitmacht, siehe Verlust (Militär) Siehe auch: - Fluggastrechte (Wikipedia)
Als Fluggastrechte bezeichnet man im Reiserecht und Verbraucherschutz die Rechte für Flugreisende. Sie ergänzen die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche von Passagieren und dienen vor allem dazu, Fluggesellschaften bei Flugunregelmäßigkeiten zu Ausgleichsleistungen zu verpflichten. Zu wesentlichen Teilen sind Fluggastrechte im europäischen Rechtsraum in der Fluggastrechte-Verordnung, international auch durch das Montrealer Übereinkommen normiert. - Flughafen (Wikipedia)
Mit Flughafen, seltener auch Lufthafen, wird ein Flugplatz samt Infrastruktur bezeichnet, auf dem normalerweise regelmäßiger kommerzieller Flugverkehr stattfindet. Im Gegensatz dazu ist die Allgemeine Luftfahrt (General Aviation, abgekürzt GA) meistens nur am Rande vertreten. Militärflugplätze werden nicht als Flughäfen deklariert. Flughäfen erfüllen meist einen höheren Sicherheitsstandard als andere Flugplätze wie zum Beispiel Landeplätze. Auf ihnen ist je nach Größe eine unterschiedliche Flughafeninfrastruktur wie Hangars, Wartungseinrichtungen für Flugzeuge, Abfertigungsanlagen am Boden, Luftverkehrskontrolle und Serviceeinrichtungen für Passagiere (Restaurants, Lounges und Sicherheitsdienste) vorhanden. In anderen Ländern werden unter Airport manchmal auch kleinere Flugplätze verstanden, auf denen ausschließlich die allgemeine Luftfahrt oder das Militär beheimatet ist. - Flugreise (Wikipedia)
Eine Flugreise (auch Flugpassage, Luftreise oder Luftbeförderung genannt) unternimmt, wer ein Luftfahrzeug nutzt, um zu einem oft weit entfernt liegenden Ort zu gelangen. Flugreisen für Passagiere werden von Fluggesellschaften im Linienverkehr und/oder Charterverkehr angeboten. In der Regel setzt eine Reise mit dem Flugzeug eine entsprechende Flugbuchung für den Passagier voraus. Diese wird bei Pauschalreisen regelmäßig von dem jeweiligen Reiseveranstalter übernommen. - Passagier (Wikipedia)
Ein Passagier (oder Fahrgast; von französisch passager, „gehen, überschreiten“, französisch passajour, „Reisender“; ursprünglich aus lateinisch passus, „Klafter, Schritt“) ist eine Person, die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Transportmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört. - Recht (Wikipedia)
Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden. Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht, indem Regeln, die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden, fortdauernd befolgt werden, oder als gesetztes („positives“) Recht, das von staatlichen oder überstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Körperschaften geschaffen wird. Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhütung und -lösung, damit ein geordnetes und friedliches Miteinander möglich ist, weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen. - Sommerferien (Wikipedia)
Als Schulferien wird ein längerer Zeitraum bezeichnet, in dem an einer Schule kein Unterricht stattfindet. Diese Ferien (von lat. feriae „Festtage“) sollen von den Schülern heutzutage vor allem zur Erholung und Entspannung genutzt werden. Die Ferienzeiträume sind über das Schuljahr verteilt. Die Schulferien sind zumeist benannt nach Jahreszeiten oder saisonalen Ereignissen.