ARAG Experten mit Fakten, Urteilen und Kuriosem zum „stillen Örtchen“

Wildpinkeln & Wirtshaus-WC: Was gilt rechtlich?

ARAG Experten mit Fakten, Urteilen und Kuriosem zum „stillen Örtchen“

Anlässlich des Welttoilettentags am 19. November widmen sich die ARAG Experten einem Thema, das zwar alltäglich ist, aber rechtlich überraschend viele Fragen aufwirft: Wann und wo darf man sich eigentlich erleichtern und wann kann es teuer werden? Ob beim Spaziergang im Wald, zu Hause, im Büro oder auf Reisen: Wenn die Blase oder mehr drücken, sind passende Lösungen manchmal nicht in Sicht. Doch auch für das sprichwörtliche „Stille Örtchen“ gibt es klare Regeln. Die ARAG Experten geben einen Überblick.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Der Wald als „Stilles Örtchen“?
Beim Spaziergang durch den Wald meldet sich plötzlich die Blase. Oder schlimmer noch: der Darm. Was tun? So schön die Freiheit in der Natur auch ist, sie stellt Menschen manchmal vor sehr menschliche Herausforderungen. Denn wer sich irgendwo im Grünen erleichtert, bewegt sich laut ARAG Experten rechtlich auf dünnem Eis. „Wildpinkeln“ ist in Deutschland nämlich nicht grundsätzlich erlaubt. Wer in der Öffentlichkeit uriniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bestraft werden kann. In abgelegenen Gegenden, etwa bei langen Wanderungen, kann aber der sogenannte „rechtfertigende Notstand“ gelten. Wenn also keine Toilette in Sicht ist, darf man sich in Ausnahmefällen auch im Wald erleichtern. Allerdings diskret und mit Rücksicht auf Mensch und Natur.

Beim „kleinen Geschäft“ mag man laut der ARAG Experten noch diskutieren können, doch beim großen hört der Spaß auf. Denn was viele vergessen: Exkremente sind nicht einfach ein natürlicher Dünger. Sie enthalten Keime, können Böden und Gewässer verunreinigen und sind für Tiere gefährlich. Wer wirklich muss, sollte einen Platz abseits von Wegen und Wasserläufen suchen, eine kleine Mulde graben, das Geschäft verrichten und die Stelle anschließend sorgfältig wieder bedecken. Toilettenpapier oder Feuchttücher dürfen auf keinen Fall liegen bleiben. Sie gehören in einen Beutel und später in den Restmüll.

„Nur für Gäste“ erlaubt?
Ein weiteres druckvolles Dilemma: Dürfen Cafes oder Restaurants Nicht-Gästen den Gang zur Toilette verwehren? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Betreiber ein Hausrecht haben. Danach dürfen sie ihre sanitären Anlagen grundsätzlich nur den zahlenden Gästen vorbehalten. Wer also dringend muss, sollte freundlich fragen und im Zweifel ein Getränk bestellen. Viele Lokale zeigen sich kulant, manche verlangen eine kleine Gebühr. In Städten gibt es zudem immer mehr sogenannte „Nette Toiletten“-Betriebe, die ihre WCs kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Ein roter Aufkleber an der Tür weist darauf hin. Es gibt sogar eine gleichnamige, kostenlose App, die zur nächsten Gastro-Toilette navigiert. Zudem raten die ARAG Experten zu Apps wie Flush, Toilet Finder oder Toiletten Scout, die ebenfalls kostenlos sind und zum nächstgelegenen öffentlichen WC führen.

Toilettenpflicht in Bus und Bahn?
Auf längeren Reisen mit Bus oder Bahn ist der Toilettengang manchmal eine Zitterpartie. Denn funktionierende Toiletten sind oft Mangelware. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in Zügen grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung gibt, dass Toiletten vorhanden sein müssen. Dennoch sind in der Regel alle Fernzüge mit Toiletten ausgestattet. Sind sämtliche Toiletten zur selben Zeit defekt, kann es aber einen Organisationsmangel darstellen, der im Extremfall sogar ein Schmerzensgeld nach sich zieht (Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 261/01).

Auch zur Toilettenfrage in Bussen schweigt das Gesetz. Dennoch haben die meisten Fernbusse eine Toilette an Bord. Und die muss natürlich auch geöffnet sein und darf laut ARAG Experten auch während der Fahrt genutzt werden. Zudem ist es auf längeren Fahrten üblich, dass regelmäßig Pausen eingelegt werden, in denen Passagiere öffentliche Toiletten der angefahrenen Raststätten nutzen können.

Doch auch wenn das Pipi-Bedürfnis dringend ist, berechtigt nicht jede verspätete Toilettenpause während einer Busfahrt zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld. In einem kuriosen Fall verklagte ein Reisender ein Busunternehmen unter anderem auf 3.000 Euro Schmerzensgeld, weil auf seiner Fahrt von Stuttgart nach Polen keine Toilettenpausen eingelegt wurden. Der Passagier behauptete, wegen quälenden Harndrangs gesundheitliche Probleme erlitten zu haben. Doch die Richter waren der Ansicht, dass Staus zum normalen Lebensrisiko gehören und außerdem die Bustoilette aufgrund des zähen Verkehrs später geöffnet wurde. Zudem hatte der Mann laut ARAG Experten sein dringendes Problem dem Fahrer gar nicht mitgeteilt. Daher ging er vor Gericht leer aus (Landgericht Frankfurt, Az.: 2-24 O 62/21).

Pinkel-Pause im Büro und im Homeoffice unfallversichert?
Der Gang zur Toilette ist unvermeidbar. Daher muss er während der Arbeitszeit weder angemeldet, noch genehmigt werden oder darf in irgendeiner Form begrenzt werden. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass lediglich Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zur Toilette als Arbeitsunfälle gelten. Der Aufenthalt selbst in Toilettenräumen ist nicht unfallversichert. Hier endet der gesetzliche Unfallschutz an der Schwelle. Übrigens: Auch im Homeoffice sind Hin- und Rückweg zur Toilette durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Weitere Pipi-Urteile

Am Meer die gleichen Rechte wie Tiere im Wald
Wenn es nach den drei Mitarbeitern des Ordnungsamts Lübeck ginge, würde das Wasserlassen im Meer mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Das sollte laut der ARAG Experten ein Mann zahlen, weil er es wagte, nachts vom Strand aus in die Ostsee zu pinkeln. Doch die Richter ließen Milde walten. Eine „Belästigung der Allgemeinheit“ erkannten sie ebenso wenig wie eine „grob ungehörige Handlung“. Auch eine Belästigung durch Gerüche sei bei einer durchschnittlichen Pipi-Menge von geschätzt 200 Millilitern und einer Wassermenge von mehr als 20.000 Kubikkilometern Ostseewasser eher marginal. Abschließend räumten die Richter dem Menschen die gleichen Rechte wie dem Reh im Wald, dem Hasen auf dem Feld und der Robbe im Spülsaum der Ostsee ein: Nämlich einfach zu pinkeln, wenn die Blase drückt (Amtsgericht Lübeck, Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23).

Wenn Stehpinkeln den Marmor zerstört
In einem kuriosen Fall wollte ein Vermieter seinem offenbar im Stehen pinkelnden Mieter nach Auszug die Mietkaution nicht zurückzahlen. Der Grund: Durch das stehende Urinieren seines Mieters hatten Urinspritzer den edlen Marmorfußboden der Toilette verätzt. Die Reparaturkosten von knapp 2.000 Euro wollte der Vermieter mit der Mietkaution verrechnen. Doch das ließ sich der Stehpinkler nicht gefallen, zumal ihn der Vermieter nicht über die besondere Empfindlichkeit und Pflegebedürftigkeit des Bodens informiert hatte. Vor Gericht hatte seine Unkenntnis laut ARAG Experten Erfolg. Der Richter sprach dem Mieter seine Kaution in voller Höhe zu (Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 42 C 10583/14).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
78061520b77e9237e49bda955419c65145a1cbfb
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
78061520b77e9237e49bda955419c65145a1cbfb
http://www.ARAG.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Blase (Wikipedia)
    Blase steht für: Blasé (Album), Album von Archie Shepp (1969) Harnblase, ein Organ bei Tieren und Menschen, in dem der Urin zwischengespeichert wird Hautblase, ein über das Hautniveau erhobener, flüssigkeitsgefüllter Raum Aphthe, eine schmerzhafte Schädigung der Mundhöhle Bulla (Anatomie), knöcherne, blasenartige Strukturen im Bereich des Schädels Bulla (Lunge), krankhafte Veränderungen an den Lungen Blase (Physik), eine physikalische Phasengrenzfläche Gasblase Seifenblase, ein dünner Film aus Seifenwasser, der eine gewisse Menge Luft oder anderes Gas einschließt und eine hohle Kugel bildet Lunker, durch den Schrumpf bei Erstarrung von Werkstoffen entstandener Hohlraum Filterblase, ein vermuteter relativ abgeschotteter Informationsraum im Internet Blase (Studentenverbindung), historischer Spottname für Studentenverbindungen Brennblase, ein Gefäß zum Brennen von Spirituosen eine Marktsituation mit unrealistisch hohen Preisen, siehe Spekulationsblase Blase (Leistungssport), ein Ansatz zur Durchführung von Sportveranstaltungen während der COVID-19-Pandemie Asphaltblase Blase ist der Familienname folgender Personen: Bert Blase (* 1959), niederländischer Politiker Heinrich Blase (Philologe) (1855–1921), deutscher Philologe Heinrich Blase (Manager) (1885–1960), deutscher Versicherungsmanager Hubertus Blase (1939–2023), deutscher Maler und Grafiker Karl Oskar Blase (1925–2016), deutscher Grafiker und Hochschullehrer Marieke Blase (* 1994), deutsche Handballspielerin Robin Blase (* 1991), deutscher Webvideoproduzent, Schauspieler, Moderator, Podcaster und Geschäftsführer Therese Blase (1873–1930), deutsche Politikerin (SPD) Walter Blase (1906–1981), deutscher Bildhauer Wilhelm Blase (Politiker, 1876) (1876–1946), deutscher Politiker (SPD), MdBB Wilhelm Blase (Politiker, 1909) (1909–1994), deutscher Politiker (SPD), MdBB Siehe auch: Bläschen – Verkleinerung, siehe Vesikel Blasen (Begriffsklärung)
  • Hausrecht (Wikipedia)
    Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden.
  • Klo (Wikipedia)
    Klo steht für: Klo (Gislaved), Ort in der Gemeinde Gislaved (Gemeinde), Jönköpings län, Schweden Klo (Øksnes), Ort in der Gemeinde Øksnes, Fylke Nordland auf Vesterålen, Norwegen Klo (Bas-Sassandra), Ort in Bas-Sassandra, Elfenbeinküste Klosett bzw. Toilette (Synonym) andere Bezeichnung für die Lhoba, ethnische Minderheit in der Volksrepublik China Klo Rock, Brandungspfeiler im Palmer-Archipel, Antarktis KLO steht für: KLO (Radiostation), US-amerikanische Radiostation Kamtapur Liberation Organisation Karabakh Liberation Organization Kopenhagen Laptop Orchestra Kalibo Airport (IATA-Code) auf den Philippinen Haltepunkt Köln-Lövenich S-Bahn (DS100-Code) Siehe auch
  • Örtchen (Wikipedia)
    Die Toilette [toˈlɛtə] oder [to̯aˈlɛtə] (von französisch toile ‚Tuch‘), auch Klosett (von englisch closet, auch nur kurz Klo), Null-Null (von ‚00‘) oder die Abkürzung WC (von englisch water closet ‚Wasserklosett‘) bezeichnet etwa seit dem 19. Jahrhundert eine sanitäre Vorrichtung zur Aufnahme von Körperausscheidungen (insbesondere Kot und Urin) und deren Entsorgung mit Hilfe von Wasser. Daneben bezeichnen die Begriffe zugleich den Ort bzw. Raum, in dem sich die Vorrichtung befindet. Hierzu zählen auch Toiletten ohne Wasseranschluss, die nicht mit der Kanalisation verbunden sind, wie mobile Toiletten, Plumpsklos und die Komposttoilette. Auch das Urinal sowie das Pissoir, welche lediglich Urin aufnehmen, wird zu den Toiletten gezählt. Temporäre Lösungen wie Abortkübel und der Nachttopf werden bzw. wurden in erster Linie dort genutzt, wo es in unmittelbarer Nähe keine Toilette gab. 2001 wurde die Welttoilettenorganisation gegründet, welche die Verbesserung der hygienischen Verhältnisse und des Zugangs zu Toilettenanlagen zum Ziel hat und den Welttoilettentag ausrief. Etwa sechs von zehn Menschen (also 4,3 Milliarden) hatten 2019 weltweit keinen Zugang zu hygienischen Sanitäranlagen, nach anderer Quelle (2010) etwa 2,5 Milliarden Menschen.
  • Sanitär (Wikipedia)
    Die Sanitärtechnik befasst sich als Teilbereich der Versorgungstechnik (Haustechnik) mit technischen Installationen der Gas- und Wasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung, einschließlich der daran angeschlossenen Einrichtungsgegenstände in Bädern, Dusch- und Toilettenanlagen und insbesondere unter Berücksichtigung der Trinkwasserhygiene.
  • Toilette (Wikipedia)
    Die Toilette [toˈlɛtə] oder [to̯aˈlɛtə] (von französisch toile ‚Tuch‘), auch Klosett (von englisch closet, auch nur kurz Klo), Null-Null (von ‚00‘) oder die Abkürzung WC (von englisch water closet ‚Wasserklosett‘) bezeichnet etwa seit dem 19. Jahrhundert eine sanitäre Vorrichtung zur Aufnahme von Körperausscheidungen (insbesondere Kot und Urin) und deren Entsorgung mit Hilfe von Wasser. Daneben bezeichnen die Begriffe zugleich den Ort bzw. Raum, in dem sich die Vorrichtung befindet. Hierzu zählen auch Toiletten ohne Wasseranschluss, die nicht mit der Kanalisation verbunden sind, wie mobile Toiletten, Plumpsklos und die Komposttoilette. Auch das Urinal sowie das Pissoir, welche lediglich Urin aufnehmen, wird zu den Toiletten gezählt. Temporäre Lösungen wie Abortkübel und der Nachttopf werden bzw. wurden in erster Linie dort genutzt, wo es in unmittelbarer Nähe keine Toilette gab. 2001 wurde die Welttoilettenorganisation gegründet, welche die Verbesserung der hygienischen Verhältnisse und des Zugangs zu Toilettenanlagen zum Ziel hat und den Welttoilettentag ausrief. Etwa sechs von zehn Menschen (also 4,3 Milliarden) hatten 2019 weltweit keinen Zugang zu hygienischen Sanitäranlagen, nach anderer Quelle (2010) etwa 2,5 Milliarden Menschen.
  • Welttoilettentag (Wikipedia)
    Als Welttoilettentag wurde der 19. November erstmals 2001 von der Welttoilettenorganisation ausgerufen. Am 24. Juli 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig, auf Vorschlag Singapurs, den 19. November zum Welt-Toiletten-Tag als Welttag der Vereinten Nationen erklärt, im Kampf für Sanitäranlagen. Hintergrund ist das Fehlen ausreichend hygienischer Sanitäreinrichtungen für mehr als 40 Prozent der Weltbevölkerung und dadurch bedingt verschmutztes Wasser sowie wasserbürtige Krankheiten, was gesundheitliche und sozio-ökonomische Folgen nach sich zieht. Mehr als 2,5 Milliarden Menschen leben laut Vereinten Nationen (UN) ohne eine ausreichende Sanitärversorgung. Betroffen sind vor allem die ärmere Bevölkerung auf dem Land und Bewohner von Slums und schnellwachsenden Siedlungen in Städten.
  • Wildpinkeln (Wikipedia)
    Das Wildpinkeln wird das Wasserlassen im öffentlichen Raum ohne Nutzung dafür vorgesehener Einrichtungen, etwa Toiletten oder Urinale, bezeichnet. Dabei geht es beispielsweise um Bäume, Laternenpfähle, Hauswände oder Hauseingänge und Vorgärten. In der Gegenwart wird das Wildpinkeln zunehmend ungern gesehen und in vielen Ländern rechtlich sanktioniert.
Werbung
connektar.de