ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit Rechtlichem zu Halloween

Wenn der Grusel vor Gericht landet

ARAG Expertin Jennifer Kallweit mit Rechtlichem zu Halloween

Dass die Menschen zu Halloween immer mehr außer Rand und Band geraten, ist seit Jahren zu beobachten. Was als harmloser, aus Amerika importierter Gruselspaß mit Kürbisschnitzereien und verkleideten Kindern begann, ist längst zu einem heimlichen Feiertag geworden, der von vielen Menschen, aber vor allem auch von der Polizei, gefürchtet wird. Wo der Halloween-Spaß aufhört und ein Straftatbestand anfängt, weiß ARAG Expertin Jennifer Kallweit.

Stimmungsbarometer:unverb. KI-Analyse*

Streiche sind ja oft nur im Kopf der Feiernden lustig. Was müssen Halloween-Fans dabei beachten und wer haftet, wenn der gruselige Unfug danebengeht?
Jennifer Kallweit: Der Spruch „Süßes oder Saures“ gehört zu Halloween dazu. Doch wer ausbleibende Süßigkeiten mit Streichen beantwortet, sollte vorsichtig sein. Denn wer sich unerlaubt Zutritt zu einem Grundstück oder einer Wohnung verschafft, begeht streng genommen Hausfriedensbruch. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Und während das Beschmieren von Türklinken meist leicht zu beseitigen ist, sind etwa verklebte Türschlösser oder beschädigte Autos kein Spaß mehr. Das ist am 31. Oktober genau dieselbe Sachbeschädigung wie an jedem anderen Tag im Jahr. Auch dafür sieht das Strafgesetzbuch eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Kommt es durch fragwürdige Scherze zu Unfällen oder Verletzungen, haftet der Verursacher.

An Halloween sind ja sehr viele Kinder unterwegs: Wie lange dürfen die umherziehen und wer haftet dafür, wenn sie Schaden anrichten und erwischt werden?
Jennifer Kallweit: Grundsätzlich ist es Sache der Eltern, wie lange ihre Kinder allein unterwegs sind, solange der sogenannten Aufsichtspflicht Genüge getan wird. Das heißt auch, dass man mit den Kids vereinbaren muss, wann sie spätestens wieder zu Hause sein sollen. Bei Kindern unter 14 Jahren ist das beispielsweise um 22 Uhr. Eltern müssen ihre Kinder darauf hinweisen, dass ihnen im Falle einer Sachbeschädigung Sozialstunden als Strafe drohen. Als Leitsatz gilt: Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder anrichten, nur dann, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben Jahren sind selbst noch gar nicht für Schäden verantwortlich; ab dem siebten Geburtstag haften sie je nach Einsichtsfähigkeit auch selbst.

Die meisten Halloween-Kostüme sind äußerst kreativ. Doch bei einigen Verkleidungen fragt man sich eher, ob es sich um eine Geschmacksverirrung oder gar um einen Gesetzesverstoß handelt. Was ist erlaubt?
Jennifer Kallweit: Klar, Grusel und augenzwinkernde Drohungen gehören zur Tradition dazu. Aber so niedlich kleine Gespenster und Skelette auch sind – manche Kostüme von Jugendlichen und Erwachsenen überschreiten nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks. Vielmehr sind sie rechtlich gar nicht erlaubt und können sogar eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat sein, auch wenn es kein echtes „Kostüm-Gesetz“ gibt.

Können Sie Beispiele nennen?
Jennifer Kallweit: Unter anderem sind Uniformen verboten, die echten täuschend ähnlich sehen. Dazu gehört nicht nur das Outfit der Polizei, sondern auch das der Bundeswehr. So fällt beispielsweise eine Tarnuniform als Verkleidung aus. Auch volksverhetzende Kostüme gehen über die Auslegung von Spaß hinaus. Es reicht dabei schon die Verwendung verbotener Symbole und Zeichen aus, um ins Visier der Ordnungshüter zu geraten. Darunter zählen beispielsweise das Hakenkreuz, aber je nach Kontext auch die Wolfsangel, die Siegrune oder das Keltenkreuz. Zudem ist jeglicher Zusammenhang mit bestimmten Vereinigungen untersagt, wie etwa dem Ku-Klux-Clan.

Was ist mit Masken oder anderen Kostüm-Details? Stellen die auch eine Ordnungswidrigkeit dar?
Jennifer Kallweit: Natürlich gehören zu vielen Verkleidungen auch Masken. Nur: Man darf nicht in jeder Situation maskiert sein. So gilt in Deutschland ein grundsätzliches Vermummungsverbot. Das besagt, dass bei öffentlichen Versammlungen oder auf dem Weg dorthin keine Gegenstände am Körper getragen werden dürfen, die eine Identitätsfeststellung verschleiern. Vor allem das Verbergen des Gesichts ist dabei kritisch. Keinesfalls darf man übrigens eine Maske schon auf dem Weg zur Party tragen, wenn man selbst Auto fährt. Das verbietet die Straßenverkehrsordnung. Ein noch klareres Verbot gilt für Waffen und Waffenattrappen, die echten zu ähnlich sehen: Laut Waffengesetz ist das Tragen täuschend gut nachgeahmter Messer, Dolche, Pistolen oder Gewehre ebenso wenig erlaubt wie das Tragen echter Waffen.

Kann man sich gegen Unfug an Halloween wehren? Und wenn ja, wie?
Jennifer Kallweit: Dass sich der eine oder andere Halloween-Gegner gegen Belästigungen zur Wehr setzen möchte, ist nachvollziehbar. Aber auch hier ist nicht jede Maßnahme erlaubt. In einem Fall wurde ein entnervter Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er ein klingelndes Kind mit einem Messer in der Hand verfolgte und dabei so sehr erschreckte, dass der Kleine unter wiederkehrenden Albträumen litt. Aber auch ohne Waffe kann das Erschrecken strafrechtliche Konsequenzen haben. So machten vor einigen Jahren immer mehr sogenannte Grusel-Clowns von sich reden und die Polizei antwortete mit klaren Ansagen: Mindestens eine Verurteilung wegen Nötigung kann die Folge sein. Kein eigenes Auftreten dagegen, sondern eine Vorwarnung der kleinen Hexen und Vampire per Zettel an der Haustür ist zur Abschreckung zwar nicht verboten, aber zumindest sehr spaßbefreit. Wer nichts mit dem Spektakel zu tun haben möchte, lässt seine Tür am besten einfach verschlossen und stellt die Klingel ab.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei oder hören bei ARAG OnAir rein.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
545d8d61e6cfa273c67112dfdccfbad97d5a867f
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
545d8d61e6cfa273c67112dfdccfbad97d5a867f
http://www.ARAG.de

Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Aufsichtspflicht (Wikipedia)
    Aufsicht steht für: eine Perspektive bei Kameras, siehe Kameraperspektive #Aufsicht eine zeichnerische Projektion, siehe Aufsicht (Darstellung) die Pflicht der Erziehungsberechtigten zur allgemeinen Achtnahme auf ihr Mündel, siehe Sorgerecht (international) die Pflicht der für Minderjährige Verantwortlichen zur konkreten Achtnahme auf diese, siehe Aufsichtsperson (Erziehung) diverse Kontrollfunktionen im Eisenbahnwesen, siehe Zugaufsicht die behördliche Kontrolle der Tätigkeiten einer Stiftung, siehe Stiftungsaufsicht Aufsicht steht im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung für: die Kontrolle von Behörden über ihre nachgeordneten Dienststellen, siehe Fachaufsicht speziell die Kontrolle von Behörden über das rechtskonforme Walten ihrer Dienststellen, siehe Rechtsaufsicht die berufliche Kontrolle der staatlich Bediensteten (Beamten), siehe Dienstaufsicht im deutschen Recht die Aufsicht der Länder über die Kommunen, siehe Kommunalaufsicht die Kontrolle der staatlichen Bildungsbehörden über die Schulen, siehe Schulaufsicht die Dienstpflicht von Lehrern zur Aufsicht über Schüler, siehe Aufsicht (Schulrecht) Siehe auch: Aufsichtspflichtverletzung (BGB) Aufsichtspflichtverletzung (OWiG) Aufsichtsperson (Arbeitssicherheit) Aufsichtsrat Sorgerecht (international)
  • Expertin (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Gericht (Wikipedia)
    Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative). In der Rechtsgeschichte sind etliche Formen als Vorläufer der heutigen Gerichte bekannt.
  • Gespenster (Wikipedia)
    Gespenster steht für: Gespenster (Ibsen), Drama von Henrik Ibsen (1881) Gespenster (Turgenew), Novelle von Iwan Turgenew (1863) Gespenster (Bauer), Drama von Wolfgang Bauer (1974) Gespenster (Aira), Roman von César Aira (1990) Gespenster, deutscher Titel des Kartenspiels Black Spy Filme: Gespenster (1918), österreich-ungarischer Stummfilm von Otto Kreisler Gespenster (1966), deutscher Fernsehfilm von Peter Beauvais Gespenster (1979), polnischer Spielfilm von Wojciech Marczewski Gespenster (2005), deutsch-französischer Spielfilm von Christian Petzold Polizeiruf 110: Gespenster, deutscher Kriminalfilm von Klaus Emmerich (1994) Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Gespenster beginnt Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel Gespenster enthält Gespenst (unkörperliches Wesen)
  • Grusel (Wikipedia)
    Grauen, Grausen oder Gruseln sind Ausdrucksweisen der gehobenen Umgangssprache für ein gesteigertes Gefühl der Angst oder des Entsetzens. Dieses ist meist mit der Wahrnehmung von etwas Unheimlichem, Ekligem oder Übernatürlichem verknüpft.
  • Halloween (Wikipedia)
    Halloween (Aussprache: /hæləˈwiːn, hæloʊ̯ˈiːn/, deutsch gemäß Duden auch: /ˈhɛloviːn/, von englisch All Hallows’ Eve, der Abend vor Allerheiligen) benennt die Volksbräuche am Abend und in der Nacht vor dem Hochfest Allerheiligen, vom 31. Oktober auf den 1. November. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im seinerzeit katholisch geprägten Irland verbreitet. Die irischen Einwanderer in den USA pflegten ihre Bräuche in Erinnerung an die Heimat und bauten sie aus. Im Zuge der irischen Renaissance nach 1830 wurden in der frühen volkskundlichen Literatur eine Kontinuität der Halloweenbräuche seit der Keltenzeit und Bezüge zu heidnischen und keltischen Traditionen wie dem Samhainfest angenommen. Entsprechende Hypothesen formulierte auch der Religionsethnologe James Frazer. Seit den 1990er Jahren verbreiten sich Halloween-Bräuche in US-amerikanischer Ausprägung auch in einigen Ländern des kontinentalen Europas. Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede. So vermischten sich insbesondere im deutschsprachigen Raum heimatliche Bräuche wie das Rübengeistern oder Traulicht mit Halloween; genauso nahmen traditionelle Kürbisanbaugebiete wie die Steiermark oder der Spreewald Halloween schnell auf.
  • Hausfriedensbruch (Wikipedia)
    Hausfriedensbruch bezeichnet: in Strafrecht und Kriminologie allgemein ein Freiheitsdelikt in Deutschland eine Straftat nach § 123 StGB, siehe Hausfriedensbruch (Deutschland) in Österreich eine Straftat nach § 109 StGB, siehe Hausfriedensbruch (Österreich) in der Schweiz eine Straftat nach Art. 186 StGB, siehe Hausfriedensbruch (Schweiz) in der Literatur ein Hörspiel von Heinrich Böll, siehe Hausfriedensbruch (Böll)
  • Kallweit (Wikipedia)
    Kallweit ist der Familienname folgender Personen: Erhard Kallweit (* 1936), deutscher Agrarwissenschaftler und Hochschullehrer Hilmar Kallweit (1941–2022), deutscher Germanist, Literatur- und Kulturwissenschaftler Ingeborg Kallweit (* 1938), deutsche Schauspielerin und Hörspielsprecherin Walter Kallweit (1921–2001), deutscher Politiker (SPD), Bremer Bürgerschaftsabgeordneter Wolfgang Müller-Kallweit (* 1967), deutscher Politiker (CDU) Siehe auch: Kahlweit Kalweit
  • Kostüm (Wikipedia)
    Kostüm (von lateinisch consuetudo „Gewohnheit, Herkommen, Sitte“) steht für: Kostüm (Damenkleidung), kombinierte Damenbekleidung Kostüm (Darstellende Kunst), Ausstattung der Schauspieler Faschingskostüm, als Kurzform: spezielle Kleidung, um sich zu verkleiden Kostümbildner, als Kurzform: Abteilung oder Zuständigkeit der Personenausstattung (Film/Theater) Siehe auch: Verkleidung (Begriffsklärung)
  • Ordnungswidrigkeit (Wikipedia)
    Eine Ordnungswidrigkeit ist in Deutschland eine bußgeldbewehrte Verletzung von Ordnungsrecht. Sie wird auch als „Verwaltungsunrecht“ bezeichnet. Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens eine Geldbuße zu erheben. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsnormen (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht). Ähnlich wie beim Strafrecht kann die Annahme von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Bußgelds haben (§ 17 Abs. 2 OWiG). In der Schweiz sind Ordnungswidrigkeiten minder schwere Übertretungen, die von Verwaltungsbehörden des Bundes im Verwaltungsstrafverfahren verfolgt werden (siehe unten).
  • Straftatbestand (Wikipedia)
    Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als Rechtsbegriff: als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff erklärt sich selbst als „Bestandsaufnahme“ einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns, in der Normentheorie als Bestandteil einer (zumeist abstrakten) Rechtsnorm, im Verfahrensrecht als Bestandteil eines erstinstanzlichen Urteils, das den Sach- und Streitstand wiedergibt. in der Philosophie: als „Tatsächlichkeit in ihrer Gegebenheit“, in ihrer nicht notwendigen Gewordenheit. bei Martin Heidegger auf die „Faktizität des Daseins“ bezogen, das als Geschichtliches in seine Existenz geworfen wurde. Heidegger bezieht sich hier also darauf, dass der Mensch als kulturelles Wesen durch seine Kulturgeschichte in Denk-, Fühl- und Wahrnehmungsformen bestimmt sei. Diese seien jedoch im historischen Prozess zufällig und nicht notwendig so gewachsen, wie sie nun faktisch gegeben sind. Im weiteren Sinne wird der Begriff auch für Sachverhalte verwendet, die sich nicht auf einzelne Taten (Handlungen) zurückführen lassen (z. B. als sozialer Tatbestand bei Émile Durkheim).
  • Süßigkeiten (Wikipedia)
    Eine Süßware, auch Süßigkeit, ist ein festes oder halbfestes Lebensmittel, das einen hohen Anteil an Zucker enthält. Sie zählt nicht zu den Grundnahrungsmitteln. Süßwaren werden üblicherweise von Zuckerbäckern hergestellt, Süßspeisen hingegen von Köchen bzw. von einem Pâtissier. Zu den Süßwaren zählen Zuckerwaren wie Bonbons, Zuckerwatte, Lokum und Halva, Kakaoerzeugnisse wie Schokolade, mit Zucker haltbar gemachte Früchte wie kandierte Früchte, Gummibären und andere Fruchtgummis, viele Dauerbackwaren, auf Nüssen basierende Spezialitäten wie Nougat und Marzipan und nicht zuletzt als gefrorene Süßigkeit das Speiseeis. Honig, Konfitüren, süße Milcherzeugnisse, Limonaden und ähnliche Lebensmittel gehören trotz ihres süßen Geschmacks nicht zu den Süßwaren. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie unterteilt Süßwaren in folgende Kategorien, wobei die Mindestanforderungen jedes Produkts vom Lebensmittelrecht geregelt werden: Kakao- und Schokoladeware Feine Backwaren Bonbons und Zuckerwaren Knabberartikel Markeneis Kaugummi Rohmassen.
  • Unfug (Wikipedia)
    Unfug bezeichnet: Umgangssprachliches Synonym für Unsinn Belästigung der Allgemeinheit (Grober Unfug), Störung der öffentlichen Ordnung oder des sittlichen Anstandes durch Handlungen, welche die Öffentlichkeit belästigen (Ordnungswidrigkeiten). Unfug (Theologenfamilie) Personen: Carl Unfug, deutscher Segelsportfunktionär, Präsident des Deutschen Segler-Verbandes Siehe auch:
  • Vermummungsverbot (Wikipedia)
    Ein Vermummungsverbot untersagt Teilnehmern von Demonstrationen, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern, beispielsweise Sturmhauben. Ein Vermummungsverbot besteht unter anderem in Deutschland, in Österreich und in einigen Kantonen der Schweiz. Neben dem Vermummungsverbot gibt es in Deutschland auch ein Uniformverbot und ein Verbot von sogenannten Schutzwaffen, wie Hockeyrüstungen oder Helmen.
Werbung
connektar.de