ARAG Verbrauchertipps zu Halloween
Feiertagsgesetz/Streiche/Gruselmaske Verbotene Lustbarkeiten Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Dazu zählt auch der 1. November (Allerheiligen). Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu „Versammlungen“ in mehreren Münchener Bars und Diskotheken eingeladen. Die Verwaltung erkannte darin eine an Allerheiligen verbotene Lustbarkeit und untersagte dieRead More →