ARAG Experten informieren über Neuigkeiten im Verbraucherschutz
Wer einkauft, Verträge abschließt oder digitale Dienste nutzt, hat umfassende Rechte. Diese werden regelmäßig angepasst. Oft handelt es sich dabei um neue Richtlinien der Europäischen Union (EU), die die Mitgliedstaaten anschließend in nationales Recht umsetzen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März geben die ARAG Experten einen Überblick über aktuelle und kommende Änderungen im Verbraucherschutz.
Mehr Sicherheit beim Online-Shoppen
Beim Online-Kauf gilt seit Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Doch der Widerruf ist oft unnötig kompliziert. Kunden müssen Ansprechpartner suchen, Schreiben formulieren oder Formulare finden. Damit soll bald Schluss sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Händler ab Mitte Juni einen leicht auffindbaren und einfach nutzbaren Widerrufs-Button bereitstellen müssen. Der Vertragsrücktritt soll genauso unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst, idealerweise mit einem Klick. Außerdem müssen online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und die vorgelagerten Informationen künftig verständlicher formuliert sein und dürfen nicht mit juristischen Fachbegriffen überladen werden. Auch der direkte Kontakt zum Anbieter in diesem Bereich soll erleichtert werden. Kunden müssen schneller einen persönlichen Ansprechpartner erreichen können.
Reparieren statt neu kaufen
Die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie stärkt das Recht auf Reparatur deutlich. Verbraucher können künftig über die zweijährige Gewährleistung hinaus verlangen, dass defekte Produkte repariert werden. Zuständig ist dann vor allem der Hersteller. Er muss Ersatzteile und Reparaturen zu einem angemessenen Preis anbieten, wenn das Produkt grundsätzlich reparierbar ist. Ziel ist es auch, Müllberge und hier insbesondere Elektroschrott, zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie bestimmte Bauteile. Die vollständige Übersicht der betreffenden Waren können Verbraucher im Anhang des EU-Amtsblattes einsehen.
Ist ein Produkt mangelhaft und entscheidet sich der Kunde für eine Nachbesserung statt der Lieferung eines neuen Produkts, verlängert sich laut ARAG Experten zudem künftig die Gewährleistung nach der Reparatur um weitere zwölf Monate.
Mehr Transparenz bei Umweltversprechen
Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden in der Werbung oft inflationär genutzt. Die EU-EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) soll hier für mehr Klarheit sorgen. Unternehmen dürfen Umweltversprechen nur noch machen, wenn sie diese belegen können. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen und dürfen nicht frei erfunden sein. Andernfalls drohen laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BmJV) Abmahnungen.
Strengere Regeln für „Buy now, pay later“
Immer mehr Menschen verschulden sich durch Online-Zahlungsmodelle. Allein 2024 suchten rund 580.000 Deutsche Schuldnerberatungen auf, fast ein Drittel wegen Online-Schulden. Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll hier gegensteuern. Seit November 2025 gelten strengere Regeln für digitale Kreditangebote wie „Buy now, pay later“ („Kauf“ jetzt, zahl“ später“). Anbieter müssen Kosten und Bedingungen transparent darstellen und die Kreditwürdigkeit sorgfältig prüfen. Auch zinsfreie Zahlungsaufschübe fallen dann unter die Kleinkredit-Regeln. Fehlen wichtige Informationen, können Anbieter sogar ihren Anspruch auf Zinsen und Gebühren verlieren, wie der Europäische Gerichtshof bereits entschieden hat (Az. C-472/23).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - elektroschrott (Wikipedia)
Unter Elektronikschrott oder Elektroschrott versteht man Elektro- und Elektronikgeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden, da sie entweder ihre vorgesehene Aufgabe nicht mehr erfüllen oder durch bessere Geräte ersetzt wurden. Elektronikschrott kann in unterschiedliche Kategorien eingeordnet werden. Laut einem UN-Report von 2019 fallen jährlich weltweit etwa 50 Millionen Tonnen Elektronikschrott an, von denen nur 20 % geordnet wiederverwertet werden. In der EU liegt die Wiederverwertungsquote erheblich höher. Im Rahmen der Elektronikentsorgung müssen gebrauchte Geräte in Deutschland von den Geräteherstellern zur Entsorgung und Beseitigung zurückgenommen werden. - Ersatzteil (Wikipedia)
Als Ersatzteile bezeichnet man Bauteile, die defekte oder verschlissene Bauteile eines komplexeren Produktes ersetzen. Wesentliche Regelungen enthält die Gruppenfreistellungsverordnung von 2010. - EU (Wikipedia)
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land. Zur EU gehören geographisch zudem einige Überseegebiete außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Deutsch und Französisch unter den Muttersprachen und Englisch als Zweit- oder Fremdsprache. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen. Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen. Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Übereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch … - Gewährleistung (Wikipedia)
Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts. Im Beispiel des Sachkaufs haftet der Verkäufer für einen Mangel der gekauften Sache. Schuldner der Mängelansprüche ist grundsätzlich der Verkäufer, nicht der Hersteller der Sache. Jeweils eigene Gewährleistungsregelungen gibt es u. a. auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen. Von der gesetzlichen Gewährleistung ist die Übernahme einer Garantie zu unterscheiden. In der Europäischen Union beeinflussen Rechtsakte des Verbraucherschutzrechts das nationale Gewährleistungsrecht, z. B. die Verjährungsfrist oder eine Beweislastumkehr. Die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EU-Richtlinie 99/44) bspw. bestimmte einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim Verkauf einer Ware von einem Unternehmer an einen Verbraucher. - kunden (Wikipedia)
Kunden bezeichnet: die becherförmige Einstülpung des Zahnschmelzes bei Pferden, siehe Zahnaltersschätzung Organisationen oder Personen, die Güter oder Dienstleistungen beziehen, siehe Kunde im Rotwelschen Begriff für Landstreicher Kunden ist der Familienname folgender Personen: Künden, Künden Repa (1110–1170) tibetischer Lehrer Siehe auch: Khunde, Dorf in Nepal Kunde (Begriffsklärung) Kundé, ein Musikpreis im westafrikanischen Staat Burkina Faso - nachhaltigkeit (Wikipedia)
Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip bei der Nutzung von Ressourcen. Hierbei soll eine dauerhafte Bedürfnisbefriedigung gewährleistet werden, indem die natürliche Regenerationsfähigkeit der beteiligten Systeme bewahrt wird, vor allem von Lebewesen und Ökosystemen. Das Handlungsprinzip der Nachhaltigkeit ist ein Zielkonflikt, ein veränderlicher bestmöglicher Zustand, in dem es nicht möglich ist, die Ziel-Eigenschaft Ressourcennutzung zu verbessern, ohne zugleich die andere Eigenschaft des Ressourcen-Erhalts verschlechtern zu müssen. Im Allgemeinen wird Nachhaltigkeit heute als Form der Ressourcennutzung verstanden, die nach dem Drei-Säulen-Modell auf dem gleichzeitigen und gleichberechtigten Umsetzen von Umweltschutz, langfristigem Wirtschaften und einem fairen Miteinander beruht, damit auch zukünftige Generationen gut leben können. Im entsprechenden englischen Wort sustainable ist dieses Prinzip wörtlich erkennbar: to sustain im Sinne von „aufrechterhalten“ bzw. „erhalten“. Mit anderen Worten: Die beteiligten Systeme können ein bestimmtes Maß an Ressourcennutzung „dauerhaft aufrechterhalten“, ohne Schaden zu nehmen. Das Prinzip wurde zuerst in der Forstwirtschaft angewendet: Im Wald ist nur so viel Holz zu schlagen wie permanent nachwächst. Als in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erkannt wurde, dass alle Rohstoffe und Energievorräte auf der Welt auszugehen drohen, ging sein Gebrauch auf den Umgang mit allen Ressourcen über. In seiner ersten und älteren Bedeutung weist „nachhaltig“ als Adjektiv oder bei adverbialem Gebrauch darauf hin, dass eine Handlung längere Zeit anhaltend wirkt. Beispiel: Die (ungeregelte) Ressourcennutzung führt über längere Zeit zum Verlust der Ressourcen. Da das oben genannte Handlungsprinzip das Gegenteil, nämlich die Ressourcenerhaltung trotz Nutzung zum Ziel hat, ist darauf zu achten, dass die erste und die hinzugekommene Bedeutung zueinander nicht widerspruchsfrei sind. - Reparatur (Wikipedia)
Reparatur (von lateinisch reparare „wiederherstellen“) bzw. Instandsetzung, schweizerdeutsch Instandstellung, ist die Kulturtechnik und der Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Im Militär ist die Instandsetzungstruppe oft eine eigene Truppengattung, in der Bundeswehr im Verbund der Logistiktruppe. Im Straßenbau ist die Instandsetzung eine bauliche Maßnahme im Bereich der Straßenerhaltung. - Richtlinie (Wikipedia)
Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet, die jedoch kein förmliches Gesetz ist (zu den Besonderheiten der Richtlinien der Europäischen Union siehe EU-Richtlinie). Ob und für wen eine Richtlinie eine Bindungswirkung entfaltet, ist abhängig von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers der Richtlinie sowie von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit. Die Regelungswirkung einer Richtlinie kann somit nur im Einzelfall beurteilt werden. Der Begriff wird mehrdeutig verwendet. Es gibt einerseits technische Richtlinien, die von einer Organisation ausgegeben werden und einen Handlungsrahmen vorgeben. Andererseits werden rechtliche Richtlinien von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium beschlossen. In beiden Fällen haben Richtlinien einen bestimmten Geltungsbereich, der je nach Anwendungsfall z. B. arbeitsrechtlich sanktionierbar sein kann oder nicht. Verwaltungsvorschriften – wie z. B. die sogenannten Einkommensteuerrichtlinien – sind reine Dienstanweisungen des (Finanz-)Ministers an die (Finanz-)Beamten und entfalten z. B. keine Bindungswirkung für den Bürger oder Gerichte. - Verbraucherschutz (Wikipedia)
Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Er beinhaltet auch staatlich übertragene Funktionen an Verbraucherschutzverbände. Dieser Schutzbedarf beruht auf der Grundlage, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge geringerer Fachkenntnis, Information, Ressourcen und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes ist es, dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen und dem Verbraucherinteresse gegenüber der Anbieterseite zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen. Der Verbraucherschutz umfasst neben Verbrauchsgütern auch sonstiges Gut (etwa permanent vorhandene Infrastruktur), daher spricht man moderner von „Konsument“ und „Konsumentenschutz“. In einem weiteren Sinne wird der Begriff auch gebraucht, um den von gesetzlichen Vorschriften gewährleisteten Schutz vor Gesundheitsgefahren zu bezeichnen (siehe Sicherheitshinweis), die Verbrauchern typischerweise drohen (z. B. durch Verunreinigungen im Trinkwasser). Insoweit ist der Sprachgebrauch uneinheitlich; manche sprechen von Verbraucherschutz, manche von Gesundheitsschutz oder auch „gesundheitlichem Verbraucherschutz“. - Weltverbrauchertag (Wikipedia)
Der Weltverbrauchertag (englisch: World Consumer Rights Day (WCRD)) ist ein Aktionstag der internationalen Verbraucherorganisation Consumers International, an dem auf Verbraucherbelange öffentlich aufmerksam gemacht wird. Er wird seit dem Jahr 1983 jährlich am 15. März begangen. Der Weltverbrauchertag geht zurück auf den US-Präsidenten John F. Kennedy, der am 15. März 1962 vor dem Kongress der Vereinigten Staaten drei grundlegende Verbraucherrechte proklamierte. Kennedy nannte das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden, das Recht, vor gefährlichen oder unwirksamen Medikamenten geschützt zu werden, das Recht, aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auszuwählen. Zum Weltverbrauchertag 2007 informierten die deutschen Verbraucherzentralen zum Thema „Versicherungen und Finanzen“. 2008 forderten sie die Bevölkerung zur Aktion „Strom sparen. Konto und Klima schonen“ auf. Seit Jahren haben die Verbraucherzentralen den sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ in Blick und warnen Anleger regelmäßig vor dubiosen Angeboten. Im Jahr 2012 lautete das Motto des Weltverbrauchertages „Unser Geld, unsere Rechte“. Gefordert wurden unter anderem strengere Regeln für Finanzvermittler. Im Mittelpunkt der Veranstaltung „Smarte neue Verbraucherwelt?“ des Verbraucherzentrale-Bundesverbands am 13. März 2014 in Berlin stand die Frage, was die Digitalisierung zukünftig für Verbraucher bedeutet. Es wurden die Chancen und Risiken am Beispiel vernetzter Verkehrssysteme und eHealth beleuchtet. Seit 1999 organisiert der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss um den 15. März eines jeden Jahres herum den Europäischen Verbrauchertag. Dieser stand 2007 unter dem Motto „Finanzdienstleistungen in der EU“. 2008 wurden „Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe für Verbraucher“ thematisiert. - Widerrufsrecht (Wikipedia)
Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern. Eine besonders wichtige Art des Widerrufsrechts ist dabei das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, d. h. das Recht des Verbrauchers, sich und den Unternehmer von der Bindung an die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen zu lösen. Der Widerruf eines Verwaltungsakts ist in § 49 ff. VwVfG geregelt.