ARAG Expertin Jennifer Kallweit zum gesetzlichen Urlaubsanspruch

Urlaubsplanung 2026: Zeit für Feriengefühle

ARAG Expertin Jennifer Kallweit zum gesetzlichen Urlaubsanspruch

Während andere schon die Weihnachtsdekoration aus dem Keller hochgeholt haben und die ersten Adventskerzen anzünden, brennt in vielen Büros die Urlaubsplanung. Denn bis Ende November müssen viele Beschäftigte ihre Urlaubswünsche einreichen. Leider kommt es da schnell zu Terminkollisionen. Doch wer hat Vorrang, wenn mehrere gleichzeitig frei haben wollen? Und können Resttage verfallen? ARAG Expertin Jennifer Kallweit erklärt, worauf es beim Urlaubsanspruch ankommt und was Beschäftigte wissen sollten.

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Wie viele Urlaubstage im Jahr müssen Arbeitnehmer bekommen?
Jennifer Kallweit: Urlaub ist mehr als eine Auszeit vom Job. Er dient dem Schutz der Gesundheit und ist gesetzlich garantiert. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr. Das bedeutet bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Diese gesetzliche Mindestregelung kann durch Arbeits- oder Tarifverträge zugunsten der Beschäftigten erweitert, nicht aber reduziert werden.

Wann müssen Urlaub und Resturlaub genommen werden?
Jennifer Kallweit: Grundsätzlich sollte der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Doch viele Arbeitnehmer haben am Jahresende noch offene Urlaubstage. Diese müssen nicht automatisch verfallen. Resturlaub kann auf das Folgejahr übertragen werden, wenn dringende persönliche oder betriebliche Gründe den Urlaub verhindert haben. Allerdings gilt: Übertragener Urlaub muss in der Regel spätestens bis zum 31. März des neuen Jahres genommen werden.

Können Resturlaubstage verfallen?
Jennifer Kallweit: Haben Beschäftigte noch offene Urlaubstage für das laufende Jahr, muss der Arbeitgeber sie über die Anzahl und mögliche Verfallfristen informieren. Ihn trifft laut Europäischem Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Tut er das nicht, kann der Anspruch auf Urlaub selbst über Jahre hinweg bestehen bleiben. Erst wenn der Arbeitgeber ausreichend belehrt und die Möglichkeit eingeräumt hat, den Urlaub auch zu nehmen, können Resturlaubstage tatsächlich verfallen.

Dürfen Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann sie Urlaub nehmen und gibt es Kollegen, die Vorrang bei der Urlaubsplanung haben?
Jennifer Kallweit: Arbeitnehmer entscheiden grundsätzlich selbst, wann sie Urlaub nehmen möchten, soweit keine dringenden betrieblichen Belange oder die Interessen anderer Mitarbeiter entgegenstehen. Arbeitgeber dürfen den Urlaub nur dann verweigern, wenn ein Konflikt mit wichtigen betrieblichen Notwendigkeiten oder sozialen Kriterien besteht. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Faktoren wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, schulpflichtige Kinder, alleinerziehende Eltern oder pflegebedürftige Angehörige.

Zur rechtlichen Absicherung empfehle ich, Urlaubsanträge schriftlich einzureichen und eine Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen. Mündliche Zusagen oder Zustimmungen unter Vorbehalt sind schwer nachweisbar und bieten im Streitfall kaum Sicherheit.

Wie sieht es mit Feiertagen und Brückentagen aus?
Jennifer Kallweit: Heiligabend und Silvester gelten nicht als gesetzliche Feiertage. Ob Arbeitnehmer an diesen Tagen frei haben, hängt vom Arbeitgeber ab. Gesetzliche Feiertage wie der 25. und 26. Dezember oder der 1. Mai sind dagegen generell arbeitsfrei, wobei laut ARAG Experten Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie Sicherheitspersonal oder im Gesundheitswesen gelten können.

Beliebte Brückentage sind nicht gesetzlich garantiert. Wer zuerst Urlaub beantragt, hat zwar oft gute Chancen, doch auch hier müssen soziale Aspekte beachtet werden. Manche Unternehmen regeln die Nutzung besonders begehrter Tage rotierend oder nach sozialen Kriterien.

Was gilt für halbe Urlaubstage und Sonderurlaub?
Jennifer Kallweit: Halbe Urlaubstage sind im Rahmen des Mindesturlaubs kein gesetzlicher Anspruch. Für darüber hinaus vereinbarten Urlaub gilt: Nur bei einem vertraglichen Anspruch oder wenn eine sogenannte betriebliche Übung über längere Zeit entstanden ist und vom Arbeitgeber stillschweigend akzeptiert wurde, können auch halbe Urlaubstage verbindlich werden.

Sonderurlaub kann in besonderen Lebenssituationen wie Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes oder Todesfall in der Familie beansprucht werden. In vielen Fällen sind konkrete Regelungen dazu in Arbeits- oder Tarifverträgen festgeschrieben. Bildungsurlaub ist in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen gesetzlich verankert. Arbeitgeber können die Freistellung allerdings ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. In dem Fall sollten sie aber Alternativen anbieten. In den meisten Bundesländern muss der Antrag sechs Wochen vor der Maßnahme erfolgen, in Mecklenburg-Vorpommern acht Wochen.

Dürfen Arbeitnehmer sich restliche Urlaubstage oder Überstunden auszahlen lassen?
Jennifer Kallweit: Überstunden müssen in der Regel vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, kann aber durch Arbeits- oder Tarifverträge verkürzt werden.

Eine Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen während des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht vorgesehen, um finanzielle Anreize für den Verzicht auf Erholung zu vermeiden. Nur beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann noch bestehender Resturlaub abgegolten werden.

Tipps zur Urlaubsplanung auch im Radiointerview auf ARAG OnAir.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Arbeitnehmer (Wikipedia)
    Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
  • Bundesurlaubsgesetz (Wikipedia)
    Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Erholungsurlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Es wurde am 8. Januar 1963 verkündet und ergänzt als Mindestregelung die bis dahin allein und seither daneben bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land. Zweck des Gesetzes ist der soziale Arbeitsschutz. Wie der vollständige Titel Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer schon besagt, regelt das Gesetz lediglich, in welchem Umfang der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren hat. Nach § 2 sind davon alle Arbeiter, Angestellten und arbeitnehmerähnliche Personen (also solche, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber wie Arbeitnehmer zu betrachten sind) erfasst. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, wobei, wegen der Spezialnorm in § 3 Abs. 2, auch die Samstage als Werktage gezählt werden, sodass der Urlaubsanspruch auf Arbeitstage pro Woche umgerechnet werden muss. In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitnehmer pro vollem Monat des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs, § 5. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit (§ 4) entsteht der volle Urlaubsanspruch. Trotz des bereits entstandenen Urlaubsanspruchs wird vielfach in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses kein Urlaub beantragt. Die Wartezeit ist in einem Beschäftigungsverhältnis nur einmal zu erfüllen. In den Folgejahren steht dem Arbeitnehmer in jedem neuen Kalenderjahr der volle Jahresurlaub bereits am Jahresanfang zu. Das während des Urlaubs zu zahlende Entgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Im Urlaub ist nach § 8 eine dem Erholungszweck des Urlaubs widersprechende Erwerbstätigkeit unzulässig. Das Bundesurlaubsgesetz stellt im Bereich der Urlaubsdauer für viele Arbeitnehmer nicht die Grundlage für den Jahresurlaub dar, weil Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge oft für Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorsehen. In vielen Tarifverträgen beträgt der Jahresurlaub 30 …
  • BUrlG (Wikipedia)
    Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Erholungsurlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Es wurde am 8. Januar 1963 verkündet und ergänzt als Mindestregelung die bis dahin allein und seither daneben bestehenden vielfältigen Einzelabsprachen zwischen den Tarifparteien für jede Branche und jedes Land. Zweck des Gesetzes ist der soziale Arbeitsschutz. Wie der vollständige Titel Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer schon besagt, regelt das Gesetz lediglich, in welchem Umfang der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren hat. Nach § 2 sind davon alle Arbeiter, Angestellten und arbeitnehmerähnliche Personen (also solche, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber wie Arbeitnehmer zu betrachten sind) erfasst. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, wobei, wegen der Spezialnorm in § 3 Abs. 2, auch die Samstage als Werktage gezählt werden, sodass der Urlaubsanspruch auf Arbeitstage pro Woche umgerechnet werden muss. In den ersten sechs Monaten erhält der Arbeitnehmer pro vollem Monat des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs, § 5. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit (§ 4) entsteht der volle Urlaubsanspruch. Trotz des bereits entstandenen Urlaubsanspruchs wird vielfach in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses kein Urlaub beantragt. Die Wartezeit ist in einem Beschäftigungsverhältnis nur einmal zu erfüllen. In den Folgejahren steht dem Arbeitnehmer in jedem neuen Kalenderjahr der volle Jahresurlaub bereits am Jahresanfang zu. Das während des Urlaubs zu zahlende Entgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Im Urlaub ist nach § 8 eine dem Erholungszweck des Urlaubs widersprechende Erwerbstätigkeit unzulässig. Das Bundesurlaubsgesetz stellt im Bereich der Urlaubsdauer für viele Arbeitnehmer nicht die Grundlage für den Jahresurlaub dar, weil Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge oft für Arbeitnehmer günstigere Regelungen vorsehen. In vielen Tarifverträgen beträgt der Jahresurlaub 30 …
  • Erholungsurlaub (Wikipedia)
    Erholungsurlaub, in der Schweiz Ferien, ist die zeitweilige Freistellung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung bei Fortbestehen seines Anspruchs auf Arbeitsentgelt. Insofern handelt es sich bei den entsprechenden gesetzlichen Regelungen um eine Ausnahme von dem Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn.
  • Expertin (Wikipedia)
    Ein Experte (auch Fachexperte oder Sachkundiger oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Neben dem theoretischen Wissen kann dessen kompetente Anwendung, also praktisches Handlungswissen, für einen Experten kennzeichnend sein. Experten sind auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens imstande, „Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen“. Schlüsselbegriffe der Fachkompetenz sind danach Zielorientierung, Sachgerechtheit (Gegenstandsbezogenheit), Methodenkompetenz, Selbständigkeit und die Fähigkeit zu situationsgerechter Anwendung und Ergebnisbeurteilung.
  • Kallweit (Wikipedia)
    Kallweit ist der Familienname folgender Personen: Erhard Kallweit (* 1936), deutscher Agrarwissenschaftler und Hochschullehrer Hilmar Kallweit (1941–2022), deutscher Germanist, Literatur- und Kulturwissenschaftler Ingeborg Kallweit (* 1938), deutsche Schauspielerin und Hörspielsprecherin Walter Kallweit (1921–2001), deutscher Politiker (SPD), Bremer Bürgerschaftsabgeordneter Wolfgang Müller-Kallweit (* 1967), deutscher Politiker (CDU) Siehe auch: Kahlweit Kalweit
  • Resturlaub (Wikipedia)
    Resturlaub bezeichnet den Übertrag von Urlaubstagen in das neue Kalenderjahr, siehe Bundesurlaubsgesetz Resturlaub ist Titel von Resturlaub (Roman) von Tommy Jaud, Polizeiruf 110: Resturlaub, deutscher TV-Krimi (2005) Resturlaub (Film), deutsche Spielfilmkomödie von Gregor Schnitzler (2011) Siehe auch
  • Urlaubsanspruch (Wikipedia)
    Erholungsurlaub, in der Schweiz Ferien, ist die zeitweilige Freistellung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung bei Fortbestehen seines Anspruchs auf Arbeitsentgelt. Insofern handelt es sich bei den entsprechenden gesetzlichen Regelungen um eine Ausnahme von dem Grundsatz Ohne Arbeit kein Lohn.
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