TKG-Novelle: BVI warnt vor Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften

TKG-Novelle: BVI warnt vor Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften

BVI-Präsident Thomas Meier (Bildquelle: BVI, Fotograf: Dominik Pfau)

Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am Freitag, 9. Oktober, im Deutschen Bundestag fordert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. weitere Korrekturen am Gesetzentwurf. Zwar hat die Bundesregierung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf an wichtigen Stellen nachgebessert, das grundlegende Problem bleibt jedoch bestehen: „Der geplante Glasfaser-Vollausbau greift tief in bestehende Eigentums-, Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen ein, ohne für die praktische Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften ausreichend klare Regeln zu schaffen“, mahnt BVI-Präsident Thomas Meier. Bundesweit betrifft das rund 9,3 Millionen Wohnungen.

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„Die TKG-Novelle soll den Breitbandausbau technisch voranbringen. Doch in Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen viele Beteiligte gemeinsam entscheiden, beginnt ein solch aufwändiges Vorhaben nicht mit dem Bohrer, sondern mit einem rechtssicheren Beschluss“, betont Meier. Für WEGs und ihre Verwaltungen müssen daher Fristen und Detailfragen wie der Zutritt zum Sondereigentum klar geregelt sein, um notwendige Beschlüsse rechtssicher vorbereiten und umsetzen zu können. Andernfalls führe die TKG-Novelle in WEGs nur zu Unsicherheiten und Konflikten – und damit zu Verzögerungen statt wie geplant zu einem schnelleren Glasfaserausbau.

Vollausbau: Verbesserungen reichen noch nicht aus

Positiv bewertet der BVI, dass der Regierungsentwurf die besonderen Abläufe in Gebäuden inzwischen stärker berücksichtigt. Netzbetreiber müssen ihr Vollausbaubegehren nun mit einem konkreten Angebot für den Gebäudeanschluss und die Verkabelung im Gebäude verbinden, für Verzögerungen sind Vertragsstrafen vorgesehen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften wurde zudem die Frist für Begehung und Abstimmung des Leitungswegs von sechs Wochen auf fünf Monate verlängert.
Dennoch bleibt das Vollausbaurecht aus Sicht des BVI konfliktträchtig. „Die längere Abstimmungsfrist ist ein Fortschritt. Entscheidend ist aber, dass das gesamte Verfahren mit den Entscheidungswegen einer WEG vereinbar ist“, betont Meier.

24-Monatsfrist greift zu kurz

Besonders kritisch sieht der BVI etwa die 24-Monatsfrist für Eigentümer, die die gebäudeinterne Glasfaserinfrastruktur selbst oder durch einen eigenen Partner errichten wollen. „Bei größeren Beständen und Ausschreibungen sind 24 Monate viel zu knapp bemessen”, kritisiert Meier. Gerade für gebäudeübergreifende Ausbauprogramme hält der BVI eine längere Frist von mindestens 36 Monaten für notwendig.
Zugang zu bestehenden Gebäudenetzen klarer regeln

Auch beim Zugang zu bereits vorhandenen Leitungen im Gebäude sieht der BVI Klärungsbedarf. Laut Gesetzesentwurf sollen Betreiber bestehender Netze und Eigentümer entsprechender Verkabelungen anderen Anbietern Zugang gewähren, wenn ein zweites Netz wirtschaftlich nicht sinnvoll oder praktisch nicht möglich wäre. Die Bundesnetzagentur kann diese Verpflichtung jedoch anschließend auf Antrag verändern oder aussetzen. Aus Sicht des BVI sorgt diese Reihenfolge für unnötige Rechtsunsicherheit. Klarer wäre es, wenn die Bundesnetzagentur erst prüft, ob ein Zugang gerechtfertigt ist und ihn dann anordnet.

Ebenfalls nachgebessert werden sollten die aktuellen Vorgaben zur Glasfaserausstattung bei einer sogenannten „umfangreichen Renovierung“. „Fällt eine größere energetische Fassadensanierung unter diesen Begriff, könnten dadurch Arbeiten an der Glasfaserverkabelung im Gebäudeinneren ausgelöst werden, obwohl beide Maßnahmen baulich kaum zusammenhängen“, kritisiert Meier. „Das verursacht zusätzlichen Aufwand für Eigentümer, Verwaltungen und Bewohner, ohne unbedingt zu Synergien schaffen.“ Der BVI fordert daher, den Begriff der „umfangreichen Renovierung“ klarer zu fassen.

Letzte Hürden beseitigen
„Der Breitbandausbau wird hierzulande nur schneller, wenn alle Beteiligten verlässlich planen können“, fasst BVI-Präsident Thomas Meier zusammen. „Dafür brauchen wir realistische Fristen, klare Zugangsregeln und Vorgaben, die zur Praxis in Wohnungseigentümergemeinschaften passen.“ Das parlamentarische Verfahren biete Gelegenheit, wichtige Punkte nachzuschärfen und damit die letzten Hürden für den Glasfaser-Vollausbau in Deutschland zu beseitigen.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • BVI (Wikipedia)
    BVI steht für: Buena Vista International, heute Walt Disney Studios Motion Pictures Bureau Veritas (Euronext:BVI), Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaft British Virgin Islands, Britische Jungferninseln (UNDP-Code) BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter BVI Bundesverband Investment und Asset Management Beaver County Airport (FAA-Code), Flugplatz von Beaver Falls (Pennsylvania), Beaver County (Pennsylvania), Pennsylvania Flughafen Birdsville (IATA-Code), Flugplatz von Birdsville (Queensland), Queensland Bvi steht für: Bvi (Hex-Editor), Hex-Editor und Datei-Betrachter bvi steht für: Belanda Viri (ISO-639-3-Code), ubangische Sprache im Südsudan B VI steht für: Bayerische B VI, bayerische Dampflokomotive B.VI steht für: Lohner B.VI, österreich-ungarischer Doppeldecker der Lohner-Werke Siehe auch: B6
  • Glasfaser (Wikipedia)
    Eine Glasfaser (GF) ist eine anorganische Chemiefaser aus Spezialglas. Bei der Herstellung werden aus einer Glasschmelze Endlosfasern gezogen und zu einer Vielzahl von Endprodukten weiterverarbeitet. Glasfasern werden als Lichtwellenleiter (zur Datenübertragung und zum flexiblen Lichttransport), als textiles Gewebe, Vlies (zur Wärme- und Schalldämmung) sowie für glasfaserverstärkte Kunststoffe als Faserbündel (Roving) oder kurze Faserstücke verwendet. Die faserverstärkten Kunststoffe zählen heute zu den wichtigsten Konstruktionswerkstoffen. Sie sind alterungs- und witterungsbeständig, chemisch resistent und unbrennbar. Den hohen Elastizitätsmodul der Fasern nutzt man, um die mechanischen Eigenschaften von Kunststoffen zu verbessern.
  • TKG (Wikipedia)
    TKG steht für: Tausendkorngewicht, die Gewichtsangabe von 1000 Körnern als Kenngröße einer Körnerpartie Telekommunikationsgesetz Telekommunikationsgesetz 2021 (Österreich) Textilkennzeichnungsgesetz Teresianische Karmel-Gemeinschaft, eine Laiengemeinschaft der Gemeinschaft Teresianischer Karmel Theodor Kramer Gesellschaft tragbares Kommunikationsgerät tkg steht für: Tesaka (ISO-639-3-Code), Varietät von Malagasy (Sprache), einer der Amtssprachen auf Madagaskar Siehe auch:
  • WEG (Wikipedia)
    Weg steht für: Weg, Verbindung zwischen zwei geographischen Punkten / Positionen Richtung, Position oder das Wirkungs- oder Bewegungsziel eines Ortes oder Objektes Route, genau beschriebene Abfolge von Wegen, die zwei Punkte verbindet Trajektorie (Physik), Ortsraumkurve, entlang der sich ein punktförmiger Körper bewegt. Im erweiterten Sinn Kurve im Phasenraum Weg (Mathematik), stetige Abbildung eines reellen Intervalls in einen topologischen Raum Weg (Graphentheorie), Liste von aufeinander folgenden Knoten, die jeweils durch eine Kante verbunden sind, und damit verwandt: Weg (Relationen), endliche Sequenz von Elementen, die alle eine vorgegebene Relation erfüllen, siehe Vorgänger und Nachfolger, Transitive Hülle (Relation), und Ableitung (Informatik) Weg (Physik), Verlauf eines Ortes bei fortschreitender Zeit infolge einer Bewegung Wegelement, totales Differential des Ortsvektors; siehe Kurvenintegral#Wegelement und Längenelement Wegstrecke, Länge eines zurückgelegten Weges Geographischen Objekte: Weg (Bad Aibling), Ortsteil der Stadt Bad Aibling, Landkreis Rosenheim, Bayern Weg (Bad Griesbach im Rottal), Ortsteil der Stadt Bad Griesbach im Rottal, Landkreis Passau, Bayern Weg (Bernhardswald), Ortsteil der Gemeinde Bernhardswald, Landkreis Regensburg, Bayern Weg (Dorfen), Ortsteil der Stadt Dorfen, Landkreis Erding, Bayern Weg (Eggenfelden), Ortsteil der Stadt Eggenfelden, Landkreis Rottal-Inn, Bayern Weg (Ering), Ortsteil der Gemeinde Ering, Landkreis Rottal-Inn, Bayern Weg (Haiming), Ortsteil der Gemeinde Haiming, Landkreis Altötting, Bayern Weg (Lengdorf), Ortsteil der Gemeinde Lengdorf, Landkreis Erding, Bayern Weg (Lengenwang), Ortsteil der Gemeinde Lengenwang, Landkreis Ostallgäu, Bayern Weg (Neukirchen vorm Wald), Ortsteil der Gemeinde Neukirchen vorm Wald, Landkreis Passau, Bayern Weg (Rotthalmünster), Ortsteil des Marktes Rotthalmünster, Landkreis Passau, Bayern Weg (Tacherting), Ortsteil der Gemeinde Tacherting, Landkreis Traunstein, Bayern Weg (Taufkirchen), Ortsteil der Gemeinde Taufkirchen, Landkreis Erding, Bayern Weg (Todtmoos), Ortsteil der Gemeinde Todtmoos, Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg Weg (Vilshofen), Ortsteil der Stadt Vilshofen …
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