ARAG Experten erläutern Gerichtsurteile rund um Hund und Pferd

Tierhalter vor Gericht: drei ungewöhnliche Fälle

ARAG Experten erläutern Gerichtsurteile rund um Hund und Pferd

Streit um Zwergspitz Bella: Ausgeliehener Hund darf in neuem Zuhause bleiben
Durch eine Risikoschwangerschaft war die Halterin des Zwergspitzes Bella nicht mehr in der Lage, sich um ihr Tier zu kümmern. Eine gute Freundin erklärte sich bereit, den Hund zunächst probeweise bei sich aufzunehmen. Bella zog daraufhin um – mitsamt Hunde- und Impfpass. Nur die Zuchtpapiere behielt die schwangere Frau vorsorglich zurück. Aus der Probezeit wurden am Ende zwei Jahre, in denen die beiden Frauen immer weniger Kontakt hielten. In dieser Zeit meldete die Freundin den Hund auf sich um, zahlte Hundesteuer und kam für sämtliche laufenden Kosten auf. Als die ursprüngliche Halterin ihren Hund zurückforderte, wollte die zwischenzeitliche Halterin den Hund jedoch nicht mehr hergeben. Der Fall landete vor Gericht. Die Richter entschieden laut ARAG Experten, dass Zwergspitz Bella nach der zweijährigen umfassenden Fürsorge im zweiten Zuhause bleiben durfte (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 S 117/25).

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Ruhestörung: Dürfen Hunde auf dem Land länger bellen?
Hundegebell kann zur Zerreißprobe für jede gute Nachbarschaft werden. Und regelmäßig beschäftigen sich Gerichte mit diesem Thema. Klar ist: Ein Hund kann nicht lautlos gestellt werden, wie ein Telefon. Dennoch müssen Halter ihr Tier so erziehen, dass es nicht rund um die Uhr bellt. Vor allem in Mietshäusern müssen sich die Vierbeiner auch an Ruhezeiten halten. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass es in ländlicher Umgebung anders aussehen kann. Lebt der Hund in einer dörflich geprägten Randlage, müssen Nachbarn unter Umständen das Hundegebell auch nachts und an Sonn- und Feiertagen dulden. In einem konkreten Fall wehrte sich eine Halterin von drei Herdenschutzhunden, die sie als Wachhunde im Freien hielt, erfolgreich gegen die Beschwerden ihrer Nachbarn. Diese verlangten die Einhaltung der Ruhezeiten von 22 bis sechs Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 16 Uhr. In dieser Zeit wollte sie keinen Laut der drei Nachbarhunde hören. Doch die Richter hatten ein Herz für Tiere und entschieden: Ein kurzzeitiges, gelegentliches und vereinzeltes Anschlagen der Wachhunde in dieser dörflich geprägten Lage sei ortsüblich und daher hinzunehmen (Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 1 M 495/21).

Wenn die Stute tobt: Wer haftet für den Schaden?
Hengst Willy graste ruhig auf der Weide, als Stute Cindy auf ihn zulief und nach ihm trat. Dabei traf sie den Hengst so unglücklich am Vorderbein, dass es brach. Die komplizierte Operation in Höhe von 11.000 Euro wollte die Halterin des Hengstes von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Stutenbesitzerin erstattet bekommen. Doch die Versicherung wollte laut ARAG Experten nur die Hälfte zahlen. Die Begründung des Unternehmens: Es habe sich eine beidseitige Tiergefahr verwirklicht, weshalb eine hälftige Quotelung des Schadens gerechtfertigt sei. Damit war die Halterin des Hengstes allerdings nicht einverstanden und zog vor Gericht – mit Erfolg. Nach Auffassung des Landgerichts Lübeck ging von dem ruhig grasenden Hengst keine Gefahr aus. Also musste die Versicherung die vollen OP-Kosten übernehmen (Landgericht Lübeck, Az.: 5 O 177/24).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • fürsorge (Wikipedia)
    Fürsorge bezeichnet die freiwillig oder gesetzlich verpflichtend übernommene Sorge für andere Personen oder Personenvereinigungen. Daraus abgeleitet bezeichnet Fürsorge die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der öffentlichen Fürsorge.
  • Haftpflicht (Wikipedia)
    Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Nur wenige Rechtsbegriffe werden in derart unterschiedlichen Rechtsgebieten verwendet wie der Begriff der Haftung. Er stammt aus dem Mittelhochdeutschen haftunge ‚Verhaftung, Beschlagnahme, Bürgschaft‘, der auf das althochdeutsche haftunga zurückgeht. Der Begriff leitet sich heute vom allgemeinsprachlichen Begriff Haften im Sinne von ‚Festhängen, Festkleben‘ ab. Diese Wortverwandtschaft zeigt sich auch in den strafprozessualen Begriffen Verhaftung (Haftbefehl) und Festnahme. Im Strafrecht wird von einer „Haftung“ z. B. wegen Totschlags oder Diebstahls gesprochen, wenn die Voraussetzungen zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs erfüllt sind. In diesen Fällen geht es um das Unterworfensein unter staatliche Gewalt. Der Haftungsbegriff ist mehrdeutig und fällt je nach Rechtsgebiet unterschiedlich aus. In vielen Vorschriften ist er gleichbedeutend mit Schuld als Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger (z. B. §§ 241 Abs. 1 BGB, § 276, § 459 BGB); „wer schuldet, der haftet auch“. Von dieser objektiven Haftung sind die Haftungsnormen zu unterscheiden, die ein Fehlverhalten des Schädigers zur Überwälzung eines Schadensersatzanspruchs zur Voraussetzung haben. Hierunter fällt die Schadenshaftung aus dem Bereicherungsrecht. Ein zweiter Haftungsgrund erstreckt sich auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners. Die enge dritte Variante ist die reine Sachhaftung (Pfandrechte). Der Haftungsbegriff muss stets genauen Aufschluss über die Haftungssubjekte und Haftungsobjekte vermitteln, also wen die Verpflichtung zum Einstehenmüssen trifft und welche Vermögen hierfür einzusetzen sind. Heute wird der Haftungsbegriff hauptsächlich dahingehend verstanden, dass der Schuldner (Haftungssubjekt) mit seinem gesamten Vermögen (Haftungsobjekt) in der Zwangsvollstreckung für die Schuld einzustehen hat.
  • Hengst (Wikipedia)
    Ein Hengst (von mittelhochdeutsch hẹng[e]st „Pferd“, seit dem 15. Jahrhundert „männliches Pferd“, von althochdeutsch hẹngist, wohl von germanisch hangista, „Ross“, „Pferd“, über indogermanisch kāk verwandt mit griechisch kēkío „entspringe“) ist ein männliches Tier der Familie Einhufer (Equidae) und Kamele (Camelidae). Das weibliche Pendant zum Hengst ist die Stute. Ein Hengst ist ein männliches, unkastriertes Tier, während ein kastrierter Hengst Wallach genannt wird.
  • Herdenschutzhund (Wikipedia)
    Als Herdenschutzhunde werden große und kräftige Hunde bestimmter Rassen bezeichnet, die gezielt für den Schutz und die Verteidigung von Nutztierherden gegen Mensch und Tier gezüchtet werden.
  • Hund (Wikipedia)
    Der Haushund (Canis lupus familiaris) ist ein Haustier und wird als Heim- und Nutztier gehalten. Seine wilde Stammform ist der Wolf, dem er als Unterart zugeordnet wird. Wann die Domestizierung stattfand, ist umstritten; wissenschaftliche Schätzungen variieren zwischen etwa 15.000 v. Chr. und vor 100.000 Jahren. Hund und Wolf (Canis lupus lupus) sind nicht durch eine Artenschranke getrennt und können daher miteinander fortpflanzungsfähige Nachkommen zeugen. Im engeren Sinn bezeichnet man als Haushund die Hunde, die überwiegend im Wohnbereich des Menschen gehalten werden, und kennzeichnet damit also eine Haltungsform. Historisch wurde ein Hund, der zur Bewachung des Hauses gehalten wird, als Haushund bezeichnet. Eine weitere Verwendung des Begriffs ist die Einschränkung auf sozialisierte (Haus-)Hunde, also Hunde, die an das Zusammenleben mit Menschen in der menschlichen Gesellschaft gewöhnt und an dieses angepasst sind. Damit wird der Haushund abgegrenzt gegen wild lebende, verwilderte oder streunende Hunde, die zwar auch domestiziert, aber nicht sozialisiert sind. Der Dingo ist ebenfalls ein Haushund, wird jedoch provisorisch als eigenständige Unterart des Wolfes geführt.
  • Hundegebell (Wikipedia)
    Das Bellen (Kläffen) ist die häufigste Lautäußerung der Haushunde. Im Deutschen sind zwei lautmalerische Schreibweisen typisch: „Wau“ und „Wuff“. „Jaul“ ist hingegen keine Onomatopoie für das Bellen, sondern für das Jaulen, eine andere Lautäußerung des Haushunds (Canis lupus familiaris).
  • Hundesteuer (Wikipedia)
    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern.
  • Pferd (Wikipedia)
    Pferd steht für: die Familie der Pferde, siehe Equidae die Gattung der Pferde innerhalb dieser Familie Hauspferd, ein weit verbreitetes Haustier Wildpferd, verschiedene Arten wildlebender Pferde, teilweise auch verwilderte Hauspferde Ferner: ein chinesisches Tierzeichen, siehe Erdzweige Pferd (Wappentier), das Pferd als häufig auftretendes Wappentier Pauschenpferd, ein Turngerät eine Figur beim Schachspiel, siehe Springer (Schach) Markenname des Werkzeugherstellers August Rüggeberg Peerd, ein Tau, das unter den Rahen befestigt ist und die Arbeiten an der Rah ermöglicht Siehe auch:
  • Risikoschwangerschaft (Wikipedia)
    Die Schwangerschaft (fachsprachlich auch Gestation oder Gravidität, lateinisch graviditas) ist der Zeitraum, in dem eine befruchtete Eizelle im Körper einer werdenden Mutter, genannt Schwangere, zu einem Kind heranreift. Die Schwangerschaft bei Menschen dauert bei normalem Verlauf von der Befruchtung bis zur Geburt durchschnittlich 38 Wochen, mit einer Schwankungsbreite von mehreren Wochen. In den ersten acht Wochen nach der Befruchtung der Eizelle wird das heranreifende Kind als Embryo bezeichnet. Nachdem die inneren Organe ausgebildet sind (ab der neunten Entwicklungswoche), wird die Bezeichnung Fötus (auch Fetus) verwendet.
  • Ruhestörung (Wikipedia)
    Als Ruhestörung (auch: Lärmstörung) wird die belästigende Immission von Schall bei Menschen verstanden. Die Einschätzung einer einzelnen Emission als Ruhestörung hängt von deren Stärke und von der subjektiven Beziehung des Gestörten zu diesem Ereignis ab.
  • Stute (Wikipedia)
    Eine Stute ist ein weibliches Tier der Familien Pferde (Equidae) und Kamele (Camelidae). Das männliche Pendant zur Stute ist der Hengst. Der Begriff kommt aus dem Althochdeutschen „stuot“, was ursprünglich „Herde von (Zucht-)Pferden“, weibliches Pferd heißt.
  • Wachhund (Wikipedia)
    Ein Wachhund ist ein Haushund, der zur Bewachung eingesetzt wird. Er ist ein Gebrauchshund. Einige Hunderassen wurden speziell für Wachaufgaben gezüchtet.
  • Zwergspitz (Wikipedia)
    Die Deutschen Spitze sind eine von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannte deutsche Hunderasse (FCI-Gruppe 5, Sektion 4, Standard Nr. 97).
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