ThomasLLoyd Urteile: 2. 3. 5. Cleantech – LG Osnabrück bekräftigt den Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung
2026-10-12
Anleger der 2. 3. Und 5 Cleantech, die Ihre Beteiligungen gekündigt haben sehen sich seit Jahren einer Hinhalte- und Verzögerungstaktik der Gesellschaften ausgesetzt. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und machen Anleger sodann Zahlungsansprüche geltend, so wird von den Gesellschaften immer wieder eingewandt, dass eine Auskunft über das Auseinandersetzungsguthaben und eine AuszahlungRead More →