Der Berufsbetreuer und de ehrenamtliche Betreuer: die Anforderungen an diesen Beruf Dozent und Existenzgründung-SeminarleiterTheo Stamm Nach § 1896 BGB kann der Gesetzgeber für einen pflegebedürftigen Menschen, der z.B. durch eine psychische Krankheit oder Demenz und andere Beeinträchtigungen nicht mehr seinen freien Willen äußern und selbstständig entscheiden kann, eine Betreuung anordnen.Read More →