Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. Januar 2021, Az. L 1 KA 4/20 B ER Bestandsgeschützte MVZ können aufgrund ihrer Zulassung auch alle Handlungsmöglichkeiten eines MVZ wahrnehmen Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. Januar 2021, Az. L 1 KA 4/20 B ER (vorgehend SG Dresden, Beschluss vom 25. März 2020, S 25Read More →

Rechtsanwältin Katharina Lieben-Obholzer Sachverhalt: Begehrt wird die Anstellung von zwei Ärzten bei einer MVZ-GbR, die gleichzeitig Anteile an der GbR in beherrschendem Umfang halten. Die Gesellschafter gaben eine Erklärung über den Verzicht auf ihre vertragsärztliche Zulassung zugunsten der Anstellung beim MVZ – GbR ab. Der Zulassungsausschuss wies die beiden GesellschafterRead More →