Hausverkäufer haftet für undichtes Dach Wurde in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer Mängel offenlegen muss, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssten, haftet er für größere Mängel wie ein undichtes Dach und mangelnde Beheizbarkeit trotz Gewährleistungsausschluss. Dies entschied laut D.A.S. das Oberlandesgericht Karlsruhe. OLG Karlsruhe, Az. 9 URead More →