Für PFAS-haltige Löschschäume gelten künftig strengere Vorgaben. Ab dem 24. Oktober 2026 dürfen entsprechende Löschmittel mit einer PFAS-Gesamtkonzentration von mindestens 1 mg/l für tragbare Feuerlöscher grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für alkoholbeständige Löschschäume gilt eine verlängerte Frist bis zum 24. April 2027. Bereits vorhandene tragbare Feuerlöscher dürfen imRead More →