Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Windirsch, Britschgi & Wilden Erteilt der Verantwortliche (Arbeitgeber) der betroffenen Person (Arbeitnehmer) eine nach Art. 15 DS-GVO gewünschte Auskunft verspätet oder unvollständig, kann die betroffene Person von dem Verantwortlichen Ersatz ihres immateriellen Schadens verlangen. Die Rechtsverletzung muss nicht „erheblich“ sein. (Leitsatz der weiterlesen →