R+V-Infocenter: Wer einen Schlips abschneidet, begeht Sachbeschädigung – in der Karnevalszeit sind rechtlichen Folgen jedoch selten Wiesbaden, 27. Januar 2016. Am 4. Februar schwingen wieder die „Weiber“ das Zepter – und nehmen die Schere zur Hand. Doch so mancher Mitbürger findet es gar nicht lustig, wenn karnevalsverrückte Frauen die teure weiterlesen →