ARAG Experten mit Tipps für einen sicheren Heimweg in der dunklen Jahreszeit

Sicher im Dunkeln nach Hause kommen

ARAG Experten mit Tipps für einen sicheren Heimweg in der dunklen Jahreszeit

Wenn die Tage kürzer werden, liegt der Heimweg oft im Dunkeln. Viele Menschen, vor allem Frauen, fühlen sich abends unsicher und meiden daher bestimmte Orte oder Verkehrsmittel, sobald es dunkel wird. Und das nicht ohne Grund: Laut Bundeskriminalamt wurde fast jede dritte Frau bereits Opfer eines Sexualdelikts. Die ARAG Experten geben Tipps, wie der Heimweg auch in der dunklen Jahreszeit sicherer werden kann.

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Sichtbar und sicher unterwegs
Ein wichtiger Schritt beginnt laut ARAG Experten schon bei der Kleidung: Helle, reflektierende Stoffe oder Zubehör mit Leuchtstreifen machen Fußgänger und Radfahrer für Autofahrer sichtbar. Besonders bei dunkler Kleidung unterschätzen viele, wie spät sie von Autofahrern im Scheinwerferlicht erkannt werden. Reflektierende Armbänder, Schirme oder Taschen erhöhen die Sichtbarkeit deutlich.

Mit offenen Augen durch die Nacht
Vor allem nachts geht es darum, aufmerksam zu bleiben und seine Umgebung im Auge zu behalten. Daher raten die ARAG Experten beispielsweise davon ab, über Kopfhörer Musik zu hören. Zudem könnte es hilfreich sein, sich vorab über die Route Gedanken zu machen: Gibt es Kioske, Restaurants, Bars oder Geschäfte, die noch geöffnet und im Notfall gut erreichbar sind? Und wer es laut mag: Ein batteriebetriebener Taschenalarm, der auf Knopfdruck einen lauten Alarmton von sich gibt, passt in jede Tasche und kann mögliche Angreifer abschrecken.

Begleiter für den Heimweg
Wenn Freundin, Kumpel oder Partner nicht anwesend sind, sobald der Heimweg angetreten wird, könnte ein Telefonat helfen, sich sicherer zu fühlen. Was aber, wenn bereits alle schlafen? Die ARAG Experten empfehlen in diesen Fällen das Heimwegtelefon. Hier sitzen Ehrenamtler am Telefon und unterhalten sich mit den Anrufenden, bis sie sicher zu Hause sind. Aufgenommen werden Name, Telefonnummer und Route, auf der der Anrufende unterwegs ist. Während des Telefonats verfolgen die Mitarbeiter den Heimweg über eine Karte und wissen so zu jeder Zeit, wo sich der Gesprächspartner befindet. Im schlimmsten Fall könnte daher auch umgehend die Polizei mit konkreten Ortsangaben informiert werden.

Die nächtlichen Helfer erreicht man unter der 0 30 – 12 07 41 82 von Sonntag bis Donnerstag von 21 Uhr bis Mitternacht sowie am Freitag und am Samstag von 21 bis um 3 Uhr morgens. Der Service finanziert sich über Spenden und ist daher kostenlos. Es fallen lediglich die Telefongebühren des jeweiligen Mobilfunkanbieters an. Wer sich selbst engagieren möchte, kann sich online bewerben. Telefonisten benötigen lediglich einen zuverlässigen Computer mit einem Mikrofon oder ein Headset. Übrigens: Nicht nur Frauen dürfen das Heimwegtelefon nutzen.

„Schlumpfspray“ als Markierung?
Das großflächige Versprühen von blauer Farbe auf Haut oder Kleidung mittels des sogenannten „Schlumpfsprays“ mag auf Social Media harmlos wirken, rechtlich ist es jedoch heikel. Wer einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung dauerhaft kennzeichnet, läuft Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden: Je nach Intensität kann das Verhalten den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, an der Kleidung oder persönlichen Gegenständen Sachbeschädigung begründen oder als Nötigung bzw. Beleidigung gewertet werden. Darüber hinaus ist das gezielte „Markieren“ und anschließende Öffentlichmachen eines Tatverdächtigen eine Form der Selbstjustiz. Die ARAG Experten raten daher dringend davon ab, derartige Sprays zu verwenden und stattdessen die Strafverfolgung den zuständigen Behörden zu überlassen.

Pfefferspray-Einsatz nur zur Notwehr
Anders sieht es beim klassischen Pfefferspray aus. Dieses darf in Deutschland grundsätzlich zwar nur zur Tierabwehr frei verkauft werden. Liegt aber ein Notwehrfall vor, ist der Einsatz unter Umständen erlaubt. Doch der Rahmen ist eng: Denn nach Paragraf 32 Strafgesetzbuch ist Notwehr die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Das bedeutet: Nur wenn tatsächlich eine unmittelbare Bedrohung besteht, darf man sich mit geeigneten Mitteln wehren, also auch mit Pfefferspray. Allerdings warnen die ARAG Experten vor dem Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die Abwehrhandlung darf nicht über das hinausgehen, was zur Verteidigung erforderlich ist. Wer Pfefferspray leichtfertig einsetzt, riskiert eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Selbstverteidigung – was ist erlaubt?
Neben Hilfsmitteln ist auch körperliche Selbstverteidigung erlaubt, solange sie der Abwehr eines aktuellen Angriffs dient. Kurse in Selbstverteidigung oder Deeskalation können helfen, in Stresssituationen handlungsfähig zu bleiben. Erlaubt ist grundsätzlich alles, was zur Verteidigung erforderlich und verhältnismäßig ist. Angefangen beim Wegstoßen bis hin zum Einsatz von Gegenständen zur Abwehr. Wichtig ist laut ARAG Experten, dass die Handlung nicht auf Vergeltung gerichtet ist. Wer etwa einen fliehenden Angreifer verfolgt und verletzt, handelt nicht mehr in Notwehr.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

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Themenrelevante Wikipedia-Infos:
  • ARAG (Wikipedia)
    ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent
  • Bundeskriminalamt (Wikipedia)
    Bundeskriminalamt heißen: Bundeskriminalamt (Deutschland) Bundeskriminalamt (Österreich)
  • Heimweg (Wikipedia)
    Heimweg steht für: einen Stadtteil von Ansbach, siehe Heimweg (Ansbach) Heimweg – The Road Home, chinesischer Film von Zhang Yimou aus dem Jahr 1999 Heimweg (Roman), Roman von Harald Martenstein Heimweg (Gedicht), Gedicht von Ingeborg Bachmann aus dem Jahr 1956
  • Heimwegtelefon (Wikipedia)
    Das Heimwegtelefon ist eine Telefonhotline in Deutschland und Österreich, die Anrufenden mehr Sicherheit auf Strecken, die nachts als bedrohlich empfunden werden, vermitteln soll. Die gleiche Funktion erfüllt eine Heimweg-App. In Deutschland wird das Heimwegtelefon von ehrenamtlichen Mitarbeitern betrieben, in Österreich von kommunalen Ordnungsdiensten.
  • Kleidung (Wikipedia)
    Kleidung, auch Bekleidung (in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz auch Gewand), ist die Gesamtheit aller Textilien und Gegenstände, die der Mensch auf dem Körper als Hülle trägt. Kleidung lässt sich in Unterwäsche und Oberbekleidung unterteilen, auch Schuhe und Kopfbedeckungen werden zur Kleidung gezählt. Kleinteiligere Gegenstände wie Schmuck und Accessoires, die rein darstellenden Zwecken dienen, werden nicht zur Kleidung gezählt. Modische Bekleidung ist in ihrer jeweiligen Gestaltung ein Ausdrucksmittel der nonverbalen Kommunikation. Arbeitskleidung dient dem Schutz vor belastenden Umwelteinflüssen, vor Verletzungen und/oder Gefahren in der Arbeitsumgebung. In Theater und Film unterstreicht sie als Kostüm die Bühnen- bzw. die Filmrollen der jeweils Agierenden. Entsprechend den klimatischen, individuellen und modisch-ästhetischen Bedürfnissen des Menschen hat sie sich kultur- und zeitabhängig unterschiedlich entwickelt. Kleidung hat zudem eine sozio-ökonomische Funktion der Distinktion.
  • Körperverletzung (Wikipedia)
    Körperverletzung steht für: Trauma (Medizin), allgemein ein Verletzungsgeschehen Läsion, eine bestimmte Verletzung Recht und Kriminologie: allgemein Handlungen gegen die körperliche Integrität einer Person, Körperverletzungsdelikt Körperverletzung (Deutschland) Körperverletzung (Österreich) Körperverletzung (Polen) Körperverletzung (Schweiz) Siehe auch: Schwere Körperverletzung Verletzung Verstümmelung
  • Nacht (Wikipedia)
    Als Nacht wird gemeinhin jener Teil eines vollen Tages bezeichnet, bei dem die Sonne vom jeweiligen Standort eines Beobachters gesehen unter dem Horizont steht, also die Zeitspanne zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Astronomisch wird unter Nacht maximale Dunkelheit verstanden, also die Stunden zwischen dem Ende der astronomischen Dämmerung am Abend und deren Beginn am Morgen. Denn der Grenzbereich zwischen Tag und Nacht, Tag-Nacht-Grenze bzw. Terminator genannt, ist auf der Erde wie ebenso auf Himmelskörpern, die eine merkliche Atmosphäre besitzen, zu einer Dämmerungszone verbreitert. Nachthimmel ist eine Bezeichnung für den Anblick des Himmels bei Dunkelheit. Am Nachthimmel zeigen sich zumindest in klaren Nächten Sterne, die tagsüber von der Sonne überstrahlt werden (siehe Sternenhimmel). Eine sternklare Nacht mit gut sichtbarem Sternenhimmel wird Sternennacht genannt. Für die meisten Menschen ist die Nacht die Zeit des Schlafes, hingegen für nachtaktive Tiere wie Eulen, Fledermäuse, viele Insekten oder manche Schnecken die Zeit der Aktivität. Die meisten Länder haben eine Reihe von Lärm- und anderen Schutzbestimmungen für die Nachtzeit und für notwendige Nachtdienste, meist auch für Früh- und Schichtdienste.
  • Notfall (Wikipedia)
    Als Notfall oder Notfallsituation gilt jede Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt. Dies deckt sich mit den Aufgaben der Feuerwehr. Notfälle sind z. B. große Überschwemmungen, Großbrände, Flugzeugabsturz oder ein medizinischer Notfall. Notfälle können nach ihrem Schweregrad eingestuft werden. Die Situation, in der sich eine betroffene Person befindet, wird auch Notlage genannt.
  • Notwehr (Wikipedia)
    Notwehr ist ein in vielen Rechtsordnungen anerkannter Rechtfertigungsgrund für die Verteidigung eines Täters gegen Dritte: Notwehr (Deutschland) Notwehr (Österreich) Notwehr (Schweiz) Notwehr (Vereinigte Staaten) Notwehr ist außerdem der Titel folgender Filme: Notwehr (1976), eine japanische Literaturverfilmung von Junya Satô Notwehr (1977), ein deutscher Film von Hartmut Griesmayr Notwehr (2017), Action-Thriller von John Woo Rosa Roth – Notwehr, deutscher Fernsehfilm von Carlo Rola (2011)
  • Opfer (Wikipedia)
    Opfer steht für: Opfer (Religion), religiöse Darbringung an eine Gottheit Tatopfer, als Kurzform: durch Straftaten zu Schaden kommendes Rechtssubjekt oder -objekt Opfer (StPO-A), Strafprozessrecht in Österreich Opfer (Schimpfwort), Nutzung ab den 2000er-Jahren Opfer (Schach), absichtliches Aufgeben einer Spielfigur Werktitel: Das Opfer (1918), deutscher Film von Joe May Opfer (1920), deutscher Film von Ernst Fiedler-Spies Opfer (1986), multinationaler Film von Andrei Tarkowski Personen: Darrell Opfer (1941–2024), US-amerikanischer Politiker David Opfer (1825–1876), Bürgermeister und Abgeordneter des Kurhessischen Kommunallandtages Fanny Opfer (1870–1944), deutsche Sopranistin Gustav Opfer (1876–1957), deutscher Maler der Düsseldorfer Schule Roland Opfer (* 1974), deutscher Ruderer Siehe auch: Liste aller Wikipedia-Artikel, deren Titel mit Opfer beginnt
  • Pfefferspray (Wikipedia)
    Pfefferspray ist ein in Sprühdosen unter Druck vorliegender, kontrolliert austreibbarer Reizstoff mit dem aus Chili-Schoten gewonnenen Wirkstoff Capsaicin. Es wird meist zur Selbstverteidigung gegen Haushunde, Wildtiere oder Menschen (Notstand bzw. Notwehr) als Abwehrmittel bzw. Distanzwaffe eingesetzt. In einigen Ländern einschließlich der USA wird es auch zur Abwehr von Bären benutzt (s. Anwendung gegen Haus- und Wildtiere). Um die rechtliche Einstufung als Waffe und damit Prüfung und Bestimmungen nach dem Waffengesetz (etwa Reichweitenbegrenzung auf 2 m) in Deutschland zu umgehen, ist auf vielen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ (oder vergleichbar) aufgedruckt. Ein bewusstes Mitführen zur Anwendung gegenüber Menschen und der entsprechende Einsatz ist daher verboten. Der Einsatz gegenüber Menschen kann jedoch ggf. als Notwehrhandlung gerechtfertigt sein. Ob der an sich verbotene Einsatz im Rahmen der Notwehr zulässig war, entscheidet letztlich ein Gericht im Einzelfall. Der Einsatz durch Vollzugskräfte wie Polizei und Feldjäger erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ministerien. Der Einsatz durch die Bundeswehr im Auslandseinsatz auch für Feldjäger ist nach dem Genfer Protokoll „gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte“ verboten. Als Folge des gesunkenen Sicherheitsgefühls von Teilen der Bevölkerung hat sich die Nachfrage nach Pfefferspray in Deutschland 2015 und 2016 erheblich erhöht. Während Pfefferspray in der Vergangenheit nur in Fachgeschäften und im Onlinehandel vertrieben wurde, hat im Zuge der stark gewachsenen Nachfrage im Juni 2016 auch eine bundesweit vertretene Drogeriemarktkette Pfefferspray in ihr Dauer-Sortiment aufgenommen.
  • reflektieren (Wikipedia)
    Reflexion steht für: Reflexion (Band), finnische Gothic-Metal-Band Reflexion (Physik), das Zurückwerfen von Wellen an einer Grenzfläche Reflexion (Philosophie), prüfendes und vergleichendes Nachdenken Reflexion (Programmierung), das Ermitteln von Programmeigenschaften zur Laufzeit Reflexion (Spiel), ein Legespiel Réflexion (Tageszeitung), algerische nationale Tagesnachrichten Siehe auch: Reflection Reflektor Reflexionsprinzip
  • Sexualdelikt (Wikipedia)
    Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Nach liberaler Auffassung dient das Sexualstrafrecht insbesondere dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung. Durch den Wandel der Sexualmoral ist auch das Sexualstrafrecht dem Wandel unterworfen. So diente das Sexualstrafrecht bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in den deutschsprachigen Ländern wesentlich dem Schutz der öffentlichen Sittlichkeit (Sittlichkeitsdelikte, vgl. z. B. Kuppelei und Gesetze zur Homosexualität), der Gesellschaftsordnung, der Familie und der Ehe (vgl. Ehebruch). Zwischen den Ländern und insbesondere zwischen den Kulturkreisen weichen das Sexualstrafrecht und die diesem zugrundeliegenden kulturellen Vorstellungen stark ab.
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