ARAG Experten erklären, worauf Urlauber bei der Einfuhr achten sollten
Ob Muscheln vom Strand, günstige Designerware oder exotische Andenken vom Markt – Souvenirs gehören für viele zum Urlaub dazu. Doch nicht alles, was harmlos wirkt, darf ohne Weiteres mit nach Hause genommen werden. Zollvorschriften, Naturschutzregeln und gesetzliche Einfuhrbestimmungen setzen klare Grenzen. Die ARAG Experten zeigen, welche Mitbringsel unproblematisch sind, wo Risiken bestehen und welche Fehler Urlauber vermeiden sollten.
Was gilt bei Souvenirs innerhalb der EU?
Innerhalb der Europäischen Union (EU) dürfen Urlauber Souvenirs grundsätzlich ohne Zollformalitäten mit nach Hause nehmen, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Freiheit nicht für alle Mitbringsel uneingeschränkt gilt. Problematisch können etwa bestimmte Medikamente, antike Gegenstände oder scheinbar harmlose Fundstücke werden, die als Kulturgut oder Naturprodukt unter besonderen Schutz stehen. Dazu zählen zum Beispiel antike Münzen, archäologische Fundstücke oder alte Keramiken von Flohmärkten. Als Kulturgüter gelten häufig Gegenstände von historischem, archäologischem oder kulturellem Wert. Ob solche Objekte ausgeführt werden dürfen, richtet sich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes. Die ARAG Experten raten daher, sich vor dem Kauf älterer oder antiker Gegenstände bei den zuständigen Kultur- oder Zollbehörden zu informieren.
Darf man Muscheln, Steine oder Sand mitnehmen?
Viele Urlauber nehmen Strandgut als Erinnerung mit. Doch ob das erlaubt ist, hängt stark vom jeweiligen Ort ab und kann laut ARAG Experten sogar von Strand zu Strand variieren. Grundsätzlich ist das Sammeln kleiner Mengen in Deutschland erlaubt, solange es sich nicht um Naturschutzgebiete handelt.
Im europäischen Ausland gelten teils deutlich strengere Regeln. So drohen etwa in Italien Bußgelder von bis zu 3.000 Euro, wenn Sand oder Steine von Stränden mitgenommen werden. Besonders bekannt sind Fälle auf Sardinien. In Griechenland kann es problematisch werden, wenn Steine als archäologisch relevant eingestuft werden. In Spanien ist das Sammeln meist erlaubt, in Nationalparks – etwa auf den Kanarischen Inseln – jedoch verboten.
Was ist die Gefahr beim Sammeln und Mitbringen von Bernstein?
Auch wenn das Sammeln von Bernstein am Strand in der Regel erlaubt ist, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass dabei Vorsicht geboten ist – allerdings nicht aus rechtlichen Gründen, sondern vor allem wegen möglicher Gesundheitsrisiken. Ein häufig unterschätztes Problem ist die Verwechslungsgefahr mit Phosphor. Beide Stoffe können sich optisch ähneln, doch Phosphor entzündet sich bereits bei niedrigen Temperaturen von selbst und entwickelt dabei extreme Hitze. Zudem ist er giftig.
Deshalb sollte gesammeltes Strandgut im Zweifel nicht direkt mit der Hand angefasst und möglichst in festen, idealerweise metallischen Behältern aufbewahrt werden. Entzündet sich ein Fundstück, darf es nicht mit Wasser gelöscht werden – Sand ist in solchen Fällen das richtige Mittel.
Welche Souvenirs sind wegen Artenschutz oder Tierimport problematisch?
Besonders heikel sind Souvenirs aus Tier- und Pflanzenmaterialien sowie lebende Tiere. Die ARAG Experten erklären, dass zahlreiche Arten durch internationale Abkommen geschützt sind. Dazu zählen etwa Korallen, bestimmte Muscheln oder Produkte aus Elfenbein. Selbst wenn sie offen verkauft werden, kann ihre Einfuhr nach Deutschland verboten sein. Der Zoll beschlagnahmt solche Gegenstände regelmäßig, und es drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
Auch bei lebenden Tieren gelten strenge Regeln. Wer ein Tier aus dem Ausland mitbringen möchte, muss umfangreiche Vorgaben erfüllen. Dazu gehören Gesundheitsnachweise, Impfungen und vorgeschriebene Wartezeiten – etwa bei der Tollwutimpfung. Bei der Einfuhr aus Nicht‑EU‑Staaten können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Zudem ist die Einfuhr bestimmter Tierarten vollständig untersagt. Dazu zählen insbesondere viele geschützte Tierarten, etwa verschiedene Schildkröten-, Vogel- oder Reptilienarten. Auch für bestimmte Hunderassen gelten strenge Einfuhrverbote. In Deutschland betrifft das unter anderem Pitbull‑Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Welche Rolle spielen Markenfälschungen beim Zoll?
Gefälschte Markenartikel zählen zu den am häufigsten vom Zoll beschlagnahmten Waren. Besonders betroffen sind Kleidung, Sonnenbrillen, Uhren oder Taschen, die Urlauber häufig als vermeintlich günstige Souvenirs kaufen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass einzelne Stücke wie eine Tasche oder eine Sonnenbrille für den eigenen Gebrauch in der Regel nicht automatisch Probleme verursachen. Anders sieht es jedoch aus, wenn mehrere gleichartige Produkte mitgeführt werden, etwa mehrere identische Uhren oder T-Shirts. In solchen Fällen kann der Zoll den Eindruck gewinnen, dass die Waren nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sondern weiterverkauft werden sollen. Dann wird die Ware beschlagnahmt, und es drohen Bußgelder oder weitere Konsequenzen.
Zudem gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten auch Wertgrenzen: Bei Flugreisenden dürfen mitgebrachte Waren in der Regel einen Gesamtwert von 430 Euro nicht überschreiten. Liegt der Wert darüber oder bestehen Zweifel am privaten Zweck, wird genauer geprüft.
Was darf man aus dem Hotel mitnehmen?
Auch bei Hotelsouvenirs gibt es klare Grenzen. Die ARAG Experten erläutern, dass Gegenstände mitgenommen werden dürfen, die aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendet werden können, etwa geöffnete Seifen, Duschhauben oder Hausschuhe. Nicht erlaubt ist hingegen das Mitnehmen von wiederverwendbaren Gegenständen wie Handtüchern, Bademänteln oder Bettwäsche. Diese bleiben Eigentum des Hotels. Einige Häuser sichern ihre Ausstattung inzwischen mit technischen Hilfsmitteln, sodass unerlaubtes Mitnehmen auffallen kann.
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115

http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26

http://www.ARAG.de
- ARAG (Wikipedia)
ARAG bezeichnet die ARAG SE, ein Versicherungskonzern die ARAG (Range), bestehend aus den Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und Gent - archäologisch (Wikipedia)
Die Archäologie (von altgriechisch ἀρχαῖος archaios, deutsch ‚alt‘ und λόγος lógos ‚Lehre‘; wörtlich also „Lehre von den Altertümern“) ist eine Wissenschaft, die mit naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen Methoden die kulturelle Entwicklung der Menschheit erforscht. Sie hat sich weltweit zu einem Verbund unterschiedlichster theoretischer und praktischer Fachrichtungen entwickelt. Die Archäologie befasst sich mit materiellen Hinterlassenschaften des Menschen, wie etwa Gebäuden, Werkzeugen und Kunstwerken. Sie umfasst einen Zeitraum von den ersten Steinwerkzeugen vor etwa 2,5 Millionen Jahren bis in die nähere Gegenwart. Aufgrund neuer Funde in Afrika, die etwa 3,3 Millionen Jahre alt sind, wird auch ein deutlich früherer Beginn der Werkzeugherstellung in Betracht gezogen. Materielle Hinterlassenschaften der jüngsten Geschichte (beispielsweise Konzentrationslager und Bunkerlinien aus dem Zweiten Weltkrieg) werden heute ebenfalls mit archäologischen Methoden ausgewertet, auch wenn dieser Ansatz einer „zeitgeschichtlichen“ Archäologie fachintern umstritten ist. Obwohl die Archäologie eine verhältnismäßig junge Wissenschaft ist, ist es kaum mehr möglich, alle Zeiträume zu überblicken, so dass sich verschiedene Fachrichtungen herausbildeten. Dabei können die Epochen regional unterschiedlich datiert sein, teilweise sind sie nicht überall dokumentierbar. Neben der Orientierung an Epochen (zum Beispiel Mittelalterarchäologie) oder Regionen (zum Beispiel Vorderasiatische Archäologie) gibt es auch die Spezialisierung auf bestimmte Themengebiete (zum Beispiel Christliche Archäologie, Rechtsarchäologie, Industriearchäologie). Die Archäologie untersucht Quellen unterschiedlicher Art. In der Vor- und Frühgeschichte hat man es hauptsächlich mit materieller Kultur zu tun, in der Frühgeschichte wird auch auf Schriftquellen zurückgegriffen. Diese stehen für Archäologen im Gegensatz zu Wissenschaftlern anderer Teildisziplinen der Geschichtswissenschaft jedoch nicht im Mittelpunkt. Auch Erkenntnisse zur Klima- und Umweltgeschichte, zur Ernährung oder zur Datierung von Funden tragen zur Rekonstruktion vergangener Kulturen bei. - Bußgeld (Wikipedia)
Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Sanktionsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe. In den meisten Rechtsordnungen spielen Geldbußen besonders im Straßenverkehr eine Rolle. Der Allgemeinbegriff Buße betrifft jede Art von Ausgleich des Täters für von ihm verursachtes Unrecht oder Leid. Hierunter fällt auch die religiöse Buße und die Kirchenbuße als Abkehr vom falschen Lebensweg und Hinwendung zu Gott. Für den Sünder galt die Buße als einziger Weg zum Seelenheil. Im Christentum stellt die Buße das Bemühen um die Wiederherstellung eines durch menschliches Vergehen gestörten Verhältnisses zwischen Gott und dem Menschen dar. Die Buße führt über die Erkenntnis der eigenen Schuld (Ijob 42,6 ) zu den rechtschaffenen Werken des neuen Lebens (Apg 26,20 ), die die Abkehr von der bisherigen Lebensführung einschließen (Röm 6,1f ). Das Kompositum Geldbuße soll darauf hinweisen, in welcher Form der Täter zu büßen hat, nämlich durch eine Geldzahlung. Durch diese soll er eine Vermögensminderung erleiden anstelle des Freiheitsentzugs bei einer Gefängnisstrafe. Die Geldbuße ist eine Sanktion zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit erlangt hat, übersteigen soll. Doch nicht jeder Geldbuße ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil des Täters vorausgegangen (etwa beim Fütterungsverbot für Stadttauben). In einigen Sprachen ist die Bezeichnung für eine Geldbuße aus dem lateinischen Wort finare für „beenden, bezahlen“ abgeleitet. Das gilt neben dem Englischen (fine) auch in den Niederlanden (niederländisch fijn) und Frankreich (französisch fin). In England werden die Worte für Geldbuße und Geldstrafe (englisch penalty) begrifflich nicht genau unterschieden und oft synonym gebraucht. - Einfuhr (Wikipedia)
Import (auch: Einfuhr; lateinisch in [wird wegen des nachfolgenden „p“ zu im] „in… hinein“ und lateinisch portare „tragen, bringen“: „hineintragen, einführen“) ist im Außenhandel der grenzüberschreitende Kauf von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Ausland und deren Lieferung ins Inland. Gegensatz ist der Export. - Mitbringsel (Wikipedia)
Ein Geschenk (von (ein)schenken, also dem Bewirten eines Gastes) ist die freiwillige Eigentumsübertragung einer Sache oder eines Rechts an den Beschenkten ohne Gegenleistung – also unmittelbar zunächst kostenlos für den Empfänger. Im übertragenen Sinne kann man auch jemandem seine Aufmerksamkeit, sein Vertrauen oder seine Liebe schenken. Schenken kann ein Ausdruck altruistischen Handelns sein. In diesem Fall will der Schenkende dem Beschenkten uneigennützig eine Freude bereiten. Schenken kann aber auch einen gewissen sozialen Druck auf den Beschenkten ausüben, dem Schenkenden seinerseits für eine Gegenleistung („Bestechung“) verpflichtet zu sein. Gegenstände werden als Geschenk oft in Geschenkpapier verpackt. Geschenkband ist ein farbiges, dekoratives Band, mit dem Geschenke verziert werden. Es ist heutzutage in aller Regel aus Kunststoff und wird mit dekorativen Schleifen am Geschenk befestigt. Ein Geschenk, das dem Beschenkten nichts Gutes tut, sondern ihm Unheil bringen soll, ist (in gehobener Sprache) ein Danaergeschenk. In Karl Friedrich Wilhelm Wanders Deutsches Sprichwörter-Lexikon gibt es 57 Sprichwörter zum Thema Schenken und 69 über das Geschenk; z. B. Besser schenken als borgen (Nr. 2; Band 4, S. 142) oder Mit Geschenken kann man Mutter und Tochter lenken (Nr. 54; Band 1, S. 1591). - Muschel (Wikipedia)
Muschel bezeichnet: in der Biologie eine Klasse der Weichtiere, siehe Muscheln eine Muschelschale Muschel (Wappentier) muschelförmige Ornamentik, siehe Rocaille in der Anatomie die Ohrmuschel Sprechmuschel und Hörmuschel bei einem Telefonhörer muschelförmiges Gebäude als Musikpavillon, „Kurmuschel“, siehe Konzertmuschel der Schallkörper einer Laute als Kurzform für „Waschmuschel“ (vor allem in Österreich) ein Waschbecken als Kurzform für „Klosettmuschel“ (vor allem in Österreich) die Schüssel einer Toilette Muschel ist der Familienname folgender Personen: Georgi Alexandrowitsch Muschel (1909–1989), russischer Komponist Joseph Ignatz Muschel von Moschau (1656–1716), deutscher Mediziner Siehe auch: - Reise (Wikipedia)
Unter einer Reise versteht man im Sinne der Verkehrswirtschaft die Fortbewegung von Personen über einen längeren Zeitraum zu Fuß oder mit Transport- oder Verkehrsmitteln außerhalb des Wirtschaftsverkehrs, um ein einzelnes Reiseziel zu erreichen oder mehrere Orte zu besuchen (Rundreise). Im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne umfasst eine Reise sowohl die Ortsveränderung selbst als auch den Aufenthalt am Zielort. Wissenschaftlich werden Reisen unter anderem nach Reisegrund, Zweck und Dauer kategorisiert sowie die Motivationen für das (Ver-)Reisen untersucht. Meist erhoffen sich Reisende entweder, durch eine Reise glücklicher zu werden, oder sich durch die Reise persönlich weiterzuentwickeln. Der Begriff der Reise kann auch metaphorisch verstanden werden. Neben der physischen Fortbewegung kann eine Reise etwa den Wandlungsprozess im Leben eines Menschen beschreiben. Demnach ist die Reise nicht als Entfernungsüberbrückung, sondern als Bild für das Leben eines Menschen zu verstehen, das beispielsweise die Persönlichkeitsformung zum Ziel hat. - Sand (Wikipedia)
Sand ist ein natürlich vorkommendes, unverfestigtes Sediment, das sich überwiegend aus Mineralkörnern mit einer Korngröße von 0,063 bis 2 Millimeter zusammensetzt. Sand ist also im Mittel gröber als Schluff (Korngröße überwiegend 0,002 bis 0,063 Millimeter) und feiner als Kies (Korngröße überwiegend 2 bis 63 Millimeter). Sand zählt außerdem zu den nicht bindigen Böden. Die Bezeichnung „Sand“ ist nicht abhängig von der mineralischen Zusammensetzung. Der größte Teil der Sande besteht jedoch mehrheitlich aus Quarzkörnern. Vor allem dieser Quarzsand ist ein bedeutender Rohstoff für das Bauwesen sowie für die Glas- und Halbleiterindustrie. - Souvenir (Wikipedia)
Ein Souvenir (zu französisch le souvenir, ‚Erinnerung‘, bzw. se souvenir, ‚sich erinnern‘ in der Bedeutung ‚Erinnerungsstück‘, dann speziell ‚Mitbringsel‘) ist ein Gegenstand, der als Erinnerung an ein bestimmtes Ereignis, einen Ort oder eine Person mitgenommen und aufbewahrt wird. Das Wort stammt aus dem Französischen und bedeutet hier Erinnerung, Andenken. Im Unterschied zu einer Trophäe werden Souvenirs meist für sich und die Daheimgebliebenen oft im Urlaub käuflich erworben. In vielen Urlaubsregionen stellt der Verkauf von Souvenirs an Touristen eine feste Einnahmequelle für die Einheimischen dar. Souvenirs schaden, wenn Touristen kulturelle Kostbarkeiten, seltene Tiere, Pflanzen oder sogar „nur“ Steine mitnehmen. Einige Staaten sehen drakonische Strafen für die unerlaubte Ausfuhr solcher Stücke vor. In dem Zusammenhang kann verwirren, dass sich echte Kulturgüter (zum Beispiel antike Stücke) oft kaum von speziell als Souvenirs angefertigten Kopien unterscheiden lassen. Auch wird Souvenir manchmal scherzhaft gebraucht, so kann ein Sonnenbrand ein unangenehmes Souvenir aus dem Süden sein, gar eine Schwangerschaft ein lebenslanges Andenken bedeuten. - Steine (Wikipedia)
Die Steine (historisch Stynau, Steinwasser, auch Steinau, polnisch Ścinawka, tschechisch Stěnava) ist ein linker Nebenfluss der Glatzer Neiße in Polen und Tschechien. - Strandgut (Wikipedia)
Strandgut (englisch flotsam) sind sämtliche Gegenstände, die durch Meeresströmungen oder Tiden vom Meer an Küsten, Strand oder Ufer gespült werden. Bei dem angeschwemmten Treibgut handelt es sich mittlerweile überwiegend um anthropogene Abfälle, aber auch natürliche Bestandteile pflanzlichen und tierischen Ursprungs, wie Treibholz, Häuser von Schalentieren, Tang, Seegras, Algen und so weiter tragen zum Spülsaum bei. - Zollbehörde (Wikipedia)
Als Zollverwaltung, häufig auch (der) Zoll (französisch douane), werden zusammenfassend eine oder mehrere – zumeist nationale – Behörden bezeichnet, deren primäre Aufgaben im Rahmen des Zollrechts in der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie in der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bestehen. Daneben können je nach Staat besondere Aufgaben hinzukommen, beispielsweise in Deutschland und Österreich Bekämpfung der Schwarzarbeit, in Italien Aufgaben des allgemeinen Grenzschutzes oder in der Schweiz die Erhebung der Lenkungsabgaben, zum Beispiel auf flüchtige organische Verbindungen.